Ich lasse es mal drauf ankommen. Wenn ich damit auch zwischen der Polizei und der Verkehrsbehörde eine Diskussion über die Bedeutung des Zeichens 240 anstoße, ist es mir die 20,- EUR wert. Meiner Einschätzung nach stehen die meisten Blauschilder hier im Geiste von vor 1997: Radfahrer, behindere nicht "den Verkehr" und verziehe dich gefälligst auf den Radweg! Oder die Schilder stehen noch da, weil man vor 20 Jahren vergessen hat, sie abzuschrauben und sie seitdem bei Sturm noch nicht von alleine umgekippt sind.
Neues aus Stade
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Yeti -
15. November 2017 um 10:18 -
Unerledigt
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Wer aufgrund vorheriger Fahrten von der B-Pflicht weiß, muss sich an sie halten. Auch wenn er auf der konkreten Fahrt gar nicht an einem entsprechenden Schild vorbeigekommen ist.
Unlogisch. Wer auf vorherigen Fahrten an der Nicht-Beschilderung vorbeigekommen ist, weiß ja nicht nur um die Beschilderung, sondern eben auch um die Nicht-Beschilderung
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Meiner Einschätzung nach stehen die meisten Blauschilder hier im Geiste von vor 1997: Radfahrer, behindere nicht "den Verkehr" und verziehe dich gefälligst auf den Radweg!
Das ist auch der Geist von 2017 ff.!
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Richterliches (=autofahrerisches...) Wunschdenken ohne Korrellat zum "Gesetz".
Diese Aussage finde ich ziemlich hart.
Selbstverständlich gibt es auch mal Fehlurteile. Das möchte ich im vorliegenden Fall überhaupt nicht ausschließen.
Man sollte bei der Gewichtung bedenken, welche zwei Meinungen über die Auslegung der Gesetze sich hier gegenüberstehen:- Auf unserer Seite: normalerweise einige interessierte Laien
- Auf der anderen Seite: Berufsrichter. Also studierter Jurist und einer Note im Bereich der oberen 15%.
Ich für mich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich mich mit meinem Google-Wissen keine Richter widerlegen kann. Das bleibt anderen Richtern überlassen.
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Ich für mich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich mich mit meinem Google-Wissen keine Richter widerlegen kann. Das bleibt anderen Richtern überlassen.
Die StVO ist ein Verhaltens-Leitfaden für Laien. Wenn der Gesetzgeber möchte, dass ich als Laie nach einer unbeschilderten Einmündung nicht vom Radweg runterfahre, dann muss er mir das im Klartext bitte auch so ins Gesetz schreiben. Alles andere ist billiges Nachkarten aus dem juristischen Elfenbeinturm.
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@Thomas: Das Problem [eine Mischung aus juristischen Sprachkrüppeltum und besonders genauer oder löchriger Benennung, die teilweise nicht alltagsüblich ist] hast du aber auch an ganz vielen anderen Stellen, in denen jeder normale Mensch mit Recht tagtäglich zu tun hat. Man denke nur an den wunderbaren § 242 BGB mit seinen tausend und eins Deutungsmöglichkeiten oder § 167 II BGB.
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Kurzes Update. Heute war ich gleich zu zwei Terminen eingeladen. Am Vormittag gab es ein Treffen mit der Polizei, genau gesagt mit dem "Verkehrssicherheitsberater". Der Termin fand auf Anfrage eines älteren Mitbürgers statt und gestern wurde ich von der Polizei eingeladen, daran teilzunehmen. Anlass für den Herrn war, sich über die vielen Geisterradler zu beschweren und die Polizei zu verstärkten Kontrollen aufzufordern. Ich habe die Gelegenheit genutzt, auf die vielen linksseitig benutzungspflichtigen Radwege hinzuweisen. Meines Erachtens ist es schwer vermittelbar, warum das Radfahren auf der falschen Straßenseite auf manchen Straßen verboten und gefährlich ist, während es auf anderen Straßen aus "Sicherheitsgründen" sogar Pflicht ist. Diese Problematik war der Polizei bislang wohl so auch noch gar nicht bewusst und natürlich erfolgten Kontrollen bislang nur da, wo man links nicht fahren darf (zum Glück nicht dort, wo man links fahren muss). Ich möchte das Geisterradeln damit nicht entschuldigen, sondern ich erhoffe mir seitens der Polizei Unterstützung, die bestehenden Regelungen für linksseitige benutzungspflichtige Wege so schnell wie möglich aufzuheben.
Dann konnte ich die Gelegenheit noch nutzen, mit einem anderen Polizeibeamten Anfang des kommenden Jahres ein weiteres Treffen zum Thema Radfahrunfälle zu vereinbaren. In der Unfallstatistik von 2016 zeigte sich gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Zunahme der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung. Die Unfälle mit Pedelecs haben sich von 3 im Jahr 2015 auf 16 in 2016 mehr als verfünffacht, was mich angesichts der maroden Infrastruktur nicht sonderlich wundert. Wer hier schneller als 20km/h auf Radwegen fährt, muss das Fahrrad schon gut beherrschen. Das ist nichts für Oma Ilse, die auf einmal mit eingebautem Rückenwind unterwegs ist.
Heute Abend hatte ich dann eine Einladung vom Stadtbaurat. Diese hatte sich als Folge meines Vortrages beim Stadtrat auf Initiative der Fraktionsvorsitzenden der CDU und der Grünen ergeben. Dabei war noch der Leiter des Tiefbauamtes und zwei weitere Mitarbeiter der Stadtverwaltung, alle selbst aktive Radfahrer. Auch dieses Treffen fand in sehr konstruktiver Atmosphäre statt. Laut Aussage der Verwaltung wundert man sich gerade über die Initiativen der Politik zum Thema Radverkehr. Der Bedarf, etwas zu verändern war den Herren allen bewusst, aber bislang fehlte es wohl am notwendigen Geld, bzw. der Bereitschaft des Stadtrates, die erforderlichen Mittel zu bewilligen.
Über ein Thema haben wir relativ lange gesprochen und sind zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen. Die meisten benutzungspflichtigen Wege sind hier mit beschildert. Wenn man diese Schilder entfernt, bleibt ein Gehweg übrig. Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht wird an vielen Stellen somit zu einem Fahrbahnbenutzungszwang, oder man behilft sich mit . Diese Kombination sehe ich aber als Radfahrer sehr skeptisch, weil es dazu führen wird, dass der größte Teil der Radfahrer weiterhin im Seitenraum fahren wird und Autofahrer das weiterhin von allen Radfahrern erwarten werden. An einigen Straßen bin ich aber selbst ehrlich gesagt ganz froh, dass es den separaten Weg gibt, weil ich sonst auf der Fahrbahn mit den Autos zusammen im Stau stehen würde. Ein Weg, den ich nur noch mit Schrittgeschwindigkeit befahren dürfte, würde mir dann auch nicht weiterhelfen. Es gibt hier keine Straßen, wo man eine Fahrspur für den Radverkehr "opfern" könnte, weil es auf allen Hauptstraßen nur eine Fahrspur je Richtung gibt. Bei Fahrbahnbreiten zwischen 5,50 und 7,50 m lassen sich Lösungen mit Schutzstreifen ebenfalls gar nicht oder nur in einer Fahrtrichtung mit Mindestmaßen umsetzen. Die Akzeptanz eines Gelegenheitsradlers, der bislang immer noch glaubte, auf jeden Fall immer und überall auf dem Radweg fahren zu müssen, so etwas zu nutzen, dürfte gegen Null tendieren. Allerdings hat man dieses Problem lediglich auf einigen wenigen Hauptstraßen und die Liste völlig unnötiger Benutzungspflichten, die man aus meiner Sicht sofort aufheben könnte, ist lang.
Auch in dieser Runde soll es im kommenden Jahr ein weiteres Treffen geben, zu dem dann auch der Leiter der Verkehrsabteilung hinzugezogen werden soll, mit dem ich mich schon mal im September alleine getroffen hatte. Wir waren uns darin einig, dass man sowohl den Radfahrern als auch den Autofahrern schrittweise beibringen muss, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sollen. Wenn man neue Regelungen gleich an einer viel befahrenen Straße umsetzt, erntet man vermutlich sofort einen riesigen Shitstorm in den Leserbriefspalten der örtlichen Tageszeitung und dann geht der Schuss nach hinten los. Was man hier 20 Jahre lang versäumt hat, kann man nicht von jetzt auf gleich aus dem Weg schaffen. Daher freue ich mich, dass auch auf dieser Seite die Bereitschaft besteht, das Thema anzugehen.
Hoffen wir mal, dass die aktuell positive Stimmung, etwas zu verbessern, anhält.
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bedeutet wohl, dass man zuwenig Platz für hatte.
Trotzdem denke ich, dass das weg muss. Für die Sicherheit der Fußgänger. Radfahrer müssen sich dann halt eine Parallelstrecke suchen oder mit Schritttempo fahren oder sich in den KFZ-Stau stellen.
Vielleicht wird dann die Straße mal umgebaut, um den Radverkehr zu fördern. Oder es wird parallel ein Radweg durch's Grüne gebaut. -
Ja, genau. Selbst der Weg mit ist ja zu schmal, so dass für erst recht kein Platz bleibt. Im letzteren Fall würde ja auch für unsichere (meistens auch langsame) Radfahrer ein nicht benutzungspflichtiger Radweg übrig bleiben, wenn das Blauschild abgeschraubt würde.
Das Problem z.B. in der Harburger Straße kann man in Beitrag 15 sehen. Da gibt es zwischen den Grundstücken den Weg, der etwas zu schmal ist, der aber an den Bäumen zusätzlich eingeengt ist. Hier muss man bei der Begegnung mit Fußgängern ohnehin schon sehr langsam fahren, wobei das Fußgängeraufkommen gering ist. Oftmals begegne ich dort keinem einzigen Fußgänger. Man muss an den Grundstückausfahrten trotzdem gut aufpassen, da die Strecke leicht abschüssig ist und man ohne große Anstrengung auf über 25km/h kommt.Um den Weg breiter zu machen, müssten die alten Bäume weg oder man müsste von den Grundstücken was wegnehmen. Beides halte ich -wie schon geschrieben- nicht für durchsetzbar. Und auch die Lösung mit Schutzstreifen und Neuaufteilung der Fahrbahn wäre eher eine Minimallösung, die bei den meisten Radfahrern vermutlich nur auf wenig Akzeptanz stoßen würde.
Eine Alternativroute ist an der Stelle auch schwierig umzusetzen, weil diese Straße quasi die einzige ist, über die man eine Bahnlinie queren kann, siehe hier: Die Abt-Albert-Straße, der Benedixweg und die Vorwerkstraße weisen ein sehr grobes Kopfsteinpflaster auf, auf dem man mit dem Fahrrad nicht wirklich fahren kann. Bliebe noch die Strecke zwischen der Eisenbahnlinie HH-CUX und der Buxtehuder Straße bei den Schrebergärten, die aber völlig unbeleuchtet und zur Hälfte nicht befestigt ist. Das hilft aber auch nur, wenn man schon vom großen Kreisverkehr am Autobahnende her kommt und würde für die Anwohner in dem Dreieck zwischen der B73 und den beiden Eisenbahnlinien einen großen Umweg bedeuten.
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Offenbar möchte man mich zum Thema Radverkehr nun auch im Verkehrsausschuss zur Beratung hinzu ziehen, es bleibt spannend.
So schnell wird man hier zum "Experten". Wie war das doch gleich mit den Einäugigen und den Blinden? -
Am Freitag war ein Redakteur vom Wochenblatt bei mir und hat diesen Artikel geschrieben, der heute erschienen ist.
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Dass es hier an Ampelkreuzungen und Überwegen keine Aufstellflächen für Radfahrer gibt und Fußgänger lieber über die Radfahr-Furt gehen als über die Fußgängerfurt, war mir ja bekannt. Aber heute hat es mich zum ersten Mal gestört, weil ich mit 2 anderen Radfahrern an der Ampel stand und dabei einen vierten Radfahrer beim Durchfahren behinderte: Am 07. Dezember 2017 bei 5°C und angesagten Windböen bis 7bft! Zwar trocken und kein Frost, aber auch nicht gerade die typischen Bedingungen für Schönwetter-Radler. Es gibt also auch hier immer mehr Leute, die ihre täglichen Wege noch im Winter mit dem Rad erledigen. Am Arbeitsplatz stehen heute wieder 15 Fahrräder.
Bis man hier mal im Radfahrer-Stau steht, wird es zwar noch eine Weile dauern, aber die Sache wird -
Quizfrage: Wo soll man hier als Radfahrer fahren?
A) Auf dem linksseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg, der in dieser Fahrtrichtung durch ein als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist (in der Gegenrichtung übrigens nicht). Also auf der linken (falschen) Straßenseite, wo es eine Betriebsausfahrt einer Spedition, die gezeigte Kreuzung mit fehlender Furtmarkierung, die Ein- und Ausfahrt eines Baustoffhandels (ebenfalls ohne Markierungen), sowie am Ende einen an zwei Einmündungen extrem schlecht einsehbaren Kreisverkehr gibt, den man auf dem Radweg entgegen der Fahrtrichtung des Fahrbahnverkehrs befährt. Der Weg hat eine Breite von bestenfalls 2,00m, wenn man ihn mal von Laub und Grasbewuchs befreien würde, aber das sieht man gerade nicht, weil das passend zur vorweihnachtlichen Stimmung mit Schnee bedeckt ist. Auch die Tiefe der Schlaglöcher lässt sich aufgrund des Wasserstandes in den Pfützen nicht mehr so recht abschätzen.
B) Auf der glatten und von Schnee und Eis befreiten Fahrbahn mit geringem Verkehrsaufkommen, wo es in Blickrichtung rechts nur eine einzige, gut einsehbare Kreuzung gibt, an der fast nie ein Fahrzeug einbiegt, weil die Straße nur zu einem einzigen Grundstück führt.Wie man an den Spuren sieht, entscheiden sich doch tatsächlich einige Radfahrer für die Variante A
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„Auf der glatten und von Schnee und Eis befreiten Fahrbahn“ ist etwas unglücklich formuliert
I. ü. ist das kein Schnee.
Das ist Hirn, welches „der Herr“ vom Himmel schmiss. Dummerweise wissen das die wenigsten und so agieren sie dann auch. Schippen das Zeug weg, latschen oder fahren gar drüber, statt ihre geistige Kapazitäten damit zu erweitern. Schade, schade...Bei Eis oder Schnee ist selbst meine Tochter mit ihren damals 4 oder 5 Jahren auf dem täglichen Weg zur Kita mit mir auf der Fahrbahn gefahren, wenn die Fußwege nicht ausreichend geräumt waren. Alles andere ist einfach nicht zu verantworten.
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Ich habe gestern über die oben gezeigte Straße mit einem Kollegen gesprochen, der auch oft mit dem Rad kommt. Er fährt dort immer auf dem Radweg. Den Unterschied zwischen benutzungspflichtigen und nicht-benutzungspflichtigen Radwegen kennt er nicht. Dies ist sicherlich der Wissensstand der meisten Radfahrer hier. Man behandelt Radfahrer wie Fußgänger, die sich auf gar keinen Fall auf der Fahrbahn bewegen sollen und folglich verhalten sie sich auch wie Fußgänger: Hauptsache auf dem Hochbord, egal in welcher Richtung und auf welcher Straßenseite. Dort, wo es gefährlich ist, können Radfahrer doch absteigen und schieben. Man dürfe als Radfahrer halt nicht immer auf sein Recht pochen, was in der Praxis darauf hinausläuft, dass das Recht des Stärkeren (Kfz-Verkehr hat grundsätzlich Vorrang) gilt. Auf den vielen gemeinsamen Geh- und Radwegen geht die ganze Fehlplanung auf Kosten der Fußgänger.
Diese Grundeinstellung gilt es zu ändern: Beim Stadtrat, bei der Verwaltung und nicht zuletzt bei den Verkehrsteilnehmern selbst. Wie es gelingt, dass Radfahrer ihre Rechte wahrnehmen (können), ohne jedesmal ein Hupkonzert zu ertragen oder gar dabei über den Haufen gefahren zu werden, wird eine spannende Aufgabe.
Beim letzten Gespräch mit der Verwaltung war ein Thema, was mit den gemeinsamen Geh- und Radwegen nach Entfernen des passiert. Rechtlich gesehen wird aus einem Weg, der keinen optisch erkennbaren Bereich für Radfahrer hat, ein reiner Gehweg, auf dem man mit dem Fahrrad nichts zu suchen hat. Aus einer Benutzungspflicht wird schlagartig ein Benutzungsverbot und es ist davon auszugehen, dass die meisten Radfahrer das gar nicht wissen und selbst die, die es wissen, sich nicht auf die Fahrbahn trauen.
Nun ist ein nicht-benutzungspflichtiger Radweg dadurch definiert, dass ein Radfahrer den Weg als Radweg erkennt. Eine Kennzeichnung für einen Radweg, den man benutzen darf aber nicht muss, gibt es nicht. Das allein stehende Zusatzzeichen ist nur auf der Gegenrichtung vorgesehen.
Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Ich möchte, dass hier alle unnötigen und vor allem unzulässige Benutzungspflichten aufgehoben werden. Ich möchte aber auch, dass hier mehr Leute das Fahrrad benutzen, die bislang nur Auto fahren. Ein Argument der Verwaltung für unnötige Benutzungspflichten war genau das: Wenn man z.B. vor den Kreisverkehren Radfahrer auf die Fahrbahn führt und die Benutzungspflicht aufhebt, dann wäre es anschließend auch Oma Ilse verboten, auf dem bisherigen Weg neben der Fahrbahn zu fahren. Man befürchtet, dass bei einem Fahrbahnzwang einige Radfahrer vom Radfahren abgehalten würden.Die Frage, die ich mir aber stelle, lautet, ob der rot gepflasterte Weg von Oma Ilse nicht trotzdem weiter mit dem Rad benutzt werden dürfte. Es gibt jedenfalls ausreichend viele Beispiele, wo das auf jeden Fall geduldet wird.
Diesen Kreisel hier hatten wir schon mal:
Die Straße Am Staatsarchiv ist eine Tempo-30 Zone. Hier gibt es einen rot gepflasterten Weg, der zwar nicht benutzungspflichtig ist, der aber genauso aussieht, wie die benutzungspflichtigen Wege. Fahre ich aus dieser Straße auf der Fahrbahn in den Kreisel, ist das legal. Auch aus der Straße Am Bahnhof ist der rot gepflasterte Weg nicht benutzungspflichtig. Nur aus Richtung Am Güterbahnhof steht am Beginn des Kreisverkehrs Z240 und zwingt Radfahrer auf das rote Pflaster. Kommt man von oben in den Kreisel von der Salztorscontrescarpe, ist der rot gepflasterte Weg benutzungspflichtig. Das weiß man aber nicht, wenn man über die Holzbrücke über den Burggraben kommt, weil dort kein Blauschild steht.Für mich ist das ein Scheinargument der Verwaltung. Es gibt Situationen, wo man von Radfahrern erwartet, auf einem rot gepflasterten Weg zu fahren, auch wenn dort kein Z240 steht. Es gibt Wege, die nur benutzungspflichtig sind, wenn man aus bestimmten Richtungen kommt, aber aus anderen Richtungen nicht. Die Radfahrer sind hier auch gewohnt, dass sie sich die Wege mit den Fußgängern teilen, weil es kaum getrennte Geh- und Radwege gibt. Für den Durchschnitts-Radler, der nicht die StVO auswendig kennt, ist aus meiner Sicht ein rot gepflasterter Weg neben der Fahrbahn auch ohne Z240 ein Radweg, den er benutzen darf (leider auch aus Sicht der Autofahrer, die erwarten, dass die Radfahrer diesen auch benutzen). Dass man eine Benutzungspflicht aufrecht erhält, nur um das Gewohnheitsrecht, auf rot gepflasterten Wegen zu fahren nicht zur Ordnungswidrigkeit werden zu lassen, kann es eigentlich nicht sein.
Quiz: benutzungspflichtig oder nicht?
Kurz vorher gibt es einen rot gepflasterten und einen hell gepflasterten Bereich, also einen getrennten Bereich für Radfahrer und Fußgänger (rot für Radfahrer). Dann geht es über in diesen nur rot gepflasterten Bereich. Da das eine Tempo-30 Zone ist, ist der Weg nicht benutzungspflichtig, aber er beginnt aufgrund der optischen Trennung eindeutig mit einem Weg, den man benutzen darf. Wie sollte ein Radfahrer erkennen, dass er auf diesem rot gepflasterten Teil plötzlich nicht mehr fahren darf? Wenn man optisch hervorheben wollte, dass das nur noch ein Gehweg und kein Radweg mehr ist, müsste man das helle Pflaster fortführen, aber nicht das Rote.Ich fahre dort immer an der ersten Bordsteinabsenkung auf die Fahrbahn, aber sehe immer wieder Radfahrer, die weiter auf dem Hochbord bleiben. Wie man auf dem Bild sieht, sogar in Gegenrichtung und auch dort, wo die geringe Breite eine gemeinsame Nutzung mit Fußgängern absolut ausschließt.
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Da würde mich vor allem die Vorfahrtsregelung interessieren.
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In der 30er-Zone rechts vor links. Die markierte Furt und die Aufpflasterung erweckt jedoch einen gegenteiligen Eindruck. Ich habe auch noch nie erlebt, dass Autofahrer von rechts kommenden Fahrzeugen dort Vorfahrt gewähren. Du findest in dieser Stadt so viele haarsträubende Umsetzungen oder Regelungen, dass es einen wundert, dass nicht täglich viel mehr passiert.
Spannend wäre auch die Frage, wie ein Gericht im Falle eines Unfalls zwischen einem von rechts kommenden Geisterradler und einem Rechtsabbieger aus der Seitenstraße entscheiden würde. Bei Vorfahrtstraßen gibt es ja wohl Urteile, die die Vorfahrt auch Radfahrern zugebilligt haben, obwohl sie auf der falschen Seite oder sogar auf dem Gehweg gefahren sind.
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"Eindruck erwecken" ist gut. Das ist nicht zulässig so, wenn dort wirklich RvL gilt.
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Furtmarkierung sind im Zuge von Vorfahrtstraßen anzubringen, steht in der VwV. Hier haben wir eine, wo keine sein dürfte, dafür fehlen sie dort, wo sie wichtig wären.
Edit: Wenig später gibt es noch eine weitere Kreuzung. Die Straße ist jedoch für Kfz gesperrt und nur für Radfahrer frei. Glaubt bloß nicht, dass man dort als Radfahrer Vorfahrt bekommt, weil man von rechts kommt.
Das ist die Straße "Hinterm Teich" -
Mit "Eindruck erwecken" meinte ich übrigens, dass die gesamte Gestaltung der Straße den Eindruck erweckt, als handelte es sich um eine Vorfahrtstraße und nicht um eine Tempo-30 Zone, in der rechts vor links gilt. Auch an Tempo 30 hält sich dort niemand. Jedenfalls werde ich auf dem Rad regelmäßig überholt, wenn ich dort 30km/h schnell fahre. Die 30er Zone wird in der Linkskurve aufgehoben, bevor es unter der Bahnlinie durch geht. Dort stand dann bis zum Oktober auf der linken Seite noch ein Z240, wie hier schon beschrieben: Neues aus Stade
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