Sehr geehrte Frau...
bzgl. Ihrer Entscheidung, die Benutzungspflicht von kombinierten Geh/Radwegen entlang der Roggensteinerstraße in Emmering nicht aufzuheben (auch nicht in den von mir genannten, nach ERA-Kriterien völlig ungeeigneten und lt. Studien die Unfallgefahr sogar erhöhenden Bereichen), möchte ich Sie auf das Piktogramm für "Nicht benutzungspflichtige Radwege" hinweisen:

Foto: Bernd Sluka, Passau 2017, http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html
Dabei handelt es sich um ein neues Piktogramm aus dem Jahr 2017/18, das anstelle des VZ240 auf den Geh/Radweg aufgebracht wird und es damit unnötig macht, weiterhin RadfahrerInnen auf ungeeignete Geh/Radwege zu zwingen und ihnen dadurch das Recht auf gleichberechtigte Straßenbenutzung im Sinne der StVO zu untersagen. Die Benutzung eines so markierten Geh/Radwegs ist freiwillig - nicht zwingend - , der viel zitierte "Schutz" älterer RadfahrerInnen und Kinder entfällt dadurch also gerade nicht.
Am 10./11. 05. 2017 wurde das Piktogramm im Bund-Länderfachausschuss StVO offiziell in allen Bundesländern zur Verwendung freigegeben. Am 30.01.2018 hat das Innenministerium die Staatlichen Bauämter, die Polizeipräsidien und die Bayrische Polizeihochschule in Fürstenfeldbruck mit Rundschreiben darauf hingewiesen und sie gebeten, die Straßenverkehrsbehörden davon zu unterrichten.
Des weiteren ist Ihnen sicher bekannt, dass das in der StVO verankerte Recht auf die gleichberechtigte Straßenbenutzung durch RadfahrerInnen nur in außerordentlichen Ausnahmefällen durch die StVBs verwehrt werden darf. Aufgrund des Urteils BVerwG 3 C 42/09 ist dies innerorts, bei kurvenarmen und gut beleuchteten Straßen so gut wie nie der Fall. Auch der Verkehr von öffentlichen Omnibussen und LKWs begründet m.W. laut diesem Urteil nicht die Verwehrung des allgemeinen Straßenbenutzungsrechts.
Da Herr .... vom ADFC, der an der Ortsbesichtigung und der anschließenden Beurteilung beteiligt war, dieses Piktogramm offensichtlich bisher nicht nicht kannte, muss ich davon ausgehen, dass es auch Ihnen und ggf. dem beteiligten Polizeivertreter und dem Vertreter des Tiefbauamts bisher unbekannt war. Ich bitte Sie daher, Ihren Befund im Lichte der Möglichkeit, das neue Piktogramm in einigen besonders unfallgefährdeten Bereichen anzubringen, zu überprüfen.
Einer gerichtlichen Überprüfung würde vermutlich die Benutzungspflicht entlang der gesamten Geh/Radwegstrecke zwischen LRA FFB und dem östlichen Ortsende Emmering zum Opfer fallen, was ich gar nicht beabsichtige. Mein Wunsch wäre lediglich dort, wo die ERA eine Benutzungspflicht quasi verbietet und dort, wo sich mein Unfallrisiko auf ein Minimum vermindern lässt, die Benutzungspflicht entsprechend ausgesetzt wird. Das neue Piktogramm gibt die unbürokratische, kostengünstige und gesetzeskonforme Möglichkeit dazu.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen