Beiträge von Pepschmier

    Der Text des Briefes könnte auch vom großen Gerhard Polt verfasst worden sein.

    Immer wieder lustig zu sehen, wen die CSU so zum Minister macht.

    Das war er noch unter FSJ, eine gewisse Fossilität mag seinen wirren Text teilweise erklären.

    Goppel ist ein alter CSU-Kollege, -Mitstreiter und -Nachfolger von Otto Wiesheu, der 1983 im Vollrausch mit seiner CSU-Generalsekretärs-Dienstlimousine auf der A8 eigenhändig einen Polen den polnischen Staatsbürger namens Rosenstein (der volle Name stand mal in Wikipedia, ist irgendwie verschwunden) auf dem Standstreifen totgefahren hat und 1993 zum bayerischen Verkehrsminister (sic!) ernannt wurde. Da herrschte halt noch die "natürliche Ordnung", die er wohl im Schwinden sieht.

    Und wie sagte noch ein FDP-BT-Abgeordneter (gar nicht mal so lange her, hab den Namen vergessen): "Jeder einzelne Radfahrer ist ein Hindernis."

    Fahrradstraßen dürfen nur dort eingerichtet werden, wo der Fahrradverkehr die bestimmende Verkehrsart ist oder dies in nächster Zeit zu erwarten ist.

    Ich vermute mal, wenn man niemals angefangen hätte, Flughäfen oder Bahnhöfe zu bauen, wäre auch heute noch nicht "zu erwarten, dass in nächster Zeit" Leute mit dem Flugzeug fliegen oder mit dem Zug fahren. Also gibts auch gar keinen Grund, sie zu bauen.

    Außer, die Leute fahren *trotzdem* - auch ohne Schienen - mit dem Zug und beweisen damit, dass das "die bestimmende Verkehrsart ist".

    Spok würde sagen: Faszinierend

    Hurra, Fürstenfeldbruck bekommt eine Fahrradstraße! Ach was, gleich mehrere!

    https://www.merkur.de/lokales/fuerst…t-90028429.html

    Hier eine davon: Ich bin begeistert!

    Fürstenfeldbruck will seit Jahren unbedingt das Abzeichen "Fahrradfreundliche Stadt" bekommen. Sogar die lokale CSU ist ganz scharf drauf. Ich bin aber trotzdem überzeugt davon, dass, wenn ich mit meinem außerirdischen Freund für 10 Minuten nach Fürstenfeldbruck beamen würde, er anschließend sagen würde: "Fahrradfreundliche Stadt, aha. Fahrräder müssen also diese Dinger auf 4 Rädern sein".

    Ja, irgendwer hat sich wohl über den Tweet beschwert oder der Ersteller hat ihn - warum auch immer - wieder entfernt. Da ich den Tweet noch offen hatte, konnte ich den Direktlink zum Video noch extrahieren, das verschwindet wohl nicht so schnell.

    Schade, ich hub grade zu einem meiner unqualifizierten Beiträge an, da war das Ding plötzlich weg.

    Eine tolle Aktion, die überall in D stattfinden könnte.

    Auf der Fahrbahn ist Tempo 30 in beide Richtungen eher weniger Verkehr.

    Nach meinem laienhaften Verständnis ist es dann gar nicht zulässig, für Radfahrer ein Fahrbahnbenutzungsverbot zu installieren.

    Auch ist mir unklar, wie man auf den benutzungspflichtigen Radweg kommen soll, wenn man bis zu dieser Kreuzung auf der Fahrbahn gefahren ist - was man ja wohl darf -, wenn dort Autos stehen, die in die Hauptstraße einbiegen wollen?

    Angenommen, dort steht ein Auto, das links in die Hauptstraße einbiegen will und du willst von der Fahrbahn auf den kombinierten Rad/Gehweg auffahren. Das geht doch gar nicht? Vielleicht solltest du die Leitung der SV-Behörde bitten, das vorzumachen? Und die lokale Presse dazu einladen?

    Wobei doch diese Zahlen immer beide Richtungen gemeinsam erfassen, also in die jeweils eine Richtung ist es doch nur die Hälfte?

    Guter Punkt. Bei 800Fz/h macht das alle 9 Sekunden ein Fahrzeug in einer Richtung. Also haben die Autos sogar in der Rushour 8 Sekunden freie Bahn zum Überholen. Wenn die Durchquerung 216 Sekunden (3 km bei 50 km/h) dauert, kann der Autofahrer also 27 mal völlig ungestört überholen. Erst ab dem 28sten Radfahrer kommt es statistisch zu einer "Behinderung".

    Ob der Richter dem folgen kann?

    > Aber müsste nicht auch geprüft werden, dass dieses "Weg von der Fahrbahn" letzten Endes wirklich sicherer ist?
    Das ganze wird auch mit geprüft. Im Kern stellt hierzu ja die Verwaltungsvorschrift genau deshalb bindende Vorgaben zur Radwegbreite auf, die nur in atypischen Fällen umgangen werden kann (zB Unterführung, in der keine einfache Verbreiterung möglich ist). Gerade den Punkt "Ortsdurchfahrt im Altbau", wie an der Roggensteiner Straße halte ich nicht für einen solchen atypischen Fall – aber das wird eh demnächst das Gericht klären dürfen.

    Zu den durch die StVO geschützten Güter gehört aber auch die Leichtigkeit des Verkehrs, so dass ab etwa 1000 Fz/h bei einer V85 von 50km/h davon ausgegangen werden kann, dass der Verkehr nicht mehr flüssig genug rollen würde.

    1000 Fz/h gibts meiner Erfahrung nach in Emmering bestenfalls in der Rushour - also z.B. vor 8 Uhr morgens. Allerdings sind gegen 7:30 Uhr auch hunderte von Schülern unterwegs, zu Fuß, auf Rollern, etc. Ich hab meine tägliche "Emmering-Durchquerung" deshalb auf nach 8 Uhr verlegt - weil ich auf den offiziellen "Radwegen" zwischen 7:30 und 8:00 teilweise gar nicht mehr "durchkam".

    Nach 8 Uhr morgens kann man teilweise eine ganze Minute ohne irgend ein überholendes Fahrzeug auf der ansonsten völlig leeren Fahrbahn tingeln - herrlich.

    Fließen solche "Rushour-Peaks" eigentlich in eine Urteilsbegründung ein, oder wird stur von einer maximalen Fz/h ausgegangen? "Tagsüber" ist Emmering m.M.n. nämlich völlig harmlos.

    Auf Antrag eines betroffenen muss die Behörde neu bescheiden und dabei von den aktuell geltenden Regeln ausgehen.

    Die "aktuell geltenden Regeln" beunruhigen mich etwas. Offenbar wird in Tabellen nachgeschaut, wieviele X-tausend KfZ sein müssen, um eine Benutzungspflicht anzuordnen. Aber ob die angeordnete Benutzungspflicht wirklich das Unfall-Risiko mindert, wird irgendwie gar nicht erörtert.

    10.000 KfZ pro Tag == Radfahrer müssen weg von der Fahrbahn. So in etwa scheints zu laufen. Aber müsste nicht auch geprüft werden, dass dieses "Weg von der Fahrbahn" letzten Endes wirklich sicherer ist? Oder wird das einfach "angenommen"?

    Wie würdest du es denn sonst nennen? Ein durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführter Verkehrsunfall bleibt eben ein Verkehrsunfall.

    Man könnte ebensogut den Begriff Verkehrsunfall für etwas Unabweichbares reservieren - ein geplatzter Reifen, ein Bergrutsch, ein Meteoritenhagel, eine einstürzende Brücke, etc., kann einen nachfolgenden Verkehrsunfall auslösen.

    Dass aber z.B. das Überholen in oder vor einer unübersichtlichen Kurve mit folgendem Frontalcrash ebenfalls in der "Verkehrsunfall-Statistik" auftacht, finde ich nicht richtig. In der Kriminialitätsstatistik kommts nämlich nicht vor:

    Zitat

    Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte...

    Der sprachliche Umgang hat eine Auswirkung auf das Denken und das Denken bestimmt unseren kulturellen Umgang miteinander. Wenn sprachlich alles, was mit dem PKW/LKW passiert, automatisch ein Unfall ist, passiert auch etwas mit unserem Umgang. Und genau das sehen wir im Straßenverkehr, meines Erachtens.

    Das (ziellose) Werfen mit Pflastersteinen über den Gartenzaun würde wohl kaum als Unfall durchgehen, wenn dadurch jemand verletzt oder getötet würde. Das verbreitete Durchfahren einer Ortschaft mit überhöhter Geschwindigkeit oder dem Blick auf dem Handy ist aber sehr wohl ein Unfall, wenn dabei jemand zu Schaden kommt.

    Diese sprachliche Divergenz ist ein nicht zu unterschätzender Faktor dabei, wie wir Ereignisse in der Welt wahrnehmen und einordnen. Selbst darüber nachzudenken ist nicht weit verbreitet, deshalb ist es umso wichtiger, die öffentliche Sprache dafür zu sensibilisieren.

    Besser können wir die zahlreichen Beinahe-Unfälle bei ABBIEGEFEHLERN nicht beschreiben.

    Meine Antwort:

    Doch! Ihr könntet endlich mal aufhören, sowas öffentlich als "Verkehrsunfall" zu verharmlosen. Das wäre ein erster, ungeahnt großer, Schritt. Wie schwer es wohl einem Polizisten aus dem Alabama der 50er Jahre fiel, einen totgeprügelten Neger *nicht* als Unfallopfer zu bezeichnen?

    Zitat

    Gestern Nachmittag (11.08.2020) ist es am Kreisverkehr Falkenbergstraße/Langenharmer Weg zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem ein Pkw zwei Kinder auf ihren Fahrrädern erfasst hat.

    Ärgert mich regelmäßig, dass sowas offiziell als "Verkehrsunfall" gehandhabt wird. Ist es auch ein "Unfall", wenn ich mit dem Baseballschläger um mich schlage, wenn's an der Supermarktkasse mal wieder nicht schnell genug geht?