Beiträge von Schwachzocker

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    Und so geht’s dann auch schnurstracks weiter bis zu Justitia: Ich war oft genug als Geschädigter, Zeuge oder Zuschauer bei Gerichtsprozessen und der vorangehenden Unfallaufnahme dabei...

    Kennst Du denn überhaupt irgendeine Statistik über die Anzahl an Geldbußen bzw. Verwarnungsgelder für Kraft- und Radfahrer? Hast Du irgendwelche belastbaren Zahlen zu Anklagen und Verurteilungen?

    Oder argumentierst Du nur aufgrund Deiner persönlichen Erlebnisse und dem was "man" so sagt?

    Selbstverständlich ist es möglich, Fahrassistenzsysteme zur Vorschrift zu machen, die zum Beispiel beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit die Motorkraft sofort drosseln, so dass das Fahrzeug nur innerhalb der Höchstgeschwindigkeit gefahren werden kann.

    Wenn man diese Möglichkeiten nur ein bisschen weiter denkt, dann ist es nur ein kleiner Schritt zu einem echten Abbiegeassistenten für LKW, der für den Abbiegevorgang maximal Schrittgeschwindigkeit zulässt, so wie es vorgeschrieben ist.

    Und was nützt die Schrittgeschwindigkeit, wenn der Radfahrer doch von seinem Grundrecht auf Vorfahrt Gebrauch macht?

    Ich bin aber nicht der Meinung, dass sich Unfälle zwischen abbiegenden Kraftfahrzeugen und nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern dadurch verhindern lassen, dass in der Unfallmeldung dazu aufgerufen wird, als Radfahrer oder Fußgänger eine Warnweste zu tragen und auf die Vorfahrt zu verzichten. Das klappt ja offenkundig nicht häufig genug.

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    Was in der Zeitung steht, interessiert unter Fachleuten niemanden.

    Ursache für derartige Unfälle ist oft die Überforderung des Kfz.-Fahrers. Dem schlägt in seinem Sichtfeld eine Menge an Signalen, Verkehrszeichen, Markierung, Wegweiser und Werbung entgegen, was alles innerhalb kürzester Zeit geistig verarbeitet werden muss.

    Der Radfahrer befindet sich hingegen außerhalb seines Sichtfeldes.

    Die Lösung ist seit Jahrzehnten sonnenklar:

    1.) Runter mit der Regulierung soweit es nur möglich ist.

    2.) Weg mit allen, was nicht dem Straßenverkehr dienlich ist.

    3.) Nie, nie und nimmer nicht Wegweiser in komplexere Knotenpunkte stellen

    4,) Führung des Radverkehrs entweder innerhalb der Fahrbahn oder konsequent abgesetzt, dann aber mit "Vorfahrt achten" für den Radverkehr.

    Und ja, es mag auch rücksichtslose Autofahrer geben. Gegen die kann keine Straßenverkehrsbehörde dieser Welt etwas machen. Und die Wortwahl in der Berichterstattung ändert auch nichts daran.

    Und ja, den doppelten Boden einziehen, um reagieren zu können, wenn der andere versagt, ist eine guter Tipp.

    Außerdem fehlt noch der Hinweis, dass innerstädtischer Straßenverkehr kein Wellnessurlaub ist, sondern eine gefährliche Sache, bei der man stets aufpassen muss. Es wird sich daran auch nichts ändern.

    Vorschläge von Aktivisten, welche ihre Qualifikation als Verkehrsexperte lediglich aus dem Umstand beziehen, dass sie das Gleichgewicht halten und strampeln können, sind in der Regel wenig hilfreich, sondern eher schädlich.

    Und was hast Du daraus gelernt? Feige sein, den Gewalttätern das Feld überlassen und diejenigen, die das nicht hinnehmen, kritisieren?

    Ja, feige sein schont die Knochen. Lege Dich nie mit Stärkeren an. Dann lebst Du als Feigling, aber Du lebst.

    Für die mutigen unter Euch, die mannhaft in den abbiegenden Lkw fahren und dort zwischen den Zwillingsreifen den ehrenvollen Tod finden, habe ich wenig Bewunderung übrig. Ehrlich gesagt halte ich das eher für einen unvermeidbaren darwinistischen Ausleseprozess. Wer einen IQ von unter 70 hat soll eben nicht alt genug werden, um sich fortpflanzen zu können.

    Hier ist auch noch ein Beispiel einer recht plakativen Überschrift: Tür trifft Radfahrerin

    Im Text wird dann allerdings doch noch aufgelöst, dass diese Tür nicht aus heiterem Himmel durch die Luft flog, sondern nicht nur ein Auto, sondern auch eine 41-jährige Kraftfahrerin involviert war.

    Zitat

    In Gesundbrunnen wurde gestern Abend...

    Darf eine Ortschaft, in der so etwas passiert, sich überhaupt noch so nennen? Entsteht da nicht ein völlig falscher Eindruck?

    Denn selbst wenn ein verunfallter Radfahrer womöglich gar kein schuldhaftes Verhalten an den Tag gelegt hat, wird mit diesen Ratschlägen impliziert, dass er halt doch irgendwas falsch gemacht hat. Und sei es, dass er nicht rechtzeitig auf seine Vorfahrt verzichtet hat....

    Richtig, das hat er ja auch (nicht).

    Und das impliziert auch, dass auf den Straßen nicht die Regeln der StVO, sondern das Recht des Stärkeren gilt:. Wenn die Polizei den "Schwächeren" rät, auf ihre Rechte zu verzichten und nicht den "Stärkeren", ihre Pflichten wahrzunehmen.

    Das hat nichts damit zu tun, auf sein Recht zu pochen oder nicht damit zu rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Verkehrsregeln halten.

    Das Problem entsteht schon viel früher, nämlich schon dann, wenn man glaubt, Vorfahrt sei ein Recht. Das ist es aber nicht. Es handelt sich um eine ganz normale Verkehrsregel, die fehlbare Menschen nach Kräften einhalten sollen. Mehr nicht!

    Und natürlich gibt es so etwas, was ich die "normative Kraft des Faktischen" nenne.

    Auf dem Schulhof gab es einen Jungen, der stärker war als ich. Als ich ihm etwas über meine Rechte erzählt habe, hat der mir eine reingehauen. Das durfte der gar nicht. Es tat aber trotzdem weh.

    Darüber kann man jetzt den Rest seines Lebens lamentieren, oder man lernt etwas daraus.

    Das hört sich nach einer Verschwörung an?!

    Zitat

    Am gestrigen Tage wurde abermals ein Radfahrer Opfer seiner selbst.

    Ein Autofahrer fuhr in der Hans-Meyer-Straße und wollte nach rechts in die Ofenrohrstraße abbiegen. Dabei übersah er einen parallel auf dem Radweg fahrenden Radfahrer, der es eilig hatte, um noch rechtzeitig zu beginn des Fußballspiels zu Hause zu sein. Der unbehelmte Radfahrer konnte zwar noch geistesgegenwärtig bremsen, wurde dadurch jedoch vom Fahrrad geschleudert, so dass er kopfüber gegen den Kotflügel des Autos stieß, und dort eine Beule hinterließ.

    Im Zuge der ersten Hilfe wurde festgestellt, dass der Radfahrer seinen Unterkiefer im Kotflügel hinterlassen hätte. Außerdem hatte er mit seinem blutverschmierten Kopf das Auto des Unfallgegners beschmutzt, was unzulässig ist.

    Die Polizei rät allen Radfahrern, gelegentlich die Bremse zu betätigen.

    So etwa?

    Die Polizei hat in der Regel wenige Probleme zu erwähnen, dass ein verunfallter Radfahrer ohne Licht oder ohne Helm oder nicht auf dem Radweg gefahren ist. Ich halte es nicht für allzu verwegen zu erwähnen, dass es eventuell unklar ist, ob ein Kraftfahrer sich vor dem Rückwärtsfahren hinreichend versichert hat, ob der Gehweg frei ist.

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    Von dem Umstand, dass ein Radfahrer ohne Licht oder ohne Helm gefahren ist, kann der geneigte Leser nichts wissen. Deshalb wird es erwähnt.

    Dass der Kraftfahrer hingegen beim Zurücksetzen nicht sorgfältig genug war, ist offenkundig.

    Zu der Schuldfrage ist in beiden Fällen nichts ausgesagt.

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    Naja, klar. Aber ich darf die Formulierungen, nach denen sich mutmaßlich von Kraftfahrern verursachte Unfälle quasi aus reinem Schicksal ereignen („übersehen”, „tiefstehende Sonne”), während bei vermeintlich unfallverursachenden Radfahrern die Lage viel klarer scheint („missachten”, „achtete nicht auf den Verkehr”)), durchaus kritisieren.

    Klar, das darfst Du.

    Es wäre aber sinnvoller, wenn man die Kritik an denjenigen richtet, den sie betrifft und dies nicht bis zum Ende seiner Tage gebetsmühlenartig in einem Forum vorträgt, wo man sich der Bestätigung sicher sein kann. Da entsteht dann doch der Eindruck, dass hier lediglich eine kleine, geschundene Seele nach etwas Zuspruch sucht, um sich dann besser zu fühlen.

    ... Ein in irgendeiner Weise schuldhaftes Verhalten konnte man bei der B.Z. nicht erkennen...

    Was erwartest Du?

    Soll die Polizei oder die Presse die Schuld eines Verkehrsteilnehmers feststellen und dies schreiben? Sollen sie schreiben: "Hiermit wird zum Seelenheil der Radfahrer festgestellt, dass der Autofahrer schuld ist."

    Ist es dann besser?

    Die Polizei hat sich gefälligst aus der Schuldfrage herauszuhalten, und die Presse darf schreiben, was immer sie will.

    ...Es hat sich auch schon ein Radentscheid gebildet, um die Sache voranzubringen.


    Zitat

    Radfahren ist wie fliegen, Freiheit und Glück sind so nah.

    Zitat

    Lüneburg ist für mich die perfekte Fahrradstadt

    Das sind die üblichen Experten, die sich dadurch qualifizieren, dass sie die Balance halten und strampeln können.

    Die werden leider nichts voranbringen.

    Wieso ist es eigentlich nötig, jemanden zu belohnen, der bereits durch den Verzicht auf das Auto über mehr Gesundheit, Ausdauer und Geldmittel verfügt?

    Sollte man den Autofahrern nicht eher einen Ausgleich zahlen, weil sie freiwillig auf diese Dinge verzichten?

    ...Was wäre eigentlich gewesen, wenn es sich im vorliegenden Fall um einen überholenden Radfahrer und nicht um einen Lieferwagen gehandelt hätte? Wäre es Eurer Meinung nach dann auch strafbar? Müsste doch eigentlich, oder?

    Strafbar schon, aber erheblich weniger gefährlich.

    Mag sein! Also ist jetzt jeder Fall, in dem ein Radfahrer einen anderen zu eng überholt eine Straftat?

    Dass es grob verkehrswidrig und rücksichtslos ist, dürfte ja ohnehin "definitiv" klar sein.

    Warum verweigert die Staatsanwaltschaft die gerichtliche Überprüfung, ob die strafbare Handlung nachweisbar ist?...

    Weil es Aufgabe und Verantwortung der Staatsanwaltschaft ist, genau das zu beurteilen.

    Und weil sie sonst mehrere Millionen gerichtliche Überprüfungen jährlich einleiten müsste.

    Die StA hat im vorliegenden Fall so argumentiert, wie der Verteidiger des Kampffahrers argumentieren könnte, wenn er skrupellos genug ist.

    Genau! Man nennt das: "Im Zweifel für den Angeklagten!", ein wesentliches Element des Rechtsstaates.

    Im Übrigen wäre der Fahrer des Lieferwagens gut beraten, überhaupt nicht zu argumentieren und auch sonst nichts zu sagen.

    Fest steht hier mal gerade, dass zu knapp überholt wurde, sonst nichts.

    Was wäre eigentlich gewesen, wenn es sich im vorliegenden Fall um einen überholenden Radfahrer und nicht um einen Lieferwagen gehandelt hätte? Wäre es Eurer Meinung nach dann auch strafbar? Müsste doch eigentlich, oder?

    Ich gehe ernsthaft davon aus, dass, wenn dieses oder ein ähnliches Video, von denen es vermutlich hunderte gibt, von Bürgern bundesweit beurteilt werden würde, ob das Verhalten des Autofahrers "OK" oder "nicht OK" ist, nur eine überraschend kleine Gruppe es als "OK" bezeichnen würde.

    Es hat ja hier auch niemand Zweifel daran, dass das Verhalten ordnungswidrig war.

    Es wird auch nicht ausgeschlossen, dass hier eine strafbare Handlung vorliegt. Sie ist aber nicht nachweisbar.

    Wäre eine solche stinknormale Ordnungswidrigkeit (er hat halt zu eng überholt) strafbar, dann bräuchte man keine Bußgeldbescheide mehr.

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    Einen Radfahrer so eng zu überholen und wohl sogar zu touchieren ist definitiv auch grob verkehrswidrig. ..

    Das ist nicht gerade eine ausführliche Darlegung von grob verkehrswidrig.

    Wenn jemand bei rechtlichen Begründungen das Wort "definititv" benutzt, dann bedeutet das eher, dass das Gegenteil der Fall ist.

    Dazu kommt noch die Prüfung von Vorsatz. Das sollte aber ein Gericht machen....

    Warum? Weil Staatsanwälte zu doof dazu sind?

    Es ist doch scheinbar ganz leicht. Du kannst es doch auch.

    Und wenn Du es doch nicht kannst, dann kannst Du noch immer Fußballbundestrainer werden. Das kann jeder.

    Warum macht Ihr immer wieder neue Nebenkriegsschauplätze auf? Was wollt Ihr eigentlich?

    Wollt Ihr recht haben? Das habt Ihr.

    Wollt Ihr Schadensersatz? Den bekommt Ihr.

    Wollt Ihr, dass Vorfahrtsregeln in den Grundrechtskatalog aufgenommen werden? Das wird es nicht, weil es kein Grundrecht ist.

    Wollt Ihr den perfekten Menschen, der nie Fehler macht? Den gibt es nicht.

    Wollt Ihr härtere Strafen für Delikte, die in der Regel Versehen sind? Welche Strafen? Zuchthaus? Abtrennen von Gliedmaßen? Auspeitschen?

    Oder wollt Ihr nur allgemein darüber lamentieren, wie klein und benachteiligt Radfahrer doch sind und "mimimimi" machen.

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    Trotzdem gilt auch für den Idealfahrer der Vertrauensgrundsatz. Man darf bei den anderen Verkehrsteilnehmern durchaus regeltreues Verhalten vorraussetzen und seine eigenen Fahrmanöver daran ausrichten. Dazu gehört auch, dass bestehende Vorfahrt / Vorrangrechte in Anspruch genommen werden und mit in Anspruch nehmen meine ich nicht erzwingen. Wer bei grünem Lichtzeichen eine Kreuzung geradaus queren möchte darf darauf vertrauen, dass entgegenkommende Linksabbieger ihn durchlassen....

    Auch Du hast scheinbar nicht im geringsten verstanden, worum es geht.

    Es geht hier nicht um die Schuldfrage. Schuld hat im hier zugrunde liegenden Hergang die Autofahrerin.

    Es geht darum, wie man Verkehrsunfälle verhindert.

    Selbstverständlich darfst bei anderen Verkehrsteilnehmern perfektes Verhalten voraussetzen. Selbstverständlich darfst Du völlig unbekannten Menschen vertrauen und Dein Leben darauf verwetten. Das ist doch Dein Bier.

    Ich empfehle ja nur, das nicht zu tun.

    Die Wissenschaft hat uns gelehrt, dass jedes Lebewesen einen naturgegebenen Selbsterhaltungstrieb hat. Dieser Selbsterhaltungstrieb besteht normalerweise unabhängig von Regelwerken und Gerichtsurteilen. Wenn sich nun eine neue Unterart des Homo Sapiens, nämlich der Homo Vorfahrtsrecht-Radling , entwickelt hat, der mit einer etwas anderen Genetik ausgestattet ist, die ohne Selbsterhaltungstrieb auskommt, dann wird diese Art wohl nicht lange überleben. Der Homo Radling wird zu oft nicht alt genug werden, um seine Gene weitergeben zu können.

    Recht hat er aber trotzdem.

    Recht hatten die Indianer, die versklavten Schwarzafrikaner und die Juden aber auch. Was hat ihnen das Recht genützt?

    Ich weiß auch nicht, wieso Ihr Euch so an diesem Einzelfall hochzieht. Natürlich ist nicht alles zu vermeiden. Es kann nur um Wahrscheinlichkeiten gehen.