Beiträge von krapotke
-
-
Das ist falsch. Die StVO sieht Parkflächenmarkierung und Schild als gleichwertige Alternativen vor,
Du hast recht, danke für die Korrektur. Nun habe ich es auch gefunden: Anlage 2, lfdNr. 74 StVO
Zitat
Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden. -
Ich kann auf deinen Bildern keine Beschilderung erkennen. Ich persönlich halte die markierten Parkflächen allein für nichtig. Diese würden mMn nur in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 315 Wirkung entfalten.
Zitat
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden.Im Übrigen gehe ich davon aus, dass das Wohnmobil auf deinem ersten Bild sowohl von den Maßen als auch von der Masse her nicht auf dem Gehweg geparkt werden dürfte.
-
Klimakleber? Am Ar... So geht Straßenblockade.
-
Anstatt Poller könnte auch entsprechend beschildert werden. Vermutlich sind aber modale Filter effektiver als Verkehrsschilder, die leichter zu ignorieren sind. Vorschlag für eine neue Schlagzeile:
RENITENTE AUTOFAHRER ZWINGEN STADT ZUM ABPOLLERN - RETTUNGSDIENST UNTER DRUCK
Beendet die automobilen Anarchie
-
Von links kommt eigentlich Radling, von einer Handvoll so genannter Fahrbahnradler mal abgesehen. Entlang der Schießgrabenstraße gibt es nur in Fahrtrichtung Süden einen untermäßigen, aber benutzungspflichtigen Buckel-Radweg, in Fahrtrichtung Norden soll man mit dem Rad unten am Lösegraben entlangfahren. Wer hier von links kommend ins Wasserviertel abbiegen wollte, ist sinnvollerweise schon an der vorigen Kreuzung links abgebogen. Dass hier jemand sein Fahrrad die Rampe vom Lösegraben zur Fahrbahn hochstemmt, um anschließend indirektes Linksabbiegen zu praktizieren, halte ich für unwahrscheinlich.
Für welche Radlinge ist dann diese Radfahrerampel gedacht, wenn nicht fürs indirekte linksabbiegen von der Schießgrabenstraße (in Fahrtrichtung Norden) in die westliche Lünertorstraße?
Aus welcher Richtung kommend?
Ich meinte Radfahrende, die die Lünatorstraße in westliche Richtung geradeaus über die Scholze-Kreuzung möchten. Radfahrenderweise verboten, aber wenn man sich beim Queren der Scholze-Kreuzung zur Fußgänger*in macht erlaubt, oder?
-
Welche Radwege bitte? Ich musste schon etwas suchen, aber nun glaube ich, in der Rezession wird Bezug auf die gelben, temporären Fahrbahnmarkierung abgezielt. Komische Baustelle, versteh ich auch nicht.
-
Malte Hinter der Kreuzung steht eine Ampel für den Radverkehr, die hier rot zeigt. Ist diese für Radverkehr, der auf dem Bild von links kommt und indirekt links abbiegen möchte?
Radfahrende können ja im Übrigen die Kreuzung abgestiegen als Fußgänger queren und danach radfahrend die Fahrt in der Lünertorstraße fortsetzten, oder?
-
Müssen dürfen ist die neue Wahlfreiheit.
-
Handelt es sich um eine echte Fahrradstraße oder ist dort auch MIV zugelassen?
-
Das ist übrigens der Abschnitt der Neubourgstraße zur Wallstraße, der am südlichen Beginn des GCL-Weges abknickt.
Fällt euch was auf?
Tipp: man quert dort vorne eine Hauptstraße. So sieht es von der Wallstraße aus, wenn man links in die Neubourgstraße abbiegt (Wegweisung zur Grundschule, wo man eigentlich keine Elterntaxis mehr haben will): Mapillary
Ist sowas wirklich zulässig? Die Einmündung der endenden Fahrradstraße scheint ja weder ein Lichtzeichen noch ein entsprechendes Verkehrszeichen zu haben, welche mit den Regelungen auf der Hauptstraße korrespondiert.
-
Irgendjemand hat den ja mal "Professor Unsinn" genannt. Dem würde ich zustimmen.
Wobei er ja schon in gewisser Weise recht hat. Einfach jeden Verbrenner im Privatbesitz gegen ein Elektrofahrzeug auszutauschen bringt nach meiner Ansicht keinen Gewinn für den Klimaschutz. Die Produktion von Elektroautos verbraucht Energie und Ressourcen. Da Stromer in der Anschaffung teurer sind als vergleichbare Verbrenner, hängt so eine Mobilitätswende zusätzlich weniger begüterte Bevölkerungsschichten ab.
Die logische Folgerung aus diesen Feststellungen wir Herrn Sinn allerdings wenig gefallen: Es braucht eine massive Reduktion des MIV und Güterverkehrs durch Verlagerung des Mobilitätsbedarfs auf ÖPNV, Fahrrad und Schiene. Gleichzeitig wird auch über die Sinnhaftigkeit von Fahrtwegen gesprochen werden müssen. Der am klimafreundlichsten zurückgelegte Kilometer ist der, der gar nicht zurückgelegt wird.
-
Radfahrer nach Zusammenstoß lebensgefährlich verletzt (kn-online.de)
Zitat
Der Radfahrer sei am Freitagabend auf dem Radweg der Budapester Straße in Richtung Neuer Pferdemarkt unterwegs gewesen, teilte die Polizei am Montag mit. In Höhe des dortigen Schwimmbades habe ein 28 Jahre alter Autofahrer nach rechts auf einen Parkplatz abbiegen wollen. Dabei sei es aus bisher noch ungeklärter Ursache zum Zusammenstoß mit dem Radfahrer gekommen.Der behelmte Radfahrer stürzte mit dem Kopf gegen einen Pfosten und musste reanimiert werden.
-
Was'n so schwierig am Einfangen?
Karton in den Wald stellen
5 min später Karton mit Löwin drin abholen ...
Streiche: Löwin
Setzte: Wildschwein
Guter Trick, Obelix

-
Ich denke mit dem §132 StGB kommt man hier nicht so recht weiter. Regelmäßig dürften die betreffenden Firmen und ihre Mitarbeiter*innen die generelle Befugnis zum Aufstellen von Verkehrszeichen haben. Sie üben das Amt halt nur fehlerhaft aus. Rechtswidrige Hausdurchsuchungen, Festnahmen etc. führen ja auch nicht zu Strafverfahren gegen die beteiligten Amtswalter.
-
Vater und Sohn verunfallen bei einer gemeinsamen Ausfahrt mit dem Auto. Der schwerverletzte Sohn wird in den OP-Saal geschoben. Der Chirurg erschrickt und sagt: "Ich kann nicht operieren, dass ist mein Sohn!"
-
... oder gleich nachts Brandsätze in ein Mehrfamilienhaus rein, weil die im EG den Werfern politisch offenbar nicht goutieren ... Nur durch Zufall ist das Feuer Do/Fr von selbst ausgegangen ...
Beziehst du dich darauf?
-
Folgemeldung hierzu. Die Kieler Nachrichten berichten, dass das Halteverbot am Deichweg wieder aufgehoben wurde. Begründung ist gemäß Artikel der massive Protest des entsprechenden Ortsbeirates. Inwieweit jetzt die Interessen der Eigentümerin der Straße (Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge und Schutz der Deichanlage) gewahrt werden sollen, dazu schweigt der Artikel leider.
-
https://www.pfalz-express.de/gewalttaetiger…-schwab-nieder/
Der Mann sei sehr groß gewesen, sagte Schwab, habe offensichtlich Migrationshintergrund, habe aber hervorragend deutsch gesprochen.
Potzblitz aber auch. Darüber hinaus beherrschte die benannte Person auch den aufrechten Gang auf den Hinterläufen, ohne dabei Gleichgewichtsstörungen zu zeigen. Wüsste man es nicht besser, es wäre glatt von der Beteiligung eines Homo Sapiens auszugehen.
Ob die Schelle hier tatsächlich rein auf die Auseinandersetzung über eine Parkberechtigung zurückzuführen ist? Angesichts dieses Zitats habe ich Zweifel.
-
Eine der unsinnigsten Neuerungen nach der Einführung von Papierstrohhalmen. Noch nie so viel gekleckert beim Einschütten. Absolute Feigenblattpolitik.
Das Abtrennen des Deckels von der Ausgussöffnung durch den Endverbraucher ist bis jetzt weder durch Straf- noch Bußgeldvorschriften sanktioniert. Daher: Schere frei.
