Beiträge von Mueck

    Ist denn der Gemeinderat (welcher?) da tatsächlich zuständig? Straßenverkehrsbehörde ist doch das Landratsamt Karlsruhe - an welches du auch deinen Widerspruch adressiert hast - in Stellvertretung für das Regierungspräsidium Karlsruhe/Land BaWü. Und verkehrsrechtliche Anordnungen sind auch nichts, was man einfach per demokratischer Mehrheitsentscheidung festlegen oder aufheben könnte.

    Dachte auch, SVB wäre der Landrat weil außerorts, aber die haben den Widerspruch an die Stadt Rheinstetten weitergeleitet. Das Buch der Zuständigkeiten hat halt manches Mal so seine 7 Siegel ... Und der dazugehörige Gemeinderat hat beschlossen, aber in der Tat bisher erfolglos. Ein GR kann zwar die Widmung änden und baulich ist er auch zuständig, aber straßenverkehrsrechtlich eben nur eingeschränkt ...

    - SV-Behörde macht das, was sie seit Jahrzehnten gelernt hat: KfZ-Durchsatz erhöhen. Ausserdem sind sie völlig unselbständige Untergebene der Lokalpolitiker.

    Schön wäre letzteres ...

    Ich klage ja gerade gegen kleine 205er an der B36 an Rheinstetten vorbei.

    Der Gemeinderat hatte zwischenzeitig, glaub zunächst in Unkenntnis der Klage, auf Antrag der CDU(!) fast einstimmig beschlossen, genau das zu machen, was ich will. Gerade heute kam aber die Antwort der SVB ans Gericht (das nach Übersenden des Vorgangs durch mich quasi fragte, ob die Klage überhaupt noch nötig sei), dass sie gar nicht dran denke, klein beizugeben und das so umzusetzen. Und sie darf das wohl ignorieren nach gültiger Rechtslage. Wenn ich nächste Woche um die Zeit mit der Weltrettung fertig bin, muss ich mal eine Antwort drauf verfassen ...

    auf einer 16 Meter entfernten Richtungsfahrbahn noch rollt.

    Der letzte Autofahrer in 6 könnte auch gedacht haben "Wieder ein Radler, der bei Rot gefahren ist, geht ja gar nicht anders, sonst wäre der nicht hier!", sprich: Man bräuchte auch einen Blick auf die Autoampel, um zu wissen, wer wirklich bei Grün/Gelb/Rot fährt um zu sehen, ob die Räumzeiten bei langsamen Autos versus schnellen Radlern zu knapp kalkuliert sind oder doch die Autler bzw. welche von denen die vermutete Kirschgrünfehlsichtigkeit haben ...

    Vermutlich von Branche zu Branche unterschiedlich ...

    Bei der gebeutelten Gastronomie ist eine Senkung (gab's da nicht schon eine von 19 auf 7?) die Möglichkeit, bei für den Verbrauchern gleichen Preisen die vergangenen und heutigen Verluste zu mindern.

    Lebensmittelmarkt ist umkämpft und hatte keine nennenswerten Einbrüche, da wird wohl eher weitergegeben.

    Und laufende Verträge wurden ja schon genannt, da ist der Preis ohne Ust. Vertragsbasis. Keine Wahl hat uch der Handwerker, der kürzlich ein Angebot über "x,- zzgl. ges. Ust" abgegeben hat, der muss nun zu x,- + (Ust-y) abrechnen.

    Das man nie umgeleitet wird, auch nicht über ungewöhnliche Strecken. kann man nicht sagen. Ich durfte meiner dunklen Erinnerung nach auch schon mal die [url=http://brouter.de/brouter-web/#map=11/52.3187/9.5380/standard&lonlats=9.443041,52.438408;9.677668,52.353294;9.74171,52.376851&profile=rail]Hannoveraner Güterumgehung[/url] bereisen, muss aber schon ewig her sein. So kommt es dann zu "umgekehrten Wagenreihungen" und da die bekanntermaßen nicht soooo selten sind ...

    Eingleisigkeit muss dabei kein Problem sein, denn es gibt (gab jahrzehntelang?) regulär eingleisige Strecken im IC(E)-Netz. Von Süden direkt nach Hildesheim ist glaub was und aus eigener Bereisung kenne ich Münster - Dortmund und war nicht erst "kürzlich" was im Wolfsburger Raum was zweigleisig ausgebaut worden?

    "Genau das" nicht unbedingt, die PM klingt danach, als wären alle 4 in die selbe Richtung gefahren und in dieser Richtung auch auf der richtigen Seite, also kein Radfahrer-Gegenverkehrsunfall (so klingt Dein Beitrag, als wenn Du davor gewarnt hättest), sondern Überholunfall.

    Wäre es wirklich exakt zur Prognose, würde ich die Presse umgehend darüber informieren, dass die alte Warnung an die Behörden zusammen mit der Originalmeldung in die Presse käme, am besten mit der Überschrift "Hätte der Unfall verhindert werden können?"

    Welche Farbe haben die "Sharrows" bei euch? Kannst du bitte mal ein Foto veröffentlichen? Der Engelbosteler Damm in Hannover hat auch so was wie "Sharrows". Aber die sind grün und schon deshalb schwer erkennbar. Und sie haben keine Pfeile, sondern bestehen nur aus einem Fahrradpiktogramm. Außerdem sind sie reichlich abgerieben:

    Ich würde gerne der Verwaltung vorschlagen, dass sie richtig schön große breite und weiße Sharrows dorthin machen soll. Dort wurde mir jedoch einmal gesagt, das widerspräche den einschlägigen Vorschriften.

    Mit grünen Piktogrammen sind unsere beiden Cityrouten bemalt.

    In Karlsruhe findet man an sharrowwürdigen Stellen auch schon mal weiße Piktogramme.

    "Echte" Sharrows, die ihren Namen auch verdienen, gibt es in unserer Gegend in den 2 Kommunen, in denen das Büro VAR+ (glaub varplus.de) die Radkonzepte aufgestellt hat, die sind auch dran über ihren Chef, der in passenden Gremien sitzt, die in die einschlägigen Richtlinien zu bringen.

    Vom Sharrow in Rheinstetten habe ich der Wikipedia ein Bild spendiert, die neueren Sharrows aus Waghäusel finden sich in diesem unseren Artikel, da hat man richtige Sharrows nach Knoten mit normalen Piktogrammen zwischendrin gemischt. Ausgeführt sind sie in der dickeren endgültigeren Form, wie man auch sonst dauerhafte Markierungen macht.

    Wo ist dann der Unterschied zur Nicht-Fahrradstraße?

    Genauer: ... zur Tempo-30-Zone?

    Es ist kaum einer da. Der Effekt ist eigentlich nur rein psychologisch, durch die beschilderung entsteht der Eindruck, der Autofahrer ist nur geduldeter Gast bei Radfahrern und nicht umgekehrt. Scheint aber halbwegs zu funktionieren.

    Ähnlich ist es mit dem "Sharrows", die eigentlich auch nur eine psychologischer Wirkung haben, keine rechtliche, aber auch die scheinen zu funktionieren und führen zu einem besseren Klima, wie die Fahrradstr., jedenfalls in unserer Gegend ...

    Ähm ...

    Da steht nix zum Parken!

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    Beginn einer Fahrradstraße
    Ge- oder Verbot
    1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
    2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
    3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
    4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

    Im Gegentum ist bei 4. auch der § 12 (ganz normales Parken am Fahrbahnrand und so) inkludiert ...

    Für eine Erledigung von nicht einmal einer Viertelstunde will man vielleicht nicht gleich 60 oder 198 Kilometer mit dem Rad zurücklegen,

    Papperlapapp. Ich bin vor wenigen Jahren 3x Karlsruhe - Calw geradelt (gesamt je so 130-160 km), um je einen Brief einzuwerfen!!!1

    Also für 1 sec vor Ort sozusagen ...

    Ok, es war je am Tag des Fristendes, ich hätte die Briefe auch schneller tippen *flöt* und schicken können, aber so wusste ich wenigstens auch, dass die Briefe ankamen und Porto gespart und auch war der schöne Weg das auf jeden Fall in Erinnerung bleibende Ziel. Ob alle Briefe letztlich Erfolg zeigten, muss sich noch zeigen ... Die Vorgeschichte war zwar im Prinzip erfolgreich, die Folgegeschichte ist noch offen ...