Aus meiner Sicht klar. Auf der Fahrbahn gilt die Fahrbahnampel, auf dem Gehweg (Radfahrer frei?) die kombinierte Fußgänger/Fahrradampel.
Mal davon abgesehen, daß man womöglich darüber streiten kann, ob ein Radfahrstreifen zur Fahrbahn zählt oder nicht: Das ist hier nicht relevant. Schauen wir einfach in die VO:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Handelt es sich bei dem Streifen um eine Radverkehrsführung? Das geht aus dem Photo nicht eindeutig hervor, aber vermutlich schon. Benutzt man diese, gilt "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr", sofern vorhanden. Gibt es ein solches? Ja. Fertig.