Der LKW-Fahrer ist offensichtlich nicht auf die Idee gekommen den vorgeschriebenen Frontspiegel auch zu benutzen. Deswegen Fahrfehler
§56 StVZO (
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. )
muss man so auslegen, das ein verkehrssicheres Fahrzeug nach richtiger Einstellung der Spiegel keine "toten Winkel" haben darf, da Straßenverkehr auf Sicht abgewickelt wird. Und jeder Fahrer ist verpflichtet, sein Fahrzeug vor Antritt einer Fahrt auf Verkehrssicherheit und damit auch auf richtige Einstellung der Spiegel zu überprüfen.
Ullie Leider haben automatische Notbremssysteme zu oft noch eine relativ hohe Fehlerquote. Was dazu führt, das sie abgeschaltet werden.