Ist denn der Gemeinderat (welcher?) da tatsächlich zuständig? Straßenverkehrsbehörde ist doch das Landratsamt Karlsruhe - an welches du auch deinen Widerspruch adressiert hast - in Stellvertretung für das Regierungspräsidium Karlsruhe/Land BaWü. Und verkehrsrechtliche Anordnungen sind auch nichts, was man einfach per demokratischer Mehrheitsentscheidung festlegen oder aufheben könnte.
Dachte auch, SVB wäre der Landrat weil außerorts, aber die haben den Widerspruch an die Stadt Rheinstetten weitergeleitet. Das Buch der Zuständigkeiten hat halt manches Mal so seine 7 Siegel ... Und der dazugehörige Gemeinderat hat beschlossen, aber in der Tat bisher erfolglos. Ein GR kann zwar die Widmung änden und baulich ist er auch zuständig, aber straßenverkehrsrechtlich eben nur eingeschränkt ...