Die Berichterstattung geht weiter:
Natürlich wird wieder ein Kasper zitiert, der Auto-, aber auch Rad- und Straßenbahnmitfahrer ist und die Straße am besten für den Radverkehr ganz sperren würde. Außerdem lässt die Stadt jetzt selbst nochmal nachsehen, was sie da so für Schilder aufgestellt hat:
"Eine Praktikantin der Stadtverwaltung war nach dem Vorfall die gesamte Strecke abgefahren und hatte zwischen Kreisel am Puschkinplatz und Ringwiese alle für Radfahrer relevanten Schilder fotografiert. Ergebnis: Es gibt auf dem gesamten Abschnitt kein Verkehrszeichen, laut dem Radfahrer verpflichtet wären, auf dem Gehweg zu fahren."
Ein Punkt, der mich gerade umtreibt, ist die Diskussion um die Gehwegbreite, denn die Radverkehrsfreigabe wurde ja aufgrund dieser Mängelmeldungen aufgehoben:
#1476-2019 Straße/Gehweg/Radweg | Jena Mängelmelder
#1477-2019 Straße/Gehweg/Radweg | Jena Mängelmelder
Im Antworttext der zweiten heißt es "Die Freigabe des Radverkehrs auf dem Gehweg wird zurück genommen, weil der Gehweg zu schmal ist (weniger als 2,50 m)."
Damals hat mich das Detail der Breitenangabe nicht weiter interessiert, aber inzwischen frage ich mich, wo das Maß eigentlich herkommt. In der VwV-StVO habe ich die 2,5m lediglich als Mindestbreite für benutzungspflichtige Geh- und Radwege gefunden oder habe ich etwas übersehen?
Oder kommen die 2,5m aus der ERA und sind damit nur ein Empfehlung?