Warum ?
Eine Benutzungspflicht darf nur angeordnet werden wenn eine besondere Gefahr besteht. Wie kann kann nun diese besondere Gefahr entstehen ?
In der Regel dadurch daß im betreffenden Fahrbahnabschnitt eine überdurchschnittliche Zahl von Kraftfahrern unterwegs sind, die §1 StVO ignorieren und so fahren, daß sie Gesundheit oder gar Leben von Radfahrern gefährden -> Armutszeugnis für die Kraftfahrer.
Und auch der Polizei muss man dann ein Armutszeugnis ausstellen, weil sie nicht willens oder in der Lage ist, diese Kraftfahrer aus dem Verkehr zu ziehen.
Oder aber die Benutzungspflicht ist rechtswidrig. Dann geht das Armutszeugnis an die StVB, die entweder nicht die notwendige juristische Kompetenz besitzt oder gar vorsätzlich Rechtsbeugung betreibt.