Neues aus Stade

  • Die Wegweisung erfolgt wohl durch den Landkreis, die Anordnung des [Zeichen 250] aber auch. Allerdings sind das zwei unterschiedliche Stellen.

    Unterm Strich heißt das: Sie wollen zwar die Fahrradtouristen hier haben, aber den ausgeschilderten Weg nutzen die dann widerrechtlich auf eigenes Risiko. Das ist aber nicht nur im Ldkrs. Stade so, sondern war mir auch an anderen Stellen aufgefallen.

  • Das Z260 scheint ja erheblich teurer zu sein als das Z250.

    Vielleicht wird es bei einer Großbestellung günstiger. Wenn sich alle Landkreise zusammentun, ihre verkorkste Beschilderung auszuwechseln, könnte der Mengenrabatt beträchtlich sein.

    Alternativ könnte man mit Aufklebern arbeiten, die aus 250ern 260er machen.

    Oder, ganz old school, zZ "Radfahrer frei" drunter schrauben.

    Oder alternative Routen ausschildern, die die verbotenen Wege umgehen.

    Das wirklich Einzige, was man nicht machen kann, ist es so zu lassen, wie es ist.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Das [Zeichen 250] hat imho nur klarstellende Wirkung. Nimmt man es weg, ändert sich garnichts, weil ein Deich keine Straße ist. Mit der Widmung zum Deich gilt das Deichgesetz samt grundsätzlichem Nutzungsverbot. Es ist momentan ja auch Fußgängern untersagt, den Deichverteidigungsweg zu nutzen. Ganz ohne Verbotsschild.


    Hier bräuchte es eine ausdrückliche Erlaubnis, den Deich benutzen zu dürfen. Also [Zeichen 240].

    Dem folgt nur ein ziemlicher Rattenschwanz an Folgen. Duldet man offiziell öffentlichen Verkehr, gilt plötzlich zusätzlich die StVO. Daraus ergeben sich ganz andere Sicherungspflichten. Beschilderungspflichten (Vorfahrt an Kreuzungen). Verkehrsschauen. Zuständigkeiten. Viel Arbeit in den Behördenstuben für einen blöden Fernradweg. :whistling:

  • Der Weg verläuft überwiegend im Bereich des Außendeiches. Gerade im Winterhalbjahr sammelt sich darauf häufig Treibgut, das bei Hochwasser (gibt es hier 2 x am Tag) angespült wird. Ich denke auch, dass eine Erlaubnis, den Weg zu befahren auch mit den entsprechenden Sicherungspflichten verbunden ist. Es stellt sich dennoch die Frage wie die Wegweisung und veröffentlichte Routenführung mit dem Verbot vereinbar ist, den Weg zu nutzen. Und so lange die Polizei nicht die Radtouristen abzettelt, ist diese Frage auch erst im Schadensfall relevant.

  • Wo kein Kläger, da kein Richter. Solche Tourismusprojekte stammen meist von Marketingbüros und werden schnell abgenickt und pressewirksam verkauft. Rechtliche Prüfungen und eine saubere Einführung stören da nur. Damit landet man am Ende noch bei extra3 und Co. X/

    Hier in SH (wo das Radfahren auf Deichen grundsätzlich erlaubt ist.) steht dazu folgendes im Gesetz:

    Zitat

    (4) Das Betreten und Benutzen von Deichen einschließlich Zubehör begründen keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten der Deichverantwortlichen. Diese haften insbesondere regelmäßig nicht für typische sich aus dem Deich, der Unterhaltung und der Nutzung, insbesondere der Beweidung, ergebende Gefahren, wie durch Treibsel, Schafkot, Ausschläge oder Schadstellen.


    Möglich wäre es also. Nur müsste dafür jemand mal den Weg über den Landesgesetzgeber gehen. Das nds. Deichgesetz ist in dem Fall ein wenig realitätsfremd.

  • Das [Zeichen 250] hat imho nur klarstellende Wirkung. Nimmt man es weg, ändert sich garnichts, weil ein Deich keine Straße ist. Mit der Widmung zum Deich gilt das Deichgesetz samt grundsätzlichem Nutzungsverbot. Es ist momentan ja auch Fußgängern untersagt, den Deichverteidigungsweg zu nutzen. Ganz ohne Verbotsschild.

    Ich kenn mich als Mittelgebirgsbewohner mit Deichen und Deichgesetzen ja nicht wirklich aus. ;)

    Aber: Ob da nun [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10], [Zeichen 260] oder [Zeichen 240] hängt, hat mit dem Deichgesetz und einer möglichen (vorhandenen) Ausnahmegenehmigung nix zu tun. Jene müsste m. E. extra durch ein eigenes Hinweisschild (möglichst mit §) bekanntgegeben werden.

    Was da für ein StVO-Zeichen hängt, ist das Deichgesetz betreffend sowieso wumpe. Denn gäbe es keine Genehmigung und es hinge da trotzdem ein [Zeichen 240], würde das am Verbot nix ändern. Allerdings könnte man dann meines Erachtens sämtliche negativen Folgen einer Missachtung auf den Aufsteller bzw. die Straßenverkehrsbehörde abwälzen, da sie etwas erlaubt hat, was gar nicht erlaubt ist.

    Das ist halt wieder so ein tolles Beispiel dafür, wie sich diverse Gesetze mit der StVO beißen können. In Rheinland-Pfalz hab ich ja das Problem, dass man Waldwege lt. Waldgesetz mit dem Rad grundsätzlich befahren darf. Nur hängen leider vor 99 % der Waldwege halt [Zeichen 250] herum...

  • Okay, so gesehen ja! ;)

    Nur habe ich in diesem Fall meine Zweifel, ob derartige Verbote (nur) durch ein StVO-Verkehrszeichen völlig aufgehoben werden können. Hier mangelt es ggf. der StVB schon an einer Ermächtigungsgrundlage, auch weil Deiche wohl eher nicht unbedingt dem Regelungsbereich der StVO unterliegen (öffentlicher Verkehrsraum?).

    Deshalb merkte ich ja an, dass wenn es Ärger gibt, man halt auf denjenigen verweist, der da ein Verkehrszeichen hingestellt hat. ;)

  • Ich könnte noch vorschlagen, die links-elbische Route aus dem Programm zu nehmen. Eigentlich schade, weil das hier nämlich ganz schön ist. Aber wenn man nur in S-H legal an der Elbe entlang fahren darf, dann können die niedersächsischen Orte entlang der Strecke halt nichts mehr an den Radtouristen verdienen. Pech gehabt!

    A propos Pech gehabt: Immer wieder kommt in Stade auch das Thema der mangelnden Fahrradstellplätze auf. Pünktlich vor Weihnachten hat ein neues Parkhaus für 500 Kraftstehzeuge in der Innenstadt geöffnet und es wurde beanstandet, dass dort keine Fahrradstellplätze vorgesehen seien.

    Ich habe es ausprobiert: Ob ich auf dem Fahrrad die 2m einhalte, müsste ich noch mal checken, aber mit den 3 Tonnen habe ich kein Problem. Also rein da!

    Dann die Ernüchterung bereits am Ticketautomaten. Ich kann so oft ich will, auf die Taste drücken, aber das Ding spuckt keinen Parkschein aus und die Schranke bleibt zu. Zum Glück kommt man aber mit dem Fahrrad vorbei und die ersten 60 Minuten sind sowieso kostenfrei (wofür die Stadt Stade so alles Geld übrig hat). Trotzdem finde ich das doof, denn ich wollte gerne ein Parkticket lösen. Vielleicht muss ich beim nächsten Mal einen Gullideckel mitnehmen, damit die Kontaktschleife reagiert.

    Wenn man erst mal drin ist, findet man viele Stellplätze. Leider fehlt eine Möglichkeit, das Fahrrad auch anzuschließen.

    An der Ausfahrt wieder das Problem, dass man an der Schranke vorbei muss, was sich dort deutlich enger gestaltet als bei der Einfahrt. Hätte ich bei der Einfahrt ein Ticket bekommen, wäre das kein Problem.

    Im Großen und Ganzen bin ich der Meinung, dass zu Unrecht gemeckert wird. Hier hat die Stadt schöne überdachte innenstadtnahe Fahrradstellplätze geschaffen. Abzüge gibt es für die Tatsache, dass man als Radfahrer bei der Einfahrt davon abgehalten wird, ordnungsgemäß ein Parkticket anzufordern. Wünschenswert wären neben der Anpassung der Kontaktschleife Anlehnbügel, an denen man sein Fahrrad festschließen kann, sowie ein Rabattangebot, falls man sich mit mehreren Radfahrern einen Stellplatz teilt.

  • Ich habe keine AGB gefunden. Sollten die AGB allerdings erst im Parkhaus ausgehängt sein, würde ich auch gerne wissen, wie ich da wieder rauskommen soll, wenn ich erst mal vor der Schranke stehe :saint:

    Natürlich hat niemand daran gedacht, dass ein Radfahrer auf die Idee kommen könnte, in das Parkhaus zu fahren (die kennen mich halt erst seit 2 Jahren). Leider hat sich auch niemand darüber Gedanken gemacht, dass auch Radfahrer Abstellplätze für ihre Fahrräder in der Innenstadt brauchen. Man hätte bei der Planung des Parkhauses gleich vorsehen können, dass es auch Stellplätze für Fahrräder gibt. Dann gerne auch mit eigener Zufahrt.

  • Ein Parkhaus wird ja errichtet, um (weitestgehend leistungslos...) Geld zu verdienen. Die kaufmännische Analyse hat dann wohl ergeben, dass sich das wegen der paar Radfahrer nicht lohnt, da extra ein Fass für aufzumachen. So wie es sich für viele Supermärkte offenbar auch nicht lohnt, ordentliche Radabstellanlagen vor ihre Märkte zu stellen...

    By the way: Gibt es in Stade eigentlich auch einen McDonald's und einen Burger King? Schon mal mit dem Rad durch den McDrive bzw. Drive In gefahren? ;)

  • In Stade nicht, aber in Karlsruhe. Bei McDo wurde ich nicht bedient (Nachts nach der Spätschicht bei Siemens): Ich sollte doch bitte reinkommen.

    Habe ich damals dann auch gemacht, weil es dann auch kein großer Umstand war, habe mein Essen dann aber trotzdem nicht im 'Restaurant' verzehrt.

    Ein anderes Mal Jahre später war das gar kein Problem (auch McDo, aber tagsüber. Die fanden die Aktion cool.

  • Waren übrigens zwei verschiedene Lokale, ersteres am Bahnhof Mühlburg, das zweite im Unterweingartenfeld (Pulverhausstraße).

    Ich bin inzwischen etwas verwöhnt und mache meine Burger lieber selbst, aber jetzt nach 15 Jahren könnte ich es mal wieder in der Mittagspause ausprobieren ;)

  • Ein Parkhaus wird ja errichtet, um (weitestgehend leistungslos...) Geld zu verdienen.

    Ich habe gehört, dass es für die Bewirtschaftung des neuen Parkhauses unterschiedliche Szenarien gab: Im am optimistischsten angenommenen Fall würde das Parkhaus ein jährliches Defizit von ca. 20.000,- EUR "erwirtschaften". Realistischer sind allerdings wohl eher jährliche Verluste in 6-stelliger Höhe.

    Die Geschichte des Parkhausbaus ist auch so eine Posse. Anfangs wollte der Investor, der das seit Jahren leerstehende Hertie-Kaufhaus abgerissen und an der gleichen Stelle ein neues Einkaufszentrum gebaut hat, auch das Parkhaus bauen. Die Stadt bestand allerdings darauf, das Parkhaus selbst zu bewirtschaften, damit es in das städtische "Konzept" zur Parkraumbewirtschaftung passt. Darauf hin hat der Investor gesagt, dass die Stadt das Parkhaus dann auch selbst bauen solle. Nachdem mehrere Ausschreibungen der Stadt zum Bau des Parkhauses erfolglos waren, hat dann doch der Investor das Parkhaus gebaut und die Stadt musste wohl sogar eine Vertragsstrafe zahlen, weil das Parkhaus zur Eröffnung des neuen Einkaufszentrums nicht fertig war. Nun mietet die Stadt das Parkhaus vom Investor und bekommt dafür die Einnahmen aus den Parkgebühren, die die Mietkosten aber allenfalls im günstigsten Fall annähernd decken.

    Man kann nur heulen, was da wieder für Geld verschwendet wurde und auch langfristig verschwendet werden wird. Das Geld, das dort versenkt wird, fehlt an allen Enden und Ecken.

    Als ich dort gestern Abend gegen 18:00 Uhr reingefahren bin, waren vielleicht 20 Autos drin. Die ersten 60 Minuten sind zudem kostenlos, was sicherlich den einen oder anderen Sparfuchs auch motiviert, sich möglichst nicht zu lange in der Innenstadt aufzuhalten. So geht hier Wirtschaftsförderung ;(

  • Danke für den Hintergrund. Klingt nach genau der Bananenrepublik, die ich kenne. Wenn ich in diesem Zusammenhang das Wort "Investor" nur schon höre... :cursing: Der ist auf jeden Fall fein raus! Das Defizit macht natürlich hier die Stadt - und nicht der "Investor"!

    Man kann nur heulen, was da wieder für Geld verschwendet wurde und auch langfristig verschwendet werden wird. Das Geld, das dort versenkt wird, fehlt an allen Enden und Ecken.

    Das hat ja System. Solche zwielichtigen Geschichten, bei denen sich unfähige Lokalpolitiker von "Investoren" über den Tisch ziehen lassen, finden sich in diesem Land ja inzwischen schon zu Abertausenden... Stichwort "PPP" oder "Sale-and-lease-back". Grade solche Geschichten: Privat baut teuer etwas - und der Staat darf es dann teuer über Jahrzehnte mieten. Gewinngarantie für den "Investor" inklusive.

    Die Grundidee war vielleicht gar nicht so verkehrt; aber da die Leute halt bei zu hohen Parkgebühren lieber weiter in der Stadt verstreut kreuz und quer parken, lohnt sich sowas halt einfach nicht.

  • Es ist eher so, dass die Parkgebühren hier so niedrig sind, dass sich daraus niemals ausreichende Einnahmen erzielen lassen. Geschweige denn, dass sich jemand aufgrund der Parkgebühren für den Bus oder das Fahrrad entscheidet.

    Es wäre noch zu hoffen, dass die Stadt wenigstens gegen Falschparker in der Innenstadt konsequenter vorgeht, wenn das neue Parkhaus nicht ausgelastet ist. Aber auch das wird wohl Wunschdenken bleiben.

  • Es ist eher so, dass die Parkgebühren hier so niedrig sind, dass sich daraus niemals ausreichende Einnahmen erzielen lassen. Geschweige denn, dass sich jemand aufgrund der Parkgebühren für den Bus oder das Fahrrad entscheidet.

    Das ist ein allgemeines Problem öffentlicher Daseinsfürsorge - zu der m. E. auch die "Parkraumbewirtschaftung" gehört. Es kann dann trotz finanziellem Defizit ein "Mehrwert" für die Bürger der Stadt entstehen, wenn die Straßen nicht mehr so extrem zugeparkt sind. Ö- und SPNV wird sich ja bspw. auch niemals über die Einnahmen allein "rechnen". Und darf er auch nicht - weil ihn dann keiner mehr benutzt. Trotzdem steigen die Fahrpreise in diesem Bereich grade für Gelegenheitsnutzer immer weiter rapide an...

    Mich stören eher solche Sachen: In Pirmasens hat die Firma, in der ich damals meine kaufmännische Lehre gemacht hatte, vor einer Weile ein neu gebautes Betriebsgelände bezogen. Scheinbar hatte man der Firma bei der Baugenehmigung aber gar keine Auflagen gemacht, auf ihrem Gelände ausreichend Mitarbeiterparkplätze zur Verfügung zu stellen. Deshalb stehen die jetzt alle draußen auf den Seitenstreifen (in beide Richtungen bestimmt um die 200-250 m) herum - was allein noch nicht so schlimm wäre. Wenn sie nicht trotz des Seitenstreifens auch noch teils mit der rechten Fahrzeughälfte deutlich auf dem Gehweg (der für Radfahrer freigegeben ist) stehen würden...

    Es wäre noch zu hoffen, dass die Stadt wenigstens gegen Falschparker in der Innenstadt konsequenter vorgeht, wenn das neue Parkhaus nicht ausgelastet ist. Aber auch das wird wohl Wunschdenken bleiben.

    Wird es wohl! In Pirmasens wurden im letzten Jahr nur 13.700 Knollen verteilt. Historischer Tiefstand. Das merkt man auch an der zunehmenden Park-Anarche. Schuld daran soll der hohe Krankenstand bei den Politessen gewesen sein. Naja - wenn wegen ständigen Personalabbaus nur noch eine handvoll Leute beim Staat beschäftigt sind: kein Wunder, dass sich da ein paar Krankmeldungen gleich extrem bemerkbar machen...! In meinem letzten Gespräch hatte ich grade auch das ständige Wegschauen und den oben genannten Fall erwähnt. Die Antwort war, dass man das Gehwegparken von Seiten des Amts nicht beanstandet, wenn 1 m Gehwegbreite übrig bleiben. Auch Fälle wie den genannten will man nicht verfolgen, weil man sich sonst "der Willkür" verdächtig machen würde! In Pirmasens ist die Anwendung der StVO also "Willkür"! =O

    Wer sich behindert fühlt, soll halt selber anzeigen. Dann kann die Stadt sinngemäß ja auf den bösen Anzeiger verweisen.

  • E-Mail von der Verkehrsbehörde. Dort hatte ich Anfang des Jahres nachgefragt, wann denn nun endlich umgesetzt wird, was bereits beschlossen ist.

    Ich habe mich in meiner Antwort artig bedankt, aber auch nochmal nach einem konkreten Zeitrahmen gefragt. "In Kürze" habe ich hier schon zu oft gehört.

    Bezüglich des Bahnhofsumfeldes habe ich auf einen Unfall aus dem Jahr 2017 verwiesen, der aus dem Unfallatlas hervorgeht. Dort endet ein getrennter Geh- und Radweg mit [Zeichen 241-30] unvermittelt vor einem Fußgängerübergang und nach zweimaligem Queren der Fahrbahn soll man anschließend auf der linken Straßenseite fahren, während in Gegenrichtung keine Benutzungspflicht besteht. Was soll es denn da für eine erneute Änderung geben, wenn man diesen Quatsch endlich aufhebt?

    Ich befürchte ja, dass anstelle von [Zeichen 240] und [Zeichen 241-30] künftig überall einfach nur [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] aufgestellt wird und damit die Erwartung verbunden ist, dass alle Radfahrer artig auf dem Hochbord bleiben.

    Ermutigender finde ich da unseren Kontakt zur nieders. Landesbehörde und Straßenbau und Verkehr, wo wir am kommenden Freitag einen Termin haben, bei dem es um die Bedenken bei der Gestaltung des geplanten "Turbo-Kreisels" an der B73 / Thuner Straße geht. Man fand es wohl ganz gut, dass wir uns schon frühzeitig gemeldet haben, wo etwaige Änderungen noch in die Planung einfließen können. Zur derzeitigen Situation in der Thuner Straße (1,40 - 1,80m breiter, einseitiger Zweirichtungs-Gehweg mit [Zeichen 240]) sagte unser Ansprechpartner nur "Schilder weg und gut".

  • Nochmal zu den Unfalldaten aus dem Unfallatlas. Ich habe mir nochmal die Rohdaten für die Stadt Stade angeschaut.

    Insgesamt wurden im Jahr 2017 43 Unfälle erfasst, mit 36 leicht und 7 schwer Verletzten.

    Häufigste Unfallart ist 5 = "Zusammenstoß mit einbiegendem / kreuzendem Fahrzeug" (25 Unfälle)

    Häufigster Unfalltyp ist 3 = "Einbiegen / Kreuzen-Unfall" (18 Unfälle)

    Von den 3 Unfällen Art 3 "Zusammenstoß mit seitlich in gleicher Richtung fahrendem Fahrzeug" sind zwei Unfälle vom Typ 2 "Abbiegeunfall".

    Von den 4 Unfällen im Längsverkehr waren 2 Unfälle solche zwischen Fahrrad und Fußgänger, sowie 2 Unfälle mit entgegenkommendem PKW bei Dämmerung oder Dunkelheit, kein einziger Unfall beim Überholen.

    Jetzt muss ich mir noch anschauen, wie man die UTM-Koordinaten umrechnet, um die Unfälle den Unfallorten zuordnen zu können.