In der Südpfalz gab es mal wieder einen tödlichen Unfall. Auf einem ehemalig benutzungspflichtigen, nun mit ausgewiesenen Wegelchen, das ein 64-jähriger Radfahrer linksseitig (und wohl eher nicht mit Schrittgeschwindigkeit...) befuhr. Nur wenige Meter weiter starb bereits vor knapp einem halben Jahr ein Radfahrer, als er von einem Bus überfahren wurde. Die Polizei bezeichnete diese "Infrastruktur" in Ihrer PM trotzdem noch als "Radweg". Auf meinen Hinweis, dass dem nicht so sei und man doch bitte auf die genauen Begrifflichkeiten achten solle, erhielt ich keine Reaktion.
Die Todesfalle Hochbord wird aber natürlich auch weiter nicht infrage gestellt. Hauptsache, mit einem "sicheren und guten Gefühl" in den Tod fahren...