Neues aus Stade

  • Ob ich die Polizei damit beeindrucke, weiß ich nicht. Mir würde es reichen, wenn sich die Verfasserin der Pressemeldung selbst in einem stillen Moment kurz die Frage stellt, ob sie da vielleicht dummes Zeug geschrieben hat.

  • https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4558710

    Daraus drei Erkenntnisse:

    1. Die Polizei Buxtehude hat gemerkt, dass Fahrräder praktisch sind

    2. Man findet das erwähnenswert

    3. Der Pressesprecher der Stader Polizei hält Fahrräder nicht für Fahrzeuge

    4. Und die Polizei Buxtehude fährt auf Fahrrädern nebeneinander, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)

  • By the way: Wusstet ihr, dass die erste Tempo 30 -Zone Deutschlands 1983 in Buxtehude eingerichtet wurde?

    https://www.welt.de/print/die_…Tempo-30-Zone-erfand.html

    Der Stadtbaurat hieß Wicht. Deshalb wurden die Bremshoppelschwellen auch Wichtelgebirge genannt. Anekdote ohne Fakeprüfung: Ein Ferrarifahrer ist etwas zu flott über das Wichtelgebirge gefahren, hat sich die komplette tiefergelegte Karosserie angehoben und im anschließenden Schadenersatzklageverfahren gegen die Stadt Buxtehude verloren.

  • Gerade neu fertig gestellt =O

    Die Nonsens-Beschilderung scheint mir temporär, aber ich frage mich, ob das 90cm breite schmale rote Pflaster mal als "Radweg" gelten soll oder ob das nur der farblich abgesetzte Sicherheitsstreifen des Gehweges zur Fahrbahn ist.

    Kurz bevor man das Radfahren auf dem Gehweg erlaubt, ist übrigens Zufußgehen und Radfahren komplett verboten worden. Bin mal gespannt, wann ich hier die erste Arbeitsstelle in der Stadt sehe, die ohne [Zeichen 259] und [Zeichen 254] auskommt. Immerhin hat man bereits das [Zusatzzeichen 1012-32] weggelassen, man lernt also schon dazu.

  • Wie ist denn so die Hochbord-Situation in Stade?

    (Fast) alles benutzungspflichtig, zu großen Teilen in einem völlig desolaten Zustand und vermutlich nirgends rechtskonform. Die wenigen Abschnitte ohne Benutzungspflicht sind vermutlich nur ein Versehen der VB und sie haben es bislang nur noch nicht gemerkt, dass sie dort keine blauen Schilder hingestellt haben.

    Der Fachbereichsleiter Bauen & Stadtentwicklung hat mir mal gesagt, in Stade gelte das Paradigma, dass vorhandene Radwege auch benutzt werden sollen. Ich habe versucht, ihm zu erklären, dass dieses Pradigma einer allgemeinen Radwegebenutzungspflicht bereits im Jahr 1998 in der StVO abgeschafft wurde und dass das auch in Stade gilt. Er war dann aber der Meinung, dass das erst der Stadtrat beschließen müsse, ob das hier tatsächlich umgesetzt wird. Das ist das Niveau, auf dem hier die Diskussion abläuft.

    Da sich viele hier wundern, warum ich noch nicht längst geklagt habe: Ich bin total naiv und habe die Hoffnung noch nicht komplett aufgegeben, im Dialog etwas erreichen zu können. Wir haben seit letztem September einen neuen Bürgermeister, der im Wahlkampf versprochen hat, den Radverkehr zu fördern. Kurz zuvor ist Stade auch mit breiter Mehrheit des Stadtrates der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen beigetreten. Mit den Ratsfraktionen stehe ich in einem guten Kontakt und verspüre von Seiten des Stadtrates auch eine große Unzufriedenheit bezüglich des Handelns (Nicht-Handelns) der Verwaltung.

    Konkret ist davon allerdings nichts zu spüren, dass diese Stadt fahrradfreundlicher wird, denn die selben Leute hocken weiterhin in der Verwaltung an den selben Stellen. Ich hätte am 23. März einen Termin beim Bürgermeister gehabt, der wegen der verhängten Kontaktbeschränkungen abgesagt werden musste. Ich hoffe, dass dieses Gespräch dennoch bald zustande kommt, zur Not telefonisch. Ich denke, dass der neue Bürgermeister eine Chance bekommen soll, sein Wahlversprechen in die Tat umzusetzen. Einen großen Teil meiner Geduld hat allerdings seine Vorgängerin bereits verbraucht, so dass ich mir das nicht weitere zwei Jahre anschauen werde, wenn nicht bald wenigstens ein deutliches Zeichen des guten Willens erkennbar ist.

    Ich hatte bis vor kurzem noch ein paar "Mitstreiter" (jedenfalls glaubte ich das, dass die mitstreiten), von denen ich mich mittlerweile distanziert habe. Denen liegt nämlich sehr viel an einem harmonischen Verhältnis mit der Verwaltung und daher machen sie jeden Scheixx mit, den die Verwaltung ihnen vorsetzt. Da gehe lieber meinen eigenen Weg: Konstruktive Zusammenarbeit gerne, wenn denn die Bereitschaft erkennbar ist, bestehende Mängel auch zu beseitigen und nicht nur alles abzustreiten, zu rechtfertigen oder bis zum St. Nimmerleinstag hinauszuzögern. Davon ist bislang nichts zu spüren und daher habe ich auch nur ein einziges Mal an den sogenannten "Arbeitsgesprächen Radverkehr" mit der Verwaltung beteiligt, die seit einem Jahr exakt gar kein konkretes Ergebnis gebracht haben (die dafür aber zunehmend harmonisch verlaufen sollen :rolleyes:).

    Der Murks oben auf dem Bild wurde vermutlich bereits geplant, bevor ich überhaupt das erste Mal mit der Verwaltung in Kontakt getreten bin. Aber das zeigt sehr deutlich, welchen Stellenwert der Radverkehr hier hat: Selbst beim Neubau oder Umbau von Straßen werden irgendwelche Pseudo-Angebote für den Radverkehr geschaffen, damit der Autoverkehr weiterhin freie Bahn hat. Es sollte mich nicht wundern, wenn das nach Abschluss der Bauarbeiten auch noch (wieder) benutzungspflichtig wird.

    Könnt ihr mir sagen, wie das rechtlich einzuordnen wäre, wenn sie an die 90cm wieder ein [Zeichen 241-30] hinstellen? Der Weg, der da vor dem Umbau war, war ebenfalls mit VZ 241 benutzungspflichtig. Nun haben sie dort an der nächsten Kreuzung einen Kreisverkehr hingebaut und den Geh- und "Radweg" auf 100m neu gepflastert und dabei noch schmaler gemacht als vorher. Wäre das eine neue Anordnung, gegen die man ohne vorherigen Antrag auf Neuverbescheidung klagen könnte, oder können sie sich auf die alte Anordnung berufen, die es bereits vor dem Umbau gab?

  • Jetzt stellen wir uns doch mal janz domm und fragen uns:

    Wenn am Rande einer Fahrbahn große Schilder aufgestellt werden, mit denen die Autofahrer darüber informiert werden, dass "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" ist: müsste man dann nicht nach den Regeln der Logik annehmen, dass Stade darauf hinweisen will, dass auf Flächen mit [Zeichen 239] das "Radfahren erlaubt" ist - und zwar immer und überall, wo kein eigener Weg mit [Zeichen 237] vorgeschrieben ist?

    ;)

  • Sie könnten auch einfach Schilder für die Radfahrer aufstellen, wo drauf steht: "Fahrt doch wo ihr wollt, solange ihr den Autoverkehr nicht stört". Das würde die Situation hier ganz gut beschreiben.

    Ist es in Stade überhaupt möglich der RWBP nachzukommen und gleichzeitig 1,5m Abstand zu Fußgängern einzuhalten?

    Selbstverständlich nicht. An den meisten Hauptstraßen gibt es 1,30m breite "Radwege" (aka "für den Radverkehr bestimmter Teil eines getrennten Geh- und Radweges"). Daneben 1,20 m - 1,50m Gehweg. Den Corona-Abstand zu Fußgängern kann man also höchstens dann einhalten, wenn diese ganz am rechten Rand des Gehweges gehen und man mit dem Fahrrad links der Mitte fährt.

    Das Bild hatte ich schonmal gezeigt. Darauf sieht man, mit welchem Abstand man auf dem typischen Stader "Radweg" überholt wird und wieviel Platz dabei nach rechts zu den Fußgängern bleibt. Das geht so auch ohne Corona-Virus nicht :)