Radverkehr in Hannover soll mit durchgehenden roten Streifen sicherer gemacht werden

  • Derzeit wird ja Tag für Tag eine "neue Sau durchs Dorf getrieben" wenn es darum geht, die allerheiligsten Schwüre abzulegen endlich was dafür zu tun, dass die Mobilitätswende in den Städten eingeleitet wird. So heute in Hannover, verkündet durch die HAZ: "Radverkehr in Hannover soll sicherer werden - Durchgehende rote Streifen auch auf Kreuzungen, mehr separate Radwege und bessere Ampelquerungen: Die Ratspolitiker wollen den Radverkehr in Hannover sicherer machen...." http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…cherheit-sorgen

    Wie ist das zu bewerten mit den durchgehenden roten Streifen? Nur eine Ankündigung, die die Zeit vertreiben soll, bis kommenden Dienstag aus Leipzig konkretes vermeldet wird in Sachen Diesel-Fahrverbote?

    Ich habe mich mal umgeschaut und mit ein paar einfachen Foto-Kolorierungen aus dem Bildbearbeitungsprogramm die angekündigten Rotmarkierungen in Hannover vorweggenommen. Nicht zuletzt deshalb, um mehr zu erfahren, wie das in anderen Städten gehandhabt wird und auch um ein paar Einschätzungen zu erlangen von anderen Leuten, die sich ebenfalls mit der Thematik beschäftigen.

    Erstes Beispiel: Die Fössestraße über die Blumenauer Straße hinweg Richtung Ihmebrücke:

        


    Zweites Beispiel: Vom Friedrichswall kommend über die Hildesheimer Straße hinweg in Richtung Marienstraße:

         


    Drittes Beispiel: Hier gibt es bereits eine Rotmarkierung und zwar für den Radweg parallel zum Bahndamm über die Kleestraße hinweg:

        

    Meine Einschätzung: Das dritte Beispiel war lange Zeit eine umstrittene Stelle, zumal hier ein reiner Radweg vorfahrtsberechtigt mit Stop-Schild abgesichert über die Anwohnerstraße hinweggeführt wird. Ich denke hier hat neben den weißen Querstreifen nicht zuletzt auch die Rotmarkierung mehr Akzeptanz geschafft bei den Autofahrern die Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs zu beachten. Das müsste doch dann eigentlich für andere Stellen wie die oben gezeigten erst recht klappen!

  • Zu dem dritten Beispiel: Ist es nur nicht zu sehen oder fehlt die positive Beschilderung für den Radverkehr? Wenn man mit dem Rad da ankommt fährt man eigentlich erst mal über einen abgesenkten Bordstein in die Fahrbahn ein....

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Farbmalereien mögen nett sein, sind aber m.M.n. auch nur eine Vertuschung der Tatsache, dass an einer wirklichen Verkehrswende nicht gearbeitet wird. Man kann dann sagen: "Wie haben doch schon was gemacht: Farbe hier, Streifchen dort." Wirklich ändern tut sich dadurch aber nix.


    Neulich irgendwo auf Twitter von einem englischen Radaktiven gelesen: "Paint is no infrastructure!"

  • Das stimmt nicht so ganz. Farbe auf der Fahrbahn verhindert immerhin Hochbordradwege. Eine Massnahme die nichts bringt ist immer noch besser als eine die eine Verschlechterung da stellt.

    Mir ist bewusst, dass es eigentlich traurig ist, wenn man sich darüber freut, dass eine Massnahme etwas nicht noch schlimmer macht.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Zu dem dritten Beispiel: Ist es nur nicht zu sehen oder fehlt die positive Beschilderung für den Radverkehr? Wenn man mit dem Rad da ankommt fährt man eigentlich erst mal über einen abgesenkten Bordstein in die Fahrbahn ein....

    So sah es früher aus: Blick in den Radweg Richtung Innenstadt von der Kleestraße aus auf einem älteren google-street-view Bild: https://www.google.de/maps/@52.37330…!7i13312!8i6656

    Das Satellitenfoto ist neueren Datums: https://www.google.de/maps/@52.37328…t/data=!3m1!1e3 Damals war der Weg Richtung Innenstadt noch nichgt gepflastert, sondern es gab nur eine wassergebundene Decke. Heute Verbundsteinpflaster.

    Die Beschilderung kann man leider nicht drauf sehen, aber so weit ich mich erinnere ist Richtubng Innenstadt ein gemeinsamer Fuß-/Radweg ausgeschildert[Zeichen 240], wie auch auf dem alten google-street-view-Bild zu sehen. Richtung stadtauswärts ist ein getrennter Fuß-/Radweg ausgeschildert[Zeichen 241-30].

    (Ergänzung nach nochmaliger Überprüfung der Situation vor Ort:

    Richtung stadteinwärts, also zwischen Kleestraße und Clausewitzstraße ist tatsächlich ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgezeichnet. [Zeichen 240] Richtung stadtauswärts also zwischen Kleestraße und Berkhusenstraße steht gar kein Schild. An der Einfahrt in diesen gemeinsamen Fuß und Radweg von der Berkhusenstraßeseite aus, steht allerdings das Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg. [Zeichen 240] )

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (15. März 2018 um 09:45) aus folgendem Grund: Ergänzung siehe Klammer (...)

  • Das stimmt nicht so ganz. Farbe auf der Fahrbahn verhindert immerhin Hochbordradwege. Eine Massnahme die nichts bringt ist immer noch besser als eine die eine Verschlechterung da stellt.

    Mir ist bewusst, dass es eigentlich traurig ist, wenn man sich darüber freut, dass eine Massnahme etwas nicht noch schlimmer macht.

    Das mit der Frage, ob rot markierte Radwege möglicherweise eine "Verschlimmbesserung" darstellen, treibt mich schon um. Hier ein Beispiel: In Linden führt die Falkenstraße vom Scharzen Bären aufwärts (leichte Steigung) in Richtung Lindener Marktplatz. Der vorhandene Hochbordradweg ist nicht benutzungspflichtig. Er ist viel zu schmal und es gibt immer wieder Konflikte mit dem Fußverkehr. Trotzdem benutzen ihn die allermeisten Radfahrer, weil auf der Straße Straßenbahnschienen liegen, die so dicht an den parkenden Autos vorbeiführen, dass man entweder in der Dooring-Zone fährt oder zwischen die Gleise wechseln muss. Nur wenige Radler machen das. Und die es machen werden häufig angehupt und beschimpft von drängeligen Autofahrern, besonders dann, wenn sie in der Gleisspur fahren.

    An den Einmündungen in die Falkenstraße ist der nicht benutzungspflichtige Radweg mit weißer Strichlinie markiert. Wenn der jetzt außerdem auch noch rot eingefärbt wird, dann steigert das natürlich bei den Autofahrern die Erwartungshaltung, dass die Radler gefälligst auf dem "Radweg" zu fahren haben.

    Oben, aktuelle Situation, unten mit Rotmarkierung

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (25. Februar 2018 um 17:44) aus folgendem Grund: Bilder anders angeordnet

  • Zu dem dritten Beispiel: Ist es nur nicht zu sehen oder fehlt die positive Beschilderung für den Radverkehr? Wenn man mit dem Rad da ankommt fährt man eigentlich erst mal über einen abgesenkten Bordstein in die Fahrbahn ein....

    Deine Frage hat mir keine Ruhe gelassen, drum habe ich mich vor Ort noch mal umgesehen:

    Wenn ein Radweg vorrangberechtigt gegenüber dem querenden Autoverkehr auf einem Radweg über eine Straße geführt wird, dann kriegt der Autoverkehr ein Stoppschild [Zeichen 206] und der Radverkehr ein Schild Vorrang an der nächsten Kreuzung [Zeichen 301].

    So zum Beispiel hier in Hannover Linden: Der Radfahrer auf dem rechten Bild fährt in die entgegegesetzte Fahrtrichtung wie der Radfahrer auf dem linken Bild.

           

    In Kleefeld hat zwar der Autoverkehr ein Stoppschild zu beachten. Aber für den Radfahrer ist kein Vorrang an der nächsten Kreuzung aufgestellt worden.
    Hier die Kreuzung in Kleefeld: Linkes Bild aus der Autofahrer-Perspektive. Rechtes Bild aus der Radfahrer-Perspektive.

           

    Was heißt das jetzt? Insbesondere im Falle eines (Un-)falles?

  • Die Posthornstraße ist zwischen Deisterstraße und Weberstraße eine unechte Einbahnstraße. Man kann von der Deisterstraße aus nicht hineinfahren. Es gilt Tempo 30.

    In der Gegenrichtung der "unechten Einbahnstraße" verläuft ein Schutzstreifen. Der hätte es m. E. verdient, rot markiert zu werden:

            

  • Für diesen "Schutzstreifen" braucht man ja auch nicht viel Farbe. Ich könnte echt kxxxen, wenn ich so was sehe, denn so ein Mindestmaß-Murks führt nur dazu, dass sichere Seitenabstände nicht eingehalten werden. Das wird durch rote Farbe nicht besser, sondern eher noch schlimmer, weil es noch mehr den Eindruck verstärkt, dass Radfahrern nur dieser Bereich vorbehalten ist und man daneben ungehemmt mit dem Kfz fahren kann.

  • Für diesen "Schutzstreifen" braucht man ja auch nicht viel Farbe. Ich könnte echt kxxxen, wenn ich so was sehe, denn so ein Mindestmaß-Murks führt nur dazu, dass sichere Seitenabstände nicht eingehalten werden. Das wird durch rote Farbe nicht besser, sondern eher noch schlimmer, weil es noch mehr den Eindruck verstärkt, dass Radfahrern nur dieser Bereich vorbehalten ist und man daneben ungehemmt mit dem Kfz fahren kann.

    Das sehe ich anders. Der Schutzstreifen ist ja für die Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße fahren. Wenn jetzt ein Radfahrer in Richtung Einbahnstraße fährt dann steigt meines Erachtens durch den Schutzstreifen die Hemmung zum Überholen bei einem Autofahrer, der hinter einem solchen Radfahrer fährt, und damit sinkt die Gefahr, dass der Autofahrer in den Radfahrergegenverkehr hineinfährt.

    Der Schutzstreifen ist nicht besonders breit. Allerdings weiß ich an der Stelle nicht, ob es überhaupt die Chance gäbe ihn breiter zu machen, da ja auch für die übrige Fahrbahn Mindestbreiten gelten. Und es sind keine parkenden Autos an dem Straßenrand, an dem der Schutzstreifen ist, so dass keine Dooring-Gefahr besteht.

  • Wenn es in einer Einbahnstraße eng wird, dann müssen sowohl der Autofahrer als auch ein entgegenkommender Radfahrer ggf. langsam fahren. Wenn die Fahrbahn zwischen den parkenden Autos und dem "Schutzstreifen" allerdings breit genug ist, dann werden Autofahrer ohne ihre Geschwindigkeit zu verringern, weiterfahren, wenn ihnen ein Radfahrer auf dem Schutzstreifen entgegen kommt. Und wenn die Restbreite zwischen parkenden Autos und "Schutzstreifen" so breit sein sollte, dass man sogar auf die Idee kommen könnte, trotz entgegenkommendem Radverkehr einen Radfahrer zu überholen, dann wäre auch Platz genug, den Schutzstreifen so breit zu machen, dass das auf jeden Fall unterbunden wird.

    Dieser Streifen hat doch allenfalls die Mindestbreite von 1,25m von der Bordsteinkante gemessen. Das heißt, dass man mindestens in der Mitte des von dir rot markierten Bereichs fahren muss oder sogar noch weiter links. Wie soll da ein ausreichender Seitenabstand möglich sein, wenn ein entgegenkommender Autofahrer der Meinung ist, dass er sich korrekt verhält, solange er nur außerhalb des markierten Streifens fährt?

    Das ist doch gerade die Hauptkritik an Schutzstreifen, dass sie den Eindruck erwecken, dass dadurch eine Trennung des Kfz-Verkehrs vom Radverkehr stattfindet. Sicherheitsabstände sowohl zum rechten Fahrbahnrand als auch zu entgegenkommenden und überholenden Fahrzeugen gelten doch aber über die gestrichelte Linie hinaus.

  • Das ist doch gerade die Hauptkritik an Schutzstreifen, dass sie den Eindruck erwecken, dass dadurch eine Trennung des Kfz-Verkehrs vom Radverkehr stattfindet. Sicherheitsabstände sowohl zum rechten Fahrbahnrand als auch zu entgegenkommenden und überholenden Fahrzeugen gelten doch aber über die gestrichelte Linie hinaus.

    Wenn die Fahrbahnbreite es hergibt, dann halte ich es allemal für besser, dort einen breiten Radfahrstreifen anzulegen. Ich würde dafür auch gerne die Parkplätze streichen. Wenn das alles nicht geht, wäre es vermutlich besser, eine Fahrradstraße draus zu machen. Aber den Nachteil, dass die Rotmarkierung dazu führt, dass der Autoverkehr das als Einladung sieht, schneller zu fahren, oder dichter an den Radlern vorbei zu fahren, sehe ich als nicht so gravierend an. Da sehe ich dann eher die Chance, dass die Rotmarkierung als optische Fahrbahnverengung wirkt und so dazu beiträgt, dass langsamer gefahren wird.

  • Habe gerade nur bedingt genau mit Google-Satellitenbild nachgemessen. 3m Fahrspur für alle Verkehrsarten in Richtung der Einbahnstraße ca. 1,25 - 1,30 m Breite für den Schutzstreifen für den Radverkehr in Gegenrichtung. Gut geschätz Yeti!

  • Zu dem dritten Beispiel: Ist es nur nicht zu sehen oder fehlt die positive Beschilderung für den Radverkehr? Wenn man mit dem Rad da ankommt fährt man eigentlich erst mal über einen abgesenkten Bordstein in die Fahrbahn ein....

    Ich hatte ja bereits weiter oben geschrieben, dass mir dein Hinweis auf die fehlende positive Beschilderung keine Ruhe gelassen hatte. Inzwischen hat die Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage reagiert und angekündigt, auf dem Radweg Vorfahrtsschilder[Zeichen 301]aufzustellen. So sieht die Fahrradfurt aus, über die ein stark benutzter Radweg über die Kleestraße geführt wird. Aus Autofahrerperspektive.


    Hier die Fahrradfurt aus Sicht des Radlers. Hier fehlt bislang ein Vorfahrtsschild. [Zeichen 301]

  • Das sehe ich genauso. Das Stop-Schild sieht man doch nur, wenn man danach sucht. Und wer tut das schon? Der optische Eindruck ist: durchgehende Straße. Querung? Welche Querung? Der Verkehrsteilnehmer wird sich auf die dunkle Unterführung konzentrieren und deswegen nicht da hingucken, wo normalerweise irgendwelche Halteverbotsschilder herumstehen.

  • Die Kreuzung gehört aufgepflastert. Dringend.

    Mindestens.

    Plus Klärung der Fußgängersituation im Längs- und Querverkehr.

    Plus Entfernung der Querkantsteine.

    Plus Entfernung der waagerechten Linien auf der Fahrbahn, die die Haltelinie des Stoppschildes verdecken.

    Plus Entfernung der Parkplätze/Parkverbot in den Sichtachsen.

    Plus eine helle gelbe Leuchte über der Kreuzung, die die durchgehende Straßenbeleuchtung der Asphaltstraße optisch unterbricht nachts.

    Ich glaube, ich wiederhole mich, aber für den Straßenbau gibt es Vorschriften* und Richtlinien, die zu einem sehr großen Teil auf Erfahrungswerten basieren. Für so etwas hier müssten Behördenleiter bei jedem Unfall persönlich mithaften.

    *Beispielsweise:

    26 Das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen sowie das Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist mit Gefahren verbunden. Auf eine ausreichende Sicht zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ist deshalb besonders zu achten. So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sicht feld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen.


    6.
    Scheidet die Regelung "Rechts vor Links" aus, so ist die Frage, welcher Straße die Vorfahrt zu geben ist, unter Berücksichtigung des Straßencharakters, der Verkehrsbelastung, der übergeordneten Verkehrslenkung und des optischen Eindrucks der Straßenbenutzer zu entscheiden