Ich kenne diesen Witz etwas anders:
Treffen sich zwei Schneeflocken. "Wohin bist Du unterwegs?" - "Ins Allgäu, die Kinder erfreuen. Und Du?" - "Nach Hamburg, den Verkehr lahmlegen."
Ich kenne diesen Witz etwas anders:
Treffen sich zwei Schneeflocken. "Wohin bist Du unterwegs?" - "Ins Allgäu, die Kinder erfreuen. Und Du?" - "Nach Hamburg, den Verkehr lahmlegen."
Die Worte "totales Schneechaos" bei 10cm Schnee finde ich jetzt bissl übertrieben.
Ist natürlich eine Frage, was man gewohnt ist.
Da ich aus Süddeutschland komme und zufällig zum Jahreswechsel 1978/1979 in Norddeutschland war (etwas länger als geplant
), würde ich die Bildunterschrift für ironisch halten. ![]()
Ich habe sieben Jahre im Justus-Strandes-Weg gewohnt und sag mal dazu:
Das hier ist die Alsterbrücke:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0c/Brücke_U1_Ohlsdorf_1.jpg
https://www.fotocommunity.de/photo/alsterbr…elmann/40587462
Man beachte den Höhenunterschied. Man beachte, dass am Alsterwanderweg das Gewölbe rotweiße Warnschilder aufweist, weil es da sehr niedrig zugeht. Es ist eng - man müsste im Grunde auf die dreifache Breite erweitern.
Dann führt der Alsterwanderweg durch sehr kuscheliges "Urwaldgelände".
Es folgt eine Passage zwischen Bootsverleih/Gaststäte und Bootsstegen, Haken nach rechts, Haken nach links und hier unten durch (die hintere Passage):
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Alsterbrücken#/media/Datei:Ratsmühlendammbrücke_1.jpg
Haken links
Den Justus-Strandes-Weg könnte man in der Tat zur Fahrradstraße machen, aber dann landet man Am Hasenberge (Busverkehr), hat Im Grünen Grunde Busverkehr, U-Bahn, S-Bahn, Badeanstalt.
Und wie stellt man sich das in der Rathenaustraße vor? Fahrbahn umwidmen? Oder die Piste auf der Wiese verbreitern?
Ich habe mich in der ganzen Zeit immer wieder geärgert, dass man auf dem Weg von Süd nach Nord zum Geister- und Kampfradler wurde, nämlich so:
https://www.google.de/maps/@53.61503…!7i13312!8i6656
Man nimmt das Angebot an, auf dem Weg zwischen Wiese und Bäumen Rad zu fahren.
https://www.google.de/maps/@53.61895…!7i13312!8i6656
Und dann kommt man an diese komische Kreis-/Kreuzungs-Konstruktion:
https://www.google.de/maps/@53.61945…!7i13312!8i6656
Nirgends ein Hinweis, dass man dem Verlauf des Weges nicht mehr folgen dürfe, sondern direkt hinter dem Zebrastreifen rechts abbiegen, direkt hinter der Mittelinsel links abbiegen und unter Beachtung des hinter einem stehenden VZ 205 nach schräg hinten links fahren soll, also auf der Fahrbahn.
Stattdessen radelt man links vom Gitter:
https://www.google.de/maps/@53.61941…!7i13312!8i6656
und landet hier:
https://www.google.de/maps/@53.61941…!7i13312!8i6656
Man beachte: rechtsseitig ist mit ![]()
ausgeschildert, aber aus der Gegenrichtung sah man einen baulich angelegten Radweg ...
Na ja, und auf eine Nebenfahrbahn mit
zu stoßen und dort dann auf Höhe der Bushaltestelle über eine durchgezogene weiße Linie auf die rechte Fahrbahnseite zu wechseln, ist auch nicht so prickelnd.
Die Ecke ist total verkorkst.
Ach, auf der alten ANB-Spur? Zu blöd nur, dass dann alle Brücken neu gebaut werden müssen, dass jede Menge Rampen gebaut werden müssen, dass Beleuchtung installiert werden muss und dass die ganzen Biotope, Zäune und Wände wieder weggerissen werden müssen.
Wäre man clever gewesen, hätte man das damals gemacht, als das Gleis aufgegeben wurde.
Also der Radweg hat durchgehenden Belag, aber VZ 205. Die Buckelpiste hat einen unterbrochenen Belag, aber Vorfahrt. Woraus ergibt die sich eigentlich? Ich sehe da kein
. Vielmehr steht
- also heißt das doch: Vorsicht - hier kreuzen Radfahrer.
Alles anzeigenhabs mir jetzt mehrfach durchgelesen und bin offensichtlich zu blöde...
Das Teil hier: [link mapillary]
ist mit
auf voller Breite ein Geh- und Radweg
er ist baulich angelegt. Er ist eine "Nebenfläche" und gedacht und geplant für das Radfahren.
"auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die B-Pflicht oder ein B-Recht angeordnet werden"
ich verstehe nicht, wo da ein rechtsseitiges B-Recht abgeleitet wird.
Weil's so schön ist, spiele ich jetzt mal Verwaltungsrichter: wieso ist das auf ganzer Breite ein Geh- und Radweg? Da sind doch baulich getrennt eine rote Piste und eine graue Piste. Normalweise bedeutet das: rot = Fahrrad, grau = Füße.
Sollen Fußgänger nur auf dem grauen Belag latschen? Hat man was rot gemacht, damit Radfahrer sich auf einem
an ein gewisses Rechtsfahrgebot halten? Was passiert, wenn das Ding in Gegenrichtung freigegeben ist? Radfahrer rechts (auf grau) oder auf rot (also halblinks) oder in ganzer Breite?
Also ich würde da als unbefangener Nutzer sagen: "da hat wohl einer das falsche Schild benutzt, hier hätte
stehen sollen" (seitenverkehrt natürlich).
Und zu dem Zitat von oben möchte ich anmerken: Es lautet
Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.
und nicht etwa
Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung auch für den Radverkehr in Gegenrichtung die Benutzungspflicht mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.
Meines Erachtens müsste, wenn man ein linksseitiges Benutzungsrecht definieren will, die zweite Version verwendet werden und nicht die erste, denn die behandelt das Linksradeln nur als Unterfall der Benutzungspflicht (man beachte das "auch"!); nach dem "oder" kommt "ein" Benutzungsrecht (auffällig: unbestimmter Artikel im Gegensatz zum bestimmten bei der Benutzungspflicht), aber kein Hinweis darauf, dass das "auch ... in Gegenrichtung" gelten soll.
- es herrscht eine eigenwillige Auffassung davon, welche Verkehrszeichen man überhaupt in welchen Kombinationen anordnen kann
Da sehe ich Marktchancen für externe Berater*innen ... ![]()
Und wie wird man die los, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten?
"... in die Produktion"? War doch mal eine Forderung. Leider nicht gegenüber Oettinger, von der Leyen usw.
Wenn Du jetzt noch sagst "Kombi", sage ich: Traumauto ...
Tja, aber die rechnen das nicht. Auf Spiegel online wurde eine Dame vorgestellt, die noch ihren Golf II von 1989/1990 hat. Scheckheftgepflegt, der Chef vom Autohaus ist mit Blumenstrauß auf dem Foto - kein Wunder, der Golf hat nach 30 Jahren 105.000 km auf dem Tacho. Da fehlt keine 1 vorne, sondern das Auto ist tatsächlich nur 3.500 km pro Jahr gelaufen. (Und offenbar gab es alle 3.500 km eine große Inspektion samt Ölwechsel.)
Die Dame hat durchaus vernünftige Ansichten ("Mit dem Auto in die Stadt? Niemals!"), aber sie hat sich das Auto eben für Ausflüge in die Pampa zugelegt. Irgendjemand schrieb: "Für das Geld hätte sie Taxi fahren können." Aber dann hätte sie immer erst jemanden rufen müssen. So wusste sie: "Mein Auto steht in der Tiefgarage, ich kann jederzeit losfahren."
Was in Hamburg wohl kurzfristig ist?
![]()
Hm. Maßstab könnte sein: Schnellbahnanschluss von Osdorfer Born, Steilshoop, Flughafen, Mümmelmannsberg ... ![]()
Aber was glaubt ihr, wie schnell die zuständigen Stellen auf der Matte stünden, wenn jemand ankündigen würde, dass Gehwegparker mit einem Grillanzünder auf den Vorderreifen rechnen müssten ...
Google Earth zeigt, dass der Seitenstreifen ohne Sinn und Verstand bemalt wurde. Rund 900 Meter östlich ist ein Kreisverkehr ("Am Jostenhof"), wo der Radverkehr offensichtlich dazu animiert wird, rechts vom Breitstrich zu fahren. Dann kommt 130 Meter vor dem Beginn der Ausfädelung zur AB-AS eine Zufahrt zu einem Gehöft, wo laut Foto vom 26.3.2020 der Breitstrich des Seitenstreifens als durchgezogene Linie nach rechts in die Zufahrt einschwenkt. Klares Signal: nicht drüberfahren (und: "Hätte ich da bisher überhaupt fahren dürfen?"). Hinter der Einfahrt gibt es nichts dergleichen, sondern die rechte Fahrspurbegrenzung geht von 340 wieder in 295 über. Dann kommt die Ausfädelung an der AS. Die rechte Fahrspurbegrenzung ist unterbrochener Breitstrich, die am Ende des Seitenstreifens aufgemalte Linie ist schmal. Da könnte man auf die Idee kommen, dass dem von der Fahrbahn nach rechts ziehenden Auto Nachrang zugeordnet wird, denn selbst wenn für den Radverkehr § 10 greifen könnte, muss der Abbiegeverkehr erstens abbiegen, zweitens die Fahrspur wechseln und drittens einen Breitstrich überfahren.
Die Zeitung mit den großen Buchstaben hat ein Foto mit der polizeilichen Unfallaufnahme veröffentlicht. Ein grenzwertiges, also bitte nur suchen, wer unbedingt will.
Das Auto ("Geländewagen", "Land Rover") steht 48 Meter vom Beginn der Ausfädelung entfernt auf dem einzigen Rechtsabbiegepfeil, der sich neben dem breiten 340 befindet. Das Fahrrad liegt 24 Meter weiter voraus auf der Spitze des folgenden Rechtsabbiegepfeils, neben dem der Breitstrich schon wieder durchgezogen ist. Das Auto steht parallel zum Fahrbahnmarkierung, die linken Räder befinden sich noch auf der durchgehenden Fahrbahn, die Motorhaube ist eingedellt. Per Sachverständigengutachten wird wohl abgeschätzt werden können, wo der Aufprall erfolgte und wie schnell das Auto war. Aber vom Foto her spricht vieles dafür, dass die Radfahrerin den Vorgang des Wechsels vom Seitenstreifen auf die Abbiegespur schon hinter sich hatte, als das Auto die Spur wechselte.
Die Fibigerstraße ist eine 1,7 km lange Straße in Langenhorn und wird umgebaut, damit die Radfahrer nicht die Langenhorner Chaussee verpesten, sondern sich in
Zonen, eng und schlecht beleuchtet, auf einer sogenannten Veloroute irgendwie Richtung Fuhlsbüttel durchkämpfen.
Also wird sie gesperrt. Zwar immer nur auf einem kleinen Abschnitt, aber die Schilder kündigen Großes an:
Solche Schilder stehen schon in weiter Entfernung an den Ausfallstraßen und sind im Grunde dämlich, da es ja eine "Wanderbaustelle" ist und immer nur kleine Abschnitte der Fibigerstraße undurchlässig sind, zur Zeit das Südende zwischen Weygandtstraße und Neubergerweg.
Für Radfahrer hat man extra gelbe Umleitungsschilder aufgestellt. Zum Beispiel dieses hier:
Ich grüble: warum soll der gemeine Radfahrer hier geradeaus, anstatt in die freigegebene Einbahnstraße einzubiegen und die Fibigerstraße mit minimalem Umweg wieder zu erreichen? Was möchte die Behörde den Velocipedistas gönnen?
Das in Pfeilrichtung nächste Schild:
Okay, wir biegen also in die Ochsenweberstraße ein. (Ich muss mal bei Gelegenheit das gelbe Schild am rechten Arm des Kreisverkehrs fotografieren. Da steht nämlich die Ausführung als Linksabbiegepfeil. Hoffentlich fährt da keiner im Kreisverkehr falschrum ...)
Ja, und dann landet man in der Ochsenweberstraße an diesem Schild:
Und nun?
Ach, wir sind in Hamburg, also einfach durchfahren! Und siehe da, ein Stück weiter prangt dann in gelb "Umleitung Radfahrer Ende" ...
Also, liebe Radfahrgemeinde,
gilt offenbar nicht für uns!
Wir befinden uns in der Jenfelder Allee, an der Einmündung des Kuehnbachrings, also Ostseite mit Blick nach Norden zur Kreuzung Kuehnstraße.
Aufnahmezeitpunkt: Samstag 30.01.2021, 06:20 Uhr.
Fahrbahn: frei.
Gehweg: geräumt.
Fahrradspur: ... ey, wir sind in Hamburg! Wo soll der Schnee vom Gehweg denn sonst hingeschoben werden?
Man kann die Fahrbahn benutzen. Aber immer nur in eine Richtung.
Die Umlaufsperre in Kombination mit Z241 ist ja auch klasse. An der ersten Sperre dürften Radfahrer immerhin noch vorbeischieben. Aber was machen Fußgänger, die kein Fahrrad dabei haben, an der zweiten Sperre?
"Jena trainiert für Olympia"? 110 Meter Hürden, 3.000 Meter Hindernislauf ...
Vielleicht stehende Peilung hinter der A-Säule. Ich habe es ja rechtzeitig kommen sehen...
Tja, die passive Sicherheit mag ja bei Autos verbessert worden sein in den letzten Jahrzehnten, aber wenn ich mal den Faktor Rundumsicht betrachte ...
https://de.wikipedia.org/wiki/BMW_02#/m…(1975-1977).jpg
https://de.wikipedia.org/wiki/BMW_E3#/m…-Diest_2013.JPG