München (und Umgebung)

  • Gibt es Verkehrszählungen, wie stark die Strecke bisher vom Radverkehr benutzt wurde und sind Vergleichszählungen geplant für die zukünftige Nutzung durch den Fahrradverkehr?

    Davon ist mir nichts bekannt. Ich selber habe da jedenfalls noch nie jemanden zählen sehen. Höchstens den Kraftfahrer hinter mir die Sekunden.

  • Es gibt vom LK und der Stadt schon Zahlen, allerdings natürlich keine zum Radverkehr.

    15000 KFz in 24 h sollen auf der OVM, und 17.000 auf der Fürstenfelder fahren, laut Topplan, glaube ich aber nicht. Die Daten der offiziellen Zählungen sind immer niedriger als die Topplan Zahlen.

  • simon  mgka

    Nach ersten Vorfühlen bei der StVB, das Schild iauf Bild 1 in

    ist offensichtlich Absichtlich stehen geblieben.

    Es wurde inzwischen auch im Stadtrat eine Präsentation vorgestellt mit dem Ablehnen des Tempo 30, weil die Fahrbahn für Radfahrer zu ungefährlich ist.
    Damit ist die Fahrbahn imho auch nicht gefährlich genug für die Anordnung eines Fahrbahnverbots nach StVO, §45 (9).

    Sind die Blauschilder damit Schein-Verwaltungsakte, wenn die RWP bleibt ?

    Oder wie nennt man das dann korrekt?

  • simon  mgka

    Nach ersten Vorfühlen bei der StVB, das Schild iauf Bild 1 in

    Ist das formal ein Radfahrstreifen? Dann gilt zumindest eine geringere Anforderung an die Anordnung (keine tatbestandliche Voraussetzung).

    Aber lang ist der ja nicht - das dürfte der Forderung widersprechen, dass Benutzungspflichten auch Stetigkeit voraussetzen. Soll da ein Fahrbahnradler dann für dieses kurze Stück auf den Streifen schwenken oder wie stellt man sich das (vermutlich mal wieder aus der Windschutzscheibenperspektive) vor?

  • Eigentlich ja. Er beginnt auf dem Gehweg und soll offensichtlich als Relikt bestehen bleiben.

    Früher war ja die offizielle (geschwindelte) Radführung in die Richtung ab Bahnhofsstraße linksseitig, die Radler sollten dann kurz vor dem Stückerl über einen FGÜ auf die rechte Seite wechseln. Und da ging es dann über den den Gehweg auf dem Radstreifen weiter, um danach dann wieder auf einem Gehweg zu landen. Gleichzeitig ist dies der Anschluss für Radler aus dem Stadtpark.

    Mir gehts aber gar nicht um das Stückerl, sonder um die Radwegpflicht generell auf dem Abschnitt. Wenn keine qualifizierte Gefahrenlage nach §45 (3) vorliegt für zHg 30 km/h, und Radfahren auf der Fahrbahn sicher ist, dann gibts wohl auch keine Gefahrenlage für §45 (9).

    Die [Zeichen 240][Zeichen 241-30][Zeichen 237] sind also nicht begründet (oder zumindest aktuell nicht begründbar). Wie ist der richtige Terminus dafür?

    Einmal editiert, zuletzt von Autogenix (17. September 2026 um 13:30)

  • Mir gehts aber gar nicht um das Stückerl, sonder um die Radwegpflicht generell auf dem Abschnitt. Wenn keine qualifizierte Gefahrenlage nach §45 (3) vorliegt für zHg 30 km/h, und Radfahren auf der Fahrbahn sicher ist, dann gibts wohl auch keine Gefahrenlage für §45 (9).

    Die [Zeichen 240][Zeichen 241-30][Zeichen 237] sind also nicht begründet (oder zumindest aktuell nicht begründbar). Wie ist der richtige Terminus dafür?

    Bei Radfahstreifen innerorts ist gemäß § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 3 StVO keine qualifizierte Gefahrenlage erforderlich. Ganz ohne Anlass darf die Behörde natürlich trotzdem nichts machen, aber die Hürde ist doch deutlich niedriger. Ich würde es aber, nachdem insbesondere hinten keine Einfädelung ist und wegen der kurzen Menge trotzdem für ermessensfehlerhaft halten.

  • Kettler sagte mal, das ein Kläger im Grunde mit dem Grundgesetz argumentiere. Da hat er recht. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kann nicht einfach so suspendiert werden.

    Zudem muß sich der besagte Satz mit „Sonderwegen außerhalb geschlossener Ortschaften“ und „Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften“, fragen lassen, wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz per Formalie, nämlich ein Ortsschild, entfallen kann. Nach dem Ortsschild könnten ja die Tatsachen weiterhin die gleichen sein, per T50 oder 30 oder sonstwas. Das 10 Meter vorhergehende Verbot wird allein durch das Ortsschild zur Erlaubnis.

    Und morgen kommt der Weihnachtsmann.

    Die Moral von der Geschicht': Spiel' nach den Regeln des Gegners nicht.