Beiträge von Pepschmier

    Auf der Fahrbahn ist Tempo 30 in beide Richtungen eher weniger Verkehr.

    Nach meinem laienhaften Verständnis ist es dann gar nicht zulässig, für Radfahrer ein Fahrbahnbenutzungsverbot zu installieren.

    Auch ist mir unklar, wie man auf den benutzungspflichtigen Radweg kommen soll, wenn man bis zu dieser Kreuzung auf der Fahrbahn gefahren ist - was man ja wohl darf -, wenn dort Autos stehen, die in die Hauptstraße einbiegen wollen?

    Angenommen, dort steht ein Auto, das links in die Hauptstraße einbiegen will und du willst von der Fahrbahn auf den kombinierten Rad/Gehweg auffahren. Das geht doch gar nicht? Vielleicht solltest du die Leitung der SV-Behörde bitten, das vorzumachen? Und die lokale Presse dazu einladen?

    Wobei doch diese Zahlen immer beide Richtungen gemeinsam erfassen, also in die jeweils eine Richtung ist es doch nur die Hälfte?

    Guter Punkt. Bei 800Fz/h macht das alle 9 Sekunden ein Fahrzeug in einer Richtung. Also haben die Autos sogar in der Rushour 8 Sekunden freie Bahn zum Überholen. Wenn die Durchquerung 216 Sekunden (3 km bei 50 km/h) dauert, kann der Autofahrer also 27 mal völlig ungestört überholen. Erst ab dem 28sten Radfahrer kommt es statistisch zu einer "Behinderung".

    Ob der Richter dem folgen kann?

    > Aber müsste nicht auch geprüft werden, dass dieses "Weg von der Fahrbahn" letzten Endes wirklich sicherer ist?
    Das ganze wird auch mit geprüft. Im Kern stellt hierzu ja die Verwaltungsvorschrift genau deshalb bindende Vorgaben zur Radwegbreite auf, die nur in atypischen Fällen umgangen werden kann (zB Unterführung, in der keine einfache Verbreiterung möglich ist). Gerade den Punkt "Ortsdurchfahrt im Altbau", wie an der Roggensteiner Straße halte ich nicht für einen solchen atypischen Fall – aber das wird eh demnächst das Gericht klären dürfen.

    Zu den durch die StVO geschützten Güter gehört aber auch die Leichtigkeit des Verkehrs, so dass ab etwa 1000 Fz/h bei einer V85 von 50km/h davon ausgegangen werden kann, dass der Verkehr nicht mehr flüssig genug rollen würde.

    1000 Fz/h gibts meiner Erfahrung nach in Emmering bestenfalls in der Rushour - also z.B. vor 8 Uhr morgens. Allerdings sind gegen 7:30 Uhr auch hunderte von Schülern unterwegs, zu Fuß, auf Rollern, etc. Ich hab meine tägliche "Emmering-Durchquerung" deshalb auf nach 8 Uhr verlegt - weil ich auf den offiziellen "Radwegen" zwischen 7:30 und 8:00 teilweise gar nicht mehr "durchkam".

    Nach 8 Uhr morgens kann man teilweise eine ganze Minute ohne irgend ein überholendes Fahrzeug auf der ansonsten völlig leeren Fahrbahn tingeln - herrlich.

    Fließen solche "Rushour-Peaks" eigentlich in eine Urteilsbegründung ein, oder wird stur von einer maximalen Fz/h ausgegangen? "Tagsüber" ist Emmering m.M.n. nämlich völlig harmlos.

    Auf Antrag eines betroffenen muss die Behörde neu bescheiden und dabei von den aktuell geltenden Regeln ausgehen.

    Die "aktuell geltenden Regeln" beunruhigen mich etwas. Offenbar wird in Tabellen nachgeschaut, wieviele X-tausend KfZ sein müssen, um eine Benutzungspflicht anzuordnen. Aber ob die angeordnete Benutzungspflicht wirklich das Unfall-Risiko mindert, wird irgendwie gar nicht erörtert.

    10.000 KfZ pro Tag == Radfahrer müssen weg von der Fahrbahn. So in etwa scheints zu laufen. Aber müsste nicht auch geprüft werden, dass dieses "Weg von der Fahrbahn" letzten Endes wirklich sicherer ist? Oder wird das einfach "angenommen"?

    Wie würdest du es denn sonst nennen? Ein durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführter Verkehrsunfall bleibt eben ein Verkehrsunfall.

    Man könnte ebensogut den Begriff Verkehrsunfall für etwas Unabweichbares reservieren - ein geplatzter Reifen, ein Bergrutsch, ein Meteoritenhagel, eine einstürzende Brücke, etc., kann einen nachfolgenden Verkehrsunfall auslösen.

    Dass aber z.B. das Überholen in oder vor einer unübersichtlichen Kurve mit folgendem Frontalcrash ebenfalls in der "Verkehrsunfall-Statistik" auftacht, finde ich nicht richtig. In der Kriminialitätsstatistik kommts nämlich nicht vor:

    Zitat

    Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte...

    Der sprachliche Umgang hat eine Auswirkung auf das Denken und das Denken bestimmt unseren kulturellen Umgang miteinander. Wenn sprachlich alles, was mit dem PKW/LKW passiert, automatisch ein Unfall ist, passiert auch etwas mit unserem Umgang. Und genau das sehen wir im Straßenverkehr, meines Erachtens.

    Das (ziellose) Werfen mit Pflastersteinen über den Gartenzaun würde wohl kaum als Unfall durchgehen, wenn dadurch jemand verletzt oder getötet würde. Das verbreitete Durchfahren einer Ortschaft mit überhöhter Geschwindigkeit oder dem Blick auf dem Handy ist aber sehr wohl ein Unfall, wenn dabei jemand zu Schaden kommt.

    Diese sprachliche Divergenz ist ein nicht zu unterschätzender Faktor dabei, wie wir Ereignisse in der Welt wahrnehmen und einordnen. Selbst darüber nachzudenken ist nicht weit verbreitet, deshalb ist es umso wichtiger, die öffentliche Sprache dafür zu sensibilisieren.

    Besser können wir die zahlreichen Beinahe-Unfälle bei ABBIEGEFEHLERN nicht beschreiben.

    Meine Antwort:

    Doch! Ihr könntet endlich mal aufhören, sowas öffentlich als "Verkehrsunfall" zu verharmlosen. Das wäre ein erster, ungeahnt großer, Schritt. Wie schwer es wohl einem Polizisten aus dem Alabama der 50er Jahre fiel, einen totgeprügelten Neger *nicht* als Unfallopfer zu bezeichnen?

    Zitat

    Gestern Nachmittag (11.08.2020) ist es am Kreisverkehr Falkenbergstraße/Langenharmer Weg zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem ein Pkw zwei Kinder auf ihren Fahrrädern erfasst hat.

    Ärgert mich regelmäßig, dass sowas offiziell als "Verkehrsunfall" gehandhabt wird. Ist es auch ein "Unfall", wenn ich mit dem Baseballschläger um mich schlage, wenn's an der Supermarktkasse mal wieder nicht schnell genug geht?

    Die eigentlichen Gefährder, oder zumindest diejenigen, die den Radverkehr ungemütlich machen, sind doch diejenigen Verkehrsplaner, die meinen der Autoverkehr müsse immer und überall möglichst schnell fahren dürfen

    Das Dilemma ist m.E., dass auch Frau Lienhard selbst *vermutlich* dieser Meinung ist. Statt vehement zu fordern, den Autoverkehr innerhalb von Städten und Gemeinden auf ein kompatibles Maß für den Mischverkehr zu zähmen, wird (wieder) ein gemeinsamer Ersatzweg für alle anderen gefordert. Die SV-Behörde sagt: "Würden wir gern machen, dürfen wir aber nicht", und alle zusammen schimpfen auf die ERA.

    Ich finde, das ist ein schönes Beispiel für unser heutiges Dilemma: Frau Lienhard und Co. wollen nicht auf der Fahrbahn fahren, weil sie wissen, was sie dort erwartet: Ein Autoverkehr, dem 50+ Jahre suggeriert wurde, dass die Fahrbahn ihm allein gehört und der deshalb mit Fahrradfahrern überhaupt nicht umgehen kann.

    Sie würden es bevorzugen, wenn sie und alle anderen weiterhin auf einem kombinierten Geh/Radweg(?) fahren müssten (aus ihrer Sicht dürften), auch wenn das absolut nicht zukunftsfähig ist.

    Eine radikale Einschränkung des Autoverkehrs (z.B. Temp 20) und Mischverkehr - vielleicht sogar Vorrang von Radverkehr und Fußgängern vor den Autos - wollen sie evtl. gar nicht.

    Für den Autoverkehr fallen mir auch viele Verballhornungen ein: Brumm-Brumm-Machen, Schrankwand-Fahren, Giftgas-Verspühen.

    Für Fußgänger könnte man auch Rumschlurfer, Latscher, Trottoir-Abnutzer, etc. verwenden.

    Kommt in der Presse seltsamerweise nie vor. Diskriminierendes Handeln wird im Denken und Sprechen vorbereitet.

    "Drahtesel-Nutzer". So was ärgert mich regelmäßig. In Bayern wird in der Presse beim Fahrradfahren desöfteren sogar vom "Strampeln" gefastelt. Entsprechende Verblödungs-Euphorismen wie "Brumm-Brumm-Macher" bei Autofahrern hab ich noch nicht gelesen. Schon in seiner Sprache zeigt der Redakteur, was der "richtige" Verkehr ist.

    Der Artikel ist m.E. leider wenig erhellend. Die Schilder am Odeonsplatz hingen da wohl ohne gültige Anordnung. Die wird halt jetzt irgendwann folgen. Und wie die eigentliche Fragestellung ausging - Benutzungspflicht für die Ludwigstraße - erfährt man gar nicht.

    Auch die Formulierung "...Kommunen konnten ihrerseits Straßen mit "besonderer Gefahrenlage" identifizieren..." hört sich so an, als so sie das zwar mal konnten, aber heute nicht mehr.