Niederlande ist kein vorbildliches Radlerland

  • Du lehnst die Schutzstreifen ab, wenn ich dich richtig verstanden habe, weil du darin bestenfalls einen "netten Versuch" siehst, der aber keinen echten Sicherheitszugewinn bringt.

    Ich versuche ja, gegen einen Schutzstreifen in einer Straße mit Tempo 30 zu klagen.

    Genauer gesagt den in Bad Herrenalb.

    Auslöser war, dass ich eines Tages diese Straße so wie immer fuhr, nur dass an diesem Tag ein Schutzstreifen hingepinselt war, meine üblicher´Fahrweg war aber knapp außerhalb des untermaßigen Streifens, was gleich an diesem ersten Tag in ein Abdrängmanöver endete, mit Schaden zu Glück nur am Auto des Abdrängers, Polizei stand zufällig grad gegenüber, ging alle gut aus für mich, aber der Ehrgeiz war geweckt, mal ein Exempel zu statuieren, das Ding wegzukriegen ... Ob's klappt, ist unklar, s.a. Link ...

    Vor paar Tagen war ich wieder mal in H'alb, natürlich wieder links der Markierung gefahren, der Verkehr war etwas zäh wegen vieler Fußgänger, die ein Zebra nutzten, wäre evtl. sogar etwas schnenner voran gekommen, auf jeden Fall war ich kein Verkehrshindernis durch die Nichtnutzung, was aber einen Motorradfahrer 2-3 Plätze hinter mir nicht dran hinderte mich anzuschnauzen "Radweg!" etc.

  • Meine Erfahrung ist, dass nicht mal die blanken Piktogramme ausreichen, um allen Autofahrern klar zu machen dass Radfahrer hier auf der Fahrbahn fahren dürfen.

    Hier muss die ultima ratio sein, besonders unbelehrbare Autofahrer aus dem Straßenverkehr zu entfernen und ihnen den Führerschein abzunehmen.

  • Ich versuche ja, gegen einen Schutzstreifen in einer Straße mit Tempo 30 zu klagen.

    Genauer gesagt den in Bad Herrenalb.

    Auslöser war, dass ich eines Tages diese Straße so wie immer fuhr, nur dass an diesem Tag ein Schutzstreifen hingepinselt war, meine üblicher´Fahrweg war aber knapp außerhalb des untermaßigen Streifens, was gleich an diesem ersten Tag in ein Abdrängmanöver endete, mit Schaden zu Glück nur am Auto des Abdrängers, Polizei stand zufällig grad gegenüber, ging alle gut aus für mich, aber der Ehrgeiz war geweckt, mal ein Exempel zu statuieren, das Ding wegzukriegen ... Ob's klappt, ist unklar, s.a. Link ...

    Vor paar Tagen war ich wieder mal in H'alb, natürlich wieder links der Markierung gefahren, der Verkehr war etwas zäh wegen vieler Fußgänger, die ein Zebra nutzten, wäre evtl. sogar etwas schnenner voran gekommen, auf jeden Fall war ich kein Verkehrshindernis durch die Nichtnutzung, was aber einen Motorradfahrer 2-3 Plätze hinter mir nicht dran hinderte mich anzuschnauzen "Radweg!" etc.

    Gegen diesen "Schutzstreifen" kann man zu Recht klagen. Selbst wenn das Ergebnis darin besteht, dass der Schutzstreifen dann ersatzlos entfernt wird, ist das für die Verkehrssicherheit der Radfahrer vermutlich von Vorteil gegegnüber der jetzigen Situation.

    Ich habe bislang von deiner Klageschrift, die in deinem Link, http://daten.mueck.de1.cc/verkehr/halbklage.html , enthalten ist, nur die ersten 8 von 20 Seiten gelesen, aber mir ist bereits ein Problem aufgefallen, dass auch in Hannover bei der Planung des Kötnerholzweg (zwischen Fösse- und Limmerstraße) im Raum stand:

    Es gab dort alte Hochbordradwege, die zu schmal waren. Parkplätze sollten nicht im großen Stil wegfallen, um breite Radfahrstreifen oder einen breiten Hochbordradweg zu schaffen. Diese Forderung stand allerdings im Raum. Wie häufig haben Verwaltung und Politik gekniffen, obwohl sich im Prinzip alle einig sind, dass die vielen Autos ein Riesenproblem darstellen und eine Reduktion sinnvollerweise bei den Parkplätzen beginnen muss.

    ("Anfänger beschäftigen sich mit dem fließenden Verkehr, Kenner mit dem ruhenden Verkehr!")

    Deiner Klageschrift entnehme ich, dass die Schutzstreifen breiter hätten markiert werden können und die Verwaltung sich deshalb auf das allerunterste Mindestmaß beschränkt hat, weil sie eine verbleibende Fahrbahnbreite von 5,00 m erzielen wollte, anstatt nur 4,50 m. (4,50 m wäre das Mindestmaß.) Und warum 5,00 m. Warum begnügt sich die Verkehrsbehörde nicht mit dem Mindestmaß von 4,50 m für die verbleibende Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifenmarkierungen? Weil sie ein eher ein hohes als ein niedriges Autoverkehrsaufkommen auf der Straße erzielen will. Die Priorität der Verwaltung ist das hohe Autoverkehrsaufkommen, das auf der Straße abgewickelt werden soll.

    Dabei will ich jetzt gar nicht so weit gehen, dass die verantwortlichen Verkehrsplaner (und die politischen Entscheider) im Hinterkopf dachten: "Pinseln wir doch einen "bescheidenen" Schutzstreifen auf die Straße, der die Autofahrer motiviert die Radler anzuhupen und anzupöbeln weil sie links neben dem viel zu schmalen Schutzstreifen fahren, dann "verpieseln" sich über früh oder spät die Radler ganz von selber, die will ohnehin keiner haben." Das glaub ich eher nicht, aber ganz ausschließen kann man auch das nicht.

    In Hannover hat man für den Kötnerholzweg ebenfalls nicht das Mindestmaß von 4,50 m für die Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen genommen. Sondern 5,00 m wie in deinem Beispiel in Bad Herrenalb. Allerdings ist die Gesamtbreite der Fahrbahn im Kötnerholzweg größer, die Schutzstreifen konnten deshalb breiter angelegt werden und es konnte ein 25 cm breiter Abstandsstreifen markiert werden.

    An der Stelle ist auch noch zuerwähnen, das bereits seit 25 Jahren die Forderung im Raum steht und auch immer wieder deutlich vernehmbar formuliert wurde, den Kötrnerholzweg für den Durchgangsverkehr zu sperren, und den Verkehr weiträumig umzuleiten, so dass der Kötnerholzweg zum Teil der Tempo 30 Zone rechts und links der Straße gewörden wäre und zum Teil auch Fußgängerzone mit Fahrradfreigabe. Diese Position konnte sich jedoch leider nie durchsetzen. Auch die Tempo 30 Forderung, von vielen Bürgern laut erhoben, wurde nicht umgesetzt.

    "Neben den Fahrspuren wurden Radfahrschutzstreifen beidseitig der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m markiert, die von jeweils 50 cm breiten Schutzstreifen flankiert sind. Als effektiv zu nutzende Fahrbahnbreite bleiben 5 Meter." So heißt es auf Seite 56 in einer Broschüre der Stadt Hannover, mit dem Titel: "ÖFFENTLICHE RÄUME ZUM LEBEN STADTRÄUME NEU GESTALTEN" vom November 2015. https://www.google.de/url?sa=t&rct=j…Zz3Xt4GfQyHgb2p

    Ich erwähne das alles deshalb so ausführlich, weil ich Schutzstreifen innerorts und auch außerorts (zur Zeit in Deutschland rechtlich nicht möglich, aber in den Niederlanden) in Verbindung mit einem niedrigen Tempolimit als eine Verbesserungsmöglichkeit für den Radverkehr sehe, wenn diese Schutzstreifen entsprechend breit sind. Und wenn auf der Fahrbahn Autoverkehr herrscht, der durch ein Tempolimit so herabgebremst wird, dass es zusammen mit ausreichend breiten Schutzstreifen eine Verbesserung für den Radverkehr bringt.

  • Gibt es auch schon in Schland!

    Die Rheinstettener Piktogrammspur habe ich der Wikipedia als Bild spendiert, das untere.

    Die in Waghäusel habe ich für diesen Artikel verwendet.

    Hinter beiden steckt das Büro VARplus, das in beiden Orten das Radverkehrskonzept gemacht hat und auch in Gremien sitzt, wo es sich für die offizielle Einführung dieser bisher unverbindlichen Pflastermalkunst einsetzt.

    Abseits von VAR sind die Malereien etwas spartanischer, hier in KA. in Grün sind's die beiden Cityrouten ...

    Vielen Dank für deine Hinweise. Ein Bild von der Straße in Rheinstetten mit dem Fahrradpiktogramm und zwei Pfeilspitzen eine unter und eine über dem Fahrrad habe ich auf Seite 11 dieser Powerpoint-Präsentation gefunden. https://ris.geocms.com/rheinstetten/r…age/id/21378,52 In der angegebenen Quelle ist auf dem Foto eine Straße zu sehen, die keine Mittelleitlinie-Markierung hat. Auch dieses Detail halte ich für sehr wichtig.

    Gibt's da eigentlich einen bestimmten Grund für die unterschiedliche Anordnung der Pfeilspitzen?

    Ich habe mal die Anordnung der Pfeile variiert, die ich in Straßburg fotografiert hatte:

    So sieht in Straßburg das Fahrradpiktogramm mit dem Doppelpfeil aus:

    Und so ist die Anordnung der beiden Pfeile in Rheinstetten:

    Bei dem zweiten Motiv sehe ich die Verwechslungsgefahr zu: "Hier geht es zum Fahrradparkhaus."

    Bei der Gelegenheit eine Frage an die Niederlande-Besucher: Gibt es Beispiele für diese Markierung mit dem Doppelpfeil auch in Holland. Mir sind sie dort noch nicht aufgefallen.

    Und es widerspräche ja auch so ein bisschen der Idee der Seperation in den Niederlanden, die mir ja deshalb so unangenehm aufgefallen ist, weil dort selbst auf sehr schmalen Zweirichtungs-Radwegen außerorts mit Motorroller-Betrieb gerechnet werden muss, weil diese Motorroller nicht auf der Straße fahren dürfen. In Deutschland dürfen motorisierte Zweiräder, die nicht schneller als 25 fahren können, außerorts auf dem Radweg fahren. In den Niederlanden müssen sie das.

  • Gibt's da eigentlich einen bestimmten Grund für die unterschiedliche Anordnung der Pfeilspitzen?

    Bei dem zweiten Motiv sehe ich die Verwechslungsgefahr zu: "Hier geht es zum Fahrradparkhaus."

    Solange die Autofahrer kapieren, dass man das Fahrradparkhaus über "ihre" Fahrbahn erreicht ...:saint:

    Noch ist dieses Symbol nicht genormt, daher experimentiert man wohl noch etwas rum, daher auch die Abweichungen im Detail zwischen Rheinstetten und Waghäusel beim selben betreuenden Büro ...

  • Zur Klagebefugnis eines Radfahrers gegen Schutzstreifen für Radfahrer gab es letztes Jahr was vom OVG Lüneburg: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal…l&showdoccase=1

    Zitat

    Klagebefugnis eines Radfahrers gegen Schutzstreifen für Radfahrer

    Ein durch Leitlinien (Zeichen 340) markierter Schutzstreifen für Radfahrer enthält weder rechtlich Verhaltenspflichten für Radfahrer, noch führt er tatsächlich für sie zu (Gesundheits-) Gefahren, etwa durch zu enge Überholvorgänge.

    Radfahrer sind daher gegen die Markierung eines solchen Schutzstreifens nicht klagebefugt.

    OVG Lüneburg 12. Senat, Beschluss vom 25.07.2018, 12 LC 150/16, ECLI:DE:OVGNI:2018:0725.12LC150.16.00

    § 2 Abs 4 StVO, § 2 Abs 2 StVO, § 41 StVO, § 42 Abs 2 VwGO

    Dr. Dietmar Kettler (möge er in Frieden ruhen) hat sich hier dazu geäußert: https://fahrradzukunft.de/27/schutzstreifen-klagebefugnis/

  • Zur Klagebefugnis eines Radfahrers gegen Schutzstreifen für Radfahrer gab es letztes Jahr was vom OVG Lüneburg: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal…l&showdoccase=1

    Dr. Dietmar Kettler (möge er in Frieden ruhen) hat sich hier dazu geäußert: https://fahrradzukunft.de/27/schutzstreifen-klagebefugnis/

    In den Niederlanden ist die Benutzungspflicht eines Schutzstreifens, nach dem was ich darüber gelesen habe, so geregelt:

    "Nur durch andere Pflasterung oder rote Farbe mit gestrichelter Grenzlinie gekennzeichnete Streifen am Fahrbahnrand ohne Fahrradpiktogramme sind keine benutzungspflichtigen Radfahrstreifen, sondern Suggestivstreifen ohne rechtliche Verpflichtungen."

    https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage

    Neben den Suggestivstreifen gibt es aber auch benutzungspflichtige Streifen am Fahrbahnrand.

    "„Fietsstrooken“ (Radfahrstreifen) haben Breiten bis zu 2,00 m und werden rot eingefärbt und mit Piktogramm markiert. Sofern sie mit einer unterbrochenen Linie markiert sind, dürfen sie bei Bedarf von Kfz überfahren werden, um etwa zu einem Parkstand zu gelangen. Es darf dort jedoch nicht gehalten und geparkt werden. Wenn sie mit einer durchgezogenen Linie markiert sind, ist auch ein Überfahren nicht erlaubt, diese Streifen sind allein Radfahrenden vorbehalten."

    Quelle: Schutzstreifen außerorts Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern von 2015

    https://www.regierung-mv.de/static/Regieru….%20Anlagen.pdf , Seite 28

    Das Bundesverkehrsministerium hatte la vorgeschlagen, das Halten auf Fahrradschutzstreifen zu verbieten. Damit würde das deutsche Schutzstreifen-Modell näher an das niederländische heranrücken.

    "Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen soll demnach künftig bis zu 100 Euro Strafe kosten. Bisher sind es 15 bis 30 Euro. Auch das dreiminütige Halten auf Schutzstreifen soll demnach künftig nicht mehr erlaubt sein."

    Tagesspiegel vonm 15.8.19

    https://www.tagesspiegel.de/politik/scheue…e/24906448.html

  • Allerdings gibt es in den Niederlanden auch noch eine echte Radweg-Variante. Ein solches Schild gibt es in Deutschland nicht (auch nicht in deutscher Übersetzung;)). Auf den "fietspaden" dürfen keine Mopeds fahren. Innerhalb von Ortschaften gibt es diese Schilder nach meiner Beobachtung nicht. Machte ja auch keinen Sinn, da innerorts die Radwege von Mopedfahrern ohnehin nicht benutzt werden dürfen.

    In dem hier gezeigten Fall steht auf dem braunen Zusatzschild, dass auch Fußgänger den Radweg benutzen dürfen. Ob dort ohne einen solchen Zusatz nur Radfahrer unterwegs sein dürfen, hab' ich nicht rausgefunden.

    Den Beitrag von mir selber zitier ich mal aus aktuellem Anlass: Diskussion über niederländische Radfahrinfrastruktur in einem anderen Thread.

  • Da habe ich auch noch eins. An dieser Stelle (parallel zum Strand bei Kijkduin) bleiben dank der (wohl inoffiziellen) Zusatzschilder keine Fragen offen.

    Die Frage, ob Fußgänger hier auch legal unterwegs sind, kann ich leider nicht beantworten, aber Mofas ("Bromfietsen") sind ausdrücklich nicht erwünscht.

    Das rechts oben bedeutet sinngemäß "hier gilt die StVO", der Rest ist glaube ich selbsterklärend ;)

  • Irgendwo in der NL-"StVO" steht zumindest, dass bei Abwesenheit von Gehwegen der Radweg mit dem Rundschild benutzt werden darf bzw. sogar muss. Ein "240" kennt man genau deswegen in NL nicht. Den Link zur NL-"StVO" habe ich aber nur zuhause ...

  • Irgendwo in der NL-"StVO" steht zumindest, dass bei Abwesenheit von Gehwegen der Radweg mit dem Rundschild benutzt werden darf bzw. sogar muss. Ein "240" kennt man genau deswegen in NL nicht. Den Link zur NL-"StVO" habe ich aber nur zuhause ...

    Die Holländer, die alten Kiffer. Da gibt es Radwege, die nicht gleichzeitig Gehweg sind? Da hauts dem bayerischen STV-Beamten den Stöpsel naus.

  • Niederländische Verkehrsregeln

    Zitat

    Artikel 4

    • 1 Voetgangers gebruiken het trottoir of het voetpad.
    • 2 Zij gebruiken het fietspad of het fiets/bromfietspad indien trottoir en voetpad ontbreken.
    • 3 Zij gebruiken de berm of de uiterste zijde van de rijbaan, indien ook een fietspad of een fiets/bromfietspad ontbreekt.
    • 4 In afwijking van het eerste en het tweede lid gebruiken personen die zich verplaatsen met behulp van voorwerpen, niet zijnde voertuigen, het fietspad, het fiets/bromfietspad, het trottoir of het voetpad. Zij gebruiken de rijbaan indien een fietspad, een fiets/bromfietspad, een trottoir of een voetpad ontbreekt.

    Die Übersetzungskugel macht daraus:

    Zitat

    Artikel 4 1 Fußgänger benutzen den Geh- oder Fußweg.

    2 Sie benutzen den Radweg oder den Rad-/Mopedweg, wenn kein Geh- und Fußweg vorhanden ist.

    3 Sie benutzen den Randstreifen oder die äußerste Seite der Fahrbahn, wenn auch kein Radweg oder Rad-/Mopedweg vorhanden ist.

    4 Abweichend von Absatz 1 und 2 benutzen Personen, die sich mit anderen Gegenständen als Fahrzeugen fortbewegen, den Radweg, den Rad-/Mopedweg, den Geh- oder Fußweg. Sie benutzen die Fahrbahn, wenn kein Radweg, kein Rad-/Mopedweg, kein Geh- oder Fußweg vorhanden ist.

    Für Radfahrer gilt:


    Zitat

    Artikel 5

    • 1 Fietsers gebruiken het verplichte fietspad of het fiets/bromfietspad.
    • 2 Zij gebruiken de rijbaan indien een verplicht fietspad of een fiets/bromfietspad ontbreekt.
    • 3 Zij mogen het onverplichte fietspad gebruiken. Bestuurders van snorfietsen uitgerust met een verbrandingsmotor mogen het onverplichte fietspad slechts gebruiken met uitgeschakelde motor.
    • 4 Bestuurders van fietsen op meer dan twee wielen die met inbegrip van de lading breder zijn dan 0,75 meter en van fietsen met aanhangwagen die met inbegrip van de lading breder zijn dan 0,75 meter mogen de rijbaan gebruiken.
    • 5 Bestuurders vanaf 16 jaar van snorfietsen als bedoeld in artikel 1, eerste lid, onderdeel e, subonderdeel d, van de wet mogen het trottoir en het voetpad gebruiken indien zij beschikken over een gehandicaptenparkeerkaart of een bij ministeriële regeling aangewezen kaart ten behoeve van het vervoer van gehandicapten.
    • 6 Bestuurders jonger dan 16 jaar van snorfietsen als bedoeld in artikel 1, eerste lid, onderdeel e, subonderdeel d, van de wet gebruiken het trottoir of het voetpad indien zij beschikken over een gehandicaptenparkeerkaart of een bij ministeriële regeling aangewezen kaart ten behoeve van het vervoer van gehandicapten.
    • 7 Het eerste lid, het tweede lid en het vierde lid gelden niet voor bestuurders als bedoeld in het zesde lid.
    • 8 Bestuurders van snorfietsen gebruiken de rijbaan indien dit bij verkeersbesluit, bedoeld in artikel 15, eerste lid, van de wet, is bepaald en bij het verkeersteken dat het verplichte fietspad aangeeft een onderbord dit aanduidt.
    • 9 Het achtste lid is niet van toepassing op snorfietsen als bedoeld in artikel 1, eerste lid, onderdeel e, onder d, van de wet en op bestuurders van snorfietsen zijnde bestuurders als bedoeld in het vijfde en zesde lid van dit artikel.

    Durchgekugelt:

    Findet jemand dort die Schutzstreifen?

    Mir war so, als gäbe es in NL zwei Sorten davon mit und ohne Benutzungspflicht ...

    (Oder war's Belgien?)

  • Mueck Du schreibst ja in deiner google-Übersetzung, dass in den Niederlanden für Fußgänger gilt:

    "2 Sie benutzen den Radweg oder den Rad-/Mopedweg, wenn kein Geh- und Fußweg vorhanden ist."

    In Hannover gibt es eine Radweg entlang der Lavesallee, auf der Waterlooplatz-Seite, der mit [Zeichen 237] beschildert ist.

    Es gibt aber weit und breit keinen Fußweg.

    Deshalb wird dieser Radweg regelmäßig auch von Fußgängerinnen benutzt.

    Hier streetview-Link:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Der benutzungspflichtige Radweg ist rechts im Bild. Fußgänger dürfen ihn nach deutschem Recht nicht nutzen. Aber in Hannover denkt man in dieser Frage niederländisch.

    Gibt es vergleichbar ungünstige Regeln auch andernorts? Und gibt es Beispiele dafür, dass erfolgreich der Radverkehr auf einen eigenen Radfahrstreifen auf die Fahrbahn verlegt wurde, um den Hochbordfahrradweg zum Gehweg zu machen? Das könnte ich mir gut für Hannover vorstellen, denn auf der Lavesallee gibt es drei Auto-Fahrspuren, das ist viel zu viel!

  • Ich habe mal einen Blick in die Online-Version der RVV 1990 geworfen. Auf der Suche nach Paragraphen zu Schutz-, Angebots- oder Suggestivstreifen bin ich von den Begriffserklärungen ausgegangen. Da taucht aber nur der Begriff "Fietsstrook" auf, der aufgemalte Radstreifen als Teil der Fahrbahn.

    Im Textteil erfährt man allenfalls, dass darauf nicht geparkt werden darf. Interessanter finde ich die kommentierten Abbildungen der Verkehrszeichen, wo auf einen Blick sichtbar ist, welche Arten von Radweg benutzungspflichtig sind:

    Bijlage 1. Verkeersborden

    Achtung: Der automatische Übersetzer verkehrt manche Bedeutungen auch mal ins Gegenteil.

    Was Radstreifen auf der Fahrbahn angeht:

    Wenn ich das Konzept richtig verstanden habe, werden niederländische Straßen grob in drei Kategorien geführt:

    1. Stroomweg: Autobahnen und reine Kraftfahrstraßen: Kein Radverkehr vorgesehen, kreuzungsfrei, keine Ampeln.

    2. Gebiedsontsluitingsweg: Zubringer-, Verteiler oder Erschließungsstraßen: Mehrspurig, (überfahrbare) Fahrbahnteilung, Kreuzungen, Kreisverkehre, physisch getrennte Radwege

    3. Erftoegangsweg: Wohnstraße, höchstens 30 km/h (außerorts 60 km/h) einspurig je Richtung, meist ohne getrennte Radwege

    Für Radstreifen auf Fahrbahnebene gibt es wohl, außerhalb von Kreuzungen, wenig Bedarf. Wo Platz für mehrere Richtungsfahrbahnen vorhanden ist, würde man den Radweg wohl in der Regel gleich baulich von den übrigen Fahrbahnen trennen.

  • Meinereiner war in der letzten Woche in der Gegend von Amsterdam. Vorbildlich ist es nicht, einige Dinge könnte man aber übernehmen.

    Zum einen die weitaus besseren Untergründe bei Radwege, wenn es mal solche sein müssen. Bei Unterführungen

    wird nicht das Mindestmaß genommen, sondern deutlich breitere.

    Die Radwege sind auch für die Motorroller verpflichtend.Damit wird das Radfahren drauf ähnlich stressig, wie auf engen Fahrbahnen.

    Die Fähren in Amsterdam sind gratis, was die Verbindung zwischen den Flussufern verbessert. Ohne, das man eine Fahrkarte kaufen muss.

    Bettelampeln gibts auch da.

  • Die Radwege sind auch für die Motorroller verpflichtend. Damit wird das Radfahren drauf ähnlich stressig, wie auf engen Fahrbahnen.

    Weißt du, ob das nur für Motorroller bis 25 km/h gilt oder auch für Motorroller bis 45 km/h? Oder ob es für Motorroller bis 25 km/h eine Radwegebenutzungspflicht gilt und für die Motorroller bis 45 km/h die Benutzung des Radweges optional ist? Oder ist das von der ccm-Zahl abhängig?

    Das mit der Benutzungspflicht für die Motorroller gilt übrigens meines Wissens nur außerorts. Innerorts dürfen Motorroller nicht die Radwege benutzen. Es sei den der Radweg ist mit diesem Schild gekennzeichnet:

    Bildtafel der Verkehrszeichen in den Niederlanden – Wikipedia

  • Ob es erlaubt ist oder verpflichtend, das MOtorroller auf Radwegen fahren, weiß ich nicht mit letzter Bestimmtheit. Ich weiß aber, das ein großer Teil der Rollerfahrer Radwege benutzt haben.

    Wohl deswegen, weil sie auf der Fahrbahn einen Helm tragen müssen