Neues aus Stade

  • Wir wollen es mal mit einer Critical Mass versuchen und freuen uns auf Unterstützung aus der Region.

    Ungewöhnlicher Montagstermin, aber wir möchten nicht zeitgleich mit der CM Hamburg, Harburg oder Norderstedt fahren.

    Treffpunkt 19:00 Uhr am Bahnhof Stade, erreichbar mit der S3 um 18:08 Uhr ab HH Hauptbahnhof, Ankunft Stade 19:09 Uhr.

  • Gute Sache, aber ein Hinweis zur Terminfindung: Es sollte regelmäßiger Termin sein, den man sich gut merkt, z.B. jeden ersten/letzten Montag/Freitag/Samstag + feste Uhrzeit. Die Wahl des vorletzten/vierten Montags eines Monats halte ich für suboptimal.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ja, das stimmt. Es ist ein Testballon und urlaubsbedingt haben wir uns für diesen Montag entschieden. Wir werden uns überlegen, künftig einen regelmäßigen Termin zu etablieren, den man sich besser merken kann, z.B. am ersten Freitag im Monat. Wobei das parallel zur CM Norderstedt ist und wir anfangs sicherlich noch Starthilfe aus Hamburg und Harburg benötigen. Da wollten wir beim ersten Versuch keine Terminkollisionen.

  • Zum Glück wissen die meisten Radfahrer nicht, dass für sie die Fahrbahnampel gilt, wenn kein eigener Signalgeber für Radfahrer vorhanden ist.

    Freies Linksabbiegen mit Grünpfeil, aber als Radfahrer dürfte man auf dem linksseitig benutzungspflichtigen Weg über die Kreuzung fahren, weil es dort nur zwei rote Fußgängersymbole gibt und die Fahrbahnampel geradeaus grün zeigt.

    Oder gilt der Geradeauspfeil nicht für den linksseitigen Radweg, weil er über der Fahrspur angeordnet ist und dann nur für diese gilt? Dann gibt es überhaupt keinen gültigen Signalgeber für Radfahrer und man darf fahren, wann man will (wenn frei ist). Würde dann gegenüber den Linksabbiegern noch §9 (3) gelten?

    OK, theoretische Frage. Hier wurde wieder versäumt, den Signalgeber umzurüsten und anstelle von zwei Fußgängersymbolen gehört dort auch ein Radfahr-Symbol hin.

  • Diese Konstellation gibt es seit 1. Januar 2017 bundesweit noch an vielen Kreuzungen und Einmündungen, weil die zuständigen Straßenverkehrsbehörden tief und fest schlafen und/oder schlichtweg keine Ahnung haben. So sind in der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck noch immer diverse Kreuzungen mit feindlichem Grün vorhanden. Die zuständige Radverkehrsbeauftragte will hiervon nichts wissen. Ebenso stellt sich der zuständige Ortsverband des ADFC in Fürstenfeldbruck tot, wenn ich darauf aufmerksam mache. Was bleibt wohl noch? Ist die Polizei der richtige Ansprechpartner? FEINDLICHES GRÜÜÜÜN!!! Halloooo???

  • Hier hat es auch ewig gedauert, bis nach meinem Hinweis die Signalgeber angepasst wurden. Und manchmal findet man immer noch Stellen, wo es verpennt wurde.

    Das Gegenteil davon gibt es aber auch: Ein Fahrradsymbol an einer Ampel, wo man als Radfahrer auf der gegenüberliegenden Seite nur entweder auf dem Gehweg nach links oder als Geisterfahrer nach rechts fahren kann (sorry für die schlechte Qualität wegen Gegenlicht).

  • Transporter-Fahrer im Blindflug durch Himmelpforten im Landkreis Stade: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/594614011674

    Zitat

    Zu der Zeit war ein 31-jähriger Fahrer eines Ford-Transit mit seinem Transporter auf der Bahnhofstraße in Richtung Ortsausgang unterwegs. Dabei übersah der Fordfahrer offenbar einen in Höhe der Haus-Nr. 42 ordnungsgemäß am rechten Straßenrand geparkten Honda Accord und fuhr ungebremst auf diesen auf.

    Der PKW wurde durch die Wucht des Aufpralls zunächst über die Fahrbahn und dann auf den rechten Geh- und Radweg geschleudert.

    Auf dem Radweg war zur gleichen Zeit eine 84-jährige Radfahrerin aus Himmelpforten unterwegs. Sie wurde von dem Honda erfasst, über das Auto geschleudert und blieb schließlich schwer verletzt auf der Fahrbahn liegen.

  • Ich habe am Montag doch noch eine Mail an den MA der StVB geschrieben und auf die unsinnigen Baustellenbeschilderungen hingewiesen.

    Hierzu Lustige Schilder erhielt ich folgende Antwort.

    Mit der Beschilderung, die "nicht ganz richtig gelaufen" ist, meinte er die hier: Lustige Schilder

    Beim Salztor soll die Aufgabe der Radverkehrsführung an der Baustelle also dadurch "gelöst" werden, dass Radfahrer zu Fußgängern werden.

    Auf meine Frage, worin genau die besondere Gefährdungslage gesehen wird und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Gefährdung zu reduzieren (z.B. Tempolimit), habe ich keine Antwort mehr erhalten.

    Ich habe ihm dann diesen Link geschickt: http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html

  • Als Alternative hat die Behörde ja noch das [Zeichen 254]

  • Bin mal gespannt, wie sie die Beschilderung "verbessern" und ob sie wirklich so weit gehen, das Radfahren dort komplett verbieten zu wollen. Ich traue denen mittlerweile alles zu, aber gegen eine solche Maßnahme würde ich wohl umgehend vor das Verwaltungsgericht ziehen.

    Im Prinzip reicht es aus, Fußgänger auf die Sperrung des Gehweges hinter der nächsten Kurve hinzuweisen und vorzuschlagen, an der Ampel die Straßenseite zu wechseln, sowie das Z241 abzudecken, weil der benutzungspflichtige Weg nunmal unbenutzbar ist. Aber das widerspräche ja der Hauptaufgabe der Stader StVB, Radfahrer um jeden Preis von der Fahrbahn fern zu halten.

  • [Zeichen 237]+[Zusatzzeichen 1012-31] und [Zeichen 254] wird hier in Karlsruhe durchgehend synonym verwendet, wenn klar gemacht werden soll, dass man ab hier Geisterradler ist.

    Leider gibt es kein Verkehrszeichen wie [Zeichen 267] in grün oder so...

  • Das Problem an der Stelle ist, dass gerade (fast) alle Radfahrer auf der falschen Straßenseite fahren, obwohl dort nicht einmal genug Platz für Fußgänger und die Radfahrer ist, die auf der richtigen Seite fahren. Auf der Schleusenbrücke gibt es starken Fußgängerverkehr zwischen der Innenstadt, dem Hafen und dem Kino. Mit dem Fahrrad fahre ich dort grundsätzlich in beiden Richtungen auf der Fahrbahn. Manchmal steht man dann halt mit im Stau vor der Ampel, aber in das Gedränge auf dem Gehweg stürze ich mich mit dem Fahrrad nicht auch noch rein.

    Auf der anderen Seite haben wir dann die Verwaltung, die offenbar lieber das Radfahren komplett verbieten würde als Radfahrer auf der Fahrbahn fahren zu lassen. Das Gute an der momentanen Nonsens-Beschilderung ist ja, dass man legal auf der Fahrbahn fahren darf. Das Schlechte daran ist, dass das kaum jemand macht und alle als Geisterfahrer auf der linken Seite fahren.

    Das rote Pflaster (hier gilt [Zeichen 241-30]) ist knapp 1,50m breit und erfüllt vielleicht gerade eben das Mindestmaß. Ein Sicherheitsraum zur Fahrbahn ist nicht vorhanden. Aber das graue Pflaster nebenan für die Fußgänger ist auf der Schleusenbrücke gerade einmal 45cm breit. Das kann gar nicht funktionieren und schon gar nicht mit Radverkehr in beiden Richtungen.

    Hier: https://www.google.de/maps/@53.60190…m/data=!3m1!1e3

    *Edit: /Ironie on/ Auf dem Bild erkennt man auch die unvorstellbar große Gefahr, die das Radfahren auf der Fahrbahn wirklich undenkbar erscheinen lässt /Ironie off/

  • Ich verstehe sowieso nicht, warum der GesetzVerordnungsgeber die StVO nicht dahingehend ändert, dass [Zeichen 250][Zeichen 253][Zeichen 253][Zeichen 259][Zeichen 254][Zeichen 259][Zeichen 260] nur für den Straßenteil gelten, auf dem sie aufgestellt sind. Genauso werden sie in der Praxis sowieso immer verwendet. Und wenn man wirklich mal die gesamte Straße sperren will, dann muss man halt mehrere Schilder aufstellen. So wie man dann eh mehrere Absperrelemente bräuchte.

  • Die Stelle ist so eng und schlecht einsehbar, dass jedes aufgestellte Verkehrszeichen eine zusätzliche Gefährdung darstellt. Hier mal zwei Bilder der Salztorskreuzung aus einer anderen Perspektive. An der Hausecke kommt es ohnehin ständig zu brenzligen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Anstatt durch ein weiteres Schild noch explizit auf das ohnehin bestehende Verbot hinzuweisen, auf der linken Straßenseite zu fahren, wäre ein Hinweis besser, dass man dort auf der Fahrbahn fahren soll. Aber das wird von der Stadt Stade nicht kommen.

  • Das rote Pflaster (hier gilt [Zeichen 241-30]) ist knapp 1,50m breit und erfüllt vielleicht gerade eben das Mindestmaß. Ein Sicherheitsraum zur Fahrbahn ist nicht vorhanden. Aber das graue Pflaster nebenan für die Fußgänger ist auf der Schleusenbrücke gerade einmal 45cm breit. Das kann gar nicht funktionieren und schon gar nicht mit Radverkehr in beiden Richtungen.

    Hier: https://www.google.de/maps/@53.60190…m/data=!3m1!1e3

    Schick die Stader mal nach Meerssen/NL. SO wird eine Verengung gemacht!

    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/m…-a-1219437.html

  • Geht doch! :thumbup:Lustig, dass das solch süffisante Kommentare erntet, denn es ändert sich ja prinzipiell nichts. Wenn dort Radfahrer fahren, kann man nur überholen, wenn kein Gegenverkehr (weder Auto noch Fahrrad) kommt. Wenn die rote Farbe dabei hilft, diesen simplen Zusammenhang verständlich zu machen, ist es doch prima.

    Hier in Deutschland hätte man dann allerdings die Schutzstreifen auf ein derart lächerliches Maß zurechtgestutzt, dass es am Ende wieder nur Gefährdungsstreifen sind, die knappes Überholen von Radfahrern in der Dooringzone fördern.

  • Bei dem Bonsaigehweg dürfte es ja wohl keinen Benutzungszwang geben . . . .

  • Den dürfte es hier vermutlich nirgends geben. Wenn es hier überhaupt Straßen gibt, an denen die Verkehrsbelastung eine Benutzungspflicht rechtfertigen würde, sind dort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Mindestbreiten nicht eingehalten worden