Beiträge von Peter Viehrig

    Der Rentner sieht Einbrecher ohne Beute flüchten und erschießt einen davon, um ihnen eine Lektion zu erteilen.


    Dieser Sachverhalt ist aber so nicht festgestellt. Festgestellt ist vielmehr:

    Er schoss, um den Raubtätern zu verdeutlichen, dass sie nicht zurückkommen sollten.

    Angesichts des Vorgeschehens ist das:

    1. Notwehr zur Abwehr möglicherweise weiterer folgender Angriffe

    2. Selbst wenn nicht, ist das im Rahmen des §33 StGB straffrei zu halten.

    Hier wird überlegtes Handeln unterstellt. Genau das war nicht der Fall. Der BGH tut so, als ob man in einer Notwehrsituation eine Maschine sei, die sorgsam das eigene Handeln abwäge. Um solchen Urteilen vorzubeugen, um also Opfer, die sich wehren, nicht auch noch ein weiteres mal zu bestrafen, hat der Gesetzgeber den §33 StGB geschaffen. Exakt für einen solchen Fall wie oben. Die Schwarzkittel verurteilen trotzdem. Sie stellen sich über den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers und über den Wortlaut des Gesetzes.

    Ich nenne das Rechtsbeugung, denn es ist welche.

    (Wenn BGH-Richter diese begehen, bleibt die natürlich straffrei, wie eigentlich immer.)

    Hast zu dem Thema mal einen Link? Nach dem was ich auf die Schnelle in §32 und §33 StGB lesen konnte, ist das vom Gesetzgeber definiert, wenn auch ohne diesen konkreten Begriff.

    Hast Du den §33 StGB gelesen? Der ist ganz kurz:

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    Deutsche Richter machen daraus regelmäßig das exakte Gegenteil, sie bestrafen in genau diesen Fällen.

    Die Gerichte sollten sich an die Intention der Gesetze halten, und die ist hiermit dokumentiert.

    Sie sollten...

    Was sie dann tun, ist eine ganz andere Sache. Deutsche Gerichte bis hinauf zum BGH halten sich mitunter noch nicht einmal dann an die Intention des Gesetzgebers, wenn er sie sogar im Gesetz explizit dazuschreibt, siehe z.B. der von diesen völlig frei erfundene "Notwehr-Exzeß", der eben dieser im Gesetz festgeschriebenen Intention des Gesetzgebers eindeutig widerspricht. Aber was juckt das schon einen Schwarzkittel.

    Ein Kettenraucher schnitzt... ;)

    - ähm -

    Made in Langendreer

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    via

    rad-spannerei.de

    Ich meine, der "Luxus" besteht nicht in der Nutzung eines bestimmten Verkehrsmittels, sondern in dem damit und deswegen gezechten erhöhten Mobilitätsbudget. Wenn die Leute mit dem Wagen nur zum Brötchen holen fahren würden, dann wäre die berüchtigte Fahrt zum Bäcker umwelt- und verkehrspolitisch ebenso irrelevant wie die Abwicklung des gleichen Weges zu Fuß, mit dem Rad (oder wegen mir auch mit dem Privathelikopter).

    Das ist, mit Verlaub, Unfug. Allein die Herstellung eines bestimmten Verkehrsmittels hat ja einen Ressourcen- und Landschaftsverbrauch zur Folge (wenn auch eher in Asien als in Deutschland). Dieser läßt sich allenfalls dadurch in ein vertretbares Maß bringen, wenn die Nutzung pro Ressourcen- und Landschaftsverbrauch gesteigert wird, was bei Verwendung eines PKW ausschließlich für Fahrten zum Bäcker niemals gelingt. Die umweltpolitisch sinnvolle "Maßeinheit" ist also der o.g. Verbrauch pro tatsächlich erfolgter Personen- und/oder Gütertransportleistung. Hier haben Schiff, Schiene, Fahrrad und zu Fuß die besten Werte, allerdings nur bei viel Leistung und viel Strecke. Ein Schiff z.B., welches nach Herstellung nur im Hafen herumliegt, wäre zwingend ein umweltpolitisches Desaster. Ein PKW ist und bleibt in dieser Hinsicht die pure Verschwendung, auch wenn diese bei hoher Fahrleistung etwas geringer ausfällt. Dies sollte sich eben auch im Preis bei Erwerb und Unterhalt niederschlagen.

    Heute kann man so ein Gesetz kaum noch einführen. Mir fällt auch kein sinnvoller Weg ein.

    Zugegeben, auf einen Schlag geht das nicht, in kleinen, aber jährlichen Etappen jedoch sehrwohl. Das beginnt damit, daß man grundsätzlich entgeltfreie Parkplätze im öffentlichen Raum abschafft, stattdessen eine jährlich steigende Stunden- oder Jahresmiete dafür erhebt (innerstädtisch teuerer als draußen), dann die Bußgelder erhöht und schließlich die Kontrolldichte verschärft, weil sich das wieder rechnet, denn man kann bei Falschparkern z.B. die Miete verdoppeln (wegen nicht genehmigter Nutzung des öffentlichen Raums) und von Entgeltverweigerern die Miete plus Mahn- und Bearbeitungskosten nachfordern, womit sich verstärkte Kontrollen für die Gemeinde auch dezentral wieder rechnen.

    10 Jahre, und das wäre durch.

    Die Nutzung eines privaten Kfz muß zu dem Luxus werden, der sie beim Ressourcen- und Energieverbrauch ganz überwiegend längst ist: Pure Verschwendung, wie für die Reichen heutzutage Privatflugzeuge. Für die Allgemeinheit hingegen etwas, das man sich für einen besonderen Urlaub oder den einmaligen Ausflug nach Posemuckel ausnahmsweise mal aus den Rippen schneidet und mietet wie einen Hubschrauberrundflug.

    Das halte ich jedenfalls für sinnvoller als kostenlose Fahrt für alle.

    Warum eigentlich? Der fahrscheinlose ÖPNV ist eine der einfachsten und schnellsten Möglichkeiten, den Kfz-Anteil am Verkehrsaufkommen signifikant zu senken. Finanzierbar wäre das auch, sinnvollerweise durch Rückführung der Subventionen für PKW (z.B. kein kostenloser öffentlicher Parkraum).

    Ich finde diese Hilfskonstruktion in den sehr seltenen Fällen, in denen ich sie vorfinde, bisher immer ausgesprochen bedacht gewählt. Das Zeichen [Zeichen 240] spricht ein Verbot für alle Kfz aus. Dieses Verbot wird durch [Zusatzzeichen 1020-30] für Anlieger aufgehoben, trotzdem behalten Fußgänger und Radfahrer ihren Vorrang, was den verbleibenden Kfz-Verkehr deutlich entschleunigt. Es ist die sparsamste Schilder-Kombination, mit der man das erreicht.

    tagespiegel.de - Aktion gegen Falschparker Jetzt soll abgeschleppt werden

    Immer mehr Berliner ärgern sich über zugeparkte Rad- und Gehwege. Nun wird die Polizei aktiv und will fünf Tage lang "konsequent gebührenpflichtig umsetzen".

    Eine Woche Normalität - der Härtetest für Berlin. Da haben wir ja noch Glück, daß man sich auf die zentralen Stadtteile/Bezirke (Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln.) beschränkt. Ich benötige bald einen neuen Personalausweis, den kann ich dann wahrscheinlich nur nach sechswöchiger Voranmeldung beantragen und nächstes Frühjahr abholen, weil die Berliner Verwaltung bis dahin mit der Auswertung der obigen Aktion ausgelastet sein wird.

    c't uplink 18.9: Das Auto von morgen:

    In der aktuellen c't 20/17 haben wir uns in mehreren Artikeln angesehen, wie das Zukunft des Autos und der Mobilität aussehen wird. Dabei geht es nicht nur um ferne Zukunftsvisionen: Im nächsten Jahr fährt bereits ein Fahrzeug im deutschen Straßenverkehr, in dem man im Stau Film gucken oder Tweets lesen darf, während das Auto vorwärtsschleicht.

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    Nochmal: Was gilt und was sinnvoll ist, sind zwei Paar Schuhe. Für wen (E.T.?) und warum (wegen der lauschigen Vollmondnacht in Ozeanien?) man anhalten soll, spielt für die Gültigkeit der Ampel keine Geige. Im gezeigten zweiten Beispiel in der Langenhorner Chaussee würde auch ich bei Rot (allerdings besonders aufmerksam und langsam) fahren, weil da aufgrund des Absperrgitters niemand queren kann. Jedoch ein mir wegen einer solchen Rotlichtfahrt möglicherweise verhängtes Bußgeld anstands- und diskussionslos akzeptieren, wissend, daß es sich um reine Schikane handelt. Aber die ändert auch bloß nix an der Gültigkeit der Ampel, also Klappe halten, zahlen, beim nächsten mal halt nach den Schikaneuren Ausschau halten.

    Rot heißt nicht hier anhalten, es heißt laut StVO: Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

    Nun ja, das steht da zwar so, jedoch ergänzt der §37 (2) Nr. 2

    An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.

    Das ist auch naheliegend, ansonsten wären beispielsweise Baustellenampeln auf Landstraßen, die jeweils wechselnd eine Spur für entgegengerichtete Fahrtrichtungen freigeben, unwirksam. Und natürlich fährt man auch als Radfahrer in den Schutzbereich der Lichtzeichenanlage ein. Daß bei der Gestaltung der Ampelanlage Radfahrer mal wieder vergessen wurden - geschenkt. Das ändert nix an deren Gültigkeit für sie. Eine mögliche Lösung wäre ein dauerhaft Grün zeigendes "besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr". Aber das fehlt nun mal.

    Ich mache mich mal wieder unbeliebt...

    1. Die Fahrbahnampel gilt natürlich, weil der Radweg die Fahrbahn begleitet (weniger als 5m von ihr entfernt ist), somit an deren Vorrangsregelungen und der Gültigkeit ihrer dortigen Lichtzeichenanlagen teilnimmt, sofern nichts abweichendes gilt. Mangels besonderer Lichtzeichen für den Radverkehr gilt nichts abweichendes, es gilt also der Standard. All das haben wir in diesem Forum schon viele male durchdekliniert. Ob die StVB das oder etwas ganz anderes gemeint und beabsichtigt hat, spielt für die Gültigkeit nur dann eine Rolle, wenn eine Anordnung wegen Sinnwidrigkeit oder innerer Widersprüchlichkeit schlicht nicht befolgt werden kann. Ob die Anordnung sinnvoll ist, spielt für deren Gültigkeit hingegen keine Rolle.

    2. Ob es nun sinnvoll ist, als Radfahrer die Ampel zu beachten, kann ich aus der Ferne und nur anhand der Photos nicht sicher beurteilen. Ich meine jedoch, einen abgesenkten Bordstein zu erkennen, damit der Radweg von links aus Richtung Kleine Archivstraße kommende Radfahrer aufnehmen kann, die dann Vorrang haben, wenn die Ampel für den Salztorswall Rot zeigt.

    3. Da ich die Gültigkeit der Ampel nicht für von vorneherein offensichtlichen Dummfug halte, würde ich sie beachten, also bei Rot halten.

    auch die Atomkraft hat ein paar wirklich beeindruckende Vorteile. Kein CO2-Außstoß bei der Energieerzeugung, deutlich weniger Tote pro GWh als alle anderen Energieformen und eine schnelle An-/Abschaltbarkeit, wie ein Pumpspeicherkraftwerk. Das sind alles keine Kleinigkeiten. Dem Gegenüber steht eine wirklich bedrohliche Last an Abfall.

    Der letzte Satz ist der entscheidende: In die Berechnung der Toten pro GWh und die CO2 Bilanz müssen natürlich auch die Rohstoffgewinnung sowie die nächsten mehreren 100.000 Jahre Atomabfallwirtschaft mit einfließen:

    Für die Entsorgung für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wird in Deutschland das Bergwerk Schacht Konrad umgebaut. Diese Abfälle stellen 90 % des Gesamtvolumens dar, jedoch nur 1 % der Radioaktivität.
    Obwohl seit Jahrzehnten technische Verfahren zur Konditionierung und Endlagerung erprobt werden, ist die Entsorgung für hochradioaktive Abfälle ungelöst. Insbesondere mittel- und hochradioaktive Abfälle stellen große Herausforderungen an die Entsorgung. Aufgrund der langen Halbwertszeiten vieler radioaktiver Substanzen fordert die deutsche Gesetzgebung eine sichere Lagerung über 1 Million Jahre.[8] Die Halbwertzeit von Plutonium-239 beträgt 24.000 Jahre.

    (Hervorhebung von mir)

    Mal ganz abgesehen von der Verantwortungslosigkeit und dem Irrsinn, mehreren hundert bis mehreren tausend nachfolgenden Generationen dieses Problem überhaupt aufzuhalsen.