Besten Dank für die Veröffentlichung der Dokumente. Ich habe eine aus ähnlichen Textblöcken zusammengesetzte Begründung für die Ablehnung meines Widerspruchs gegen das Radverkehrsverbot auf der erwähnten Saalebrücke erhalten.
Schmunzeln musste ich vor allem beim Satz zur Gefährdung der Schulkinder. Hier hat man wohl die gleichen Ghostwriter beschäftigt, die sonst für den Jenaer Mängelmelder texten.
Ein kleine Unschärfe ist mir beim Durchlesen des Widerspruchs noch aufgefallen: Die zHG von 60km/h gilt in beiden Fahrtrichtungen standardmäßig in dem Tunnel, sodass man mit Blick auf die Aufhebung der Kraftfahrtstraße exakt nichts gemacht hat, außer (einige der) Kraftfahrstraßenschilder mit Müllsäcken und orangenem Klebeband zu verpacken.
2022 wurde zu der Geschwindigkeitsbegrenzung noch geschrieben, dass die nur in der Anfangszeit gelten soll, damit sich der Kraftfahrer - das scheue Reh - an die neue Situation "Tunneldurchfahrt" gewöhnen kann. Zwei Jahre später scheint diese Eingewöhnungsphase anscheinend immer noch nicht abgeschlossen zu sein und dass obwohl es im Tunnel keinen Blitzer o.ä. gibt, dem man dann die Kundschaft nehmen würde.
...also die Beschilderung um ein
ergänzen.
Ist ohnehin ungewöhnlich, dass das nicht von vornherein realisiert wurde, denn normalerweise hat der selbe Verkehrssicherer die Zeichenkombination schon dutzendfach am selben Mast vormontiert, um sie in Jena generell an jeder Baustelle aufzustellen.