Ordnungswidrigkeitenanzeigen und die DSGVO

  • Nun muss man mit Kritik an der Polizei natürlich immer vorsichtig sein, aber wenn die Rechtsauffassung der Münchner Beamten so solide ist wie die der Hamburger Beamten, dann sehe ich das ganz gelassen

    Die Polizei schreibt ja auch nicht, dass das Foto illegal ist. Sie schreiben nur, dass jemand so ein Foto schonmal zur Anzeige gebracht hat. Das steht immer jedem frei.

    Über den Ausgang des Verfahrens steht da überhaupt nichts. Und nur darauf käme es an.

    Das ist also eine Null-Aussage, die wohl der Einschüchterung dienen soll. Denn die Polizei macht ja mehr als deutlich, dass keine Anzeigen von Privatleuten haben möchte.

    Da ist mir tatsächlich mal Berlin lieber. Die Bußgeldstelle hat ja extra eine Mailadresse für diese Anzeigen eingerichtet. Und ein Foto ist da Pflicht.

    Und anstatt sich zickig anzustellen, bedanken sich die Polizisten an der 110 inzwischen sogar für jeden Hinweis auf blockierte Radwege oder Kreuzungsbereiche.

  • Die Münchner Polizei ist von den vielen Beschwerden über Falschparker genervt und vertritt die Auffassung, dass das Fotografieren von Kfz-Kennzeichen zum Zweck der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellen kann und Fotografen dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht gemeldet würden:

    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach verstößt so ein Foto dann nicht gegen die DSGVO, wenn man vom Falschparker persönlich betroffen ist auf seinem ganz normalen Alltagsweg, denn die DSGVO ist nach einem der Erwägungsgründe, der sich etwas knapper auch in einem der Artikel wiederfindet, gar nicht auf private Bilder und Hobbys anwendbar. Und wenn MIR jemand den Weg zuparkt, den ich ganz normal hätte gehen oder radeln wollen, ist das MEINE ganz private Angelegenheit ...

    Was anderes wäre es, wenn man sich nicht im Alltagsverkehr befindet, sondern extra rausgeht, um mal die Falschparker aufzumischen, das dürfte dann so ähnlich ausgehen wie der Fall eines "Hobbypolizisten", der in einem Naturschutzgebiet oder so Gassigeher mit unangeleinten Hunden ablichtete. Das ist dann kein privater Anlass mehr und er fiel damit vor Gericht auf die Nase. Dieses Urteil kommt immer wieder mal, wenn behauptet wird, Aufnahmen zum Behufe einer Anzeige wären ilegal unter Verkennung der völlig anderen Umstände ...

  • In München werden wohl jetzt Verwarnungen aufgrund von Verstößen gegen den Datenschutz gegen Nutzer von weg-li verteilt:

    Heute hat ein gewisser EinRobert1 Post von der Stadt Magdeburg bekommen und soll 200 Euro zahlen, weil er nach Ansicht des Landesdatenschutzbeauftragen Fotos ohne Rechtsgrund und ohne Einwilligung der Fahrzeughalter unverschlüsselt an die Bußgeldstelle übermittelt zu haben:

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    Die weitere Argumentation ist ja durchaus seltsam, der Landesdatenschutzbeauftrage scheint ja zu vermuten, er führe eine Liste mit Verstößen und Kennzeichen, um „Wiederholungstäter“ zu erkennen. Ich bräuchte dafür nicht einmal eine Liste, ich erkenne die üblichen Kraftfahrzeuge und deren Kennzeichen auch beim vorbeilaufen. Irgendwann merkt man sich ja, um welche Radwegparker man immer wieder herumfahren muss.

    Er hat auch schon mal einen längeren Brief zu der Datenschutzproblematik bekommen, die auch sehr aufschlussreich ist.

  • Ottostadt Magdeburg, da ist der Name wohl Programm. :evil:

    Kleines Bonbon am Rande: die Behörde unterstellt im älteren Brief bereits auf Seite 2, dass er "allein aus persönlichem bzw. privatem Antrieb" gehandelt hat, ignoriert dann aber Erwägungsgrund 18 der DSGVO völlig. Sauberes Eigentor, muss man nur noch auf den alten Brief verweisen und spart sich Zeit und Aufwand. Ich würde trotzdem gern das Gesicht des Richters sehen, sollte es zu einem Prozess kommen (was kaum der Fall sein dürfte, selbst bei einem nicht begründeten Widerspruch) und er liest "wir werden Ihre Anzeigen ab jetzt grundsätzlich ignorieren", das ist schon ein Kracher. ^^

    Einmal editiert, zuletzt von obelix (25. Oktober 2020 um 11:24)

  • Kleines Bonbon am Rande: die Behörde unterstellt im älteren Brief bereits auf Seite 2, dass er "allein aus persönlichem bzw. privatem Antrieb" gehandelt hat, ignoriert dann aber Erwägungsgrund 18 der DSGVO völlig. Sauberes Eigentor, muss man nur noch auf den alten Brief verweisen und spart sich Zeit und Aufwand

    Ganz toll:D

    Schön ist auch, dass dem Anzeigenden auf Twitter vorgeworfen wird, seine Zeit nicht mit anderen Dingen zu verbringen. Dabei ist es hier ja genau andersrum: Die Behörde verbringt ihre Zeit nicht mit dem eigentlichen Problem, sondern mit dem, der auf das Problem hinweist.

  • Ich hab da kein Kommentar zur Hand, aber die persönlichen und familiären Tätigkeiten in der DS-GVO sind äußerst eng auszulegen. Ich sehe das Problem mit weg-li vor allem auch in der Kennzeichenerkennung, da dazu die Daten an die Google-API übergeben werden. Wer sich ein wenig zurückerinnert, weiß, dass der EuGH unlängst Privacy Shield und damit die (regelmäßige) Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung nach Plastikland gekippt hat.

    Das andere Problem sehe ich darin, dass die Daten nicht verschlüsselt gespeichert werden. Es wäre ohne weiteres möglich, die Daten/Bilder clientseitig per AES zu verschlüsseln, hochzuladen und dann in der E-Mail an die Behörde ein Passwort zu übermitteln, mit dem das Beweisbild abgerufen und ebenfalls clientseitig entschlüsselt werden kann (AFAIK gibts dazu auch eine brauchbare js-lib).

    Ich selbst bin dazu übergegangen, die Anzeigen einfach mit Computerfax erstatten. Mir egal, wenn die andere Seite dann 50-stellige Links abtippen muss.

  • Ich sehe das Problem mit weg-li vor allem auch in der Kennzeichenerkennung, da dazu die Daten an die Google-API übergeben werden. Wer sich ein wenig zurückerinnert, weiß, dass der EuGH unlängst Privacy Shield und damit die (regelmäßige) Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung nach Plastikland gekippt hat.

    Das andere Problem sehe ich darin, dass die Daten nicht verschlüsselt gespeichert werden. Es wäre ohne weiteres möglich, die Daten/Bilder clientseitig per AES zu verschlüsseln, hochzuladen und dann in der E-Mail an die Behörde ein Passwort zu übermitteln, mit dem das Beweisbild abgerufen und ebenfalls clientseitig entschlüsselt werden kann (AFAIK gibts dazu auch eine brauchbare js-lib).

    Das sind in der Tat relevante Punkte. Aber genau so hat die Stadt Magdeburg ja gerade nicht argumentiert. Die haben ja die Weitergabe an die Bußgeldstelle kritisiert und eben nicht die (durchaus kritikwürdige) potentielle Weitergabe an Dritte auf dem Weg zur Bußgeldstelle.

  • Ich frag mich auch, was der Datenschutzbeauftragte geraucht hat, um zur Aussage zu kommen, nur die Stadt Magdeburg könne sich auf ein berechtigtes Interesse berufen. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO ("berechtigtes Interesse") gilt nach Abs. 2 nämlich gerade nicht "für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung".

  • Neues aus Ansbach:

    Ansbach: Anzeigen mit Fotos von Falschparkern sind erlaubt
    Wer Falschparker anzeigt, darf der Polizei Bilder der Autos als Beweis senden – das hat ein Gericht in Bayern entschieden. Fahrradaktivisten feiern die beiden…
    www.spiegel.de

    Das Verwaltungsgericht hat sich offenbar ein bisschen gewundert, wie man eine solche Ordnungswidrigkeitenanzeige ohne Foto überhaupt beweisen sollte.

  • Vor der massenhaften Verbreitung digitaler Aufnahmegeräte ging's ja auch nach Treu und Glauben ...

    Aber stimmt, MIT Foto ist es viel einfacher ...

    Bin mal gespannt, ob es noch weiter geht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung würde ich damit rechnen, dass die Datenschützer eine weitere Instanz versuchen.

    Bin auch gespannt, wie genau die Urteile gelesen werden. Bisher gab es ja das Urteil des Naturschützers, der mit Bild freilaufende Hunde in einem NSG anzeigte (also deren Herrchen), was das Gericht verwarf, was viele dahingehend zitieren meinten zu müssen, dass man NIE Bilder machen darf, obwohl es einen Unterschied "in eigener Sache" (MIR steht ein Falschparker in Weg wie hier wohl gegeben) und "in fremder Sache" (Hunde tun MIR zwar nix, aber die dürfen im NSG halt nicht frei laufen!!!1elf) gibt, wo man sich amtliche Ordnungsmacht anmaßt. Ich sehe es schon kommen, dass mit diesem Urteil nun Hobbypolizisten Streife gehen, das dürfte aber scheitern ...

  • Anlässlich des aktuellen Falls in Berlin bin ich auch gespannt, wie es mit Dashcams weitergeht.

    In Berlin wurde ja gerade eine Radfahrerin von einem Betonmischer überfahren. Und anschließend griff ein Passant den Fahrer mit einem Messer an und flüchtete.

    Von beidem gibt es dank Dashcams Videos. Der Messerstecher wurde dadurch schon gefasst und auch der Unfall wird sich wohl so eindeutig aufklären lassen.

    Das sind schon starke Argumente für Dashcams.

  • Epaminaidos : Bei dem Dashcam-Fall wird sich das nicht wirklich äußern, weil auch illegal zustande gekommene Beweisstücke nicht zwangsweise strafprozessual unverwertbar sind. Dazu gab es AFAIK auch schon Entscheidungen im Bezug auf Dashcams.

    Mueck : Ich wäre mir nicht so sicher, ob da noch einmal ein Rechtsmittel eingelegt wird. Zum einen hat das VG Ansbach selbst die grundsätzliche Bedeutung verneint, womit nur eine NZB möglich ist. Zum anderen ist es dem BayLDA wohl selbst eher peinlich; die haben erst lange nichts gemacht und dann eine eher blamable Vorstellung vor Gericht abgegeben. Schon alleine der Zweck, sich als Behörde das Monopol auf bezahltes Eierschaukeln mit Datenschutzargumenten zu erkämpfen, erinnert mich an sachfremde Instrumentalisierungsversuche in Ländern wie Rumänien.

    Ich hatte auch selbst mal mit dem BayLDA zu tun; diese Behörde war sogar unfähig, herauszufinden, wen die Rundum-Kameraüberwachung am Linde-Gebäude im Stadtzentrum gehört. Ein Jahr später später hat der Freistaat dann einen überteuerten Mietvertrag geschlossen, um sich genau das Gebäude zu mieten.

  • Ok, Kennzeichen ablichten legal ...

    Wie war das noch mal, wenn der potentielle Fahrer auch im Bild rumturnt? Angezeigt werden kann ja eig. nur der Fahrer. Wenn alle Spontandemenz haben, gibt's ja nur ermäßigte Halterhaftung ...

    Und ändert sich an einer evtl. Beurteilung etwas, wenn nicht nur ein Gehwegparker-Owi im Raum steht, sondern die Gegendrohung mit einer Nötigungsanzeige, auf welcher Basis auch immer, denn dann wären wir ja bei einer Beweissicherung einer ausgewachsenen Strafsache?

    Frage für einen Freund, der heute einen Spaziergang gemacht hat ... *flöt*