Die Wegweisung erfolgt wohl durch den Landkreis, die Anordnung des aber auch. Allerdings sind das zwei unterschiedliche Stellen.
Unterm Strich heißt das: Sie wollen zwar die Fahrradtouristen hier haben, aber den ausgeschilderten Weg nutzen die dann widerrechtlich auf eigenes Risiko. Das ist aber nicht nur im Ldkrs. Stade so, sondern war mir auch an anderen Stellen aufgefallen.