ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Wasserrohrbruchs in der Kollaustraße wurde vor etwa einem Monat unter anderem im Deelwisch eine Absperrung aufgestellt, um die Sackgasse vor dem Ausweichverkehr aus der Kollaustraße zu schützen.
Im Deelwisch wurden dazu zwei Zeichen 250 aufgestellt, eines davon mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“. Das ist insofern problematisch, als dass es sich beim Deelwisch um eine relativ wichtige Radverkehrsverbindung zwischen der Innenstadt und den nordwestlichen Stadtteilen Hamburgs handelt. Mir ist klar, dass es nicht beabsichtigt war, dem Radverkehr die Durchfahrt zu verbieten, sondern dass man lediglich verhindern wollte, dass der Ausweichverkehr der Kollaustraße in die Kollau plumpst, aber auf diese Weise lässt man dem radfahrenden Verkehrsteilnehmer wieder selbst entscheiden, inwiefern Verkehrszeichen für ihn gültig sind und ob er sie beachten möchte oder nicht.
Ich möchte Vorschlagen, entweder die Absperrungen zu entfernen, da die Kollaustraße wieder befahrbar ist, oder wenigstens ein Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ zu ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Malte Hübner
Zeichen 250 im Deelwisch am Kollauwanderweg
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- PK 23
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Malte -
7. Juni 2018 um 00:15 -
Erledigt
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Wozu sind diese Dinger überhaupt da? Das ist doch eh eine Sackgasse ohne Durchkommen?
btw: Wo steht eigentlich die Erlaubnis, dort mit dem Rad weiterzufahren? Landesnaturschutzgesetz? Grünanlagensatzung? Nach Beschilderung/StVO seh' ich da auch ohne die Absperrungen keine.
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Wozu sind diese Dinger überhaupt da? Das ist doch eh eine Sackgasse ohne Durchkommen?
btw: Wo steht eigentlich die Erlaubnis, dort mit dem Rad weiterzufahren? Landesnaturschutzgesetz? Grünanlagensatzung? Nach Beschilderung/StVO seh' ich da auch ohne die Absperrungen keine.
Hinten fehlt ein Poller. Da wird dann eben mit dem SUV durchgefahren wenn das Navi einen Weg zeigt.
Das ist Teil der Freizeitroute, ist über das Grünanlagengesetz gedeckelt. -
Man braucht kein Z250 mit zZ "Radfahrer frei". Ein Z260 reicht völlig aus.
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Beitrag von foobar (
8. Juni 2018 um 11:28 )Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Hier stand Unfug. (8. Juni 2018 um 11:48 ). -
So berüchtigt wie selten. Ich schrieb doch, reicht aus.
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Nicht ganz. Es gibt ja noch den berühmt berüchtigten Handkarren und Reiter
Das ist aber auch von nicht erfasst.
1.Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
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Pk 23 hat übrigens sehr schnell geantwortet: Man wird die Absperrung entfernen, die Maßnahmen an der Kollaustraße sind ja längst beendet.
Offenbar wurden die Dinger schlichtweg vergessen.
btw: Wo steht eigentlich die Erlaubnis, dort mit dem Rad weiterzufahren? Landesnaturschutzgesetz? Grünanlagensatzung? Nach Beschilderung/StVO seh' ich da auch ohne die Absperrungen keine.
Ergänzend zu den anderen Beiträgen: Von Westen und Osten ist der Kollauwanderweg mehrfach als beschildert. Im Osten hat allerdings jemand das Zeichen 240 verdreht… naja.
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"vergessen" ist auch so eine geile Begründung.
Wenn ich Chef von so einer Schilder-Aufstell-Firma wäre, hätte jedes Teil einen RFID-Chip aufgeklebt und wird inventarisiert.
Aufstellen, Scannen, Handy nimmt Ortsdaten auf, Schreibts in eine Geodatenbank und ich hab den Überblick, wie viele Schilder an welcher Arbeitsstelle wo stehen.
Und hey, mein Regelplan von der Polizei sagt mir auch, welche Schilder ich aufstellen soll.
Aufstellungsoll - Aufstellungist = 0? Prima, Teil des Jobs erledigt.
Aber naja, lieber rummurksen und Schilder vergessen. kost ja nix
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Aber naja, lieber rummurksen und Schilder vergessen. kost ja nix
Vor anderthalb Stunden stand der Kram dort auch immer noch herum.
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Vor anderthalb Stunden stand der Kram dort auch immer noch herum.
Als ich Malte auf der Fahrradsternfahrt ganz kurz vom aktuellen Stand in dieser Sache berichtete, bat er mich doch bitte im Forum zu schreiben.
Auf der Rückseite der Verkehrsschilder stehen Telefonnummern (Festnetz und 24 Stunden Notruf-Handy-Nummer) der Aufstellfirma. Also einfach dort am 15.06.2018 angerufen und nachgefragt.
Ja, Wasserrohrbruch Kollaustraße, Auftraggeber Hamburg Wasser. Nein, im Deelwisch, Auftraggeber ist die Polizei und nicht Hamburg Wasser. Es wurde Radfahrer frei angeordnet. Warum das Zeichen da nun nicht angebracht ist, mhmmm?
Mail an das PK 23, nach noch nicht einmal 30 Minuten Antwort mit dem genialen Textbaustein „danke für Ihr bürgerliches Engagement“. Wow, ich bin beeindruckt! Und es wird sogar Abhilfe versprochen: „die Absperrfirma hat Kenntnis und wird den Weg wieder für Sie freimachen, sodass Sie nicht weiter Umwege fahren müssen oder möglicherweise verbotswidrig durchfahren“.
Was für ein schöner Hinweis, nicht verbotswidrig durchfahren! Obwohl die Durchfahrt für Radfahrer laut Anordnung frei gegeben sein sollte. Mache ich bei meiner Durchfahrt einen Fehler oder hat den jemand anders schon vorher begangen? Habe da jetzt lange auf die Fahrradstaffel gewartet und auf Bestrafung wegen bürgerlichen Ungehorsams gewartet. Vergeblich. Eigentlich schade.
Nochmal eine Schilderung der Lage: Deelwisch, das letzte etwa 80 m kleine Stück Sackgasse vor der Güterumgehungsbahn und dahinter der Bach Kollau mit einem von Radfahrern viel und erlaubt genutzten Wanderweg, der ein paar Kilometer später in die Tarpenbek fließt und von da geht es dann irgendwann in die Alster. Der Deelwisch ist in dem Abschnitt vor der Beschilderung eine Tempo 30 Zone, im Bereich der Beschilderung eine Spielstraße.
Vor der Spielstraße die Absperrung mit Anlieger frei. Am Ende dann Durchfahrt verboten (VZ 250), rote Blinklichter und Absperrbaken. Dahinter Kantstein und Poller, die schon immer die Durchfahrt für Fahrzeuge verhindern und ein Grünstreifen.
Warum wurde die Absperrung aufgestellt? Ja, Autofahrer sollten nach dem Wasserrohrbruch in der Kollaustraße und auf der Suche nach schnellen Wegeverbindungen Richtung Dänemark und Amrum vor sich selber geschützt werden und nicht nach Überfahren von Kantstein und Pollern in der Spielstraße, weiteren 20 Metern Grünstreifen, dann in der Kollau landen.
Da nun die Polizei Auftraggeber dieser Beschilderung ist, ich aus eigener Erfahrung von Kosten im Bereich von 300 € für ähnliche Beschilderung und tageweiser Berechnung berichten kann, interessiert mich schon was die Sache denn nun nach fast vier Wochen überflüssigem Herumstehen und Verhinderung des Radverkehrs kostet.
Am 18.06.2018 20 Uhr ist die Durchfahrt für Radfahrer immer noch nicht erlaubt.
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Vor der Spielstraße die Absperrung mit Anlieger frei. AmEnde dann Durchfahrt verboten (VZ 250), rote Blinklichter und Absperrbaken.Dahinter Kantstein und Poller, die schon immer die Durchfahrt für Fahrzeugeverhindern und ein Grünstreifen.
… was übrigens auch nicht der Anordnung entsprechen kann, siehe rsa-95.de.
Wenn noch jemand durchfahren darf, also „Anlieger frei“ oder „Fahrradfahrer frei“ gekennzeichnet wird, ist gelbes Licht einzusetzen. Bei Sperrungen, durch die keiner Durchfahren darf, oder der Rückseite einer Einbahnstraße, kommt rotes Licht zum Einsatz, gegebenenfalls über die komplette Breite des gesperrten Querschnittes.
Rotes oder gelbes Blinklicht im Zusammenhang mit Absperrmaßnahmen sieht die RSA nicht vor. Das wird aber dennoch gerne eingesetzt, weil man dann den Akku nicht mehr so oft wechseln muss. Wer aber schon mal mit dem Rad oder mit dem Auto nachts eine solche blinkende Piste entlanggefahren ist, weiß sicherlich noch, wie sehr das nerven kann.
Da nun die Polizei Auftraggeber dieser Beschilderung ist,ich aus eigener Erfahrung von Kosten im Bereich von 300 € für ähnlicheBeschilderung und tageweiser Berechnung berichten kann, interessiert mich schonwas die Sache denn nun nach fast vier Wochen überflüssigem Herumstehen undVerhinderung des Radverkehrs kostet.
Ich fürchte, angesichts dessen, was ansonsten an Absperrmaterial im Wirkungsgebiet des PK 23 herumsteht, fallen die beiden Schilder samt Absperrung und Lämpchen nicht ins Gewicht.
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Am 18.06.2018 20 Uhr ist die Durchfahrt für Radfahrer immernoch nicht erlaubt.
Gestern morgen waren die Schilder endlich fort.