Wie ist eigentlich der rechtliche Status für unabhängig geführte Wege ohne Blauschilder?
Fall 1: Weg mit zwei unterschiedlichen Pflasterungen, grau und rot. Ein Fahrrad-Wegweiser weist Radfahrern den Weg da hinein.
Darf ich da mit dem Fahrrad fahren? Wenn ja: Auf welcher Seite? In Gegenrichtung gibt es ebenfalls kein oder oder , das den Status dieses Weges klären würde. Bordstein ist nicht abgesenkt, 10m weiter rechts gibt es einen Fußgängerüberweg.
Wäre so etwas neben einer Fahrbahn, würde ich getrennte Bereiche für Fußgänger und Radfahrer, also einen Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht darin sehen (Radfahrer auf der der Fahrbahn zugewandten Seite). Aber es gibt ja keine Regelung, aus der sich aus der Farbe der Pflastersteine eine Zuordnung für Radfahrer und Fußgänger ergibt. Das rote Pflaster ist nicht breit genug für zwei Radfahrer, die sich dort begegnen.
Fall 2: Weg mit einheitlicher Pflasterung, ebenfalls mit Wegweisung für Radfahrer. Darf ich dort mit dem Fahrrad fahren oder ist es ein Gehweg? Der Weg ist nicht straßenbegleitend. Darf man dort auch mit dem Auto oder mit einem Mofa reinfahren? Abgesenkter Bordstein, ebenfalls kein Blauschild, das den Weg exklusiv Fußgängern und/oder Radfahrern vorbehält.
In Gegenrichtung muss man dann leider auch die durchgezogene Linie überfahren oder sein Fahrrad auf die rechte Straßenseite schieben.