"Anlieger frei" im Privatweg, keine Ausnahme für Radfahrer.

  • Hallo!

    Der Privatweg (https://www.openstreetmap.org/way/23787490) ist derzeit

    beidseitig mit Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und

    Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei" beschildert, siehe Anhang. Dies

    betrifft auch den Radverkehr. Ich kann nicht erkennen, in wieweit es

    nötig oder gar sinnvoll ist, hier Radverkehr zu verbieten. Siehe §45

    Abs. 9 Satz 3 StVO.


    Deshalb stelle ich hiermit einen Antrag auf Informationszugang gemäß §11

    des Hamburgischen Transparenzgesetzes.

    Begehrte Information: Dokument, welches das o.g. Verbot anordnet und

    begründet, weshalb dieses (auch für den Radverkehr) notwendig ist.

    Die Form der Zugänglichmachung soll die kostengünstigste sein; aus

    meiner Sicht ist das E-Mail.

    Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Auskunft

    handelt, die nach §1 Abs. 3. Nr. 1 HmbTGGebO gebührenfrei ist.

    Falls doch eine Gebühr fällig würde, teilen Sie mir bitte vorab die Höhe

    der Gebühren und die Begründung hierfür mit, damit ich diesen Antrag

    ggfs. zurückziehen kann.


    Sollten Sie den Privatweg für den Radverkehr freigeben (z. B. Zeichen

    260, 1020-12 oder 1020-10), ziehe ich obigen Antrag gerne zurück. In

    diesem Fall bitte ich um einen kurzen Hinweis von Ihnen, wann und

    wie die Beschilderung geändert wird.


    Danke und mit freundlichen Grüßen

     

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hier in der Gegend gibt es auch noch haufenweise "Anliegerstraßen", die mit [Zeichen 250] beschildert sind. Teils führen sogar Radrouten durch... :rolleyes: Gilt natürlich auch für quasi alle Feld- und Waldwege.

    Wäre mal interessant, wie eine Behörde sowas begründet? Vermutlich wurde in der Anordnung kein einziger Gedanke an den Radverkehr verschwendet.

  • Wäre mal interessant, wie eine Behörde sowas begründet? Vermutlich wurde in der Anordnung kein einziger Gedanke an den Radverkehr verschwendet.

    So ist es. Siehe auch meine Signatur ;)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Zitat

    Vielen Dank für Ihre Email und den darin enthaltenden Hinweisen. Um ihnen

    abschließend ein Ergebnis mitzuteilen, bitte ich Sie um ein wenig Geduld.

    Hinsichtlich Ihrer Bedenken bzw. Anmerkungen im Zusammenhang mit dem Transparenzgesetz und möglicher Kosten, sehe ich zZ keine Probleme. Insoweit

    verbleibe ich

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Bin zwar kein Mitarbeiter vom PK 27, aber vielleicht geht es auch ohne Transparenzgesetz.

    Der Langenfelder Damm ist überplant worden und ab Juli 2018 sollen die Bauarbeiten beginnen. Dazu werden auch die Einmündungen verändert, so auch am Privatweg / Vehrenkampstraße.

    In der Erstverschickung sollte der Mündungsbereich Privatweg /Vehrenkampstraße großzügig über 25 Meter aufgepflastert werden, um einen lebenswerten großzügigen Bereich für Fußgänger zu erhalten und den Abkürzungsverkehr der Kreuzung Kieler Straße / Langenfelder Damm durch den Privatweg unattraktiv zu machen.

    Hier argumentierte die benannte Verkehrsbehörde, die bestehenden Tempo 30 Schilder aus Vehrenkampstraße und Privatweg müssten weiter Richtung Einmündung Langenfelder Damm aufgestellt werden. Dadurch würde dann aber das Ausfahren aus dem Privatweg durch die Aufpflasterung ein benachteiligendes „Ausfahren aus einem Grundstück“ sein. Und dies ist nicht erlaubt. Deshalb ist die Aufpflasterung nicht möglich. Außerdem würden „diverse Park- und Haltemöglichkeiten“ entfallen. Nämlich genau 3 legale Möglichkeiten.

    In einer Stellungnahme vom Mai 2018 zu der Planung steht folgender Satz geschrieben: „… begrüßen, dass der Privatweg endlich und erstmalig für Radfahrende befahrbar wird. Bisher war hier die Durchfahrt verboten und die Zufahrt nur Anliegern gestattet.“

    Warum soll man nun für ein Jahr etwas ändern, was sich seit Jahrzehnten bewährt und keinen gestört hat? Das "Anlieger frei" wurde mindestens die letzten 40 Jahre nicht kontrolliert und es hat auch nie einer beachtet, behaupte ich. Das wäre doch einmal eine Anfrage nach Transparenzgesetzt wert.

  • Reipe, mir ist nun nicht klar, was wann umgesetzt werden soll.

    Warum soll man nun für ein Jahr etwas ändern, was sich seit Jahrzehnten bewährt und keinen gestört hat?

    Wenn hier nun tatsächlich in Kürze (1 Jahr ist kurz) was geändert werden wird, darf mir die Behörde das gerne mitteilen. Meinen Antrag würde ich dann auch zurückziehen.

    Das "Anlieger frei" wurde mindestens die letzten 40 Jahre nicht kontrolliert und es hat auch nie einer beachtet, behaupte ich.

    Ich würde mich gerne an die Regeln halten. Einfach aus Prinzip. Wenn ich Regeln als Unsinn betrachte, versuche ich diese besser zu verstehen oder zu verändern. Idealerweise halte ich mich anschließend an die Regeln.

    Regeln die nicht beachtet und nicht kontrolliert werden, sind überflüssig und sollten abgeschafft werden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Anruf vom PK27 bekommen.

    Die finden meine Formulierung grundsätzlich nicht OK, ich solle mich entscheiden zwischen dem Transparenzantrag und einem Antrag, die Beschilderung zu ändern.

    Man hat mich gebeten, bei solchen Sachen in Zukunft einen "Hinweis" zu geben. Dem würde man nachgehen und mir auch antworten.

    Meinen Transparenzantrag habe ich auf Bitte hin gerade zurückgezogen.

    Ich hab nun eine telefonische Zusage, dass in Kürze die Freigabe für Radverkehr angeordnet werden wird; und wie immer wird die Maßnahme vom Bezirksamt durchgeführt werden.

    Und wie im anderen Thread mit dem "Hofloh" würden solche Transparenzanfragen grundsätzlich Geld kosten (ca. 30€).

    Es müsste im Gesetz bzw. den FAQ dazu nochmal erläutert werden, was alles einfache (und damit kostenlose) Auskünfte sind. Ich muss mal den Hamburger Datenschutzbeauftragten bitten, dies zu tun.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wenn einfache Auskünfte laut Gesetz kostenlos sein müssen, dann ist die Aussage, dass grundsätzlich immer wenigstens 30€ kosten, rechtswidrig. Ein Fall für die Fachaufsicht. Nur, wer hat die? Der Innenminister?

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Meine Güte...! Sei froh, dass die von dir noch nicht den Passierschein A 38 verlangt haben!

    Diese Leute werden aus Steuermitteln bezahlt und das ist eine simple, einfache Anfrage... Allein dieses formelle Herumgeeier hat doch schon mehr Aufwand und Arbeit verursacht, als diese einfache Frage zu beantworten. Dazu hat man aber keine Lust, weil dann die eigene Faul- und Unfähigkeit offenbart werden würde. Also versucht man den nervigen Souverän mit der Erhebung von Gebühren abzuwimmeln...

    Tolle "Transparenz"! Da muss ich wieder sagen, dass ich mit "meinen" Behörden auf dem Land ganz froh bin. Die lassen mich sogar fast 2 Stunden lang in Akten reinschauen - und ich krieg hinterher trotzdem keine Rechnung!

  • Diese Leute werden aus Steuermitteln bezahlt und das ist eine simple, einfache Anfrage... Allein dieses formelle Herumgeeier hat doch schon mehr Aufwand und Arbeit verursacht, als diese einfache Frage zu beantworten. Dazu hat man aber keine Lust, weil dann die eigene Faul- und Unfähigkeit offenbart werden würde. Also versucht man den nervigen Souverän mit der Erhebung von Gebühren abzuwimmeln...

    Wenn ich ihnen nur einen Hinweis gebe, wird die Anfrage formlos und kostenlos beantwortet. Außerdem hab ich auch heute im Prinzip bekommen, was ich haben wollte ([Zusatzzeichen 1022-10]). Kostenlos.

    Offenbar ist die Behörde der Überzeugung, dass meine Anfrage keine einfache, sondern eine normale Anfrage ist. Und die ist laut Gebührenordnung kostenpflichtig (mind. 30€ bei Zuschicken, mind. 15€ bei Einsicht). Wenn man das als Grundlage nimmt, dann handelt die Behörde nach Gesetz, wenn sie mir diese Gebühr in Aussicht stellt. Das heißt die können eigentlich gar nicht anders handeln. Haben sie heute aber doch getan.

    Ich habe nun paar gute Möglichkeiten:

    • Hinweise geben, wie es mir vorgeschlagen wurde. Wenn wie in diesem Fall Einigkeit in der Sache ([Zusatzzeichen 1022-10]) besteht, wird das aureichen. Da hab ich mit den Hamburger StVB größtenteils gute Erfahrung gemacht.
    • Vom Landesdatenschutzbeauftragten Herrn Caspar klären lassen, wo die Grenze zwischen einfacher und normaler Anfrage zu ziehen ist. Das soll dann in der FAQ veröffentlicht werden.
    • Von der Landespolitik das Informationsfreiheitsgesetz dahingehend anpassen lassen, dass straßenverkehrsbehördliche Anordnungen, auch solche aus dem Bestand, zu veröffentlichen sind.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Naja. Gebührenerhebung für Verwaltungshandeln geht mir allgemein gegen den Strich. Das ist halt nicht mein Verständnis von bürgernaher Verwaltung oder "Transparenz", wenn die gleich 15 oder 30 Euro dafür haben wollen, einem von einer belastenden Allgemeinverfügung betroffenen Bürger zu erklären, warum man eine Straße völlig unnötig per Z 250 auch für den Radverkehr gesperrt hat... Das hat man dir ja weiterhin nicht beantwortet, sondern dir ein [Zusatzzeichen 1022-10] versprochen. Die Antwort hätte mich mehr interessiert. Aber wir wissen ja beide, wie sie lauten würde: "Wir haben erst gar nicht geprüft, ob man den Radverkehr mit aussperren muss", So, wie man das in diesem Land eben immer macht, wenn man an allen Ecken und Enden [Zeichen 250] in die Landschaft pflanzt...

    Wenn man das als Grundlage nimmt, dann handelt die Behörde nach Gesetz, wenn sie mir diese Gebühr in Aussicht stellt. Das heißt die können eigentlich gar nicht anders handeln.

    Natürlich könnten sie, wenn sie wollten... Aber da dir das ja offenbar sogar gefällt und du diese Abzocke für rechtmäßig und alternativlos erachtest, werde ich halt hierzu dann einfach meine Klappe halten. :P

  • Naja. Gebührenerhebung für Verwaltungshandeln geht mir allgemein gegen den Strich. Das ist halt nicht mein Verständnis von bürgernaher Verwaltung oder "Transparenz", wenn die gleich 15 oder 30 Euro dafür haben wollen, einem von einer belastenden Allgemeinverfügung betroffenen Bürger zu erklären, warum man eine Straße völlig unnötig per Z 250 auch für den Radverkehr gesperrt hat...

    Die wollen nicht [Geld], um dem Bürger irgendwas zu erklären, die wollen [Geld], um einen Teil ihrer Arbeitszeit, der nicht originär in ihren Aufgabenbereich fällt, ersetzt / vergütet zu haben.

    Die "ich will alle Verwaltungshandlungen kostenfrei!"-Einstellung kann man haben, keine Frage. Es darf durchaus die Frage gestellt werden, wieso der Gesetzgeber mir als Bürger vorschreibt, einen gültigen Perso/Pass zu besitzen, gleichzeitig aber für die Ausstellung (weil abgelaufen) [Geld] haben möchte.

    Nur muss man sich auf der anderen Seite dann auch darüber im Klaren sein, dass die Mitarbeiter bei der Verwaltung nicht für lau arbeiten, der Techniklieferant Geld haben möchte, Miete, Wasser, Strom usw. Wenn man also die vom Bürger pro abgefragte Leistung geforderten [Geld] nicht vom Bürger direkt nehmen möchte, muss man [Geld] dann eben anteilig von vielen/allen Bürgern nehmen. Nennt sich Steuer...

  • Man könnte sich andererseits aber auch fragen, wieso es in Deutschland nicht einfach ein Portal wie in Norwegen gibt, in dem man die Dokumente online suchen und dann mit einem Mausklick kostenlos beantragen kann, so dass man sie ein oder zwei Tage später in seinem E-Mail-Postfach hat... Ich hab das einmal gemacht – ich habe eine Untersagungsverfügung an den verstorbenen Berufslügner und Krebsscharlatan Ryke Geerd Hamer gesucht – und auch gefunden. Das ganze geht dort übrigens so weit, dass sich auch Steuererklärungen dritter beim Finanzamt einsehen lassen.

    Die Kosten für das Auskunftsgesuch entstehen ja erst durch eine unnötig papierlastige Verwaltung...

  • Dann sollen die Länder halt einen Staatsvertrag aufsetzen ¯\_(ツ)_/¯

    Ich persönlich konnte mich mit Föderalismus, also der unnötigen Ansammlung an Doppelstrukturen, die man möglichst weit und ressourcenschonend wegglätten könnte, sowieso noch nie anfreunden.

  • Wenn man unhistorisch an die Fragestellung herangeht, mag man das so sehen.

    Wenn man weiß, dass die Alliierten fanden, dezentrale Strukturen eines Deutschland nach 1945 würden ein zu rasch und erneut zu starkes Deutsches Reich verhindern, an dessen 'Wesen die halbe Welt genesen' sollte, kann man das rückblickend für klug halten.

  • Die wollen nicht [Geld], um dem Bürger irgendwas zu erklären, die wollen [Geld], um einen Teil ihrer Arbeitszeit, der nicht originär in ihren Aufgabenbereich fällt, ersetzt / vergütet zu haben.

    Bitte was? Die Beantwortung von rechtlich relevanten(!) Fragen des Souveräns ist nicht "originärer" Teil der Aufgaben eines Beamten? =O

    Die "ich will alle Verwaltungshandlungen kostenfrei!"-Einstellung kann man haben, keine Frage. Es darf durchaus die Frage gestellt werden, wieso der Gesetzgeber mir als Bürger vorschreibt, einen gültigen Perso/Pass zu besitzen, gleichzeitig aber für die Ausstellung (weil abgelaufen) [Geld] haben möchte.

    Ja, eben. Ich werde demnächst wohl auch wieder Post kriegen, in der man mich dazu auffordert, mir so einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen. Nun auch noch einen deutlich teureren im Scheckkartenformat. Seh ich grundsätzlich nicht ein...

    Nur muss man sich auf der anderen Seite dann auch darüber im Klaren sein, dass die Mitarbeiter bei der Verwaltung nicht für lau arbeiten, der Techniklieferant Geld haben möchte, Miete, Wasser, Strom usw. Wenn man also die vom Bürger pro abgefragte Leistung geforderten [Geld] nicht vom Bürger direkt nehmen möchte, muss man [Geld] dann eben anteilig von vielen/allen Bürgern nehmen. Nennt sich Steuer...

    Auch: Ja, eben. Die grundsätzliche Frage ist, warum man aber den Steueranteil immer weiter senkt (als auch weiter Personal abbaut) - und den von (für alle gleich hohe) Gebühren immer weiter anhebt? Das schreckt insb. Leute mit wenig Einkommen ab. Und das halte ich grundsätzlich für sozial ungerecht. Das ist nebenbei meines Erachtens auch ein Grund, warum das mit der anderen Art von "Gebühr" (Bußgeld) insb. bei Leuten mit viel Kohle wenig fruchtet...!

    Ich persönlich konnte mich mit Föderalismus, also der unnötigen Ansammlung an Doppelstrukturen, die man möglichst weit und ressourcenschonend wegglätten könnte, sowieso noch nie anfreunden.

    Vorsicht. Es hat meines Erachtens sehr viele Vorteile, wenn auch die Verwaltung in kleinen, örtlichen Bereichen agieren kann. Als abschreckendes Beispiel für die Zentralisierung dient hierfür die immer mehr um sich greifende Fusion von Städten, Kreisen, Gemeinden und Verbandsgemeinden. Ich hatte schon mit Straßenverkehrsbehörden zu tun, die gar nicht wussten, wer da irgendwelche Blauschilder angeordnet hat; auch, weil die Zuständigkeiten wegen irgendwelcher "Gebietsreformen" wechselten.

    Und was die Transparenz betrifft: Verkehrszeichen geben Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen bekannt. Meines Erachtens müssten daher sowieso ALLE verkehrsbehördlichen Anordnungen zu jedem einzelnen Verkehrszeichen frei einsehbar sein. Dass das nicht gemacht wird, hat auch eher nix mit dem Föderalismus zu tun. Es kann nicht sein, dass ich bspw. ewig lange drum kämpfen muss, um in die verkehrsbehördlichen Anordnungen zum Ausschluss des Radverkehrs von einer Bundesstraße schauen zu dürfen oder man mir keinen Einblick in die entsprechenden straßenrechtlichen Widmungsunterlagen gewähren will...