OT: Servus beianand,

  • Servus beianand,

    habe keine Thread gefunden, bin aber gewohnt mich in einem Forum kurz vorzustellen, deswegen nun dieser Strang.

    Bin der Oliver und so etwas wie ein Alltagsradler, weil ich meistens zu faul bin, etwas weitere Strecken zu Fuß zu gehen, wie zum Beispiel zur Arbeit. Fahre ein Hardtail, weil ich die Geometrie von MTB gerne mag.

    Der eigentlich Grund des Anmeldens ist, das ich hier eine Unterkategorie für „Gegen Radwegsbenutzungspflicht“ gesehen habe.

    Prinzipiell halte ich mich im Groben mehr oder weniger genau an die Verkehrsregeln, bei der Radwegsbenutzungspflicht habe ich da zugegebenermaßen so meine Schwächen.

    Die Radwege nutze ich innerorts nur, wenn sie tatsächlich durchgängig sind und so angelegt das eine Nutzung auch einfach möglich ist. Linksseite Radwege fallen bei mir nicht in diese Gruppe.

    Nun habe ich genau so ein Stück linksseitiger Radwegpflicht auf meinem Weg zurück von der Arbeit, die nur etwa 700m lang ist, aber bei Nutzung dieses Stücks die Querung von insgesamt 6 Fahrbahnen verlangen würde, der Zustand des Radwegs entspricht, na ja, auch nicht unbedingt VwV zur StVO, so weit ich sie verstehen kann.

    Da aber gerade bei diesem Teilstück vielen PKW-Lenkern die blauen Radweg/Fußwegzeichen offensichtlich mehr ins Auge stechen als mir, werde ich oft „belehrt“, natürlich völlig zu Recht. Dieses Stück Radwegpflicht hätte ich gerne weg.

    Jetzt gab es eine Zeit lang in der von mir bewohnten Kleinstadt einen Radwegbeauftragten, der mit einigem Enthusiasmus wirkte und tatsächlich diesen Titel verdiente, vielleicht weil er der Erste seiner Gattung war, wir hatten damals einen neuen Bürgermeister, den man mit gutem Recht auch als Alltagsradler bezeichnen konnte und so ließen sich mit etwas Argumentation einige historischen Radwegpflichten dauerhaft entfernen ohne großen Aufwand. Der junger Mann verließ allerdings sein Amt und die Nachfolger sind deutlich weniger einsichtig, was auch daran liegen könnte, das es nun wieder einen CSU-Bürgermeister gibt.

    Der frühere Erfolg läßt mich nun ungedudig werden mit unserem Bauamt, nach schon längerem bohren.

    Langer Rede, wenig Sinn, hoffe ich nun hier im Forum etwas Hilfe zu finden und auch vielleicht Erfahrungen, zum Beispiel was die erste Instanz kosten könnte, würde man nach einem abgelehnten Einspruch Hilfe bei der Juristerei suchen.

    Gruß

    Oliver

  • Hallo!

    Bei den Kosten kommt es darauf an.

    Generell würde ich dazu raten, erstmal mehr Informationen ranzuschaffen. Dazu eignen sich Transparenzanfragen ganz gut.

    Ob das in deiner Gemeinde möglich ist, weiß ich nicht: https://fragdenstaat.de/info/informati…/bundeslaender/

    Wenn, dann ist das bei geschickter Wortwahl vermutlich kostenlos.

    Dann ist die Frage, ob du die Regelung länger als 1 Jahr kennst. Vermutlich ja.

    Dann musst du zunächst einen Antrag stellen (Neubescheidung bzw. Vornahme eines Verwaltungsaktes). Kosten ca. 30 bis 300€ nach Gutdünken der Behörde.

    Wenn der abgelehnt wird, kommt die Verwaltungsklage. DIe kostet ca. 470€.

    Solltest du in einem der Schritte gewinnen, kriegst du das Geld wieder.

    Ansonsten: Klage vor dem OVG. Kosten um und bei 5000€. Und eventuelle Zusatzkosten für einen kompetenten Rechtsanwalt, der das Verfahren nicht zur RVG übernehmen möchte. Das können nochmal etliche 1000€ oben drauf werden.

    Solltest du dann gewinnen, gibt's die 5000€ zurück. Deinen Anwalt zahlst immer selbst.

    Wie's weiter mit BVG aussieht, weiß ich auch nicht. Vermutlich im ähnlichen Rahmen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hallo Oliver,

    in Bayern wurde das Widerspruchverfahren abgeschafft, weshalb direkt geklagt werden muss. Der Streitwert für eine Benutzungspflicht ist 5000 Euro (§ 52 II GKG), die Gerichtskosten betragen damit 438,00 Euro. Auslagen, die dir für den Prozess entstehen, kannst du Rückerstatten lassen; bei mir läuft aktuell noch eine Erinnerung wegen 1,60 Euro. Falls ein Rechtsmittel notwendig werden sollte, bekommst du natürlich auch deine Anwaltskosten vollständig erstattet, da vor dem VGH Anwaltszwang herrscht.

    Du solltest zuerst mal die Dokumentation zur Benutzungspflicht bei der StVB anfordern, ggf. ist dort ja schon ein Ermessensfehler erkennbar.

    Ich bin aus München. Wenn die kleine Stadt Ebersberg sein sollte, melde dich mal per PN.

  • Wow, das ging schnell mit der ersten Antwort. Das mit dem Widerspruchsverfahren habe ich gar nicht gewusst, d. h. ich kann keinen formellen Widerspruch beim Bauamt gegen die Radwegbenutzungspflicht einlegen???

    Das erklärt warum sich da so gar nix tut, da sitzt der Amtsschimmel ja dann am längeren Hebel und zeitlich völlig ungebunden sich mit den Nöten seiner Bewohner zu befassen. Aber die erste Instanz kann ich ohne Anwalt starten? 500€ ist es mir glaube ich Wert.

    Das Städtchen ist auf genau der anderen Seite von München und heißt Fürstenfeldbruck.

  • Aber die erste Instanz kann ich ohne Anwalt starten?

    Ja.

    Aber zieh nicht gleich vor Gericht. Vermutlich brauchst du vorher noch das Antragsverfahren, weil deine Klagefrist abgelaufen sein dürfte. Und manchmal lässt sich eine Verwaltung auch ohne Rechtsweg überzeugen; in Hamburg hab ich da zum Teil gute Erfahrung gemacht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Seh schon, das muss ich professioneller starten. Also Informationen einholen, Fürstenfeldbruck hat zumindest mal eine Satzung zum Informationszugang, das muss ich mir jetzt erst einmal durchlesen.

    Schon hat man ein neues Hobby.

  • Fürstenfeldbruck hat zumindest mal eine Satzung zum Informationszugang

    :thumbup:

    "Anlieger frei" im Privatweg, keine Ausnahme für Radfahrer. könnte bei der Formulierung helfen.

    Musst du aber in deine (Gebühren-)Satzung reinschauen, was möglich ist.

    Einfache Anfragen und Akteneinsicht sind häufig kostenfrei.

    Also beschränk deine Anfrage möglichst auch auf Dokumente, für die nur ein Ordner aufgemacht werden braucht.

    Wenn die Behörde erst neue Daten generieren muss, wollen die Geld dafür haben.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ah, ich bin da mal auf dem Weg nach Augsburg durchgeradelt. Hat sich nicht besonders schön angefühlt. Es gibt kein Widerspruchsverfahren, wenn nicht reagiert wird, muss direkt geklagt werden (was leider deutlich teurer ist als ein bloßer Widerspruch). Ich hatte das zB in Dornach (Aschheim), wo auf die E-Mail gar nicht reagiert wurde. Ich habe dann pünktlich vor Ablauf der Frist Klage eingelegt, die Gemeinde musste dann die Kosten tragen, nachdem das Schild entfernt wurde. Nach einer weiteren Aufforderung wurde dann auch der Rest von Dornach entbläut, was erstaunlich schnell ging.

    Es gibt zwei Situationen:

    1) Der Verkehrsteilnehmer ist schon seit mehr als einem Jahr mit der RWBP konfrontiert:

    In diesem Fall muss erst ein Zweitbescheid erfolgen, eine direkte Klage wäre unzulässig, weil die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist. Nach drei Monaten kann man idR aber auch so klagen (auf Erlass eines Zweitbescheid), wenn es keine wichtigen Gründe gibt, weshalb es länger dauert. Den Antrag solltest du besser schriftlich stellen.

    2) Der Verkehrsteilnehmer ist seit weniger als einem Jahr mit der RWBP konfrontiert:

    Hier kann direkt geklagt werden.

    Du hast ein Recht auf Akteneinsicht nach Art. 29 BayVwVfG. Ich würde das, gerade in komplizierteren Fällen, vorher auch nutzen. Einsicht bedeutet aber wirklich nur "Einsicht", wenn das Amt bockig ist, musst du zu ihnen kommen.

    Für die erste Instanz braucht es keinen Anwalt, das Gericht unterliegt zudem der Amtsaufklärungsfrist. Du solltest aber die nötigen Inhaltsvorgaben beachten (insb. ein ausreichend bestimmter Klageantrag – da harperts bei Nichtjuristen oft). Wenn du willst, kann ich dir mal meine letzte Klageschrift als Muster übermitteln.

  • Die kommunalen Informationsfreiheitssatzungen umfassen keine straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen, weil es in Bayern noch kein Landes-IFG gibt und die Gemeinden für den übertragenen Wirkungskreis eine solche Bestimmung nicht erlassen dürfen. München hat das auf seiner Webseite schön aufgedröselt.

    EDIT: Zur Akteneinsicht nach Art. 29 BayVwVfG gibt es hier eine verständliche Übersicht.

  • Moin,

    herzlich willkommen im Forum!

    Meine Erfahrungen sind zu dem Thema noch nicht sehr groß, trotzdem mal mein Senf dazu:

    Ich würde ja ehrlich gesagt erstmal das Ganze vernünftig dokumentieren (Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven) und begründen warum es auf der Fahrbahn sicherer ist (Autofahrer achten nicht auf von rechts kommende Radfahrer, Sichtbehinderungen usw.) dann damit zur entsprechenden Behörde. Wenn ich das richtig lese hast Du das schon gemacht? Dann evlt. im örtlichen Verkehrsausschuss vorstellig werden, evtl. finde sich ja auch ein Mitglied des Ausschusses als Verbündeter (z.B. von den Grünen), der das dann entsprechend vorlegen kann.

    Hast Du Fotos oder ein Link zum betroffenen Abschnitt?

    Stefan

  • Das Städtchen ist auf genau der anderen Seite von München und heißt Fürstenfeldbruck.

    Auch ich komme aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck und kenne die Fahrradinfrastruktur dort nur sehr gut. Darf ich fragen, um welche Straße es sich da genau handelt? Denn die Münchner Straße, die Augsburger Straße sowie auch die Fürstenfelder Straße werden in Zukunft komplett neu gestaltet und bekommen wohl Radfahrstreifen. Wird aber noch einige Jahre dauern.

    ... warum es auf der Fahrbahn sicherer ist...

    Ich würde die Frage gerne umformulieren und mir von der Behörde erklären lassen, warum es auf der Fahrbahn gefährlicher als auf dem Radweg ist.

    Fahrräder sind Fahrzeuge und haben die Fahrbahnen zu benutzen. Nur, wenn eine über das normale Maß hinausgehende Gefährdung vorliegt, darf eine Radwegbenutzungspflicht und damit einhergehend ein Fahrbahnbenutzungsverbot überhaupt erst angeordnet werden. Ob beispielsweise die Verkehrsdichte automatisch eine überdurchschnittlich hohe Gefährdung ausmacht, müssen die Gerichte entscheiden. Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen. Gerade dann ist das Befahren auf Radwegen außerhalb des Sichtfeldes des Kraftverkehrs umso gefährlicher. Aber meistens soll mit einer Benutzungspflicht insgeheim lediglich freie Fahrt für Kraftfahrzeuge garantiert werden. Daher wären die allermeisten Benutzungspflichten wohl rechtswidrig.

  • Mit dem Amt bin ich schon eine Zeitlang mehr oder weniger locker in Kontakt deswegen. Letzte Auskunft vor etwa einem 1/2 Jahr war, dass sie sich das noch einmal "ansehen".

    Der Landkreis hat letztes Jahr die Radwege von einer Firma erfassen lassen und will ein Radwegkonzept aufstellen.

    Es gab eine Befragung über https://www.radar-online.net/, also eigentlich alles soweit ganz gut.

    In meiner Naivität hatte ich erwartet, das Dinge, auf die die Behörden mit der Nase gestoßen werden und die z. B. der VwV nicht im entferntesten entsprechen, dann zwangsweise verschwinden müssen, aber bis jetzt hat sich da nichts getan. Da gibts lustige Dinge im Landkreis, die bleiben wohl vorerst weiter lustig.

    Hier gehts um den Abschnitt innerorts der St2054,vom Kreisel im Norden bis zu Kreuzung B2/Augsburgerstraße

    Open Street map: ST2054

    Situation, wie ich Sie dem Amt dargestellt habe im Anhang, den Text habe ich zu Hause.

    Die Kurzfassung: Der Radweg ist so wie ich in den Ort fahre lebensbejahend nur schwer zu erreichen.

    Die Kreuzung zur Waldstraße ist sehr unübersichtlich, siehe Foto.

    Der Radweg ist auch schwer wieder zu verlassen, wenn ich dahin fahre, wo ich hin will.

    Simon, ein Beispiel für eine Klageschrift wäre natürlich sehr schön.

  • Kenn ich alles dort nur zu gut! Du hast aber vergessen, darauf hinzuweisen, dass an der Kreuzung beim Penny-Markt die Lichtzeichen des Fahrverkehrs beachtet werden müssen, diese zumindest Richtung Norden nur ziemlich schwer einsehbar sind. Die Signalgeber für Fußgänger sind sei 1. Januar 2017 für Radfahrer nämlich nicht mehr gültig.

    Die größten drei Ampelkreuzungen in Fürstenfeldbruck sind diesbezüglich rückständig, was teilweise in Verbindung mit Richtungspfeilen sogar feindliches Grün bewirkt. Kannst Du alles bei "RADar"! finden.

    Ich habe die Radverkehrsbeauftragte der Stadt seit einem Jahr kontaktiert. Resultat ernüchternd. Mir scheint, die Problematik wird schlichtweg nicht verstanden. Ansprechpartner ist natürlich die Straßenverkehrsbehörde, was bei der B2 dann das Staatliche Bauamt Freising darstellt. Ich bin noch nicht dazu gekommen, aber demnächst werden die wohl von mir Post bekommen...

  • Ich weiß nicht, ob das Meldeportal "RADar!" hier bekannt ist...:

    https://www.radar-online.net/landkreis-fuerstenfeldbruck/

    Eine Vielzahl der "Beschwerden" stammt von mir. Teils wird sogar reagiert, z. B. bei Beschilderungen, jedoch keine Benutzungspflicht aufgehoben.

    Servus Alf, doch, doch, da habe ich etwa 60 Meldungen im System eingetragen.

    Als Reaktion meine Meldungen habe ich bemerkt: Ein verdrehtes Schild in Maisach und eins in Überacker wurden wieder richtig rum gedreht.

    Bis jetzt ist noch nicht mal die falsch eingetragen Breite des Rad/Gehwegs von Topplan auf einem Teil des hier behandelten Rad/Gehwegs korrigiert.

    Was durchaus auch Absicht sein könnte, da weniger wie 2m breit, im Plan als 2,5m markiert.

    Irgendjemand wollte unbedingt eine Rad/Fußgängerscheibe in der Drückampel Kreuzung Schöngeisinger/Klosterstraße und hat sie auch bekommen, sinnloser Weise.

    Dinge, die dem Radfahrer was bringen würden, habe ich nicht bemerkt. Radwegplicht in der Klosterstraße, in der Emmeringer/Roggensteiner, vor der Gemeinde Emmering, Radstreifenführung in der Gröbenzeller Hauptstraße, alles unverändert.

  • Ach, und wenn wir schon bei der Augsburger Straße sind...

    Erst wird Geisterradeln behördlich angeordnet. Und dann weiß man plötzlich nicht mehr, wohin damit. Armutszeugnis! Radfaher müssen hier auf die Fahrbahn wechseln. Ist natürlich ohnehin das allerbeste. Aber warum ausgerechnet an der denkbar ungünstigsten Stelle???

  • Ja, so etwas haben wir an einige Stellen in der Stadt. Aber nix mit Geisterradln, absteigen bitte und schieben!

    Unsere Radwegbeauftragte der Stadt sagt: Augsburgerstraße wird bald (>3 Jahre?, Stadtrad ist noch bei der Meinungsbildung wie) umgebaut. Bis dahin keine Änderungen mehr, rentiert sich nicht mehr für die Radfahrer. Dasselbe Klosterstraße.

    Würde man so wie ich es ja müsste, an der B2 Kreuzung/St2054 eben linksseitig kommen und bei der (Fußgänger-)Ampel die B2 auswärts wollen, müsste man korrekterweise auch absteigen, Ampel drücken, Fahrrad zur Insel schieben, Ampel drücken, Fahrrad zum Radwegbeginn schieben und dann Richtung Shell fahren um sich dort dann überfahren zu lassen. Das wäre wohl so, wie sich die Stadt das vorstellt. Vielleicht überfahren an der Shell ausgenommen.

    Oder die Klosterstraße zur Rotschwaige hoch, an der Kreuzung Schöngeisinger genau das selbe. Egal ob man gerade aus will oder sogar links abbiegen, müsste an auch kurz Geisterradl oder eben absteigen und über die Kreuzung schieben.

    Top und keine Besserung in Sicht, weil passt scho:


    8xynyzin.jpg

    Originalzitat: "Auf jeden Fall darf dieses Schild großzügig ausgelegt werden und der Radfahrer darf noch bis zum Leitenfeldweg weiterfahren"

  • Das kleine Schild da drunter besagt doch, dass Radfahrer noch ein kleines Stück vorfahren, dann rechts rüber und dann wieder in Blickrichtung weiterfahren sollen.

    Richtig?

    Ironie ein:

    Nein, nein! Radfahrer haben sich in Fußgänger zu verwandeln und dann den dargestellten Eiertanz hinzulegen!

    Ironie aus!

    Aber was mache ich, wenn ich ein Velomobil fahre? Aussteigen und schieben? Geht auch ziehen?

    Einmal editiert, zuletzt von Alf (5. Februar 2019 um 19:33)