Änderungen wegen der DSGVO

  • Angesichts der DSGVO und des aktuellen Art. 13 kursiert ja immer wieder die Behauptung, nichts werde so heiß gegessen wie gekocht und es würde schon alles gar nicht so schlimm und es wäre doch alles nur Panikmache.

    Das sehe ich nicht so. Im Zuge der DSGVO sind eine ganze Menge kleinerer oder mittlerer Webseiten aus dem Netz verschwunden, ausländische Onlineangebote haben teilweise den Zugriff für Nutzer aus der Europäischen Union eingeschränkt — allein: es fällt uns nicht auf, weil wir in unserer schnelllebigen Welt gewohnt sind, dass Internetseiten aus dem Netz verschwinden.

    Bei Enno Park gibt’s eine Liste von verschwundenen Seiten, einige Weblogs, die ich regelmäßig frequentiert habe, wurden ebenfalls aus dem Internet getilgt. Und was ich als besonders problematisch empfinde: Einige etwas abseits im Netz versteckte Diskussionsforen für Opfer sexueller, rechter oder rassistischer Gewalt oder Webseiten aus dem LBGT-Spektrum sind ebenfalls vor knapp einem Monat verschwunden — solche Webseiten waren und sind wichtig und sind jetzt einfach nicht mehr da. Bei letzteren kann man es wohl nachvollziehen, dass die Betreiber nicht so richtig Lust darauf haben, auf Auskunftsanfragen zu antworten.

    Aber weil das Netz eben so schnelllebig ist, weil eben hin und wieder Webseiten einfach so verschwinden und andere wieder aufploppen, fällt das eben nicht so richtig auf. Der normale Nutzer merkt gar nicht, dass da etwas fehlt.

    Und wenn jetzt im Zuge des Art. 13 noch mal eine ganze Menge Webseiten verschwinden, darunter auch quasi alle meiner eigenen Projekte, dann wird das dem normalen Nutzer ebenfalls nicht auffallen. Ein Großteil der Leute treibt sich nur bei Facebook oder Instagram oder BILD Online herum, das reicht für diese Menschen an Internet.

    Insofern: Ja, solche Regelungen wie die DSGVO und Art. 13 sind für das Internet fatal und lebensbedrohlich und äußerst bedenklich.

  • Das Handelsblatt plädiert scheinbar dafür, Datenschutz generell abzuschaffen und behauptet, es sei für die Wirtschaft unbedingt nötig, immer mehr und mehr personenbezogene Daten zu erheben/speichern/verarbeiten usw.

    Dem widerspreche ich. Man kann sehr vieles ohne personenbezogene Daten erreichen. Und man kann personenbezogene Daten anonymisieren, dann braucht man auch keine Einwilligung und kann damit tun was man will.

    Wenn man doch eine Einwilligung braucht, dann muss man nunmal die Betroffenen davon überzeugen, dass man ihre Grundrechte respektiert und mit den Daten sehr sorgsam umgeht.

    [edit]Und es gibt immernoch DSGVO/6/1/b bis DSGVO/6/1/f, womit häufig Daten ohne Einwilligung verarbeiten darf.[/edit]

    Andererseits ist es auch schon vor der DSGVO so gewesen, dass die meisten Menschen sich nicht wirklich für den Schutz ihrer Daten interessieren und Facebook&Co füttern.

    Ich gebe übrigens nur in Ausnahmefällen mein Einverständnis nach DSGVO/6/1/a. Google und Facebook haben z. B. keines bekommen. Amazon hat mich noch nicht gefragt.

    D.h. Facebook nutze ich nicht mehr. Google ist im noscript auf "block".

    Es wird auch gerichtlich geklärt werden, in wieweit diese Unternehmen überhaupt auf einer Einwilligung durch den User bestehen dürfen, Stichwort "Kopplungsverbot".

    Was mich auch intessiert: Wenn eine Webseite ungefragt Content von sagen wir mal Google lädt, z. B. eine google-maps-Karte, ist das ohne Einwilligung durch den User erlaubt? Welche Gewissheit habe ich als User der Webseite, dass Google ordentlich mit meinen Daten umgeht?

    Ich behaupte, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt:

    a) nein

    b) nein

    c) nein

    d) nein

    e) nein

    f) vielleicht. Was wiegt stärker, meine "Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten" oder die "berechtigten Interessen des Verantwortlichen"? Wenn der Verantwortliche selbst meine Daten verarbeitet, nicht weitergibt und zügig wieder löscht, ist das für mich in Ordnung. Wenn meine Daten ungefragt an Google ausgeleitet werden, mit anderen Daten verknüpft werden und vermutlich nie gelöscht werden, finde ich das nicht so toll.

    Der Verantwortliche könnte einen statischen Kartenausschnitt nutzen. Oder die Karte weglassen. Er könnte mich fragen, ob ich mir die Karte bei Google (oder woanders) angucken möchte. Oder er könnte einen datenschutzfreundlichen Kartendienst nutzen, der meine Grundrechte respektiert.

    Die Firma für die ich gerade schaffe, benutzt Google Maps auf der Webseite. Ich werde das Thema dort mal anstoßen und gucken was bei rauskommt.

    Wir haben als Menschen und User ein mächtiges Werkzeug in die Hand bekommen, mit dem wir endlich das Thema Datenschutz in Ordnung bringen könnten. Und in der EU haben wir auch eine (meistens) funktionierende Judikative, mit der der asymmetrische Krieg "Mensch gegen Großkonzerne" nicht aussichtslos erscheint.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhart (24. Juni 2018 um 21:55)

  • Im Zuge der DSGVO sind eine ganze Menge kleinerer oder mittlerer Webseiten aus dem Netz verschwunden

    Was wir brauchen sind möglichst einfache Mittel für Verantwortliche, die DSGVO zu implementieren.

    Das heißt z. B. überall datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Viele Webseiten und Webserver kann man so gestalten, dass keinerlei personenbezogene Daten gespeichert werden. Dann braucht man nur noch eine winzige Datenschutzerklärung (1 Seite) und das Thema ist für den Verantwortlichen erledigt. Web-Frameworks müssen hierfür überarbeitet werden, Webhoster müssen nachbessern. Man muss mit den Sünden der Vergangenheit aufräumen. Das ist machbar.

    Webseiten die echte Userdaten entgegen nehmen haben's natürlich schwieriger. Aber ich bin mir sicher, dass es auch hier mit der Zeit einfach benutzbare Lösungen geben wird, um der DSGVO zu genügen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das Bundesfinanzministerium versichert hoch und heilig:

    Das FMS speichert Ihre Daten nur temporär für die Zeit bis zum Ausdruck der Formulare bzw. dem Ende Ihrer Sitzung. Bevor Sie die ausgefüllten Formulare an die Steuerverwaltung/Zollverwaltung übermitteln, lesen Sie bitte die Informationen der Steuerverwaltung/Zollverwaltung zum Datenschutz.

    Die Information der Steuerverwaltung finden Sie hier.

    Die Information der Zollverwaltung finden Sie hier.

    Auch die müssen also jetzt sagen, was Sache ist. ;)

  • Welche Gewissheit habe ich als User der Webseite, dass Google ordentlich mit meinen Daten umgeht?

    Ich behaupte, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt:

    Für so etwas gibt es eigentlich das Prinzip der Auftragsverarbeitung. Ich kann auch niemandem versprechen, dass mein Provider manitu vernünftig mit den Daten umgeht, aber ich habe mit manitu einen Vertrag darüber geschlossen und gehe davon aus, dass manitu seinen Teil des Vertrages erfüllt. (Abgesehen davon habe ich bei manitu tatsächlich nicht den geringsten Grund zu zweifeln, dass eure und meine Daten dort gut aufgehoben sind.)

    Das sehe ich nicht so. Im Zuge der DSGVO sind eine ganze Menge kleinerer oder mittlerer Webseiten aus dem Netz verschwunden, ausländische Onlineangebote haben teilweise den Zugriff für Nutzer aus der Europäischen Union eingeschränkt — allein: es fällt uns nicht auf, weil wir in unserer schnelllebigen Welt gewohnt sind, dass Internetseiten aus dem Netz verschwinden.

    Mit dieser Thematik hat sich Netzpolitik jetzt noch einmal befasst: Die DSGVO und das Blogsterben: Es ist kompliziert

  • »ZEIT ONLINE: Die großen Konzerne können einfach einen Anwalt anrufen, um die DSGVO umzusetzen. Aber kleinere Betreiber, gerade Blogger und Vereine, haben oft nicht das Geld und wissen nicht, wie sie alle Kriterien umsetzen sollen.

    Jourová: Die sollen mir eine E-Mail schicken.
    ZEIT ONLINE: Wir werden das genauso veröffentlichen.

    Jourová: Ja, ja. Machen Sie das.«

    Meine Mail an die Dame ist gerade raus. ;)

    Jetzt kam die Antwort:

    Brussels, 28/06/2018

    JUST.C3

    Subject: Your mail to Commissioner Jourová

    Dear Mr ...,

    thank you for your mail to Commissioner Jourová, who asked us to reply on her behalf. We

    apologise for the delay in replying.

    We appreciate your efforts to correctly implement the requirements of the General Data

    Protection Regulation (GDPR) and take note of your concerns.

    We would like to clarify that the GDPR does not substantially change the core principles of

    the EU data protection legislation dating back to 1995 and which was the basis of the German

    data protection law valid until 24 May 2018. Except if your core business is data processing

    and/or dealing with sensitive data, and provided that you were already in compliance with the

    previous legislation, you will not need to make major changes to your data processing

    operations to comply with the GDPR.

    The aim of the GDPR is to empower individuals and give them more control over their

    personal data, because we witness growing threats coming from massive data breaches or

    identity theft. But the GDPR is also designed with businesses in mind. It harmonises the rules

    across the EU and gives more flexibility to controllers and processors processing personal

    data due to accountability principle and the risk-based approach. It also contributes to the

    confidence of customers and consumers.

    For information on the General Data Protection Regulation, we recommend visiting the

    website of the Directorate-General Justice and Consumers, which contains guidance for

    citizens, businesses and other organisations as well as documents regarding the application of

    the GDPR: https://ec.europa.eu/commission/pri…dataprotection/

    2018-reform-eu-data-protection-rules en, and, in particular, the factsheet “Seven

    steps for businesses to get ready for the General Data Protection Regulation“:

    2

    https://ec.europa.eu/commission/sit…eet-business-7-

    steps_en.pdf.

    The monitoring and enforcement of the application of the GDPR is a task of the competent

    national protection authority and of the courts. National protection authorities are also in

    charge of providing advice on the application of the GDPR. We would therefore advise you to

    consult them on specific questions you might have. Regarding the contact details of the

    competent German data protection authorities, we would like to point you to the following

    website: https://www.datenschutzwiki.

    de/Aufsichtsbeh%c3%b6rden und Landesdatenschutzbeauftragte.

    The national data protection authorities of the EU, regrouped in the European Data Protection

    Board, have issued guidelines on key aspects of the GDPR:

    http://ec.europa.eu/newsroom/artic…?item_type=1360.

    We would like to point out that this information and guidance are intended to contribute to a

    better understanding of EU data protection rules. This is intended purely as a guidance tool –

    only the text of the General Data Protection Regulation (GDPR) has legal force. As a

    consequence, only the GDPR is liable to create rights and obligations for individuals. This

    guidance does not create any enforceable right or expectation.

    The binding interpretation of EU legislation is the exclusive competence of the Court of

    Justice of the European Union. The views expressed in this guidance are without prejudice to

    the position that the Commission might take before the Court of Justice. Neither the European

    Commission nor any person acting on behalf of the European Commission is responsible for

    the use which might be made of the following information. As this guidance reflects the state

    of the art at the time of its drafting, it should be regarded as a 'living tool' open for

    improvement and its content may be subject to modifications without notice.

    We hope that this information gives a first guidance to you in putting the General Data

    Protection Regulation in practice.

    Kind regards

    Olivier Micol

    Head of Unit

  • (MZ) Verstoß gegen DSGVO sanktioniert; Mailadressen im Cc

    Wir haben ja auch häufiger mal mit Behörden zu tun. Der interessante Aspekt ist, dass die Tätigkeit dieses Herren offenbar nicht als "persönlich" angesehen wird. Denn dann fände die DSGVO nach §2 Abs. 2c keine Anwendung.

    Also geht bitte sorgfältig mit den Daten anderer Leute um, auch wenn die bei der Behörde tätig sind.

    Keine Sorge: Auch das Anzeigen von Falschparkern ist trotz DSGVO weiterhin möglich. §6 Abs. 1 e und f. Rein theoretisch könnten Angezeigte aber Auskunft verlangen. Das wird aber eher theoretisch sein, und selbst wenn, ist das nicht weiter schlimm.

    Und man sollte die Fotos auch irgendwann mal wieder löschen, wenn davon auszugehen ist, dass man nicht mehr als Zeuge auftreten muss.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Also geht bitte sorgfältig mit den Daten anderer Leute um, auch wenn die bei der Behörde tätig sind.

    Sorry, aber genau solche Fälle zeigen doch, wie missbräuchlich dieser vermeintliche "Datenschutz" gehandhabt wird und was der eigentliche Zweck der ganzen Übung war. Massenkriminalisierung. Bei "Bedarf" bist du dann dran. Wirst du irgendwem zu unbequem, kriegt man dich zur Not schon wegen der Angabe einer mail-Adresse (von Amtspersonen) im Cc dran. Das ist doch absurd. Insbesondere im Hinblick auf die professionellen, milliardenschweren Datensammler und -verkäufer!

    Übrigens hatte schon die Polizei selbst komplette Inhalte einer meiner e-mails mittels Cc an eine andere Behörde weitergeleitet... Aber die dürfen das natürlich!?

  • Wirst du irgendwem zu unbequem, kriegt man dich zur Not schon wegen der Angabe einer mail-Adresse (von Amtspersonen) im Cc dran.

    Mag sein, dass das der Auslöser war. Unabhängig davon finde ich es in Ordnung, sowas zu ahnden. Ich kann es auch nicht leiden, im Cc gegenüber Leuten sichtbar zu sein, die diese Info nicht benötigen.

    Außerdem ist das wenn ich den Zeitungsbericht verstehe nicht einfach nur "unbequem". Ich bin unbequem. Aber ich wahre einen gewissen Anstand und fang nicht plötzlich an, Menschen zu verunglimpfen und mit (vermutlich) schlecht begründeten Anzeigen auf den Keks zu gehen.

    Übrigens hatte schon die Polizei selbst komplette Inhalte einer meiner e-mails mittels Cc an eine andere Behörde weitergeleitet... Aber die dürfen das natürlich!?

    Das kommt auf den Einzelfall an. Angenommen ich stelle bei der unteren Straßenverkehrsbehörde einen Antrag, zuständig ist aber die obere Behörde. Dann dürfen (müssen sogar!) die das natürlich weiterleiten.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Unabhängig davon finde ich es in Ordnung, sowas zu ahnden. Ich kann es auch nicht leiden, im Cc gegenüber Leuten sichtbar zu sein, die diese Info nicht benötigen.

    Naja. Das ist im Einzelfall mal unangenehm und lästig - ich sehe aber keinen Grund, da gleich den Anwalt zu konsultieren. Ein älterer Kollege von mir hat auch nie verstanden, dass man nicht unbedingt immer alle e-mail-Adressen beim Weihnachtsgruß ins Empfängerfeld eintragen muss... Hat man nun Streit mit ihm, könnte man ihn wegen sowas gleich wegen "Datenschutzverletzungen" anzeigen. Nicht meine Welt; da wurde eine Büchse der Pandora geöffnet...! Überhaupt - was bitte nützt mir die e-mail-Adresse von irgendwelchen wildfremden Leuten? Null und gar nix. Mich wundert ja, dass Telefonbücher überhaupt noch legal sind. Oder Hausnummern an Häusern...

    Das kommt auf den Einzelfall an. Angenommen ich stelle bei der unteren Straßenverkehrsbehörde einen Antrag, zuständig ist aber die obere Behörde. Dann dürfen (müssen sogar!) die das natürlich weiterleiten.

    Missverständnis. Ich lebe in einem "echten" Bundesland, welches sich noch eigene Straßenverkehrsbehörden leistet. ;) Jedenfalls geht man dort halt schon recht sorglos gar mit Inhalten von e-mails (und nicht nur Adressen) um. Ich bin übrigens gespannt, wann mir die erste Straßenverkehrsbehörde mal blöd kommen wird, weil ich in meinem Blog regelmäßig Inhalte von e-mails zitiere...

  • Übrigens hatte schon die Polizei selbst komplette Inhalte einer meiner e-mails mittels Cc an eine andere Behörde weitergeleitet... Aber die dürfen das natürlich!?

    Du erinnerst mich frappierend an einige meiner Kollegen. :/

    Da wird beim Thema DSGVO auch grundsätzlich alles in den falschen Hals bekommen und analogien aufgebaut, Schlussfolgerungen gezogen, da kipp ich hinten über.


    a) es ist etwas anderes, ob man den Inhalt einer E-Mail weiterleitet (mit Absenderadresse) oder eine Liste mit personalisierten, namensbezogenen E-Mails ohne erkennbaren Gruppenbezug. Wenn die Mail-Adressen alle "Schnucki11@provider.com" oder "bigcarowns@mail.com" lauten, wäre es in der Tat etwas anders zu bewerten

    b) ja, für Behörden gelten in der Tat Ausnahmen bei der DSGVO, wenn es der Erledigung ihr übertragener Aufgaben dient

  • Jedenfalls geht man dort halt schon recht sorglos gar mit Inhalten von e-mails (und nicht nur Adressen) um. Ich bin übrigens gespannt, wann mir die erste Straßenverkehrsbehörde mal blöd kommen wird, weil ich in meinem Blog regelmäßig Inhalte von e-mails zitiere...

    Wenn du der Meinung bist, die Behörden würden mit deinen Daten nicht ordentlich umgehen, dann wende dich bitte an den Landesdatenschutz und bring das in Ordnung.

    Ich sehe kein Problem damit, Behördenpost ins Netz zu stellen. Zumindest, solange keine Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Ebenso ist es in Ordnung, wenn die Behörde Post von mir veröffentlichen, solange kein Rückschluss auf meine Person möglich ist. Was behördenintern (oder zwischen Behörden) passiert, kommt sehr auf den Einzelfall an.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Da wird beim Thema DSGVO auch grundsätzlich alles in den falschen Hals bekommen und analogien aufgebaut, Schlussfolgerungen gezogen, da kipp ich hinten über.

    Naja. Dann liegt das vielleicht ja auch am Versagen von topinformierten Leuten wie dir, uns "Unwissende" darüber aufzuklären, dass die DSGVO doch nur super-dupi ist und alle Sorgen völlig unbegründet seien... :evil: Sollte doch einfach sein? Ich hingegen sah in der letzten Zeit um mich rum nur haufenweise Blogs und Foren sterben, und musste mir wegen dieser bescheuerten DSGVO eine "Datenschutzerklärung" zusammenbasteln. Und fotografieren darf ich im öffentlichen Raum wegen dieses Monstrums ja auch nicht mehr; da ist ja jede Anfertigung eines Fotos mit irgendeinem Gesicht im Hintergrund ja schon eine illegale "Datenerhebung"...

    Aber ja, dieses Monstrum wurde natürlich nur wegen Google und Facebook geschaffen - und niemals nie, um eine weitere Möglichkeit zu haben, bei Bedarf gegen unbequeme Bürger vorgehen zu können. Man merkt ja auch, wie diese Unternehmen darunter gelitten haben, die sind ja quasi weg vom Fenster, weil sie von mehreren Millionen EU-Bürgern verklagt wurden...!? :evil:

    Und speziell zu meinem Polizei-Beispiel: Ich beschwerte mich darüber u. a. über die örtliche Straßenverkehrsbehörde. Dann haben die nicht einfach meine e-mail im Vollzitat an genau jene Behörde weiterzuleiten. Punkt!

  • Dann liegt das vielleicht ja auch am Versagen von topinformierten Leuten wie dir, uns "Unwissende" darüber aufzuklären

    Ich sehe tatsächlich auch ein riesiges Informations- bzw PR-Defizit, was politisches/staatliches/etc. Handeln angeht. Das ist m.E. mit ein Grund für Politikverdrossenheit, Demokratiesterben, AfD, usw.

    fotografieren darf ich im öffentlichen Raum wegen dieses Monstrums ja auch nicht mehr

    Stimmt deine Aussage? Bitte um Belege.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_…rordnung_(DSGVO)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich sehe tatsächlich auch ein riesiges Informations- bzw PR-Defizit, was politisches/staatliches/etc. Handeln angeht.

    Naja, es liegt auch daran, dass viele Leute sich heutzutage jeden Mist unkritisch aufschwatzen lassen - wenn sich überhaupt wer mal für irgendwas von Bedeutung interessiert. Zum Fotografieren: Das Urteil gilt nur für Journalisten - und die Meinung des Ministeriums ist: nur eine Meinung. Letztlich wird diese (gewollte) Rechtsunsicherheit hinsichtlich "Beiwerk" bei Privat- und Hobbyfotografen weiter fortbestehen. Man hätte es ja einfach in diese verfluchte DSGVO reinschreiben können, dass das KunstUrhG das Persönlichkeitsrecht überlagert. Aber nein...!

  • meine Augen tun langsam weh vom Rollen.

    Dann roll nicht mit den Augen, sondern widerlege einfach die Tatsache, dass eine eindeutige Regelung dbzgl. in der DSGVO wissentlich und vorsätzlich unterlassen wurde und somit bislang nicht klar ist, ob man noch Fotos machen oder veröffentlichen darf, wenn auf jenen die Gesichter anderer Menschen zu sehen sind! :P Wenn ich mich recht entsinne, hat die Exekutive Legislative hier auch ausdrücklich auf die Judikative verwiesen...!

    Nicht ohne Grund sieht man vor allem in Fahrradblogs ja fast nur noch Fotos, auf denen haufenweise Gesichter unkenntlich gemacht wurden...

  • nur kurz 3 Anmerkungen:

    [...] widerlege einfach die Tatsache,

    wenn du "Behauptung" meinst, aber "Tatsache" schreibst, ist eigentlich jeder weitere Diskurs vertane Zeit.

    dass [...] wissentlich und vorsätzlich unterlassen wurde

    die Behauptung,"XY wurde vorsätzlich nicht getan!" zu widerlegen ist so faktisch unmöglich, wie du meine Behauptung, du wärst in Wirklichkeit ein Echsenmensch, widerlegen kannst.

    und somit bislang nicht klar ist, ob man noch Fotos machen oder veröffentlichen darf, [...]

    falsche Schlussfolgerung. So, wie du es formuliert hast, ist deiner Meinung nach:

    das vorsätzliche Unterlassen einer super-eindeutigen Formulierung verantwortlich für die Unklarheit.


    sachliche Aussage: aufgrund fehlender Eindeutigkeit einer Formulierung sind nicht alle denkbaren Situationen und Sachverhalte geklärt.

    Und hey - das ist bei ganz vielen Verordnung, Gesetzen, Normen und Richtlinien so. Die decken fast alle ziemlich weite Bereiche innerhalb ihres aufgespannten Bezugsrahmens ab, geben Richtungen vor, geben mal ganz konkret etwas an, mal nur eine Richtung vor.

    StVO: "beim Überholen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten". ja, was ist ausreichend? mal 30cm, mal 300cm. Steht nicht drin. Zweck der Regelung der StVO: Gefahren reduzieren, teilweise minimieren.

    SGB. Da brauchts im Unterschied zur StVO ein paar fette Bände mehr. Obwohls im Prinzip die gleiche Anzahl an Personen betrifft. Aber schon deutlich umfassender und komplizierter. Gibts auch jede Menge Unschärfen und Auslegungen.

    Ist die DSGVO ein super-duper-gelungenes Konstrukt, mit Regelungen, Vorgaben und Richtungen, die alle Sachverhalte eindeutig abdecken, die sofort verständlich, einfach umsetzbar sind? nö.

    Aber das habe ich auch nicht behauptet. Aber dieses wiederholte kurz-vor-Verschwörungstheorie-gestehe kann ich absolut nicht nachvollziehen.