Beiträge von Peter Viehrig

    Dort kommt man mit Nachrang an die Kreuzung

    Nein, sondern mit Vorrang auf der nach rechts abbiegenden Hauptstraße auf einem linksseitigen Radweg. Man soll weiter linksseitig der Hauptraße folgen, quert dadurch zwangläufig den bevorrechtigten "Gegenverkehr".

    Der hat eindeutig Vorrang: 1. Bei gleichrangigen Straßen greift wieder rechts vor links. 2. Der auf der Hauptraße von rechts kommende Verkehr ist ja gleichzeitig der Gegenverkehr, der hätte auch Vorrang, wenn der Hauptstraßenverlauf nicht abböge. Wenn von diesem Gegenverkehr jemand nicht dem Hauptraßenverlauf in diesem Fall nach links folgt, sondern geradeaus in die Nebenstraße weiterfährt, hat er gegenüber dem Radfahrer auf seinem linksseitigen Radweg Vorrang.

    Die folgen aber doch dem Verlauf der Vorfahrtsstraße.

    Jaein. Sie queren mitten in dieser rechtsabbiegenden Vorfahrtstraße die Fahrbahn, womit sie den Vorrang des von rechts kommenden "Gegenverkehrs" beachten müssen. Wie Yeti schon schrieb: Auf Mittelinsel ändert sich der Vorrang. Wer soetwas anordnet, gehört eingesperrt, mindestens aber entlassen.

    Abgesehen davon gelten die neuen Regelungen zum EU-Urheberrecht auch für Betreiber außerhalb der Europäischen Union, sofern sie eine gewisse Anzahl Nutzer aus der Europäischen Union aufweisen.

    Herrje, Malte

    Und warum sollte das einen Betreiber außerhalb der EU kümmern? Und wenn Du bei allem Talent Dir ausgerechnet den einen mittelständischen Hoster außerhalb der EU gegriffen hast, den das juckt, nimm halt einen anderen mittelständischen außerhalb der EU, gibt ja genug.

    Es gibt sogar welche, die vorwiegend davon leben, daß anfänglich deutsche, später auch europäische Juristen in Deutschland und EU Zensur implementieren und die Zensuropfer irgendwo Zuflucht brauchen. Der Knackpunkt ist doch, daß der Hoster auch nicht weiß, wer man ist, wer da die Rechnung bezahlt.

    Einerseits lässt sich immer noch recht einfach ermitteln, wer der Betreiber einer Seite ist.

    Ich schrieb von "whois-Protection", nicht Impressum, das läßt man dann natürlich weg. Derzeit jedenfalls bekommt man noch zu whois-Protection bei Google Suchergebnisse ausgeworfen, sogar, wenn man Google aus der EU ansurft, andernfalls schalte einen VPN zwischen, spätestens dann klappt's.

    Und wenn Dich das immer noch nicht überzeugt, dann schau mal dort vorbei:

    https://www.auktionshilfe.info/dashboard/

    Seit über 10 Jahren haben es international agierende Mafia-Banden und auch Polizeibehörden, nicht vermocht, den Betreiber ausfindig zu machen. Und obwohl den diversen Polizeien gegen diverse Mafiabanden zugearbeitet wird, bleibt das auch so.

    Es gibt auch für recht bekannte Internetseiten wirksame whois-Protection, das ist eine Tatsache.

    Kann man schon, die Frage ist halt, wer es dort finden wird. Auch für internetaffine Menschen dürfte die Eintrittshürde ins Darknet hoch genug sein, so dass man sich damit nicht mehr befassen mag. Wenn es um gesellschaftliche Themen, sei es der momentane Rechtsruck, sei es der Mobilitätswandel, geht, dann müssen Informationen frei und leicht verfügbar sein. Das ist momentan bereits schwierig genug, das wird im Darknet schier unmöglich.

    Mit einer markanten Domain - am Rande: die de-Domain war schon sehr lange eine ziemlich beknackte Idee - den EU-Raum zu verlassen, whois-Protection zu buchen und den inhaltlich verantwortlichen zu verschweigen, ist eine Option, die bleibt. Schön ist die nicht, aber notwendig vielleicht.

    Man kann das alles ins Darknet verlegen. Dann gibt es halt keinen Verantwortlichen mehr.

    Genau. Jedenfalls sollte man virtuell mindestens den EU-Raum verlassen, doch bisher gingen meine Mahnungen ins Leere, vermutlich aus irgendeinem Verantwortungsgefühl heraus. Ich teile das nicht, Zensur bekämpft man, auch mit illegalen Mitteln, denn die Vorgabe der legalen Mittel stammt von den Zensoren.

    Ist das so? Ich finde in der StVO nur den Hinweis "Hunde ja, Katzen/Gekkos/Kühe nein". So sinnvoll es sein mag, die Leine loslassen zu können - verkauft werden die Leinenanbinder derzeit anders. Gibt es da eine Quelle?

    §28 StVO spricht davon, Hunde zu "führen". Das geht nicht, wenn sie am Rad angebunden sind, sondern nur mit der Leine (quasi die Zügel des Hundes) in der Hand.

    Nur um es für alle verständlich salopp in einen Satz zu fassen:

    Benutzt man als RF eine Radverkehrsanlage (Hochbord oder nicht, kombiniert oder nicht, Fahrbahn oder nicht), ganz gleich wo die ist, gilt die "Spezialampel", fast egal, wie die aussieht, wenn nur als "besonders" genug für RF erkennbar.

    Daß ich insbesondere die kombinierten Lichtzeichen für den Fuß-, Radverkehr hochgradig beknackt finde - geschenkt. Übergangsweise geht es wohl an einigen Stellen tätsächlich nicht anders. In Deutschland jedoch hält fast nichts solange wie ein Provisorium.

    Die Regelung selbst in der VO hingegen finde ich durchaus brauchbar, obwohl sie noch prägnanter hätte ausfallen sollen (man suche hierzu im hiesigen Forum die Debatten zur Gültigkeit der Fahrbahnampeln für Radverkehrsanlagen ohne solche "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr").

    Aus meiner Sicht klar. Auf der Fahrbahn gilt die Fahrbahnampel, auf dem Gehweg (Radfahrer frei?) die kombinierte Fußgänger/Fahrradampel.

    Mal davon abgesehen, daß man womöglich darüber streiten kann, ob ein Radfahrstreifen zur Fahrbahn zählt oder nicht: Das ist hier nicht relevant. Schauen wir einfach in die VO:

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Handelt es sich bei dem Streifen um eine Radverkehrsführung? Das geht aus dem Photo nicht eindeutig hervor, aber vermutlich schon. Benutzt man diese, gilt "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr", sofern vorhanden. Gibt es ein solches? Ja. Fertig.

    Als Jurist würde ich dem widersprechen, ich befürchte eher dass es bei Verkehrsdelikten die Einstellung der Mehrheitsbevölkerung ist ...

    Das halte ich für einen Fehlschluß aus der eigenen Filterblase. Ich glaube vielmehr, daß es sich um Abwehrreaktionen der Juristen handelt, die reflexartike Forderungen nach härteren Strafen in der Bevölkerung abwehren wollen, um nicht einem populistischen Straßenmob nachzugeben, um die Justiz also wirklich unabhängig zu halten. Und um Kosten zu sparen natürlich auch.

    Indes, bei vielen Gewaltdelikten ist dieser Reflex einfach richtig.

    Aber in Anlehnung an einen bekannten Wahlspruch einer beaknnten deutschen Partei sage ich: Ich wünsche mir einen Radweg, auf dem ich gut und gerne fahre :)

    Solche gibt es doch überall in Berlin, nennt sich Fahrbahnen, die teilt man sich halt mit anderen. Man braucht keine Radwege innerorts (obwohl es in Berlin sogar zwei oder drei gibt, die einigermaßen benutzbar sind, aber auch nicht mehr als das). Es gibt halt - wie überall in der westlichen Welt - schlicht zu viele Autos, und dagegen sollte man endlich vorgehen, vor allem gegen Falsch- und Kostenlosparker. Radwege braucht es dafür keine. Radwege innerorts sind ein Fehlkonzept, im besten Falle sind sie sicherheitsneutral, meistens aber verschlechtern sie die Sicherheit für Radfahrer. Es genügt den Fahrverkehr vom sonstigen Verkehr zu trennen, Fahrverkehr einschließlich Radverkehr gehört auf die Fahrbahn.

    Seit Jahren wird gelabert, aber es tut sich so gut wie nichts, jedenfalls hier in Berlin.

    Das ist eigentlich auch ganz gut: Nur wenige Radwege unterliegen einer Benutzungspflicht, häufig fehlen sie auch ganz, die Fahrbahnen sind in den meisten Fällen problemlos nutzbar. Auf den Hauptrouten (jedenfalls im Westen, den ich bevorzuge) sind die Busspuren faktisch herrlich überbreite Radfahrstreifen und als solche tatsächlich ein brauchbarer Kompromiß.

    Ich glaube, wenn sich etwas täte, dann wäre die Folge eine deutliche Verschlechterung der Situation, beispielsweise die vielgepriesene PBL in der Hasenheide, die ziemlich sicher mindestens eine soziale, wahrscheinlich auch eine angeordnete Benutzungspflicht nach sich zöge. Das darf gerne als Konzept in den Schubladen der Planer überdauern, aber bitte auch nur als solches. So etwas will ich nicht als Realität, schon der alten Bäume wegen.

    Berlin ist unter den deutschen Großstädten deshalb näher dran an einer Fahrradstadt, weil es eben keine ist. Das darf gerne so bleiben. Vor einem halben Jahr hatte ich den Zwangsvergleich, ich mußte aus privaten Gründen nach Leipzig. Es war die Hölle, Radwege überall, und alle benutzungspflichtig. Ich meine damit: Wirklich alle. Furchtbar.