Von links kommt eigentlich Radling, von einer Handvoll so genannter Fahrbahnradler mal abgesehen. Entlang der Schießgrabenstraße gibt es nur in Fahrtrichtung Süden einen untermäßigen, aber benutzungspflichtigen Buckel-Radweg, in Fahrtrichtung Norden soll man mit dem Rad unten am Lösegraben entlangfahren. Wer hier von links kommend ins Wasserviertel abbiegen wollte, ist sinnvollerweise schon an der vorigen Kreuzung links abgebogen. Dass hier jemand sein Fahrrad die Rampe vom Lösegraben zur Fahrbahn hochstemmt, um anschließend indirektes Linksabbiegen zu praktizieren, halte ich für unwahrscheinlich.
Für welche Radlinge ist dann diese Radfahrerampel gedacht, wenn nicht fürs indirekte linksabbiegen von der Schießgrabenstraße (in Fahrtrichtung Norden) in die westliche Lünertorstraße?
Aus welcher Richtung kommend?
Ich meinte Radfahrende, die die Lünatorstraße in westliche Richtung geradeaus über die Scholze-Kreuzung möchten. Radfahrenderweise verboten, aber wenn man sich beim Queren der Scholze-Kreuzung zur Fußgänger*in macht erlaubt, oder?