Neues aus Stade

  • Seit fast einem Jahr diskutieren wir inzwischen über den Unsinn im Umfeld des Bahnhofes. Nachdem mir bereits im Frühjahr angekündigt wurde, dass die Aufhebung der RWB auf dem gesamten folgenden Abschnitt bereits im März 2019 umgesetzt werden sollte, wurde daraus dann September und gerade gestern habe ich gehört, dass man nun erst noch eine Videoanalyse machen möchte.

    Die folgenden Bilder zeigen, wie man sich als Radfahrer vorschriftsmäßig verhält, wenn man dem angeordneten Irrsinn tatsächlich Folge leistet. Es geht um diesen Abschnitt von gerade einmal 800m Länge: https://goo.gl/maps/6Vt2thqv6fYTvuJKA

    Grün: Da darf man fahren

    Blau: Da muss man fahren

    Rot: Da darf man nicht fahren

    Wer sich am Anfang der Bilderstrecke für den "Radweg" entscheidet, darf auf den 800m vier mal die Straßenseite wechseln, startet man auf der Fahrbahn, immerhin nur drei mal. Die Strecke hat alles zu bieten, angefangen von Radwegen, die vor FGÜ enden, angeordnetem Geisterradeln auf 1,30m und einem Kreisverkehr, bei dem es bei der Frage, ob man auf der Fahrbahn oder dem "Radweg" fahren darf oder muss, davon abhängt, aus welcher Richtung man kommt.

    Viel Spaß! (wo ist der facepalm-Smiley?)

  • Ich fürchte, dass man Fußgängerüberwege hier für eine "sichere Querungsmöglichkeit" für Radfahrer hält.

    Wie wäre es sonst zu erklären, dass ein "Radweg" direkt auf den FGÜ führt?

  • Aber wehe, der Radfahrer nimmt die Einladung an und radelt (mit Karacho) drüber.

    Es ist schon auffällig, dass hier kein [Zusatzzeichen 1012-32]steht, wo man doch sonst so flott bei der Hand ist mit diesem Schild ... Also denkt sich der Radfahrer: »Hier soll ich wohl nicht absteigen, sonst stünde das ja dran.«

  • Und dann versuch mal, den ganzen Gehweg-Geisterradlern zu erklären, dass sie auch auf einem Gehweg ohne [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1012-32] und sogar auf einem Gehweg ohne [Zeichen 239] nicht fahren dürfen. Auch dann nicht, wenn es keinen "Radweg" gibt (oder etwas, das man vor 40 Jahren dafür gehalten hat).

    Besonders schwierig gestaltet sich der Aufbau der Argumentation, wenn an der nächsten Kreuzung der Gehweg mit einer Radwegfurt versehen wurde oder die Furt noch übrig geblieben ist, nachdem die Benutzungspflicht aufgehoben wurde und der Weg damit zum Gehweg wurde.

    Hier wurde zwar das [Zeichen 240] im Januar entfernt, aber die Furten sind noch da. Ohne 3 Semester Radverkehrsforum versteht das keiner. Und schon gar nicht, dass ein Radfahrer, der nunmehr illegal auf dem vormals auch auf der linken Straßenseite benutzungspflichtigen Weg keine Vorfahrt hat, wenn er auf dem Bild von rechts kommt, sondern nur in Gegenrichtung (abknickende Vorfahrt!).

    Zumal es auch andere Beispiele gibt, wo man das [Zeichen 240] nach einer Kreuzung eher aus Versehen nicht wiederholt hat und sicherlich nicht, weil man möchte, dass Radfahrer für die nächsten 100m doch lieber auf der Fahrbahn fahren, bevor sie zurück auf den benutzungspflichtigen Gehweg wechseln.

    Es ist hier einfach alles völlig verkorkst.

  • Ich fürchte, dass man Fußgängerüberwege hier für eine "sichere Querungsmöglichkeit" für Radfahrer hält.

    Wie wäre es sonst zu erklären, dass ein "Radweg" direkt auf den FGÜ führt?

    Fahrradfahrer dürfen den Gehweg radelnd überqueren. Allerdings haben sie dann keinen Vorrang vor dem Autoverkehr.

  • Gegenfrage:

    Wieviele Autofahrer wissen, dass es nicht so ist, dass Radfahrer, die einen Zebrastreifen auf dem Fahrrad überqueren, Vorrang vor dem Autoverkehr haben?

    Richtig "bescheiden" läuft es natürlich ab, wenn dann ein Unfall passiert, weil ein Radfahrer, so wie du es oben andeutest, ohne auf den Verkehr zu achten und mit "Karacho" über den Zebrastreifen schießt, so dass der Autofahrer, der ihn anfährt keine Chance hatte, den Radfahrer kommen zu sehen.

    Und um nicht missverstandenzu werden: Ich will hier keinesfalls die wüste Stader Radverkehrsführung verteidigen!

    Aber es gibt Situationen, in denen ein Fahrradüberweg und ein Fußgängerüberweg zusammenfallen. Dann sollte die Radwegefurt gestrichelt sein und neben dem Zebrastreifen verlaufen. (Wie in deinem vorletzten Bild von der Kreiselausfahrt.) [Zusatzzeichen 1012-32]aufzustellen wäre jedenfalls Unfug.

    Es macht jedenfalls nicht unbedingt Sinn, auf einen Zebrastreifen zu verzichten, bloß weil Radfahrer sich ermuntert fühlen könnten, dort die Straße zu überqueren. Aber ich vermute mal, du favorisierst ohnehin andere Lösungen für das Stader Bahnhofsumfeld? Und der Zebrastreifen darf bleiben.

    Wissen eigentlich die aus dem Kreisel abbiegenden Autofahrer, dass sie dem parallel zum Zebrastreifen verlaufenden Radverkehr Vorrang gewähren müssen? Oder machen sie es vor allem deshalb, weil sie den Zebrastreifen so interpretieren, dass sie hier besser Vorsicht walten lassen? (Dein vorletzte Bild in deiner Bilderreihe weiter oben)

    Noch ein Wort zum Kreisel: Die sind Mist, weil sie den Fußgängern den direkten Weg verbauen. Und sie haben in ihrer Mitte eine i. d. R. nicht für Entspannung und Erholung nutzbare Grünfläche. So wie der in Stade. (Was steht da eigentlich für ein Kunstwerk in der Kreiselmitte?

    https://www.google.de/maps/dir/53.59…d924953!1m0!3e1

  • Eine Radwegfurt darf man nur dort anlegen, wo Radfahrer vorfahrtberechtigt eine Straße kreuzen. Das ist auf oder neben einem Fußgängerüberweg nicht der Fall und daher darf da auch keine Furt sein.

    Der FGÜ vor dem Bahnhof soll natürlich bleiben, aber Radfahrer gehören dort konsequent auf die Fahrbahn und dann gibt es auch keinen Grund mehr, dort die Straßenseite zu wechseln.

    Leider trifft genau an der Stelle auch ein unabhängig geführter Weg, der entlang des Burggrabens zum Bahnhof führt, auf die Straße. https://goo.gl/maps/8gZLkhbwg2oJbBnF9

    *edit: Das "Kunstwerk" auf der Kreisinsel ist ein Prellbock

    Hier ein Bild aus Richtung der Straße Am Güterbahnhof, wo man an der Kreiszufahrt ein [Zeichen 240] hingehängt hat. Aus den anderen Richtungen darf oder muss man auf der Fahrbahn fahren.

    So sieht es aus Richtung der Straße Am Staatsarchiv aus: Tempo 30 Zone mit Angebotsradweg, der natürlich auch von Geisterradlern gerne genutzt wird ("Wo soll ich denn sonst fahren? Auf der anderen Seite gibt es doch gar keinen Radweg")

    Und so aus der Straße Am Bahnhof, wo man nicht nur auf der Fahrbahn fahren darf, sondern muss

    Wenn ich richtig informiert bin, sollen die roten Radwegfurten im Zuge der Aufhebung der Benutzungspflicht in dem gesamten Bereich auch entfernt werden und eine Piktogrammkette aufgebracht werden. Mal sehen, ob die Stader das verstehen.

  • Eine Radwegfurt darf man nur dort anlegen, wo Radfahrer vorfahrtberechtigt eine Straße kreuzen. Das ist auf oder neben einem Fußgängerüberweg nicht der Fall und daher darf da auch keine Furt sein.

    Nein, ein hat keinen Einfluß auf den Vorrang eines querenden Radfahrers, er nimmt ihn dem Radfahrer somit auch nicht.

    Gerade an Kreuzungen wird der Zebrastreifen in der Regel entlang der Vorfahrtstraße markiert, damit Fussgänger wie Fahrzeugführer Vorrang bekommen. Die dann in der Regel bestehen Vorfahrt für Radfahrer bleibt erhalten.

  • Gerade an Kreuzungen wird der Zebrastreifen in der Regel entlang der Vorfahrtstraße markiert, damit Fussgänger wie Fahrzeugführer Vorrang bekommen. Die dann in der Regel bestehen Vorfahrt für Radfahrer bleibt erhalten.

    Sorry, Missverständnis. Ein FGÜ ändert natürlich nichts an der Vorfahrt an einer Kreuzung. Man kann aber nicht dem Radverkehr quer über eine Fahrbahn Vorrang geben, indem man da eine Radwegfurt neben einen Zebrastreifen malt. Das Beispiel weiter oben ist ja nicht an einer Kreuzung, sondern mitten auf einem Straßenabschnitt. Wenn man dort als Radfahrer die Straßenseite wechseln will, dann gilt beim Einfahren auf die Fahrbahn §10 oder man steigt ab und verwandelt sich in einen Fußgänger und nimmt den Vorrang am FGÜ in Anspruch.

  • Wie viele Radfahrer, die auf einem "Radweg" auf einen FGÜ zufahren, wissen das?

    In der Praxis bekommen Radfahrer, die über einen FGÜ fahren zumindest mehr Aufmerksamkeit vom Fahrbahnverkehr und werden nach meinen Beobachtungen in der Regel sogar durchgelassen. Ich sehe auch ab und zu Radfahrer, die auf den Rad-/ oder Gehweg wechseln und direkt anschließend über den FGÜ die Fahrbahn queren, obwohl sie vorher nicht auf dem Gehweg unterwegs waren.

    Ob sich was ändern würde, wenn mehr Menschen über FGÜs Bescheid wüssten? Ich stelle mir das in Hamburg so vor: Wenn mehr Autofahrer sich bewusst sind, dass ein Radfahrer am FGÜ keinen Vorrang hat, werden sie das auch durchsetzen wollen.

    Das alles ändert natürlich nichts daran, dass Radwege und FGÜs nicht so angelegt werden dürfen, dass sie einen Vorrang oder eine vorgesehene Querung über den FGÜ für den Radverkehr suggerieren.

    Bild 1

    Bild 2

    Bild 3

    Soll das nun ein Kreisverkehr sein oder nicht? Die Beschilderung ist jedenfalls unzulässig (wurde das hier schon thematisiert? Ich habe den Überblick nicht. Sorry.)

    Die Zeichen 205 und 215 sind an allen einmündenden Straßen anzuordnen. Ist eine abweichende Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen für den Kreisverkehr erforderlich, ist Zeichen 209 (Rechts) anzuordnen.

    An den Einmündungen, wo kein Zeichen 215 angeordnet ist (Bild 1+3), haben die einfahrenden Fahrzeuge Vorrang (rechts-vor-links) und dürfen wohl auch nach links in den "Kreisel" einfahren. Wie soll das jemand wissen, der über Bild 3 eingefahren ist und weder mit Gegenverkehr noch mit links-vor-rechts rechnet? Naja, ist ja konsistent mit den blauen Schildern.

    Edit: Die Nummerierung der Bilder ist von mir und nicht von Yeti. Das Zitat soll nur die Bilder umfassen.

  • Ich bin ja kein Stader, aber ich habe jetzt verstanden:

    Bild 1: rotes Pflaster = muss ich als Radfahrer benutzen

    Bild 2: rotes Pflaster = darf ich als Radfahrer benutzen

    Bild 3: rotes Pflaster = ist für Radfahrer verboten

    Ist doch einfach, oder? Wenn ich mal nach Stade komme, probiere ich das mal aus!

  • Danke für den Hinweis. Die fehlenden [Zeihen 215] und[Zeichen 205] waren mir noch gar nicht aufgefallen, obwohl ich da jeden Tag langfahre.

    Zu den Fußgängerüberwegen: In der Tat habe ich auch schon oft beobachtet, dass Autofahrer warten, wenn ein Radfahrer über den FGÜ fährt. Trotzdem gibt es natürlich auch häufig Diskussionen, die sich entweder darum drehen, dass Radfahrer am FGÜ immer absteigen müssen und niemals darüber fahren dürfen oder dass Radfahrer annehmen, dass sie auch auf dem Fahrrad Vorrang haben. Die Wahrheit kennen die Wenigsten und manchmal denke ich auch, dass das ganz gut ist. Gefährlich wird es natürlich, wenn ein unwissender Radfahrer auf einen wissenden Autofahrer trifft.

  • Danke für den Hinweis. Die fehlenden [Zeihen 215] und[Zeichen 205] waren mir noch gar nicht aufgefallen, obwohl ich da jeden Tag langfahre.


    Ich habe mir die Bilder sehr genau angesehen, weil ich zuerst dachte, das wäre nicht die selbe Stelle, denn auf einem Bild war ja nun ein Kreisverkehr und auf den anderen nicht...

  • Danke für den Hinweis. Die fehlenden [Zeihen 215] und[Zeichen 205] waren mir noch gar nicht aufgefallen, obwohl ich da jeden Tag langfahre.

    Zu den Fußgängerüberwegen: In der Tat habe ich auch schon oft beobachtet, dass Autofahrer warten, wenn ein Radfahrer über den FGÜ fährt. Trotzdem gibt es natürlich auch häufig Diskussionen, die sich entweder darum drehen, dass Radfahrer am FGÜ immer absteigen müssen und niemals darüber fahren dürfen oder dass Radfahrer annehmen, dass sie auch auf dem Fahrrad Vorrang haben. Die Wahrheit kennen die Wenigsten und manchmal denke ich auch, dass das ganz gut ist. Gefährlich wird es natürlich, wenn ein unwissender Radfahrer auf einen wissenden Autofahrer trifft.

    Wobei der wissende Autofahrer natürlich auch wissen sollte, dass er mit radelnden Radfahrern rechnen muss und nicht einfach draufhalten darf ...

  • Ich bin ja kein Stader, aber ich habe jetzt verstanden:

    Bild 1: rotes Pflaster = muss ich als Radfahrer benutzen

    Bild 2: rotes Pflaster = darf ich als Radfahrer benutzen

    Bild 3: rotes Pflaster = ist für Radfahrer verboten

    Ist doch einfach, oder? Wenn ich mal nach Stade komme, probiere ich das mal aus!

    So ungefähr. Hier gibt es eine Stelle zum Üben

    rotes Pflaster links darf man benutzen

    aber ab hier nicht mehr

    Im Hintergrund führt dieser Suggestiv-Radweg übrigens rot aufgepflastert über eine Rechts-vor-links-Kreuzung.


  • Ich habe mir die Bilder sehr genau angesehen, weil ich zuerst dachte, das wäre nicht die selbe Stelle, denn auf einem Bild war ja nun ein Kreisverkehr und auf den anderen nicht...

    Ich glaube, ich muss mir nach deinem Hinweis ein paar Kreisverkehre nochmal genauer anschauen ^^

    Was man wohl auf dem zur Hecke hingedrehten Schild sieht?

    So sieht übrigens die Zufahrt des Kreisverkehrs Am Güterbahnhof von Norden (Gegenrichtung zu Bild 1) aus. Da war noch jeweils ein [Zeichen 205][Zeihen 215] übrig.

    Hier ist das rote Pflaster, das gleich hinter dem Gebüsch verschwindet, übrigens benutzungspflichtig. Es sei denn, man kommt über die Holzbrücke über den Burggraben auf diesen Weg und man ist nicht ortskundig und weiß daher nicht, dass das [Zeichen 240] schon 300m vorher stand. Da ich immer nur über die Holzbrücke an diese Stelle komme und noch nie die andere Strecke gefahren bin, weiß ich natürlich davon nichts. :saint: