Harvestehuder Weg -> Krugkoppelbrücke

  • Die Krugkoppelbrücke ist eine wichtige Verbindung für Radfahrer und gleichzeitig führt der Rundweg um die Außenalster hierüber. Für den Autoverkehr wegen Sanierungsarbeiten derzeit gesperrt.

    Ein Artikel von Hamburgize dazu. Im Prinzip hat sich nicht viel geändert...

    Ich habs leider fotographisch nicht so recht festgehalten.

    Zitat

    ich wollte gestern mit dem Rad vom Harvestehuder Weg kommend rechts auf Krugkoppel abbiegen. Da dort ein VZ 209-30 steht ohne Ausnahme ist das nicht möglich. Es ist nicht klar erkennbar, wie dort Radfahrer rechts abbiegen sollen.

    In Krugkoppel ist dann erst links und dann rechts das Hochbord benutzungspflichtig. Das ist widersprüchlich.

    Die unklare Führung führt dazu, dass zahlreiche Radfahrer mal links mal rechts ordnungswidrig auf dem Gehweg fahren und sich kreuz und quer begegnen und mit den Fußgängern in Konflikt kommen.

    Ich möchte Sie freundlich bitten, hier einmal die Radverkehrsführung zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Schließlich ist es derzeit nicht legal möglich hier der Veloroute zu folgen.

    Zitat von PK 17

    vielen Dank für Ihren Hinweis.

    Die Verkehrsführung wird von uns überarbeitet und dann zeitnah geändert.

    Das war am 3.4.

    Zitat

    vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Nun ist das VZ 209-30 hinter die Kreuzung gerückt!? Dazu waren Ihre Kollegen recht kreativ... (s. Anlage) Man darf sich jetzt aussuchen, was gilt? Es wäre wünschenswert wenn auf der Brücke Rad- und Fußgängerverkehr getrennt würde. Jetzt ist das ein ziemliches Kuddelmuddel.

    Zitat

    Ich habe mir ein Bild vor Ort gemacht und den Schilderwald lichten lassen.

    Was Ihrem Vorschlage betrifft, Krugkoppel den Rad- und Fußverkehr zu trennen kann ich nicht entsprechen.

    Grund: Es ist nicht ausreichend Platz vorhanden. Insgesamt habe ich hier 4m in der Breite zu Verfügung. Auf Grund des hohen Fußgängeranteils, muß ich alleine mind. 2,50m für den Gehweg einplanen und für eine gegenläufigen Fahrradstreifen noch mal 3m Breite auch wegen des hohen Radverkehrsanteil.

    Die Problematik wurde im Rahmen der Vorbereitung für die Baustelle diskutiert. Meine übergeordnete Dienstelle hat sich für einen gemeinsamen Geh- und Radweg entschieden. Mit der Begründung, dass bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg der Radfahrer gegenüber dem Fußgänger eine besondere Sorgfaltspflicht hat und nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf.

    Bei Baustellen ist es leider oft so, dass es meistens nur schlechte Lösungen gibt und wir uns für Eine entscheiden müssen.

    Ich hätte mich für eine andere schlechte Lösung entschieden, aber gut.

    Ich bin bis nach Ostern im Urlaub, kann das Ergebnis also erstmal leider nicht begutachten.

  • EInfach die Schilder ignorieren und irgendwie fahren wie's gerade mal passt. Alles andere hat da keinen Sinn.

    Sobald die Baustelle fertig ist, besteht zumindest die Chance, das langfristig in Ordnung zu kriegen. Aber solange sich da einmal pro Woche die Verkehrsführung ändert...

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Naja bis zum Herbst wird das schon noch so in etwa bleiben. Dazu ist es ja nicht ein Feldweg irgendwo auf dem Dorf sondern einer der meistbefahrenen Fahrradrouten in Hamburg.

    Von daher macht es für mich schon Sinn, dass sich die Verantwortlichen damit beschäftigen.

    Sonst "erzieht" man noch mehr Radfahrer so, dass sie sich nicht an Verkehrsregeln halten müssen und dann ist wieder das Geschrei groß, wenn was passiert.

  • Naja, ganz falsch ist die Aussage ja nicht. Auf Wegen mit [Zeichen 240] hat der Fußverkehr Vorrang, da kann im Begegnungsfall schon mal Schrittgeschwindigkeit angesagt sein. Zumindest zivilrechtlich hat man mit dem Rad auf solchen Wegen nichts zu melden.

  • Naja, Rücksicht nehmen müssen die Radfahrer halt und das heißt im Zweifel Schrittgeschwindigkeit. Würde ich mich jetzt nicht dran aufziehen.

    Aber wenn einem ein Trupp Jogger, Radfahrer und Spaziergänger gleichzeitig entgegen kommt ist halt schon fraglich wie das dann gehen soll.

  • Auf Wegen mit [Zeichen 240] hat der Fußverkehr Vorrang

    Nein. Es besteht Gleichrang.

    da kann im Begegnungsfall schon mal Schrittgeschwindigkeit angesagt sein.

    Das allerdings stimmt.

    Zumindest zivilrechtlich hat man mit dem Rad auf solchen Wegen nichts zu melden.

    Jein. Man ist durchaus in der ungünstigeren Ausgangsposition, ja, weil man als Fahrzeugführer die Betriebshaftung hat.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Die Betriebsgefahr ist ein gutes Argument, das finde ich auch korrekt so. Aber je nach Verkehrsaufkommen und baulicher Beschaffenheit ist der Unterschied zu einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] nicht mehr allzu groß.

    Wenn ich außerorts einen auf 1,5 Meter zugewachsenen [Zeichen 240]-Pfad neben der Straße habe, der auch noch in beide Richtungen benutzungspflichtig ist, bin ich froh, dass heute kaum jemand mehr weitere Strecken zu Fuß geht...

  • "Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."


    Was ja auch Sinn macht.

    Ja, natürlich. Am grundsätzlichen Gleichrang ändert das aber nix. Es ist kein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe. Was ich von diesen gemeinsamen Rad- und Gehwegen halte, muß ich jetzt nicht wiederholen, das weißt Du ja.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Man ist durchaus in der ungünstigeren Ausgangsposition, ja, weil man als Fahrzeugführer die Betriebshaftung hat.

    Eine Haftung aus Betriebsgefahr hat man nur als Halter eines Kraftfahrzeugs. Für den Führer eines Kraftfahrzeugs gilt dann eine vermutete Verschuldenshaftung, d.h. im Falle eines Unfalles zwischen Kraftfahrer und Radfahrer muss der Kraftfahrer eine Mit- oder Alleinschuld des Radfahrers beweisen.

    Die Vorschrift, dass man seine Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen muss, ist aber in der Tat geeignet, bei einer Kollision zwischen Fußgänger und Radfahrer eine Schuld des Radfahrers zu beweisen, insbesondere wenn man als Radfahrer einen in der gleichen Richtung sich fortbewegenden Fußgänger überholt.

  • Zitat von mir

    Die Beschilderung ist jetzt schon deutlich besser, nur leider ist die Krugkoppelbrücke für Radfahrer immer noch nicht legal befahrbar. Ein VZ 252 war nicht zur Hand und da Radfahrer sich sowieso nie an Verkehrsregeln halten kann man das so machen? Führt leider dazu dass Radfahrer lernen dass VZ 250 für sie wohl nicht gilt.

    Die Zusatzzeichen zum VZ 239 sind nach meinem Verständnis auch falsch herum angeordnet.

    Oder war das zu sarkastisch formuliert?

    Während ich brav einer Joggerin durch eine größere Menge an Fußgängern folgte wurde ich auf dem Abschnitt von ca. 10 anderen Radfahrern überholt.

    Inzwischen wird der Verkehr übrigens wieder über die Mitte auf der zukünftigen Fahrbahn geführt.

  • Ich bezweifel ja stark, dass die geplante Radverkehrsinfrastruktur für das dortige Radverkehrsaufkommen in den Spitzenzeiten ausreichend ist.

    Momentan ist der Bereich für den Autoverkehr gesperrt und schon jetzt wird es teilweise eng. Man hätte die Krugkoppelbrücke in Fortführung des Harvestehuder Weges meines Erachtens nach zur Fahrradstraße machen sollen und/oder den Durchfahrtsverkehr ganz aussperren sollen. Es ist ja auch momentan sehr ruhig dort für die Anwohner.

  • Richtig, es reicht nicht aus.

    Planunterlagen

    Aber man kann ja immer noch auf der Fahrbahn überholen.

    Blöd wird das links abbiegen in den Leinpfad, da ist die Aufstellfläche recht klein und man muss die Fahrbahn queren.

    Lösung: Autos raus und Radfahrstreifen zur "Spur" für Jogger machen. Das wäre bedarfsorientierter gewesen