Art. 13 und ähnliches: Die nächste Internet-Bedrohung

  • Kann mir das eigentlich mal jemand erklären?

    Jede Webseite kann doch selber entscheiden, ob sie bei Suchmaschinen gelistet wird oder nicht. Bei Google News muss man sich sogar anmelden, oder?

    Und die großen Verlage haben sich offensichtlich alle freiwillig entschieden Ihre Erzeugnisse auf Google News anzeigen zu lassen, ohne dafür Geld zu erhalten.

    Was genau ändert sich daran, wenn jetzt das Leistungsschutzrecht kommt?

    Überhaupt nichts, oder?

    Nur die Kleinen hätten dann ein Problem. Aber warum ist Google dann eigentlich dagegen? Denen kann es doch nur recht sein, wenn kleinen Webseiten das Leben schwer gemacht wird.

  • Überhaupt nichts, oder?

    Nur die Kleinen hätten dann ein Problem. Aber warum ist Google dann eigentlich dagegen? Denen kann es doch nur recht sein, wenn kleinen Webseiten das Leben schwer gemacht wird.

    Google dürfte Angst vor der "nächsten Runde" haben. Im ersten Zug ist das ja so abgelaufen:

    - Verleger: Hey Google Kohle raus oder auf uns zu listen

    - Google: Okay, wir listen euch nicht mehr

    - Verleger: Öhm, wir haben ja gar keine Visits mehr....

    - Google: Naja, wenn ihr uns eine kostenlose Lizenz für eure Schlagzeilen und Teile eurer Teaser einräumt listen wir euch wieder.

    Dies Argumentation steht kleinen Portalen natürlich nicht zur Verfügung, da hast Du Recht. Aber an der Stelle soll ein Vergütungszwang kommen, siehe https://www.golem.de/news/verguetun…3-133596-2.html

  • Wie "Vergütungszwang"? Mehr als das Schlagwort finde ich in dem Artikel nicht.

    Wie soll das gehen? Legt der Gesetzgeber einen Mindestpreis fest, oder wie?

    Ja, sorry - ich hatte die zweite Seite von dem Artikel verlinkt. Auf der ersten Seite https://www.golem.de/news/verguetun…803-133596.html steht:

    "Denn nach dem Willen Voss' wird aus dem freiwilligen Leistungsschutzrecht wie in Deutschland "ein unveräußerliches Recht auf eine faire und angemessene Vergütung" für die digitale Nutzung von Presseerzeugnissen."


    Damit gibt's dann keine kostenlose Lizenz mehr.

  • Der Link auf den Artikel über das spanische Gesetz ist interessant. Dort war es den Verlegern scheinbar verboten, die Lizenzen kostenlos zu vergeben.

    Ich verstehe nicht, was man rauchen muss, um dem "Erzeuger" die kostenlose Weitergabe der selbst erstellten Inhalte zu verbieten.

    Andererseits: kostenlose Rechtsberatung ist in Deutschland ja auch praktisch verboten. Das könnte aber auch an den 22 % Anwälten im Bundestag liegen...

  • Andererseits: kostenlose Rechtsberatung ist in Deutschland ja auch praktisch verboten. Das könnte aber auch an den 22 % Anwälten im Bundestag liegen...

    Es liegt daran, dass sich die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Hitlerregimes versteht:

    Nach der Gewerbeordnung von 1869 galt die Freiheit im gewerblichen Leben auch für das Gebiet der Rechtsberatung. Jeder war grundsätzlich zur gewerblichen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten befugt.[1] Dies änderte sich im Dezember 1935 mit Einführung des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung. Fortan war die Rechtsbesorgung an die Erteilung einer Erlaubnis gebunden. Der Antragsteller wurde auf die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie auf genügende Sachkunde überprüft. Ziel des Gesetzes war es in erster Linie, die ab 1933 durch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ausgeschlossenen jüdischen Rechtsanwälte daran zu hindern, in die nichtanwaltliche Rechtsberatung auszuweichen.

    Das ist erst neulich ein klein wenig gelockert worden, nachdem einem pensionierten Finanzgerichts-Präsident (wenn ich mich richtig erinnere) vorgeworfen worden war, er verstoße gegen das Gesetz, weil er Bekannten bei der Steuererklärung geholfen hatte. Der konnte natürlich fragen: "Ich soll nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen???"

  • kostenlose Rechtsberatung ist in Deutschland ja auch praktisch verboten

    Ist das so?

    Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung#Deutschland

    Zitat

    Wer unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt.

    Wenn das so stimmt, dann darf jeder kostenfreie Rechtsberatung leisten, solange das im persönlichen Umfeld stattfindet. Und Personen vom Fach (Anwälte etc.) dürfen dies generell.

    Mir wäre es aber beispielsweise verboten, dich zu beraten. Dafür stehen wir uns nicht nahe genug.

    Ich finde die Regelung sinnvoll, auch wenn sie aus rassistischen Gründen heraus entstanden sein mag. Recht ist viel zu kompliziert, als dass ein Laie eine angemessene Beratung leisten könnte.

    Die eigentlichen Probleme sind: Rechts ist zu kompliziert. Und Anwälte nehmen so exorbitant hohe Stundensätze, dass sich viele Menschen das nicht leisten können. Und für RVG-Sätze (die für viele Menschen immer noch teuer sind) machen viele Anwälte nur das formal Nötigste.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Und Personen vom Fach (Anwälte etc.) dürfen dies generell.

    Da gibt es auch Einschränkungen.

    Irgendwo anders habe ich gerade von einem Urteil gelesen, in dem ein Anwalt die Erstberatung kostenlos angeboten hat.

    Daraus ging hervor, dass die RVG nur in besonders begründeten Ausnahmefällen überhaupt unterschritten werden darf. Und ganz kostenlos ist fast nie zulässig.

  • Nachdem ich das Thema eine Weile aus den Augen verloren hatte, gibt es nun doch wieder Neuigkeiten. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Entwurf für die Anpassung des Urheberrechts an den digitalen Binnenmarkt vorgelegt.

    Uploadfilter sind natürlich enthalten, obwohl die Große Koalition versprochen hatte, Uploadfilter auf jeden Fall zu vermeiden: Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

    Mehr dazu:

  • Es gibt schon wieder Neuigkeiten, beziehungsweise im Verborgenen wird weiter an der Urheberrechtsreform gearbeitet. Und, Überraschung, natürlich wird es Upload-Filter geben: Altmaier macht gegen Nutzung von Inhalte-Schnipseln mobil

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  • Während Julia Reda auf Twitter unermüdlich den Prozess um die Urheberrechtsreform begleitet hat, gibt es jetzt auch mal wieder neue Erkenntnisse, die auch ungefähr wie der dümmstmöglich größte Unfall aussehen: Kabinett beschließt Urheberrechtsreform

    Und die Bundesregierung schafft es dieses Mal sogar wirklich alle Seiten anzupinken: Den einen gehen die künftigen Einschränkungen nicht weit genug, die anderen bemängeln die handwerkliche Ausführung und sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr.

  • Aha:

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  • Als es nach der letzten Bundestagswahl hieß, dass wir eine schwarz-grün-gelbe Regierung kriegen würden, war ich froh. Und als es dann dich wieder GroKo wurde, habe ich geflucht. Mir war klar, dass es bei mir wichtigen Themen (u.a. Klima und Digitales) schlimm werden wird.

    Als kleinen Lichtblick haben wir noch keine neue VDS. Aber der 10€-Witz und §15/§17 sind schon übel.

    Ich hoffe sehr, dass wir nicht noch eine GroKo bekommen...

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Mein Vorschlag: Anstatt Analphabetenkreuze an Parteilisten zu machen, sollten die Bürger Fragebogen zu den N aktuellen und weitreichenden gesellschaftlichen Problemen bekommen und ausfüllen. Die Statistiker machen daraus per Regression ein Regierungsprogramm (die können das!), die Regierung selbst besteht nur aus ein paar neutralen Beamten, die diesem Programm absolut verpflichtet sind. Wollten wir denn nicht immer eine "richtige" Demokratie werden?

    Leider hab ich bisher unter den ca. 40 wählbaren Parteien keine gefunden, die auch nur im Entferntesten daran denkt, irgendwas an den Analphabetenkreuzchen zu ändern. Auch die Tatsache, dass etliche MinisterInnen und sogar die Bundeskanzlerin selbst gleichzeitig ein parlamentarisches Mandat besitzen, scheint irgendwie keinen zu stören. Obwohl die Gewaltenteilung ja soooo wichtig ist, wie meine Kids auch heute noch in der Schule lernen, ohne dass die LehrerIn rot dabei wird (vermutlich checkt sie/er es gar nicht?).

    Eine Regierung nach der Wahl zu "bekommen" halte ich schon immer für anachronistisch.

  • "... in die Produktion"? War doch mal eine Forderung. Leider nicht gegenüber Oettinger, von der Leyen usw.

    Wobei die Entsorgung einer "nicht-funktionierenden" Exekutive nach meinem Verständnis dessen, was 1949 neu geregelt wurde, heute eigentlich kein Problem darstellen sollte. Nicht umsonst wurden Regierungen vorsichtshalber "unter" die Parlamente gestellt ("über dem Willen des Volkes soll es fortan nur noch Gott geben", usw.).

  • Wie wird eine Eigentümergemeinschaft eine Hausverwaltung los, die sich nicht an die Vorgaben der Eigentümerabstimmungen halten will?

    Ich würde sagen, sie jagt sie zum Teufel.

    Du hattest oben eine Regierung aus nicht gewählten Bürokraten vorgeschlagen, die angewiesen wird, sich an die Wahlergebnisse zu halten.

    Ich sehe da keinen geordneten Mechanismus, um sie wieder abzusetzen, wenn sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden.

    Auch "zum Teufel jagen" muss ja ordentlich organisiert werden.