Ende April kamen die Antwortschreiben auf meine Widersprüche, sind bei mir wegen wegen diverser anderer Sachen aber auch erstmal liegen geblieben.
Bei den meisten war aber ohnehin keine Antwort erforderlich, da den Widersprüchen vollumfänglich abgeholfen wurde und so folgende (früher oder später) verschwinden werden:
Hier in Orlamünde links
Hier in Orlamünde rechts
Hier in Kahla rechts
Hier in Kahla links
Hier in Schöps rechts
Offen ist noch die Sache in Jägersdorf, die ich im November ja beschrieben hatte.
Wie erwartet soll die Kreisstraße mit Verlauf der Vorfahrtsstraße entsprechend gekennzeichnet werden. VZ 205 am Radweg soll bleiben und die nördliche Einmündung ist nur eine Grundstückzufahrt. Im Anhang das Schreiben der Behörde.
Dementsprechend werde ich den Widerspruch zurückziehen, überlege aber noch, ob ich etwas dazuschreibe. Ergänzung des am aktuellen Standort durch ein ZZ mit Meter-Angabe wäre das eine, das andere eventuell ein zweites im Kreuzungsbereich.
Aber wie ist es mit der Wartepflichtig an der Grundstücksausfahrt? Ist man dort "wartepflichtiger" als derjenige, der vom Radweg kommt oder gilt zwischen den beiden untergeordneten Einmündungen, dann wieder RvL?