etwa an den neu gebauten Radwegen entlang der Bundesstraße 4 von Lüneburg Richtung Süden.
Ist das dieser Radweg ? Neu und schon kaputt ?
etwa an den neu gebauten Radwegen entlang der Bundesstraße 4 von Lüneburg Richtung Süden.
Ist das dieser Radweg ? Neu und schon kaputt ?
Man weiss ja: Die Einzigen, die in Deutschland den Verkehr behindern dürfen, sind die Autofahrer
Die Bildunterschrift
ZitatJetzt soll Gehwegparken an der Barystraße aber verboten werden.
sagt ja schon viel. Das Gehwegparken war nie erlaubt. Sondern es wurde mit Unterstützung von gewissen Politikern ("„Ich parke dort auch auf dem Bürgersteig, weil die Straße eben nicht breit genug ist.“) rechtsfreie Räume geschaffen.
Definitiv verständlicher beschildert – allerdings sollte in einer 30-Zone der Radweg gänzlich verschwinden.
Eine Benutzungspflicht in der 30-Zone ist rechtlich nicht mit §45 (1c) StVO vereinbar :
ZitatDie Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.
hmmm ... etwa hier?
Jain. Im Verlauf der der Pforzheimerstr. gibt es mehrere Autohäuser. Früher (tm) war das ein benutzungspflichtiger Radweg für beide Richtungen, inzwischen nur noch optional . Das fiese ist aber , das weiter südlich per Zeichen 254 der Radverkehr verboten wird und durch das Industriegebiet Spinnerei geschickt wird. So das ein Großteil der Radfahrer die alten, minderwertigen Radwege benutzt.
Hoffentlich wird da auch die Fsst die Eignung des Autofahrers zum Führen eines KFZ überprüfen.
Und der Vorwurf der Nötigung erscheint auch an den Haaren herbeigezogen denn der erste Autofahrer ist ja am Radfahrer vorbeigekommen und da der rechte Straßenrand beparkt wird ist es wegen Sicherheitsabständen auch i.O. wenn zwischen den Straßenbahngleisen gefahren weil
1. nur so es möglich ist nicht im Bereich des rechten Gleises Rad zu fahren und gleichzeitig genügend Anstand zum "ruhenden KFZ-Verkehr" zu halten.
2. es für KFZ nicht möglich ist mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu überholen, wenn rechts noch ein Parker steht
Und eventuell man könnte auch noch argumentieren das der Radfahrer angehalten hat um §5(6) StVO zu genügen.
Aber autofahrende Polizisten sehen das wohl nur aus Windschutzscheibenperspektive
Das bestreiten die Darmstädter ja ganz massiv. Sie behaupten, dass der LKW an dieser Stelle schon im 90°-Winkel zum Radweg steht und der LKW-Fahrer den Radfahrer bequem durch die Seitenscheibe sehen kann.
Bei einer tiefgezogenen Seitenscheibe stimmt das wahrscheinlich. Aber wie hoch ist deren Anteil ?
Und bei wahrgenommenen Radfahrern kann das Hirn immer noch den Kurzschluss machen: Der biegt ebenfalls ab und kommt mir nicht mehr in die Quere.
Ergänzung: Abbiegeassistenten lassen sich laut des UDV-Versuchs auch aufs Glatteis locken
ZitatIm Mischverkehr ist es üblich und erlaubt, dass Radfahrer neben haltenden Fahrzeugen bis zur Haltlinie vorfahren.
Thomas Schlüter hat da mal seine Statistik ausgewertet. Und kommt zu dem Ergebnis, das es keine tödlichen Unfälle gibt, bei denen Radfahrer auf einer Fahrbahn rechts im Mischverkehr an an der Ampel wartenden KFZ-Verkehr vorbeigefahren sind. In allen Fällen fand das Vorbeifahren auf einer Radverkehrsanlage statt.
Dein Link funktioniert nicht (Typo ? ). Du meintest vermutlich https://www.dw.com/de/die-gr%C3%B…welt/a-57062272
Oder meinst Du, der schützt?
Der schützt Autofahrer davor, physikalisch nicht überholen zu können . Im dem der Radverkehr weit genug rechts geführt wird.
Es ist ein großer Irrtum, dass der Kraftverkehr es irgendwie mit mehr Geduld und Respekt honorieren würde, wenn er sieht, dass man sich abstrampelt. Aus der Lenkradperspektive gibt es eh keinen Unterschied zwischen 10 oder 30 km/h. Da bist du sowieso immer "stehendes Hindernis"/Slalomstange.
Das absurde dabei ist : Die gleichen Autofahrer haben wenig Skrupel nach Abschluss ihrer Fahrt den Verkehr mit einem geparkten Auto zu behindern
Ich vermute, den Unfallhergang kann man mit der Schleppkurve des LKW erklären. Die Sattelzugmaschine fährt den größten Kurvenradius und ist somit gerade noch an der Frau vorbeigekommen. Wenn man dann aber nicht sofort zurückspringt, kann man vom Auflieger umgestossen werden und dann von den Achsen des Aufliegers , die den engsten Kurvenradius haben, überfahren werden.
Mag sein, dass es einzelne Autofahrer*innen gibt, denen es missfällt, dass sie jetzt nicht mehr überall legal die Bürgersteige zuparken dürfen.
Nein , mit diesen Schildern wird nicht das Parken auf Gehwegen verboten. Das ist auch ohne Schild verboten. Sondern das Parken auf der Fahrbahn. Um sicherzustellen das der Fahrbahnverkehr nicht zu sehr durch den "ruhenden KFZ-Verkehr" behindert wird.
Die Mahnwachenszene "feiert" mittlerweile den 13. "getöteten" (sic!, Passivum) Radfahrer im laufenden Jahr in Berlin, obwohl es sich bei sieben und damit über der Hälfte der Fälle nach den vorliegenden Informationen um Alleinstürze gehandelt hat. In 4 der 7 Fälle gab es vor Ort "Infrastruktur".
Gibt es die Datenlage her Aussagen zu machen, ob die Alleinunfallgefahr auf "Infrastruktur" höher oder niedriger ist als auf der Fahrbahn ?
Und noch gegengerechnet:
An der Stelle wo jemand mit 20 km/h steht hat der 30 km/h Fahrende noch 28 km/h Geschwindigkeit und der 50km/h Fahrer hat noch nicht mit dem Bremsen begonnen.
Und an der Stelle wo der 30 km/h Fahrende steht hat man bei 50 km/h Ausgangsgeschwindigkeit noch 46,9 km/h.
ZitatWas soll das?
Du weist doch : Es wird unsagbar gefährlich für Radfahrer wenn sie wegen der Baustelle nicht sofort überholt werden können
85 Prozent sind demnach langsamer als 40 km/h gefahren.
Der Anteil der Autofahrer, die die Geschwindigkeitkeitsbegrenzung eingehalten haben, wird nicht angegeben. Warum wohl ?
Das von Seiten des ADFC.
Naja, ist ein Rennradfahrer.
Wo im Bild ist da der "Radweg" ? Er kann eigentlich nur links des Grünstreifens sein ![]()
Ich vermute ja politisches Geschacher als eigentlichen Sperrgrund
Ein Versuch sich in der Sanierungsliste ( Rang 27 von 39) vorzudrängeln ?
Ja , die genannten Wege sind "Waldwege" und nicht unbedingt fürs Rennrad geeigenet
Die nächste fürs Rennrad wirklich geeignete Umleitungsstecke dürfte Herrenalb-Bernbach-Moosbronn-Michelbach-Gaggenau-Gernsbach sein. 20 km statt 10 km.
Als geteerte Strecke gäbe es noch Herrenalb-Gaistal-Risswasen-Loffenau. Trifft aber ca. 2km oberhalb von Loffenau auf die Landesstrasse Und die Strecke ist schmaler und dürfte von der Oberflächenqualität nicht unbedingt besser sein. Bei ca. 4 km mehr Länge.
Zwischen Loffenau und Gernsbach dürfte das Igelbachtal die Alternative sein
Und das die Strecke nur für Radfahrer gesperrt wird ist eine Unverschämtheit. Mit googeln nach Unfällen findet man 3 Motorradunfälle seit 2018 , aber keine Fahrradunfälle.
Edit : Noch einen BNN+ Artikel vom 13.01.2023 gefunden:
ZitatL564 steht beim RP nicht oben auf der Prioritätenliste
Was sagt das RP dazu? Pressesprecherin Irene Feilhauer teilt auf Nachfrage mit: Die L564 zwischen Loffenau und Bad Herrenalb werde derzeit in der Priorisierung des Baureferats Mitte auf Rang 27 von 39 gelistet. Basis sei die sogenannte Zustandserfassung des Landes, die alle vier Jahre durchgeführt werde. Im Murgtal gebe es mehrere Strecken, die in der Priorisierung weiter vorne liegen. Dazu zählen die L78 zwischen Gernsbach und Baden-Baden und die L79 zwischen Forbach und Baden-Baden.