Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Zitat

    Der 18-jährige Radfahrer befuhr die Paul-Sorge-Straße auf dem dortigen Radweg in Richtung stadteinwärts. Als dieser auf dem Radweg abgestellten Mülltonnen auf den Gehweg ausweichen musste...


    Die "Radwege" in der Paul-Sorge-Straße sind nicht benutzungspflichtig. Aus gutem Grund, wie man lesen kann. Deswegen weiche ich in so einem Fall, wo immer es möglich ist, sofort auf die Fahrbahn aus. Bei Radwegen ohne Benutzungspflicht fahre ich sowieso dort.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Hi
    unglückliche Formulierung in der Pressemeldung. Der Radler musste nicht über den Gehweg ausweichen. Das war ein illegales Manöver, das genau aus dem Grund, das so etwas passieren kann, verboten ist.
    Er hätte entweder absteigen und an den Tonnen vorbei schieben müssen oder, besser, wenn möglich auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Unter Beachtung des sonstigen Fahrverkehrs auf der Fahrbahn natürlich.
    Es ist bezeichnend, dass die Polizei für ihre Pressemeldung diese Formulierung wählt. Die sind immer noch der Meinung, Radler wären nur etwas schnellere Fußgänger, die man bei "Bedarf" auf den Gehweg verweisen kann. Das Resultat sieht man hier.
    Ich hoffe, der kleine Junge trägt keine bleibenden Schäden davon. Und der Radler weiß für die Zukunft, das Gehwege tabu sind.

    bye
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  • Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass (so gut wie) kein Polizist das Ausweichen auf den Gehweg sanktionieren würde, selbst als Fuß- oder Fahrradstreife nicht. Das ist allgemein komischerweise relativ durchgehend akzeptiert. ABER: Nur solange es keinen Unfall mit Dritten (Kfz oder Fußgänger) gibt, denn in diesem Fall ist dann automatisch der Radfahrer schuld, der immer Verkehrsregeln missachtet und alle über den Haufen fährt!

    Witzige Situation gestern in diesem Zusammenhang:
    Ich habe es mal so wie Malte gehandhabt und einfach auf dem benutzungspflichtigen Radweg gewartet, der durch einen ausfahrenden/wartenden Lieferwagen blockiert war. Das fand ich auch sinnvoll, da mit nur einem Meter Abstand der Gehweg ebenfalls größtenteils durch den dahinter stehenden, auch wartenden LKW blockiert war. Leider war der Verkehr relativ dicht, so dass der Lieferwagen da bestimmt 1-2 Minuten stand. Jetzt wurde aber der LKW-Fahrer ungeduldig, weil ich da stehe und fing an zu hupen und zu gestikulieren. Ja mei, was soll das werden, Nötigung zur Gehwegbenutzung? Leider haben mich in den zwei Minuten mindestens 5 andere Fahrradfahrer auf dem Gehweg durch die Fahrzeuge hindurch überholt - so wird man nie als VT ernst genommen!

  • Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass (so gut wie) kein Polizist das Ausweichen auf den Gehweg sanktionieren würde,


    Nicht nur das..., bei einem persönlichen Gespräch mit einem leitenden(!) Polizisten und dessen Stellvertreter (es ging um zugeparkte benutzungspflichtige Radwege), sagte man mir, da könne man doch kurz mal "dran vorbeifahren". Gemeint war natürlich auf dem Gehweg, weil "mal kurz" auf die Fahrbahn ausweichen schon wegen des sehr hohen Bordsteins gar nicht ging.

    Ich sehe es genau wie hvhasel: Sollte bei diesem Auf-den-Gehgweg-Ausweichen etwas passieren, wäre ohne jede Frage der Radler voll schuldig, schließlich ist der Gehweg für ihn tabu... :cursing:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Hi
    da hat wohl Darwin zugeschlagen. Wenn man unerwartet zu dicht vor einem hohen LKW-Führerhaus vorbeigeht, hat der Fahrer keine Chance und imho auch keine Schuld, den schiebenden Radfahrer zu sehen. Ausnahmsweise.

    bye
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  • Hi
    da hat wohl Darwin zugeschlagen. Wenn man unerwartet zu dicht vor einem hohen LKW-Führerhaus vorbeigeht, hat der Fahrer keine Chance und imho auch keine Schuld, den schiebenden Radfahrer zu sehen. Ausnahmsweise.


    seh ich anders.
    wenn ich in Höhe einer Fußgängerfurt stehen bleibe, muss ich mich entweder vergewissern, dass vor mir keiner rumlatscht, oder aber ich darf nicht so dicht an die Fußgängerfurt ranfahren, dass ich nicht sehe, was darauf abläuft.
    Oder aber ich bin so konsequent und bewege kein Fahrzeug, das nicht über die nötigen Spiegel verfügt.

    vor dem LKW-laufende Fußgänger sind sehen zu können ist das gleiche wie im toten Winkel fahrende Radler nicht sehen zu können. Für beides fehlt mir die nötige Nachsicht, um Unfälle mit diesen Ursachen einfach mit "ging eben nicht anders" abzutun.

  • (1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

    Der LKW Fahrende hätte die Fußgängerfuhrt freihalten müssen. Hätte er sich an diese Regel gehalten, wäre es nicht zum Unfall gekommen.

    (3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.

    Die Rad schiebende zu Fuß Gehende hatte mutmaßlich grün, hätte aber trotzdem nicht gehen dürfen, denn eine Verständigung mit dem LKW Fahrenden hat offenbar nicht stattgefunden. Hätte sie sich an die Regel gehalten, wäre es nicht zum Unfall gekommen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Einfach auf der Straße gefahren, und dann noch in der Tempo 30-Zone. Der arme Bus.

    Mir ist ja klar was die PM ausdrücken will, aber die Formulierung finde ich ein wenig missglückt, ums freundlich zu sagen. Dabei will ich nicht ausschließen, dass der Busfahrer nichts dafür kann, wenn jemand plötzlich quer über die Straße fährt. Wie ist der Bremsweg eines Busses bei Tempo 30?

  • Auf vielen Radwegen kann man andere Radfahrer nicht sicher überholen:

    Hi
    liegt hier wohl an ungesicherter und sperriger Ladung. Leider denken viele nicht darübe nach, ob es Auswirkungen auf ihr Lichtprofil hat, wenn sie etwas mit dem Rad transportieren. Ne Tasche auf dem Rücken, von dem nicht benutzte Trageschlaufen abstehen, sind ein nicht unerhebliches Risiko, das sich halt manchmal realisiert.

    Mich hat früher mal ein Mitschüler gleich zweimal im Abstand von ein paar Monaten auf einem eigentlich genügend breiten Waldweg abgeschossen. Er wollte sich einen Spaß machen und mich knapp überholen und direkt vor mir einscheren. Dabei vergaß er beide Male, dass er auf dem Gepäckträger seine Schultasche quer befestigt hatte. Er verriß mir damit den Lenker und ich machte den Abflug. Das erste Mal wurde ich nur etwas schmutzig, das zweite Mal hatte ich den Daumen geprellt und fuhr wieder nach Hause. Da hat er es endlich begriffen und die Aktion für die Zukunft unterlassen.

    Zugegeben wird die Gefahr durch Ladung auf dem Fahrrad durch zu enge Radwege verschärft. Dann muss man halt auf der Fahrbahn fahren.

    bye
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  • Ist ja schon wieder drei Wochen her, dass eine Radfahrerin in Hamburg vom LKW getötet wurde...

    Gestern: Übersehen und tot:

    Heute: Übersehen? Lebensgefährlich verletzt:

    Wie lange soll man sich das noch anschauen?

  • Dafür hatte es zwischenzeitlich schwerverletzte Radler, von denen einer Rotlicht missachtet hatte und einer beim Abbiegen keinen Schultblick übte. Und da gab es noch das Missgeschick beim Überholen auf der Bramfelder Chaussee, sowie eine Radlerin, die blind fahrend die Straße querte . . . .