Autofahrer fährt Radfahrer auf dem Radweg um, die Polizei gibt Tipps für Radfahrer, wie man so was vermeiden kann: https://twitter.com/stgoldmann/status/1055362183037702144
Woche 43 vom 22. bis 28. Oktober
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Autofahrer fährt Radfahrer auf dem Radweg um, die Polizei gibt Tipps für Radfahrer, wie man so was vermeiden kann: https://twitter.com/stgoldmann/status/1055362183037702144
Argh. Hoffe da wird's eine Gegendarstellung geben. Es gibt keine allgemeine RWBP in Deutschland.
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Wie kommt man überhaupt darauf, dass der Radfahrer auf der falschen Seite gefahren ist? Die Autofahrerin ist nach links abgebogen und hat dabei den entgegen kommenden Radfahrer "übersehen" -> Der Radfahrer muss auf seiner in Fahrtrichtung rechts gelegenen Seite gefahren sein.
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Es müsste hier passiert sein. Sieht stark nach gegenläufiger Verbläuung per aus.
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Thematisch passt es hier am besten.
Dieses großartige Link https://imgur.com/a/Tzcq0gN war mit den Worten versehen: "Ungarn baut das Radverkehrsnetz aus!". Gefällt mir.
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Autofahrer fährt Radfahrer auf dem Radweg um, die Polizei gibt Tipps für Radfahrer, wie man so was vermeiden kann: https://twitter.com/stgoldmann/status/1055362183037702144
Auch hier diskutiert: https://twitter.com/bicionado/status/1052980106891804672
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Die Zeit hat in Hamburg NO2 gemessen.
Da Hamburg nur vier Messtationen [edit: in Fahrbahnnähe] hat, haben sie bei 20 Orten selbst mit Passivsammlern gemessen. Ergebnis: vier waren weg,, 11 hatten Werte über dem Grenzwert, fünf darunter. Vergleichsmessungen mit den offiziellen Stationen zeigen, dass die Ergebnisse vergleichbar sind. Schlimmste Orte: Landungsbrücken (Fährverkehr), Fruchtallee (Laster umfahren Verbotszone), und vor dem Hotel Atlantic.
(Kann gut sein, dass man für den Artikel zahlen muss)
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Da Hamburg nur vier Messtationen hat,
Naja, ein paar mehr sind es dann doch noch https://luft.jetzt/hamburg
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Ich meinte vier Messstationen in Fahrbahnnähe.
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Mal wieder das Thema Fahrradhelm:
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Mal wieder das Thema Fahrradhelm:
Ich glaube eher, der Streit wurde vom CDU-Verkehrsexperten und vom Abendblatt angefacht. Über irgendwas muss man sich ja schließlich aufregen.
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https://youtu.be/dzeJj4iTaUs?t=347
"Welche Ampel gilt für Radfahrer" von RA Christian Solmecke falsch erklärt.
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Oh , Mann... Der liest aus der StVO vor und lässt das entscheidende "bis zum 31. Dezember 2016" einfach weg.
Fazit: Hupende Autofahrer haben recht?
Zum Glück findet man im Abspann des Videos eine Mailadresse
ZitatSehr geehrter Herr Solmecke,
in Ihrem bei Youtube veröffentlichten Video https://www.youtube.com/watch?v=dzeJj4…=youtu.be&t=347 geht es ab 5:50 um die für den Radverkehr geltenden Lichtzeichen. Sie zitieren aus §37 StVO und lassen die entscheidenden Worte einfach weg:
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An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
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Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt galt also nur bis Ende 2016! Seit fast 2 Jahren gilt eine Fußgängerampel nicht mehr für den Radverkehr. Es gibt immer noch Lichtzeichenanlagen, wo die zuständigen Verkehrsbehörden es versäumt haben, die Streuscheiben mit einem kombinierten Fußgänger- / Fahrradsymbol nachzurüsten. Diese Versäumnisse können aber nicht den Radfahrern angelastet werden, die sich an solchen Kreuzungen rechtmäßig verhalten und die Lichtzeichen des Fahrverkehrs beachten.
Ich bitte Sie um Richtigstellung!
Mit freundlichen Grüßen
Yeti
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Du hast den Verweis auf §9 vergessen.
"Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren."
Da ist's doch egal, ob der Radfahrer fahren darf oder nicht. Zum Einen kann der Autofahrer das nicht zweifelsfrei einschätzen (die Regeln sind kompliziert!) und zum Anderen muss er der auch mit Fehlverhalten anderer rechnen und entsprechend reagieren. Also bremsen, ggfs. hupen wenn das nicht mehr geht, Radfahrer ggfs. anzeigen. Aber nicht draufhalten.
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Malte
8. Januar 2019 um 18:53 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2018 verschoben. -