Entsprechend fehlt es Hamburg an der Lebensqualität einer Großstadt, was die aber kurioserweise selber nicht bemerken. ...
Möglicherweise teilt nicht jeder Deine Vorstellung, wonach Urwälder und Sumpfgebiete die maximale Lebensqualität bieten.
Entsprechend fehlt es Hamburg an der Lebensqualität einer Großstadt, was die aber kurioserweise selber nicht bemerken. ...
Möglicherweise teilt nicht jeder Deine Vorstellung, wonach Urwälder und Sumpfgebiete die maximale Lebensqualität bieten.
Wohl deshalb, weil dort geparkt wurde.
Ich habe gestern dank einer Vorlage von Simon hier Strafanzeige (gegen unbekannt) bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München II gestellt.
Und welcher Straftatbestand soll hier Deiner Meinung nach vorliegen?
... und mal muss man (am besten noch vor dem Ortsschild) auf die Fahrbahn, obwohl es nicht einen Konfliktpunkt gibt.
Warum sollte man auch nicht auf die Fahrbahn müssen? Und was hat das mit Konfliktpunkten zu tun?
Die schlimmsten und gefährlichsten von den jungen Autofahrer*innen könnte man doch gut mit regelmäßigen Drogentests aus dem Verkehr ziehen. ...
Nein, kann man leider nicht.
Die schlimmsten und gefährlichsten jungen Autofahren kann man nur dann aus dem Verkehr ziehen, wenn man sie kastriert.
Da sehe ich keinen großen "Verwaltungsaufwand". Ich sehe auch kein Problem darin, dass die Kosten für den von mso beschriebenen Gesundheits-Check von den Autofahrer*innen bestritten werden müssen. Schließlich sind sie es ja, die durch ihr Mobilitätsverhalten Gefahren heraufbeschwören. Wenn jemand im Auftrag seines Arbeitgebers Auto fährt, dann muss er für die Kosten aufkommen, auch darin sehe ich kein Problem.
Du hast es leider nicht verstanden. nicht der Verwaltungsaufwand ist das Problem, sondern die Verhältnismäßigkeit.
Nicht alte Autofahrer sind das Problem, sondern junge.
Wo genau ist jetzt das Problem? Es ist doch völlig in Ordnung, wenn zunehmend mehr Menschen im fortgeschrittenen Alter aufgrund der genannten Erkrankungen als nicht mehr Führerschein-qualifiziert eingestuft und so dem Autoverkehr entzogen werden.
Das Problem ist, dass das ein gigantischer Verwaltungsaufwand ist, der möglicherweise in keinem Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Im Allgemeinen sind ältere Menschen für die Verkehrssicherheit ein weit geringeres Problem als junge Menschen, die diese Krankheiten für gewöhnlich nicht haben.
Im Allgemeinen sind sich ältere Menschen ihrer Defizite sehr gut bewusst und verstehen es, dies durch entsprechende Vorsicht auszugleichen. Nur kommt halt irgendwann der Punkt, wo das nicht mehr geht.
Entscheidend für die Verkehrssicherheit ist es nicht im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte zu sein, sondern man muss seine Fahrweise an die eigenen Fähigkeiten anpassen. Andernfalls müsste man wohl allen Menschen ab dem 35. Lebensjahr den Führerschein entziehen, denn dann bist Du ein Wrack.
...Klappt ja z.B. in den Niederlanden ganz brauchbar, ohne dass die Rechtsstaatlichkeit deswegen dem Untergang geweiht ist.
Das wäre bei uns ja egal, da wir ja ohnehin keinen Rechtsstaat haben. Kennzeichnend für einen Rechtsstaat ist nämlich, dass die Einbahnstraßen durch den Radverkehr gegenläufig benutzt werden dürfen.
Radfahrer, welche ihr Fahrzeug schieben, sind verkehrsrechtlich Fußgänger und damit dort doch auch erlaubt?
Dann hat sich die ganze Sache durch "Zeitablauf" erledigt - ...
"Einstweiliger Rechtsschutz"?! Gibt es so etwas, oder so etwas ähnliches?
Wegen sowas in der Art hatte ich ja mal eine Strafanzeige wegen Subventionsbetrugs gestellt.
Und? Was ist dabei herausgekommen?
Als Unterstellung könnte ich formulieren, dass es dem RA darum ging, Geld zu machen.
Das kann ich mir nicht vorstellen!
Was soll der mit Geld wollen?
...bestenfalls Hupen, während hier ein motorisierter Lynchmob in Aktion träte.
Aber "Hupen" ist doch schon kurz vor Mord, oder?
Wer da wohl mit wem kollidiert ist…
Ein Motorradfahrer mit einem Radfahrer.
Typischerweise geht das so: Motoradfahrer überholt unbekannten Verkehrsteilnehmer und schert dazu auf den Fahrstreifen für den Gegenverkehr aus. Radfahrer kommt aus der Waldlichtung und schaut zuerst nur nach links, denn zuerst kommt der Verkehr aus seiner Sicht von dort. Damit, dass einer von rechts auf dem Fahrstreifen für den Gegenverkehr angeknattert kommt, rechnet der Radfahrer nicht.
Überlicherweise gibt es dann ein Blabla über die Geschwindigkeit des Motorradfahrers.
IMHO sollten sich die Strafen nicht nach den Folgen, sondern nach der Art des Verstoßes bemessen. Nicht jede tödliche Kollision liegt an einem irren Fahrer und nicht jeder irre Fahrer tötet jemanden (sonst wären Hamburger Taxifahrer Massenmörder…).
Allerdings würde ich bei "hat jemanden übersehen" durchaus automatisch die Frage nach der Sehfähigkeit stellen – übrigens unabhängig vom Alter.
Noch jemand, der den Unterschied zwischen "Sehen" und "Wahrnehmung" nicht verstanden hat.
Einen Monat lang einmal pro Woche zu unterschiedlichen Zeiten wäre ein Anfang
Und? Wie kommst Du darauf, dass es nicht gemacht wird?
Muss nicht die Polizei selbst dafür sorgen, dass sie sich darum kümmern muss? Wenn es stimmt, dass es dort sogar eine Unfallhäufung gibt, kann sich doch die Polizei nicht darauf zurückziehen, dass man nichts machen kann. ...
Das sagt der Vertreter der Polizei ja auch mit keiner Silbe. Wie kommst Du auf so etwas? Die Polizei gibt lediglich zu bedenken, dass es in Landshut auch noch andere Örtlichkeiten gibt, wo Verkehrsverstöße begangen werden.
Mal abgesehen davon, das der Radfahrer dadurch gestürzt ist, mit entsprechenden Kratzern an Rad und Körper, hat es die Staatsanwaltschaft offensichtlich ähnlich gesehen.
Daher schrieb ich:
Sofern dadurch kein Schaden entstand ...
Jedenfalls handelt es sich nicht um einen Verkehrsunfall im Sinne des Verkehrsunfallstatistikgesetzes.
Es ist jedenfalls nichts, was davon wegginge, wenn polizeiliche Verkehrsunfalmeldung nach fahrlässigkeits-bedingten Verkehrsunfällen die Schuldanteile von KFZ-Führern stärker herausstreichen würden...
Die haben keine Schuldanteile herauszustreichen und machen es in der Regel auch nicht. Das ist allein der Interpretation von Menschen mit lädierter Seele geschuldet.
Nein, das war ein "hier hast Du nix zu suchen" Vorfall, auf einer Fahrbahn, sogar ohne begleitenden Radweg, bei der ein Autofahrer gemeint hat seine Sichtweise mit einem Wurf einer Felgenreiniger-Flasche zu untermauern.
Sofern dadurch kein Schaden entstand (außer an der ohnehin schon lädierten Seele des Radfahrers) ist das ein "Gar-nichts-Vorfall".
Z. B.: Radfahrer wird aus dem Auto Flasche ins Vorderrad geworfen. Staatsanwaltschaft stellt ein.
Dann ist es "amtsbekannt" geworden und eben kein Dunkelfeld mehr.
Was die Staatsanwaltschaft einstellt und was nicht, ist ein anderes Thema. Es geht ja in erster Linie überhaupt erstmal darum, dass die staatlichen Stellen ein umfassendes Bild von der Unfalllage bekommen, was zur Zeit gerade bei den Unfällen mit Radfahrerbeteiligung lange nicht der Fall ist.
Autofahrer wird beim überholen abgedrängt, fährt etwa 150m durchs Feld. Polizei will keine Anzeige aufnehmen, weil "is ja nix passiert".
Eine Anzeige ist nichts anderes als die Mitteilung eines Ereignisses. Das kannst Du jederzeit auch schriftlich machen, ob die Polizei das will oder nicht. Wie das denn beurteilt wird, ist ein anderes Thema.
Radler wird angefahren, erklärt selber "ist nix passiert" Parteien trennen sich sozusagen gütlich.
Tja, wo kein Schaden, da kein Unfall.
Das "Dunkelfeld" ist im oben genannten Diskurs wenn etwas passiert ist, aber der Staat keine Lust hatte, etwas zu tun.
Nein!