Benutzungspflichten sind Armutszeugnisse

  • Warum ?
    Eine Benutzungspflicht darf nur angeordnet werden wenn eine besondere Gefahr besteht. Wie kann kann nun diese besondere Gefahr entstehen ?
    In der Regel dadurch daß im betreffenden Fahrbahnabschnitt eine überdurchschnittliche Zahl von Kraftfahrern unterwegs sind, die §1 StVO ignorieren und so fahren, daß sie Gesundheit oder gar Leben von Radfahrern gefährden -> Armutszeugnis für die Kraftfahrer.
    Und auch der Polizei muss man dann ein Armutszeugnis ausstellen, weil sie nicht willens oder in der Lage ist, diese Kraftfahrer aus dem Verkehr zu ziehen.

    Oder aber die Benutzungspflicht ist rechtswidrig. Dann geht das Armutszeugnis an die StVB, die entweder nicht die notwendige juristische Kompetenz besitzt oder gar vorsätzlich Rechtsbeugung betreibt.

  • ...oder gar vorsätzlich Rechtsbeugung betreibt.

    Eher genau das.

    Eben weil die Straßenverkehrsbehörden die "besondere Gefahr" in praktisch keinem Fall begründen können, heben sie Benutzungspflichten auf, wenn man dies beantragt, Widerspruch einlegt oder klagt. Der Skandal ist, dass es überhaupt zulässig ist (ist es das wirklich?), Benutzungspflichten endlos lange (Jahrzehnte!!!) pauschal aufrecht zu erhalten. Logisch betrachtet müsste zunächst einmal eine wasserdichte rechtliche Begründung vorliegen, um eine RWBP überhaupt anordnen zu dürfen. Die Behörde müsste z.B. beim Verwaltungsgericht oder einem anderen Prüfungsgremium seit 1997 eigentlich jede RWBP begründen. Nur wenn sie diese Prüfung besteht, darf die Anordnung aufrecht erhalten werden.

    Falls "RadRecht" gerade mitliest: Warum gab es bisher eigentlich keine Klage gegen diese Praxis? Was in unserem Land läuft, ist vergleichbar einer Pauschalbeschuldigung gegen eine Gruppe von Menschen, die erst dann entlastet wird, wenn jeder Einzelne nach Beweisen für seine Schuld nachfragt. Undenkbar - außer bei Radwegebenutzungspflichten...

    Im Übrigen sind vor der Anordnung einer RWBP erstmal andere Maßnahmen zu prüfen, die die Sicherheit erhöhen! Tempo 30 ist so eine Maßnahme. Bis heute konnte mir keine Behörde und kein Politiker erklären, was gegen generell Tempo 30 in Städten (auch auf Hauptstraßen!) spricht. Warum wohl?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Meiner bescheidenen Meinung nach liegt das Problem im fehlenden Strafmaß für die vorschriftswidrige "Anordung"1 einer Benutzungspflicht. So wie der Ziehvater unserer jetzigen Kanzlerin das Gericht mit einer reingewaschenen Weste verlassen konnte da für seinen evtl. Rechtsbruch damals "vergessen" wurde ein Strafmaß zu bestimmen und das Gericht dann lieber eine Geldbuße bestimmte, so können auch heute die lokalen Behörden nach Gusto Schilder aufstellen wo und wie sie wollen - klagt (und gewinnt) einer, na, dann wirds halt wieder abmontiert. Weiter passiert nichts.

    Ich vergleiche das gerne immer mit der Idee z.B. Ladendieben lediglich die gestohlenen Sachen wegzunehmen wenn sie erwischt werden. Man stelle sich das nur mal bildlich vor: der Hausdetektiv erwischt einen Ladendieb wie der gerade den neuen LCD-Fernseher heraustragen will, und alles was der Dieb dann macht ist den Fernseher dem Personal vor die Füße zu knallen und sich dann maulend in den nächsten Laden zu verziehen. Anrufe bei der Polizei werden mit genervten "Dann nehmen Sie ihm die gestohlenen Waren halt wieder weg!" beantwortet. Nach mehreren Anrufen bequemen sich dann die Grün-beigen mal vorbeizuschauen und kontrollieren dann als erstes mal ob die Waren auch ja vorschriftsmäßig ausgezeichnet sind und die Anzahl der Kundentoiletten stimmt - sonst wäre es ja schließlioch verständlich das der Dieb klaut.

    1) Anordnung darf hier in Bayern auch gerne mal ein Anruf des Bauamts beim Bauhof sein das da jetzt mal endlich Z.240 hingeschraubt gehört weil man da heute morgen so fürchterlich hinter einem Radfahrer hat warten müssen.

  • Entweder gegen jeden einzelnen Radweg klagen oder einen Hebel ansetzen, der alle Radwegbenutzungspflichten mit einem Schlag obsolet macht. Dieser Hebel liegt darin, das Diagramm zu den Führungsformen in den ERA 2010 zu dekonstruieren und aufzuzeigen, dass es keine empirische gesicherten wissenschaftliche Grundlage hat. Ohne dieses Diagramm gibt es auch keine Benutzungspflichten mehr. Wir müssen den FGSV als Herausgeber der ERA dazu bringen, zu diesem Umstand Stellung zu nehmen. Auf meine Mail haben sie nicht mehr geantwortet, aber mir ist da gerade ein Beispiel eingefallen. Ein Schreiber auf de.rec.fahrad. hat mal eine Anfrage an die BASt gestellt, die ebenfalls ignoriert wurde, weil ihre Beanwortung unangenehme Fakten zutage gebracht hätte. Der Schreiber hat dann einfach verschiedene Politker angeschrieben und diese gebeten, die BASt anzuschreiben, sie mögen doch bitte seine Frage beantowrten. Bei einem hat das funktioniert und der Schreiber hat dann tatsächlich eine Antwort der BASt erhalten. Natürlich wachsweich formuliert, aber immerhin!

  • Da sehe aber das Problem : Wer kann überhaupt alle Radwegsbenutzungspflichten auf einmal aufheben ?
    Da sehe ich eigentlich nur den Gesetzgeber selbst oder das BVG in Karlsruhe.
    Vor dem Weg über den Gesetzgeber steht aber wohl eine starke Autofahrerlobby die glaubt, eine Aufhebung der Benutzungspflicht würde ihr Nachteile bringen. Und zum BVG kommt man auch nur über den Instanzenweg, beginnend mit einer Einzelfallentscheidung.

    Bei allen Einzelfallentscheideungen kann man aber anbringen:
    1.
    §45,9 StVO erfordert eine Nachweis einer "besonderen Gefahr" für die Anordnung einer Benutzungspflicht.
    Das Rechtsstaatsprinzip ( Art.20 Abs. 3 GG) erfordert zudem das diese besondere Gefahr auch zweifelsfrei nachgewiesen wird. Zweifelsfrei kann diese Gefahr aber nur nachgewiesen werden , wenn sie mit einer objektiven, wissenschaftlich fundierten Methodik ermittelt wird. Nicht aber, wenn sie nur auf subjektiven Glauben oder Meinung von StVB-Mitarbeitern oder Richtern beruht.
    2.
    Die Benutzungspflicht muss auch geeignet sein, die "besondere Gefahr" zu beseitigen. Dagegen spricht aber der gegenwärtige Erkenntnisstand der Unfallforschung:
    Meines Wissens gibt es keine wissenschaftliche Untersuchung, die nachweisen konnte, das Radfahrer auf fahrbahnbegleitenden ( was Vorraussetzung für eine Benutzungspflicht ist) Radwegen signifikant sicherer unterwegs sind. Im besten Fall ( wenn das Unfallgeschehen an Knotenpunkten ausgeklammert wird) kam im Mittel etwa gleiches mittleres Unfallrisiko heraus, mit Betrachtung der Knotenpunkte sogar ein deutlich höheres mittleres Unfallrisiko für Radfahrer.

    Bereits bei gleichem mittleren Unfallrisiko ist in der Hälfte der Einzelfälle ein höheres Unfallrisiko für den Radweg zu erwarten ( was durch die andere Hälfte der Einzelfälle statistisch wieder ausgeglichen wird) . Eine Benutzungspflicht für einen Radweg mit höherem Unfallrisiko als der Fahrbahn ist aber niemals mit Art2. Abs. 2 GG vereinbar und muss daher zweifelsfrei ( also wiederum mit objektiver, wissenschatlich fundierter Methodik) im Einzelfall ausgeschlossen werden.
    3.
    Welche Unfallszenarien können durch Radwege verhindert werden ? Bei allen Konflikten mit querendem Verkehr ist da eher eine Erhöhung des Unfallrisikos zu erwarten. Bleiben also im wesentlichen Unfälle im Längsverkehr und da vor allem
    Überholunfälle. Diese werden aber meines Wissens überwiegend durch die Unfallgegner des Radfahrers verursacht.

    Aber auch in der Rechtsprechung gilt das Verursacherprinzip. D.h. entweder müssen die durch die Benutzungspflicht zu verhindernten Unfälle auch durch Radfahrer ( deren Rechte ja durch die Benutzungspflicht eingeschränkt werden) verursacht werden. Oder aber aber die Benutzungsplicht ist das letzte Mittel, die "besondere Gefahr" zu beseitigen, weil alle anderen Mittel, die bei den Unfallverursachern ansetzen, sich als wirkungslos ( wiederum wissenschaftlich fundiert belegt) erwiesen haben.

    Und wenn man mit diesen Argumenten irgendwann beim BVG landet, kann man noch argumentieren : Alle diese Vorraussetzungen werden nur von einem verschwindend geringen Anteil der existierenden Benutzungspflichten erfüllt
    Und es damit für den Bürger unangemessen ist, jede einzelne Benutzungspflicht wegklagen zu müssen. Sondern das Rechtsstaatsprinzip erfordert, alle existierenden Benutzungspflichten auf einmal zu beseitigen.

  • Selbst wenn man im Recht ist und z. B. ein Gericht anordnet, dass alle ungerechtfertigten Benutzungspflichten weg müssen, so muss doch trotzdem noch eine Einzelfallprüfung durch die zuständigen Behörden vorgenommen werden, Ampelschaltungen umprogrammiert werden, etc. Das geht also nicht mal so von heute auf morgen.

    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Benutzung fahrbahnbegleitender Radwege sicherer sein kann als die der Fahrbahn: Längere Strecke ohne Einmündungen / Ausfahrten, bauliche Trennung zwischen Fahrbahn und Radweg, breite Wege und für jede Fahrtrichtung einen eigenen Radweg. In Hamburg ist mir sowas aber bisher nicht aufgefallen ;)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Es ist in der Tat nicht auszuschliessen, das ein Radweg im Einzelfall sicherer ist als die Fafhrbahn. Das reicht aber nicht um ihn rechtmäßig.zu machen. Es muss auf der Fahrbahn ausserdem noch eine nachgewiesene besondere Gefahr existieren, die auch von den Radfahrern selbst verursacht wird.

  • Auszug aus einem email-Verkehr mit einer Stadtverwaltung:

    > ich möchte gerne noch einmal auf Ihre Hinweise zum Zustand der
    > Pflichtradwege in xxxxxx zurückkommen. Der Radweg entlang des
    > xxxxxxxxx-Weges wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigungsfahrt mit
    > Vertretern der Polizei und des Straßenmanagements am 17.01.2012
    > überprüft. Die Teilnehmer konnten sich nicht auf eine Aufhebung
    > der Radwegebenutzungspflicht einigen. Insbesondere Sicherheitsgründe
    > sprechen gegen Aufhebung. Der xxxxxxxxxx-Weg besitzt einen hohen
    > Anteil an LKW-Verkehr und die Fahrgeschwindigkeiten sind wegen der
    > Ortseingangslage, langer anbaufreier Teilstücke und mangels Parkern auf
    > der Fahrbahn als zügig zu bezeichnen. Hinzu kommt, dass der gemeinsame
    > Geh-/Radweg wegen des relativ geringen Aufkommens an Fußgängern und
    > Radfahrern problemlos befahren werden kann. Lediglich auf dem Teilstück
    > zwischen dem xxxxxxxx Weg und der xxxxxxxxallee und an der Ecke
    > xxxxxxxxxstraße gibt es einzelne Grundstückszufahrten.
    > Im Übrigen hat sich der Bund-Länder-Fachausschuss der
    > Straßenverkehrsordnung im September 2011 mit dem Thema
    > "Radwegebenutzungspflicht" beschäftigt. Hiernach sollen für die
    > Straßenverkehrsbehörden Handlungsanleitungen erstellt werden, unter
    > welchen Umständen eine besondere örtliche Gefahrenlage gegeben ist, die
    > eine Radwegebenutzungspflicht rechtfertigt. Der ADFC wird mit seinen
    > Juristen und Fachplanern ein diesbezügliches Gutachten erstellen und an
    > das Ministerium weiterleiten - allerdings erst nach der anstehenden
    > StVO-Novelle.
    > Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihrem Antrag auf Aufhebung der
    > Benutzungspflicht aus den o.g. Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht
    > zustimmen kann.
    >
    > Darüber hinaus wurde die Situation an der Kreuzung
    > xxxxxxxxallee/xxxxxxxweg/xxxxxxx Weg überprüft. Die Geometrie dieser
    > Kreuzung ist ungünstig, da der xxxxxxweg und der xxxxxxx Weg
    > gegeneinander versetzt in die xxxxxxxallee einmünden. Der Verkehr soll
    > zukünftig durch Fahrbahnmarkierungen (Randlinien und Sperrflächen)
    > besser geführt werden. Der Tempo 20-Bereich im Tunnel wird bis hinter
    > die Einmündung des xxxxxxxxxx Weges verlängert. Ich hoffe, dass sich
    > die Situation hierdurch auch für den querenden Radverkehr verbessert.

    Also, so einfach ist es nicht...

    Erstens ist es so, dass ich GAR NICHT über das Sein oder Nichtsein des Radwegs geschrieben hatte, sondern zu dessem EXTREM schlampigen Unterhalt!

    Die Stadtverwaltung kam selbst auf die Idee der Auflösung der Radwegpflicht! Um der Unterhaltspflicht zu entgehen!

    Ich war nicht dafür, ich habe es auch dankend der Stadtverwaltung nach obiger email mitgeteilt.

    Der Radweg ist nämlich in bestem Zustand, und sozusagen immer leer und total überschaubar, und das ist der einzige Platz in der Stadt, wo ich probieren kann, ohne mich mit dem Verkehr zu vermischen, ob ich mit meinem Treckingrad über 50 km/h kommen kann (was schon für die Befahrbarkeit des Wegs einiges spricht: ich mache das nicht auf einer Hühnersteige!)... Erst ab dem gesagten Tunnel wird es kritisch. Und danach erst: Alles dreckig, Mehrmals Platten nach der Fahrt über diese Stelle gehabt, manchmal ist, an der Bushaltestelle ein Haufen Leute, Hunde, deren Besitzer sich mit den Fahrgästen unterhalten, also viel zu viel Leben auf der Restspur des Radwegs, die oft mangels Räumen und allgemein gesehen Unterhalt eine Restbreite gross wie die schmalle Kante von einem DIN A4 nur noch hat.

    An anderen Stellen habe ich um Aufhebung der Radwegpflicht gebeten. Da wurde aber auch von einer Ortsbesichtigung berichtet. Da auch verlangte der Vertreter der Polizeibehörde das Aufrechterhalten der Pflicht! Zumindest hat man es mir schriftlich so gegeben.

    Keiner dieser Wege genügt voll den Vorschriften der gültigen VWV StVO: Es ist als wenn diese Vorschriften von extrem geringwertiger Bedeutung sind, und als wenn das Ermessen eines Beamten, insbesondere, wenn er im Polizeidienst ist, viel mehr Wert ist als das Recht. Nachdem ich friedlich sein will, entwickle ich das Thema nicht weiter...

  • Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Benutzung fahrbahnbegleitender Radwege sicherer sein kann als die der Fahrbahn

    Ohne Frage dürfte es solche Radwege geben. Doch wie groß ist ihr prozentualer Anteil z.B. in Hamburg? Selbst wenn einer dieser seltenen Radwege sicherer sein sollte, als die Fahrbahn beutzung, braucht er deswegen noch lange nicht benutzungspflichtig sein. Tempo 30 in der Stadt ist auch nachweislich erheblich sicherer als Tempo 50, trotzdem wollen die verantwortlichen Behörden nichts davon wissen! Für mich gilt der Leitsatz:

    Gute Radwege benötigen keine Benutzungspflicht!

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • nur auf die Sicherheit kommt es auch nicht nur an: Ich leide beispielsweise an einer schleichenden Arthrose seit ich knapp über 20 geworden bin. meine Schwester ist wegen so was die Karriere von Ballerina nicht angetreten. usw. Es benutzen viele behinderte Menschen Radwege, nicht nur aus Jucks und Dollerei sonst schlicht und ergreifend aus Pflcht!

    Bislang scheint das ADFC wenig von Gesundheit gehört zu haben. Und genauso wenig von anderen wichtigen Aspekten und Vor- und Nachteile der Radwegbenutzung, zumindest sind es keine wahrnehmbare Hauptpunkte der Öffentlichkeitsarbeit des Clubs:

    • viele Radwege sind absolut befahrbar aber extrem UNGESUND! Ausserdem
    • viele Radwege stehen in einem Zustand weit unter der Anforderungen der gültigen VWV StVO und für
    • viele Radwege gibt es gar keine bewilligungsfähige Planung, um sie VWV StVO-gerecht zu modernisieren
    • viele Radwege leiden unter der gleichen Misere wie die Strassen: ständiges schlampiges Belagflicken
    • viele Radwege beinhalten noch gefährliche Fahrradfurten, wo der Radler aus der Sicht entzogen wird
    • viele Radwege tragen unnötige Welligkeiten (Nullborde, die keine sind, Hohenbordabsenkungen, die unnötig sind, oder mit dem Sinn des Radwegs nicht in Einklang zu bringen sind: Es gibt keine Anlieger! Man sie manchmal geplant, um das Hochfahren auf dem hohen Bord aus einer Wohnsiedlung gegenüber zu ermöglichen, aber das ist doch keine saubere Lösung!)
    • viele Radwege sind Opfer von extrem falscher Baumpflege bzw. Betrug bei dem Pflanzen (ungerechtfertigte Abstände, zu kurz, zu oberflächlich, ungenügende Vorbereitung der Bepflanzungorts, usw.)

    unsere Stadt hat dieses Jahr beispielsweise eine ganze Truppe von Baustellenprüfer, die es gar nicht vorher gab, eingestellt (4 oder 5 Leute glaube ich mir zu erinnern, nicht von Pappe), weil es so schlimm mit den Baustellen nicht war, sondern noch ist... aber glaubt man im Ernst, dass sie sich zuerst auf alte Baustellen, und das auf Radwegen stürzen werden? ich glaube eher, dass sie sich nur für neuen Baustellen auf den Fahrbahnen der Strassen zuständig halten werden: Auf die alten Radwegen, versumpfen sie nämlich, die armen Kerle, die mir wirklich Mitleid tun!

    in der Tat wünschen ENORM viele Bürger, mit Sicherheit die Mehrheit der Radler (für viele sind Radler in der Fahrradwelt der Gegenpol der Rennradfahrer) mehr Radwege, mehr Fahrradstrassen, aber nicht mit VZ240, und die Allgemeinheit, die sie zur Pflicht macht, soll nicht wie Verbrecher handeln, dass heisst, die gültigen Gesetze provokativ und brutal verletzen...

  • Da wurde aber auch von einer Ortsbesichtigung berichtet. Da auch verlangte der Vertreter der Polizeibehörde das Aufrechterhalten der Pflicht! Zumindest hat man es mir schriftlich so gegeben.

    "Ein Vertreter der Polizeibehörde..." Solche Sätze sollen Angst einflößen - und dürften bei den weitaus meisten Radfahrern auch tatsächlich bewirken, dass sie aufgeben. Ich kenne das nur zu gut. Der Kreis Herzogtum Lauenburg hatte mit ähnlichen vollmundigen Sätzen (die aber wenig belastbaren Inhalt hatten) den Widerspruch gegen die RWBP auf einer Landesstraße abgelehnt.

    Die Klägerin hat trotzdem geklagt. Ich saß als Zuhörer im Gericht. Hut ab vor der Richterin! Sie war bestens mit der Materie der RWBP und dem BVerwG-Urteil (3 C 42.09) vertraut. Es war fast schon spaßig, wie sie die Behördenvertreter regelrecht "abgebügelt" hat. Es spielte auch keine Rolle, dass die RWBP "auch in Abstimmung mit der Polizeidirektion" bestehen bleiben sollte. Hier das Urteil.

    Man darf sich nicht von den Behördenschreiben beeindrucken lassen, sofern man mit der Rechtslage vertraut ist. Lasst uns alle RWBPs wegklagen! Die Behörden wollen es so, sie sollen kriegen was sie wollen!

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • In wieweit sind eigentlich die VwV-StVO relevant für die Rechtslage?

    Zitat

    Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten.

    Das heißt ja quasi: Wenn Radfahrer den Verkehrsfluss behindern, darf man sie auf den Radweg zwingen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • "Ein Vertreter der Polizeibehörde..." Solche Sätze sollen Angst einflößen - und dürften bei den weitaus meisten Radfahrern auch tatsächlich bewirken, dass sie aufgeben. Ich kenne das nur zu gut. Der Kreis Herzogtum Lauenburg hatte mit ähnlichen vollmundigen Sätzen (die aber wenig belastbaren Inhalt hatten) den Widerspruch gegen die RWBP auf einer Landesstraße abgelehnt.

    Die Klägerin hat trotzdem geklagt. Ich saß als Zuhörer im Gericht. Hut ab vor der Richterin! Sie war bestens mit der Materie der RWBP und dem BVerwG-Urteil (3 C 42.09) vertraut. Es war fast schon spaßig, wie sie die Behördenvertreter regelrecht "abgebügelt" hat. Es spielte auch keine Rolle, dass die RWBP "auch in Abstimmung mit der Polizeidirektion" bestehen bleiben sollte. Hier das Urteil.

    Man darf sich nicht von den Behördenschreiben beeindrucken lassen, sofern man mit der Rechtslage vertraut ist. Lasst uns alle RWBPs wegklagen! Die Behörden wollen es so, sie sollen kriegen was sie wollen!

    ich bin absolut überzeugt, dass die Poliziebehörde hier bei uns (und vieler Ort) den Beamten der Stadt Rückendeckung gibt. warum? weil sie sonst mit diesen widerlichen Radfahrern wieder etwas zu tun haben würde! auch den Radwegen ist nämlich nicht die Polizei sondern das Ordnungsamt zuständig! Bist Du auf der Fahrbahn dagegen, ist wieder die Polizei auch voll dran...

    ich habe mich mehrmals mit der Polizei angelegt und Beschwerde gegen sie eingereicht, als sie beispielsweise zuletzt eine Falle gegen die Radfahrer in der Hauptfussgängerzone gesetzt hatte und angeblich viele Radfahrer bestrafte (zu dieser Zeit war die Hauptfussgängerzone ganz klar auf dieser Strecke gerade Bestandteil des Radverkehrsnetzes NRW laut Fahrrad-Kataster des Landesverkehrsministeriums!), mich nicht, ich bin nie dort, ist auf dem Berg, und ich bin viel zu bequem um mutwillig dorthin hoch zu fahren, Faulheit hat auch was gutes, aber ich wusste, dass die Anderen, den Landesfahrradkataster nicht kennen, also habe ich an deren Stelle protestiert in der Hoffnung, wenn ich selbst unfreiwillig ins Fettnestchen reintappe, da handelt einer solidarisch zu mir. Oder wenn die Polizei die Grünflächen mit ihren Fahrzeugen ruiniert, usw. Die Antworten sind systematisch negativ...

    allerdings frage ich mich, warum sie neuerdings eine Fahrradstaffel von freiwillig gemeldeten Polizei-Sportlern hat, wie es in der Presse hiess (früher hatten wir hier eine Reiterstaffel; das machte Sinn, wegen dem Fussball! aber eine Fahrradstaffel, hm...)? Bald wird ein ganzes Jahr vergangen sein, seit die Staffel existiert; vielleicht berichtet mal die Presse, welche Erfahrungen man gemacht hat, und über den Nutzen (vielleicht kann man bald die schönen Diensträder günstig ersteigern? viel sind sie vermutlich nicht gelaufen...)

    In wieweit sind eigentlich die VwV-StVO relevant für die Rechtslage?

    Das heißt ja quasi: Wenn Radfahrer den Verkehrsfluss behindern, darf man sie auf den Radweg zwingen.

    in aller Konsequenz, merke ich in unserer Stadt, dürfen die Radfahrer nur in 30 km/h Zonen auf der Fahrbahn fahren. geht aber auch sehr gut, da unwahrscheinlich viele Gebiete 30 km/h Zonen geworden sind. allerdings habe ich dort auch Radwege angetroffen, und die Stadtverwaltung will sie sogar dort aufrechterhalten, obwohl es direkt der StVO widerspricht. auf Grund einer Empfehlung hier in diesem Forum habe ich brav wie empfohlen eine Dienstausichtsbeschwerde bei der gelinkten Stelle eingereicht. mal sehen was daraus wird.

    aber letztlich fahren wir kaum noch Radwege, weil wir inzwischen enorm viele passende Schleichwege kennen und Strassenabschnitte, die zu schmal sind, damit die Stadtverwaltung dort an so etwas denken kann... es war aber am Anfang unserer Radfahreraktivität gar nicht möglich: wir kannten die Stadt nur als Autofahrer, und wollten krampfhaft die gewohnten Dosenwege weiterfahren!

    es fehlt dringend in Deutschland eine OPTIMIERTE Radfahrerdokumentation, wie das, was die Engländer beispielsweise entwickelt haben. ja, die Engländer haben nicht nur OpenStreetMap entwickelt (ist für Radfahrer untauglich), sondern auch . Ja, beides kommt aus England, aber das ist für Radfahrer von einem ganz anderen Kaliber (und liesse sich auch weiter verbessern; das Projekt Radroutenplaner NRW des Landesverkehrsministerium enthält wichtige Anhaltspunkte dazu. nur... in unserer Stadt waren bislang die Angaben im RRP NRW schlicht und ergreifend falsch, siehe vorstehend, und das Projekt Cheltenham hat man hier nicht!

    • viele Radwege sind absolut befahrbar aber extrem UNGESUND! Ausserdem
    • viele Radwege stehen in einem Zustand weit unter der Anforderungen der gültigen VWV StVO und für
    • viele Radwege gibt es gar keine bewilligungsfähige Planung, um sie VWV StVO-gerecht zu modernisieren
    • viele Radwege leiden unter der gleichen Misere wie die Strassen: ständiges schlampiges Belagflicken
    • viele Radwege beinhalten noch gefährliche Fahrradfurten, wo der Radler aus der Sicht entzogen wird
    • viele Radwege tragen unnötige Welligkeiten (Nullborde, die keine sind, Hohenbordabsenkungen, die unnötig sind, oder mit dem Sinn des Radwegs nicht in Einklang zu bringen sind: Es gibt keine Anlieger! Man sie manchmal geplant, um das Hochfahren auf dem hohen Bord aus einer Wohnsiedlung gegenüber zu ermöglichen, aber das ist doch keine saubere Lösung!)
    • viele Radwege sind Opfer von extrem falscher Baumpflege bzw. Betrug bei dem Pflanzen (ungerechtfertigte Abstände, zu kurz, zu oberflächlich, ungenügende Vorbereitung der Bepflanzungorts, usw.)

    Ich habe tatsächlich erst vor ein paar Wochen gemerkt, wie krass der Unterschied zwischen einer asphaltierten Fahrbahn und einem andersartigen Radweg wirklich ist. Selbst wenn ein gepflasterter Radweg vollkommen neu saniert und entsprechend eben ist, muss man deutlich stärker strampeln, um so schnell wie auf der Fahrbahn zu rollen. Das ist im direkten Vergleich tatsächlich ein Unterschied wie Tag und Nacht.

    Das heißt ja quasi: Wenn Radfahrer den Verkehrsfluss behindern, darf man sie auf den Radweg zwingen.

    Naja, so schnell geht’s ja zum Glück nicht, ansonsten wäre ja jeder Radweg mit einem blauen Schild verziert. Die Anforderungen sind noch etwas größer, da geben die Regelwerke teilweise recht genaue Zahlen vor.

  • Ich bin geboren Holländer und da gibt es viele fahrrad wegen (meist auch pflicht).
    Aber auch ohne pflicht wurde ich den nutzen, sie sind meist sehr angenehm.

    Mit was ich hier lese, sollte ich sehr fröh sein nur wenige (pflicht) fahrradwegen auf meine jetzige weg zu haben.
    Ich könnte ein alternativ mit sehr viel Fahrradwegen nehmen (viel davon sogar autofrei), aber leider sind es eher mehrere stückchen fahrrad weg, nicht immer schön verbunden. Teilstucke ohne winterdienst, teilweise gehen die ziemlich steil nach oben, teilweise morgens vol mit schüler die da laufen.
    Ist für mich nicht praktisch, da ich jeden tag zu arbeit fahren woll, aber auch nicht stark beschitzt sein möchte.

    Ich wird mich Kampfradler anschließen mit seine stellung:

    Gute Radwege benötigen keine Benutzungspflicht!

  • Zitat

    Ich habe tatsächlich erst vor ein paar Wochen gemerkt, wie krass der Unterschied zwischen einer asphaltierten Fahrbahn und einem andersartigen Radweg wirklich ist. Selbst wenn ein gepflasterter Radweg vollkommen neu saniert und entsprechend eben ist, muss man deutlich stärker strampeln, um so schnell wie auf der Fahrbahn zu rollen. Das ist im direkten Vergleich tatsächlich ein Unterschied wie Tag und Nacht.

    Auf den Radwegen alter Bauart mit kleinen Pflastersteinen einmal auf quer gelegten Steinen und einmal auf längs gelegten Steinen fahren. Selbst der Unterschied ist verblüffend.

  • Das heißt ja quasi: Wenn Radfahrer den Verkehrsfluss behindern, darf man sie auf den Radweg zwingen.

    Das hatte sich so manche Behörde auch gedacht. Deshalb hat in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht am 18.11.2010 geurteilt, dass der Radverkehr grundsätzlich das Recht hat, die Fahrbahn zu benutzen. Nur wenn eine außergewöhnliche Gefährdung aufgrund einer besonderen Gefahrenlage nachgewiesen wird, darf eine RWBP angeordnet werden (§ 45 Abs. 9 StVO). Dieser Nachweis gelingt den Behörden innerorts praktisch nirgends. Deshalb ist es ja so skandalös, dass noch immer so viele Radwege, vorzugsweise an Hauptstraßen, benutzungspflichtig sind. :cursing:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov