Beiträge von Peter Viehrig

    Zunächst etwas zur allgemeinen Unterhaltung:

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    Als beiläufige Erkenntnis: Man sieht sehr schön, wie entspannt auch "dickes" Verkehrsaufkommen "unterschiedlichster Verkehrsträger" bei gemeinsam genutzter Fahrbahn sein kann, wenn die Geschwindigkeitsdifferenzen nur klein genug sind.

    Und nun das wichtigere:

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    Auch hier fällt neben dem Erkenntnisgewinn ein bißchen Unterhaltung mit ab. Bei Weiterverbreitung immer diesen Link nachschieben:

    Wie sieht die Sache aus, wenn man auf dem Video sämtliche Personen unkenntlich macht und das Original löscht?


    Eigentlich einfach: Die Überwachung ist unzulässig, was man hinterher mit deren Ergebnissen macht oder auch nicht, spielt schon keine Rolle mehr.

    Im Pkw! Was ist mit einem Fahrrad? Immerhin hätte das Gericht doch auch "Fahrzeug" sagen können!? Okay..., wäre wohl kein nennenswerter Unterschied - obwohl gerade die Justiz oft jedes Wort auf die Goldwaage legt.


    Bitte nicht kleinlicher werden, als es die Berufsrechthaber schon sind... 8) Die Argumentation wäre exakt die selbe.

    Der entscheidende Passus ist die Veröffentlichung von Fotos oder Videos.


    Nein. Sie sind schon zu weit. Sobald Personen nicht nur Beiwerk sind, wird deren Erlaubnis benötigt. Jedenfalls in Deutschland. Die kann auch stillschweigend durch konkludentes Handeln erteilt werden (z.B. Feiern und dergl.)

    Solange diese (ohne Zustimmung der Personen, außer es handelt sich um Personen "öffentlichen Interesses") nirgends öffentlich gemacht werden, sollte alles okay sein. Eine Grauzone wird es aber wohl immer geben...


    Das ist (genaugenommen nicht mehr) die Grauzone.

    Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen - Internet-Law

    Zitat

    Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden. Das hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 17.2.2015 (Az.: I 3 S 19/14) entschieden. Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, die auch nicht durch das Interesse an der Erlangung eines Beweismittels gerechtfertigt ist.

    Zivilprozeß wohlgemerkt. Strafprozesse sind eine andere Baustelle, da wäre das Beweisverwertungsverbot wahrscheinlich obsolet.

    Ich muß zugeben, die Begründung des Gerichts finde ich ausnahmsweise mal überzeugend.

    Oder sollte ich da sicherheitshalber in der Klageschrift dann darauf eingehen?


    Ja.

    Dieses jüngste Bokelmann-Urteil ist ein schönes Musterbeispiel, wie Juristen Gegebenheiten nutzen, um doch noch an geltender Rechtslage vorbei urteilen zu können. Von lichter Breite zu baulicher Breite hin zu vereinzelten Engstellen hin zu Hecken, die in den Weg wachsen und bei denen man bitte auf den Ackerstreifen zwischen "ach so gefährlicher" Hauptraße und gewachsenem Urwald auf dem ehemaligen Radweg ausweichen möge. Das alles ohne irgendeine Verpflichtung für die Straßenverkehrsbehörde. Hinreisend. Bestätigt alle Vorurteile gegenüber Juristen. Selbstherrlich bis zum platzen.

    @Kampfradler

    Der Bokelmann ist ja eine echte Entdeckung! Vielen Dank dafür.

    Das Layout bei dem aber ist wirklich grauenvoll. Und helle Schrift auf dunklem Grund sollte ohnehin verboten werden für Texte, die länger als einen Halbsatz sind. Davon bekomme ich zuverlässig Kopfschmerzen, weshalb ich auch auf hamburgize.com stets nur kurz durchhalte.

    Interessieren würde mich, weshalb eine NDR-Reportage auf "Spiegel-TV" läuft... ?(


    Denkbar ist, daß Spiegel TV die Reportage gekauft hat. Oder es sich ursprünglich um eine Auftragsproduktion von Spiegel TV handelte, die zuerst im NDR lief. Beides gibt es gelegentlich. Insbesondere in den Öffentlich-Rechtlichen Spartenkanälen laufen manchmal auch Spiegel-TV-Produktionen.

    Wäre hier zu lang...

    Das ist doch das schöne an einem Forum und gerade an diesem Thread: Musterfälle. Alle können quasi live dabei sein, beispielhaft nachlesen, wie es laufen könnte, wo Gefahren lauern, was man beachten sollte, was benötigt wird (Geld, Anwälte, Gutachten, Personalausweise?) und daraus lernen.

    Kurz: Nein, wäre hier nicht zu lang. Wer es nicht lesen mag, soll weiterklicken...

    Ein paar Wochen gebe ich meist zu...

    Hm, dafür sehe ich keine Veranlassung. Das Herumgeeiere deutet vielmehr darauf hin, daß der Straßenverkehrsbehörde die Rechtswidrigkeit der Anordnungen bekannt ist, sie diese aber noch ein wenig behalten möchte.
    Einschläge kurz nach Fristablauf erleichtern und beschleunigen den Fortgang bei der Beseitigung weiterer RWBP in Zukunft.

    Aber die entscheidende Frage ist noch nicht beantwortet: Was benötigt @DMHH zur Klageeinreichung? Ich habe das noch nie durchgezogen und weiß es deshalb nicht.

    Danke.

    Es wird also der Samstag, 21.03.2015. Ob 17 oder 19 Uhr würde ich noch offen halten, abhängig vom Interesse der Stammtischler an einer Mitfahrt hier. Um jedem die Teilnahme daran zu ermöglichen, schlage ich vor, ein Lokal in der Nähe der Fuhle ins Auge zu fassen. Da könnten die Ortsansässigen mal nach einer passablen Lokalität schauen.

    Aufsteigen und jahrelang sorgenfrei radeln ist für dieses Budget ausgeschlossen oder mindestens ein absoluter Glücksfall. Ein gutes gebrauchtes Fahrrad, das als Basis für einen Eigenaufbau mit relativ wenig weiteren finanziellen Mittel und dafür viel Eigenleistung dient, ist aber möglich. Gute gebrauchte, die im wesentlichen nur neue Bowdenzüge, neue Schläuche und Mäntel sowie ein bißchen Oel brauchen, gibt es ab und zu schon mal sehr günstig.

    Wer von Rädern wenig Ahnung hat, sollte beim Kauf eine Begleitung mitnehmen, die sie hat.

    Vielleicht sollte ich besser schonmal Vorbereitungen für die Klagen treffen :)


    Zumindest einmal wird ein Gerichtsverfahren notwendig sein, wenn es absehbar besser werden soll. Jedenfalls würde ich davon ausgehen. Die Zeitspanne zwischen Fristablauf und Klageeinreichung sollte kurz gehalten werden.