Beiträge von Pepschmier

    Mich würde ja brennend interessieren, wer bei der Polizei bei uns dafür zuständig ist, aktiver Radler ist er sicher nicht.

    Und mich würde mal interessieren, wieviele Radfahrer sich überhaupt bei den SV-Behörden FFB und Umland melden und sagen, dass die Radverkehrs-Führung z.T. illegal ist. Ich wurde weder zum Besichtigungstermin eingeladen, noch weiß ich, ob ich der einzige bin oder vielleicht einer unter vielen?

    Der ADFC-Beteiligte hat sich freundlicherweise bei mir gemeldet, nachdem ich eine entsprechende Anfrage an den lokalen ADFC gestellt hatte. Vom Rest weiß ich nichts, von der Anwesenheit des Radverkehrsbeauftragten ist in der email des LRAs auch keine Rede.

    Irgendwie ist das Ganze ziemlich undurchsichtig und zäh. Ich musste ja auch erst einen lokalen Bundestagsabgeordneten einschalten, um überhaupt eine Antwort zu bekommen. Ich hätte eigentlich sowas wie eine Eingangsbestätigung erwartet (wie naiv!).

    Vor ca 10 Jahren hatte ich mal das Vergnügen mit einem Herrn Bosch von der Polizei FFB, der offensichtlich bei Besichtigungen in Verkehrsfragen vor Ort ist. Damals gings aber um die Bitte, ein Halteverbotsschild anzubringen, wo zwar sowieso Halteverbot ist, sich aber keiner dran hält. Wurde abgelehnt, weil dort, wo sowieso Halteverbot ist, kein Halteverbotsschild angebracht werden darf (Doppelbeschilderungsverbot auch wenn das erste Schild unsichtbar ist).

    Und am Ende fährt man so oder so mit dem Auto.

    Ich beschränke mich mit meiner Kritik sowieso auf geschlossene Ortschaften. Hier sollten m.E. alle alternativen Fortbewegungsmittel "freie Fahrt" haben.

    Das Verhalten der Leute wird sich danach richten, was für sie am bequemsten ist. Und solange es bequem ist, ins Auto zu steigen und die 1,5 km zum Bäcker zu fahren, wird das halt auch die häufigste Fortbewegungsart sein.

    Wenn in Ortschaften aber die Straßen voller Radfahrer, Segwayroller, eScooter und Fußgänger sind, wird das Autofahren unbequem.

    Emmeringer Gemeinderat ist bei der FFB17 nicht zuständig, das ist eine Kreistraße, also wäre der Her Fiedler der richtige Ansprechpartner.

    Der ist zwar Radverkehrsbeauftragter, aber außer auf Pressebildern habe ich den noch nie radfahren gesehen. Die Brucker Radverkehrsbeauftragte sieht man schon auf dem Rad, fährt aber wie meine Oma eine Woche vor Ihrem Tod. Die ist 89 geworden, die Oma, nicht Frau Gessner.

    Was bedeutet, dass sie nicht nachvollziehen können wo das Problem liegt bei Kreuzung wie Moosfeldstraße oder Rankstraße. Oder linksseitiges Gehwegfahren, 3x die Straßenseite wechseln müssen, kombinierter Verkehr mit Fußgängern. Solange da im Gewerbegebiet in Emmering nicht innerhalb von kurzer Zeit auffällig viele Unfälle passieren, ist das eben nicht gefährlich und Kreistraßen & Staatsstraßen sollen frei bleiben von Radlern soweit möglich.

    Ich habe schon Einladungen für die Besichtigung von kritischen Stellen zu geeigneter Uhrzeít angeboten, aber da kommt wenig Reaktion.

    Fairerweise muss man sagen es wird sich die Sachen schon oft noch mal angesehen oder zumindest besprochen, auch mit dem Ordnungsamt und oft mit der Polizei. Mich würde ja brennend interessieren, wer bei der Polizei bei uns dafür zuständig ist, aktiver Radler ist er sicher nicht.

    Vom Verkehrsreferenten des Stadtrats FFB habe ich die Aussage, dass man nicht immer auf sein Recht pochen sollte, dass man auch mal zum Wohle aller auf ein Recht verzichten können soll und sowieso ist das alles den baulichen Gegebenheiten geschuldet, da kann man halt nix machen. Die Radverkehrsbeauftragte soll vom OB ordentlich eingebremst worden sein, was man so hört.

    Die in diesem Strang behandelte FFB17 ist auch so ein Beispiel, um ein beidseitiger Radweg werde zu können mussten damals sogar Grundstückseinfahrten umgebaut werden, damit die Autos nicht auf dem Gehweg stehen, beim öffnen vom Tor.

    Ich dachte vor ca. 1,5 Jahren - nachdem ich auf der FFB17 mal wieder übel beschimpft wurde, weil ich nicht auf dem Gehweg fahre - jetzt ist eine gute Zeit, die blöde Benutzungspflicht "wegzumachen". Zumindest da, wo sie illegal angeordnet ist. Alle "Offiziellen" schreien nach mehr Radverkehr, Firmen-Räder sprießen und werden steuerlich gefördert, Fördergelder für Kommunen stehen zur Verfügung, Lastenräder werden bezuschusst und sogar kostenlos verliehen. Alle überschlagen sich dabei, den Verkehr möglichst umzukrempeln. Da ist's doch ein Leichtes, den Leuten zu erklären, dass das erzwungene Fahren auf ungeeigneten Gehwegen kontraproduktiv ist. Die Radfahrer wollen ja auch vorwärtskommen.

    Hab mich in die Materie eingelesen und mit vielen Leuten Kontakt gehabt. Bin auch drauf gestoßen, wie einfach es mit dem neuen Piktogramm wäre, das umzusetzen, ohne dabei alle auf die Straße zu "zwingen" (Stichwort Senioren und Kinder). Ich dachte mir ehrlich, das wars jetzt mit der illegalen Benutzungspflicht.

    Eins werde ich weiterhin machen: Ich weigere mich, die kombinierten Geh/Radwege als "Radweg" zu bezeichnen. Das ist m.M.n. schon der erste Fehler. In FFB und Umgebung gibt es m.W. keine Radwege, und das sollte man bei jeder Gelegenheit auch so aussprechen.

    Was genau verstehst du unter "Aufheben der Benutzungspflicht für Radfahrer"?

    In Hannover gibt es Beispiele dafür, dass ehemals benutzungspflichtige gemeinsame Fuß- und Radwege [Zeichen 240]umgeschildert wurden.

    Häufig wurde daraus das gemacht:

    [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10].

    Damit ist der Radweg nicht mehr benutzungspflichtig, darf aber weiter von Fahrradfahrer*innen benutzt werden.

    Hallo, sorry für die späte Antwort.

    Mir gehts in diesem Thread eigentlich darum, dass die Beschilderung genau genommen kein Gnadenakt für Radfahrer ist, sondern ein Eingriff in ein verbrieftes Recht. Eigentlich darf dir niemand verbieten mit dem Rad auf der Straße zu fahren, wenn er nicht massive Gründe dafür hat.

    Und wenn in Hannover solche Eingriffe rückgängig gemacht wurden, stellt sich m.M. die Frage, mit welcher Begründung sie eigentlich ursprünglich gemacht wurden? Und wie siehts da aus, wo diese Rückgängigmachung nicht stattfindet?

    Das Ganze hat ja nicht 1721 stattgefunden, sondern Benutzungspflichten sind seit 1998 wie Pilze aus dem Boden geschossen. Und führen zu dem Kuriosum, dass wir heute Strafe zahlen müssen, wenn wir auf einem Gehweg fahren und zwanzig Meter weiter Strafe zahlen, wenn wir NICHT auf dem Gehweg fahren.

    Von München kommend ist spätestens ab der Weidenstraße keine linksseitige Radwegpficht, zumindest wenn Du aus dieser in die Roggensteiner eingefahren wärst, und das tun wir doch alle ;)

    Ich komm von Eichenau. Das erste, was ich tue, wenn ich Emmering erreiche, ist, auf Null abzubremsen. Wenn ich das nicht machen würde, wäre ich vermutlich längst tot (in einen LKW gekracht).

    Das kann sich ein Kopenhagener vielleicht gar nicht vorstellen, auf welchen Murks man hier mit dem Fahrrad gezwungen werden soll.

    War zwar noch nie in Dänemark, aber einmal für ein paar Tage in Holland. Kleine Stadt, aber ich bin beim Betrachten der Radwege vor Neid ergrünt.

    War zwar nicht mit dem Rad unterwegs, aber als ich ein Taxi rufen musste, kam nach ein paar Minuten ein Elektro-Tesla mit Flügeltüren angefahren. Irgendwie ist der Verkehr anders, dort.

    Meine bisherige persönliche Erfahrung in dieser "Radfahren-auf-der-Straße-Sache":

    - Bundestagsabgeordnete sind da am weitesten: Die kennen die Problematik zwar, sagen aber: "Im Gesetz steht alles richtig drin, die Umsetzung ist Sache der Behörden".

    - Lokalpolitiker verstehen gar nicht, worum es geht. "Seien Sie doch froh, dass Sie auf dem Gehweg fahren dürfen". Dass man dort fahren MUSS, weiss der evtl. gar nicht.

    - SV-Behörde macht das, was sie seit Jahrzehnten gelernt hat: KfZ-Durchsatz erhöhen. Ausserdem sind sie völlig unselbständige Untergebene der Lokalpolitiker.

    - Kollegen & sonstige Privatmenschen: Räder haben auf der Straße nichts zu suchen. Räder auf dem Gehweg nerven.

    Hab noch vergessen:

    - ADFC: Radfahren ist was für die Freizeit

    - VCD: Vorsitzender ist frustriert

    Hab ich gar nicht gewusst, aber ich gehöre offensichtlich einer kleinen Community an, die "Vehicular cycling" betreibt und bin in diesem Forum ja auch nicht alleine :-o

    Bin irgendwie drüber gestolpert mit einem Twitter-Link in dem „Fahrrunter“-Kampagne". Nachdem ich mit Twitter nicht umgehen kann, war ich irgendwann da und musste über mich wenig nette Sachen lesen. da gibts dann einen Link zu Twitter und was soll man sagen, passt nicht alles, denn ich mache durchaus KFZ Platz und fahre rechts, aber behaupte meinen Platz im Verkehr durchaus auf dem Radl auch mal. Bin also ein testosteron-gesteuerter Radl-Dau

    Da gehör ich wohl auch dazu. Aber nicht, weil ich Radinfrastruktur ablehne, sondern weil es sie einfach nicht gibt!

    Wenn es eine Radinfrastruktur gäbe, würde ich sie gerne benutzen. Die "Lösung" unserer "Verantwortlichen" besteht aber leider darin, Fahrradfahrer auf Gehwege zu "verdonnern" und das lehne ich ab. Solange es keine Infrastruktur gibt, will ich die Straße benutzen dürfen. Die StVO garantiert mir dieses Recht, aber die lokalen Behörden verweigern es mir. Das regt mich auf.

    Denn meines Wissens würde daraus nicht die Verpflichtung für den Radverkehr entstehen, die Fahrbahn zu benutzen, wenn der Fußweg weiterhin so gekennzeichnet bleibt wie jetzt mit [Zusatzzeichen 1022-10].

    Das Problem mit diesem Zusatzzeichen ist, dass Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Es gibt aber tatsächlich seit 2018 ein neues Piktogramm, das es dem Radfahrer ohne Geschwindigkeitseinschränkung freistellt, ob er diesen Weg benutzen will oder lieber auf der Straße fährt.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.htmlLeider hat es dieses Piktogramm "nicht in den Verkehrszeichenkatalog geschafft" (Zitat Bernd Sluka), es ist aber offiziell für den bundesweiten Einsatz freigegeben und die Behörden wurden vor ca. 2 Jahren per Rundschreiben davon in Kenntnis gesetzt.

    Ich kann nur allen empfehlen, ihre jeweilige Stadtverwaltung aufzufordern, die kombinierten Geh/Radwege abzuschaffen und sie statt dessen mit diesem Piktogramm auszustatten.

    Der Gesetzgeber hat m.W. 1998 eigentlich ziemlich deutlich gesagt, was es mit den Zeichen auf sich hat. Die Umsetzung - bzw. der Missbrauch - durch die Kommunen ist m.E. das eigentliche Problem, mit dem wir uns heute auseinandersetzen.

    Das OLG Hamm hat 2010(?) auch ziemlich deutlich gesagt, dass der Missbrauch dieser Zeichen Mist ist. Mir persönlich käme der Erfolg, eine kurze Strecke zu "entschildern", wie in Phyrrussieg vor. In der nächsten Gemeinde, oder an der nächsten Straßenecke gehts ja genauso weiter.

    Die ERA-Belastungsgrenzen sind auch in manchen öffentlichen Präsentationen einsehbar - die Frage ist aber m.E. doch eher: Was, wenn eine Trennung lt. ERA nötig wird? Ist es dann zulässig, einfach auf einen zufällig vorhandenen Gehweg auszuweichen? Der muss ja auch breit genug dafür sein?

    Im vorliegenden Fall ist der kombinierte Zweirichtungs-Geh/Radweg stellenweise weniger als 1 Meter breit. Und die Situation ist seit 20 Jahren unverändert. Um den Radverkehr kümmert man sich in Emmering also "traditionell" nicht.

    M.E. ist die Frage: Ist es nach StVO zulässig, in einer übersichtlichen, geraden, Dorf-Durchgangsstrasse mit 50 km/h-Beschränkung über 20 Jahre hinweg den Radfahrern die Strassenbenutzung zu verweigern? Dabei zwar mehrmals den KfZ-Straßenbelag zu erneuern, aber an der Gehwegsituation nichts zu verändern?

    Ist der Adressat der Klage nicht eher die Gemeindeverwaltung als die SV-Behörde?

    Und hier die zweite Bitte um Aufhebung mit "Lösungsvorschlag":

    und die zweite Antwort:

    Hier meine erste Bitte um Aufhebung der Benutzungspflicht:

    und die erste Antwortvon der SV-Behörde


    Wenn ich einen "versierten" Rechtsanwalt kennen würde, würde ich eine Klage ernsthaft überlegen. Meine wenigen Erfahrungen mit Rechtsanwälten sind aber eher bescheiden. Außerdem sind die Klagehürden m.W. ziemlich hoch und die Behörde wird sicher in Revision gehen, falls sie in der ersten Instanz überhaupt verliert (der Amtsrichter geht vermutlich mit dem Bürgermeister kegeln...)

    Ich hatte wegen dieser Sache mit etlichen Leuten Kontakt, aber dass man als Radfahrer seit 1998 ein einklagbares Recht auf Straßenbenutzung hat, das nur unter sehr großen Hürden verweigert werden darf, hat irgendwie keiner auf dem Schirm. Insgesamt ist die Situation irgendwie irreal. Mal muss man auf einem Gehweg fahren, mal darf man nicht (da wo es am nötigsten wäre), Radwege im engeren Sinn gibt es überhaupt nicht und alle wollen sich fahrradfreundliche Stadt nennen.

    Hätte gute Lust, das mal öffentlich anzusprechen, aber einen wirklichen Bürgerdialog gibt es auch nicht.

    Ich hatte Mitte 2019 den Gemeinderat von Emmering (eine Nachbargemeinde) und die StVO-Behörde FFB darum gebeten, auf 2 konkreten Abschnitten innerhalb Emmerings (kerzengerade Ortsdurchfahrt) die Benutzungspflicht des Gehwegs aufzuheben. Keine Reaktion. Die Sekretärin eines Bundestagsabgeordneten hat dann freundlicherweise beim Landratsamt FFB nachgehakt, worauf ich die erste Absage bekam. Angeblich gab es eine Vor-Ort-Besichtigung mit Polizei, ADFC, Tiefbauamt usw. und alle waren sich einig, dass alles so bleiben soll wie es ist.

    Es hat mich stutzig gemacht, dass der ADFC-Vertreter ebenfalls dieser Ansicht ist, woraufhin ich ihn persönlich kontaktiert habe. Er hat ebenfalls argumentiert, dass entweder alle auf der Straße oder alle auf dem Gehweg fahren müssen ("Radverkehrsführung" nennt man das wohl). Ich habe ihn drauf hingewiesen, dass es seit einigen Jahren ein offizielles Piktogramm gibt, das die Benutzungspflicht aufhebt, die Benutzung des Gehwegs also freiwillig macht (Dank an Bernd Sluka, der dafür gesorgt hat, dass dieses Piktogramm bei den Behörden bekannt ist). Der ADFC-Vertreter kannte es nicht und meinte, dass das wohl keiner kennt.

    Hab also nochmal bei der StVO-Behörde FFB darum gebeten, wenigstens an den ganannten Stellen dieses Piktogramm anzubringen. Wieder mit negativer Antwort. Die momentane Radverkehrsführung diene der Sicherheit aller und könne nicht geändert werden. Da ich mich etwas mit ERA usw. auskenne, bin ich mir ziemlich sicher, dass dies gerichtlich keinen Bestand hätte.

    Leider legt die Behörde keinen Wert auf Dialog und findet mein Ansinnen wohl höchst lästig. Es ist frustrierend, dass man sein Recht auf Straßenbenutzung tatsächlich einklagen muss.

    Lt. StVO ist das Radfahren auf Gehwegen verboten. In FFB und Umgebung gibts aber meiner Erfahrung nach nur zwei Möglichkeiten: Entweder man muß auf der Straße fahren, oder man muß auf dem Gehweg fahren. Radwege gibt es nicht.

    Ob man fürs Fahren auf dem Gehweg eine Strafe zahlen muß, hängt einzig und allein davon ab, ob die SV-Behörde diesen Gehweg per Vewaltungsakt zum benutzungspflichtigen kombinierten Geh/Radweg erkoren hat oder nicht. Mit der physikalischen Realität hat das alles nichts zu tun.

    Genausogut könnte die SV-Behörde die Augsburger Straße in FFB zur Landebahn für Jumbojets erklären. Jeder Jumbojetpilot, der dort landen müsste, würde sagen: "Ihr habt sie wohl nicht mehr alle!"

    Meine mehrfachen Bitten an die SV-Behörde, an einigen der lächerlichsten benutzungspflichtigen Gehwegen die Benutzungspflicht für Radfahrer aufzuheben, wurden abgelehnt. Mit dem Hinweis, das diene der Sicherheit der Radfahrer. Der ADFC ist auch keine Hilfe.

    Kann man diese Farce denn tatsächlich nur mit einer Privatklage gegen die Behörden beenden? Hatte eigentlich nicht vor, mein Lebensende mit dem Kampf gegen Windmühlen zu verbringen.