Die Krugkoppelbrücke ist eine wichtige Verbindung für Radfahrer und gleichzeitig führt der Rundweg um die Außenalster hierüber. Für den Autoverkehr wegen Sanierungsarbeiten derzeit gesperrt.
Ein Artikel von Hamburgize dazu. Im Prinzip hat sich nicht viel geändert...
Ich habs leider fotographisch nicht so recht festgehalten.
Zitatich wollte gestern mit dem Rad vom Harvestehuder Weg kommend rechts auf Krugkoppel abbiegen. Da dort ein VZ 209-30 steht ohne Ausnahme ist das nicht möglich. Es ist nicht klar erkennbar, wie dort Radfahrer rechts abbiegen sollen.
In Krugkoppel ist dann erst links und dann rechts das Hochbord benutzungspflichtig. Das ist widersprüchlich.
Die unklare Führung führt dazu, dass zahlreiche Radfahrer mal links mal rechts ordnungswidrig auf dem Gehweg fahren und sich kreuz und quer begegnen und mit den Fußgängern in Konflikt kommen.
Ich möchte Sie freundlich bitten, hier einmal die Radverkehrsführung zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Schließlich ist es derzeit nicht legal möglich hier der Veloroute zu folgen.
Zitat von PK 17vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Verkehrsführung wird von uns überarbeitet und dann zeitnah geändert.
Das war am 3.4.
Zitatvielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Nun ist das VZ 209-30 hinter die Kreuzung gerückt!? Dazu waren Ihre Kollegen recht kreativ... (s. Anlage) Man darf sich jetzt aussuchen, was gilt? Es wäre wünschenswert wenn auf der Brücke Rad- und Fußgängerverkehr getrennt würde. Jetzt ist das ein ziemliches Kuddelmuddel.
ZitatIch habe mir ein Bild vor Ort gemacht und den Schilderwald lichten lassen.
Was Ihrem Vorschlage betrifft, Krugkoppel den Rad- und Fußverkehr zu trennen kann ich nicht entsprechen.
Grund: Es ist nicht ausreichend Platz vorhanden. Insgesamt habe ich hier 4m in der Breite zu Verfügung. Auf Grund des hohen Fußgängeranteils, muß ich alleine mind. 2,50m für den Gehweg einplanen und für eine gegenläufigen Fahrradstreifen noch mal 3m Breite auch wegen des hohen Radverkehrsanteil.
Die Problematik wurde im Rahmen der Vorbereitung für die Baustelle diskutiert. Meine übergeordnete Dienstelle hat sich für einen gemeinsamen Geh- und Radweg entschieden. Mit der Begründung, dass bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg der Radfahrer gegenüber dem Fußgänger eine besondere Sorgfaltspflicht hat und nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf.
Bei Baustellen ist es leider oft so, dass es meistens nur schlechte Lösungen gibt und wir uns für Eine entscheiden müssen.
Ich hätte mich für eine andere schlechte Lösung entschieden, aber gut.
Ich bin bis nach Ostern im Urlaub, kann das Ergebnis also erstmal leider nicht begutachten.