5cm breite Pflastersteine im Boden versenkt.
... sind kein Bordstein ...
5cm breite Pflastersteine im Boden versenkt.
... sind kein Bordstein ...
- FGÜ: Ist vermutlich in Verlängerung einer Straße und quer über eine Kreuzung nicht zulässig.
- Bordsteine: Geht vermutlich auch nicht. Denn formal ist es ja eine normale Kreuzung. Es wäre mir neu, dass Bordsteine zur Regelung von Vorrang eingesetzt werden dürfen.
- VBB: Man könnte die Kreuzung als VBB deklarieren. Das müsste gehen, oder?
1. In Stuttgart hat man da keine Hemmungen ...
2. Abgesenkte Bordsteine regeln durchaus das EINFAHREN in eine FAHRBAHN, bei Deinem Vorschlag wäre es umgekehrt, also fraglich ...
3. Wenn der vbB > 30 m in die Fuzo reinreicht, ginge das, bei weniger nach BGH nicht, eigentlich ...
Man könnte sich auch einfach ein neues Verkehrszeichen / Zusatzzeichen ausdenken, das die Vorfahrt um einen "Vorgang" erweitert.
Eigentlich sagt das Zz über dem 205 nur, dass mit Radfahrern aus beiden Richtungen zu rechnen ist, das ist bei Fußgängern aber eine Binsenweisheit ...
Ja... was gilt denn, wenn Verkehrszeichen etwas anderes regeln als die allgemeinen Regeln?
Das Dumme daran ist, dass derjenige, der das Stoppzeichen hat, ja vermutlich auch das Fußgängerzonenschild prima sieht, wenn er den Blick suchend nach Vorfahrtberechtigten schweifen lässt, und damit sofort sieht, dass von dort ja kein Vorfahtberechtigter kommen kann, weil Fuzo.
Dazu gab es bspw. in KA schon mal 1 oder 2 Urteile. weil man so ähnlich der Tram aus der Fuzo Vorfahrt geben wollte, Autofahrer bekam Recht ...
Inzwischen hat man an der einen Stelle den Beginn der Fuzo etwas zurückverlegt, aber nur in der Mitte (nicht am Rand, da steht's immer noch nahe der Bordsteinkante) und auch nicht weit genug weg nach dem BGH-Urteil, der das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs 30 m weiter wirken ließ ...
Ich erwarte also mit Spannung den nächsten Unfall mit neuem Urteil ... Hätte ich ein altes Auto statt eines Rades, würde ich es ja für eine Fortschreibung des Rechts opfern ...
100% zustimmung zu deiner analyse
Der 2. Fall ist schlicht zu weit abgesetzt. lässt sich nur baulich reparieren ...
Achso:
Ob's so sein soll ...
Mn müsste mal in de EAÖ schauen (Empf. Anlagen Öff.V. oder so), was die dazu sagt ... Die habe ich aber nicht ...
Da es an der Trennung zwischen G und R mangelt, hat das 241 seine Wirkung verloren und man kann m.E. rechtzeitig vorher vom R runter ...
Man kann aber auch interpretieren, dass dorthin, wo ein Radweg ohne Ende hinführt, ein nicht b-pfl. gemeinsamer G+R weiterführen muss und kann weiterradeln ...
Kniffliger wird's in solchen Fällen:
(Bremerhaven ggü. der Marineschule)
(Ich meine, ich hätte mal im VP gefragt, wer da Vorrang hätte, weiß aber nicht mehr, ob es ein Ergebnis gab)
Ich würde die Grenze so ziehen wie bei Fotos(/Actioncam) zum Behufe des Anzeigens.
Es gab den Fall desjenigen, der die Halter unangeleinter Hunde ablichtete, das wurde als unzulässig gewertet, da er nicht in eigener Betroffenheit ablichtete, sondern sich als Hilfssherriff für die Allgmeinheit betätigte.
Dashcam zum Nachweis der eigenen Unschuld wurde dagegen schon (mehrfach?) als zulässiges Beweismittel gewertet.
Sprich: Geht es um die eigene Sache (ICH wurde durch den Falschparker auf einem meiner Wege, der nicht dem "Streife fahren" diente, höchstpersönlich behindert oder durch einen Engüberholer selbst gefährdet etc.pp. Ggfs. auch Ablichten eines Unfallflüchtigen als Zeuge), dann gehe ich von Zulässigkeit von Anzeigen/Fotos/... aus, wenn Anzeigen mein Hobby wäre, wäre das dagegen nicht von den §§ gedeckt.
Es gibt aber weit und breit keinen Fußweg.
Doch. Auf der anderen Straßenseite, wo Häuser stehen. Oder auf der anderen Seite des Platzes, wo auch wieder Häuser stehen. Das reicht dicke, steht glaub auch irgendwo in der VwV-StVO ...
Niederländische Verkehrsregeln
ZitatArtikel 4
- 1 Voetgangers gebruiken het trottoir of het voetpad.
- 2 Zij gebruiken het fietspad of het fiets/bromfietspad indien trottoir en voetpad ontbreken.
- 3 Zij gebruiken de berm of de uiterste zijde van de rijbaan, indien ook een fietspad of een fiets/bromfietspad ontbreekt.
- 4 In afwijking van het eerste en het tweede lid gebruiken personen die zich verplaatsen met behulp van voorwerpen, niet zijnde voertuigen, het fietspad, het fiets/bromfietspad, het trottoir of het voetpad. Zij gebruiken de rijbaan indien een fietspad, een fiets/bromfietspad, een trottoir of een voetpad ontbreekt.
Die Übersetzungskugel macht daraus:
ZitatArtikel 4 1 Fußgänger benutzen den Geh- oder Fußweg.
2 Sie benutzen den Radweg oder den Rad-/Mopedweg, wenn kein Geh- und Fußweg vorhanden ist.
3 Sie benutzen den Randstreifen oder die äußerste Seite der Fahrbahn, wenn auch kein Radweg oder Rad-/Mopedweg vorhanden ist.
4 Abweichend von Absatz 1 und 2 benutzen Personen, die sich mit anderen Gegenständen als Fahrzeugen fortbewegen, den Radweg, den Rad-/Mopedweg, den Geh- oder Fußweg. Sie benutzen die Fahrbahn, wenn kein Radweg, kein Rad-/Mopedweg, kein Geh- oder Fußweg vorhanden ist.
Für Radfahrer gilt:
ZitatArtikel 5
- 1 Fietsers gebruiken het verplichte fietspad of het fiets/bromfietspad.
- 2 Zij gebruiken de rijbaan indien een verplicht fietspad of een fiets/bromfietspad ontbreekt.
- 3 Zij mogen het onverplichte fietspad gebruiken. Bestuurders van snorfietsen uitgerust met een verbrandingsmotor mogen het onverplichte fietspad slechts gebruiken met uitgeschakelde motor.
- 4 Bestuurders van fietsen op meer dan twee wielen die met inbegrip van de lading breder zijn dan 0,75 meter en van fietsen met aanhangwagen die met inbegrip van de lading breder zijn dan 0,75 meter mogen de rijbaan gebruiken.
- 5 Bestuurders vanaf 16 jaar van snorfietsen als bedoeld in artikel 1, eerste lid, onderdeel e, subonderdeel d, van de wet mogen het trottoir en het voetpad gebruiken indien zij beschikken over een gehandicaptenparkeerkaart of een bij ministeriële regeling aangewezen kaart ten behoeve van het vervoer van gehandicapten.
- 6 Bestuurders jonger dan 16 jaar van snorfietsen als bedoeld in artikel 1, eerste lid, onderdeel e, subonderdeel d, van de wet gebruiken het trottoir of het voetpad indien zij beschikken over een gehandicaptenparkeerkaart of een bij ministeriële regeling aangewezen kaart ten behoeve van het vervoer van gehandicapten.
- 7 Het eerste lid, het tweede lid en het vierde lid gelden niet voor bestuurders als bedoeld in het zesde lid.
- 8 Bestuurders van snorfietsen gebruiken de rijbaan indien dit bij verkeersbesluit, bedoeld in artikel 15, eerste lid, van de wet, is bepaald en bij het verkeersteken dat het verplichte fietspad aangeeft een onderbord dit aanduidt.
- 9 Het achtste lid is niet van toepassing op snorfietsen als bedoeld in artikel 1, eerste lid, onderdeel e, onder d, van de wet en op bestuurders van snorfietsen zijnde bestuurders als bedoeld in het vijfde en zesde lid van dit artikel.
Durchgekugelt:
ZitatAlles anzeigenArtikel 5
1 Radfahrer benutzen den obligatorischen Radweg oder den Rad-/Mopedweg.
2 Sie benützen die Straße, wenn es keinen obligatorischen Radweg oder einen Rad-/Mopedweg gibt.
3 Sie dürfen den optionalen Radweg benutzen. Fahrer von Mopeds mit Verbrennungsmotor dürfen den optionalen Radweg nur bei ausgeschaltetem Motor benutzen.
4 Fahrer von Fahrrädern mit mehr als zwei Rädern, die breiter als 0,75 Meter einschließlich Ladung sind, und von Fahrrädern mit Anhänger, die breiter als 0,75 Meter einschließlich Ladung sind, dürfen die Fahrbahn benutzen.
5 Fahrer von Mopeds im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e Buchstabe d des Gesetzes ab 16 Jahren dürfen den Geh- und Gehweg benutzen, wenn sie einen Behindertenparkausweis oder einen durch Ministerialverordnung für die Zweck der Beförderung von behinderten Menschen.
6 Fahrer von Mopeds unter 16 Jahren im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Teil e Buchstabe d des Gesetzes benutzen den Geh- oder Fußweg, wenn sie einen Behindertenparkausweis oder einen zu diesem Zweck durch eine Ministerialverordnung bestimmten Ausweis besitzen der Beförderung behinderter Menschen.
7 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 4 gelten nicht für Direktoren im Sinne von Absatz 6.
8 Mopedfahrer benutzen die Straße, wenn dies durch eine Verkehrsverordnung im Sinne von Artikel 15 Absatz 1 des Gesetzes festgelegt wurde und ein niedrigeres Schild am Verkehrsschild für den obligatorischen Radweg darauf hinweist.
9 Absatz 8 gilt nicht für leichte Mopeds im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben e, d des Gesetzes und für Fahrer von leichten Mopeds, die Fahrer im Sinne der Absätze 5 und 6 dieses Artikels sind .
Findet jemand dort die Schutzstreifen?
Mir war so, als gäbe es in NL zwei Sorten davon mit und ohne Benutzungspflicht ...
(Oder war's Belgien?)
Irgendwo in der NL-"StVO" steht zumindest, dass bei Abwesenheit von Gehwegen der Radweg mit dem Rundschild benutzt werden darf bzw. sogar muss. Ein "240" kennt man genau deswegen in NL nicht. Den Link zur NL-"StVO" habe ich aber nur zuhause ...
entweder auf dem gleichen Weg runtergefahren ist, nebenan die Treppe genommen hat
Ah, dann fehlt der Weg noch in OSM ...
Der Standort an einem Bundesstraßenparkplatz spricht auch eher nicht für einen Radweg.
Es wird aber gelb Radverkehr reinverwiesen, wenn ich das richtig lokalisiere ...
In dem verlinkten Focus-Artikel heißt es:
"Parkt die S-Klasse rückwärts aus, bremst sie notfalls automatisch, um eine Kollision zu verhindern. Mit dem XC40 bringt Volvo im Frühjahr in der Golfklasse ein SUV mit Notbremse für das Rückwärtsfahren auf den Markt. Steuert der Fahrer retour, und die Radareinheit im Heck entdeckt Verkehr ab einer Größe von kleinen Motorrädern stoppt das SUV automatisch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das System der Schweden bereits querende Fußgänger und Fahrradfahrer erkennen und bei Kollisionsgefahr bremsen – für Unfallforscher eine entscheidende Funktion, auf dem Weg zu einem sichereren Straßenverkehr."
Das unterstrichene ist Dir aber auch aufgefallen?!
Demnach ist für den ab 2022 vorgeschriebenen Rückfahrassistenten keine automatische Bremsfunktion eine notwendige Voraussetzung. Der Fahrer wird lediglich gewarnt. Das sieht sehr danach aus, als sei es der Fahrzeugindustrie erfolgreich gelungen, die Kosten zu drücken. Auf Kosten der Sicherheit besonders der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen.
Bei einer automatischen Bremsung könnte man vmtl. nicht mehr gaaaaanz langsam an Hindernissen vorbei rangieren und so mancher käme nicht mehr aus seiner Garage raus ... Aus Umweltsicht mag das gut sein ... *flöt*
IUnd durch ein
bleibt der Gehweg ein Gehweg.
M.E. ist nur die Kombi aus Gehwegschild und diesem Zz ein richtiger "Gehweg, Schleichradler frei", weil nur für diese Kombi die StVO dies definiert.
Alleinstehend links ist es in der StVO dagegen als "anderer Radweg" nach § 2 definiert, alleinstehend rechts kann es daher nichts anderes bedeuten, auch wenn das nicht explizit definiert ist, da die genaue Kenntlichmachung eines anderen R. rechts eben nicht genau definiert ist.
Wenn man von einem Fahrzeug mit 3,5 Tonnen Gewicht umgemäht wird, hilft ein Helm ziemlich wenig.
Eben!
Dazu auch interessant (von letztem Jahr, aber immer noch aktuell) die Einschätzung des Fahrradhelmherstellers Giro:
Danke!
Woher hast du die Info, dass der Gehweg beteiligt war? Ein Rennradfahrer wird bei der gut asphaltierten und breiten Fahrbahn bei T30 kaum auf einem Pflaster-Gehweg von einem Meter Breite hinter den Bäumen fahren, wenn er gar nicht muss (und oft auch nicht dann, wenn er müsste).. Außerdem müsste der Kollisionspunkt viel weiter in der Nebenstraße sein.
Stimmt irgendwie ... War ein voreiliger Schluss nach Finden des Schildes und der Erfahrung, dass 95 % oder so dann dort radeln ... Quote mag bei Rennrädern geringer sein, ja ... Wobei der Kollisionspunkt auch aus dem Versuch eines Ausweichens nach links resultieren könnte ...
Interessant auch das, was im Bericht fe_lt, was sonst gerne erwähnt wird:
Der Hinweis auf den Helm.
Dabei gab's diesmal doch sogar schwere Kopfverletzungen ... (laut Artikel, in der PM feht das)
Er liegt aber im Bild rum ...
Laut Google übrigens Gehweg, Schleichradler frei ... Ist das noch so?
Auch Ultraschall nach hinten hilft nix, wenn der Radfahrer von der Seite in den Raum hinter dem Auto einfährt ...
Das Kind soll das herannahende Auto erkennen, nicht etwa der Autofahrer das herannahende Kind.
"neunjähriges Mädchen ... über einen abgesenkten Bordstein vom Gehweg auf die Straße gefahren"
Bei Gehwegnutzung von Kindern nach § 2 besteht dummerweise eine Absteigepflicht an Kreuzungen ...
Nicht dass man einem solchen Kind bei Nichtbeachtung ein Knöllchen ausstellen könnte, da noch nicht strafmündig ...
Ob's auch zivilrechtlich irrelevant wäre, weiß ich nicht ...
Wenn's abseits von Kreuzungen war, gäbe es noch § 10. Steht ja nix Konkretes dabei, könnte ja auch aus einem Querweg oder einer Ausfahrt raus gewesen sein