Hallo!
Der Privatweg (https://www.openstreetmap.org/way/23787490) ist derzeit
beidseitig mit Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und
Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei" beschildert, siehe Anhang. Dies
betrifft auch den Radverkehr. Ich kann nicht erkennen, in wieweit es
nötig oder gar sinnvoll ist, hier Radverkehr zu verbieten. Siehe §45
Abs. 9 Satz 3 StVO.
Deshalb stelle ich hiermit einen Antrag auf Informationszugang gemäß §11
des Hamburgischen Transparenzgesetzes.
Begehrte Information: Dokument, welches das o.g. Verbot anordnet und
begründet, weshalb dieses (auch für den Radverkehr) notwendig ist.
Die Form der Zugänglichmachung soll die kostengünstigste sein; aus
meiner Sicht ist das E-Mail.
Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Auskunft
handelt, die nach §1 Abs. 3. Nr. 1 HmbTGGebO gebührenfrei ist.
Falls doch eine Gebühr fällig würde, teilen Sie mir bitte vorab die Höhe
der Gebühren und die Begründung hierfür mit, damit ich diesen Antrag
ggfs. zurückziehen kann.
Sollten Sie den Privatweg für den Radverkehr freigeben (z. B. Zeichen
260, 1020-12 oder 1020-10), ziehe ich obigen Antrag gerne zurück. In
diesem Fall bitte ich um einen kurzen Hinweis von Ihnen, wann und
wie die Beschilderung geändert wird.
Danke und mit freundlichen Grüßen