Oder unterstellst du der Justiz, hier systematisch und nicht nur in Einzelfällen zu versagen?
Jaja, die berühmten Einzelfälle...
Oder unterstellst du der Justiz, hier systematisch und nicht nur in Einzelfällen zu versagen?
Jaja, die berühmten Einzelfälle...
Nach landläufiger Meinung sind Schutzstreifen für Radfahrer benutzungspflichtig. Die Rechtsprechung und Literatur ist weit überwiegend der Auffassung, es gebe eine Benutzungspflicht: Direkt aus der Leitlinie 340 am Fahrbahnrand oder indirekt, denn das allgemeine Rechtsfahrgebot werde durch den Schutzstreifen in der Weise konkretisiert, dass man ihm nur nachkomme, wenn man den Schutzstreifen benutzt.
Das ist mir völlig neu, daß das herrschende Meinung sein soll. Nach meiner Wahrnehmung wurde das lediglich für Radstreifen postuliert, nicht für sog. Schutzstreifen. Die Klarstellung war dann offenbar nötig. Gut, daß sie erfolgt ist.
Als Küstenbewohner sage ich dazu: Es kommt auf die Windrichtung an.
Ich entgegne: Wohl eher auf eine gescheite Gangschaltung kommt es an.
Als Entspannungsübung für alle etwas aus dem Radfahrer-Feuilleton:
wienerzeitung.at: Regenponcho: eine Frage der persönlichen Reife
Es vergingen einige Jahre, bis der Poncho – ich war inzwischen Vater geworden und viel mit Spross auf dem Lastenrad unterwegs – eine Renaissance erlebte. An einem Novembertag mit Starkregen holte ich ihn aus dem Fahrrad-Kleiderschrank hervor. Und musste bald feststellen: In Kombination mit dem Lastenrad, das über eine aufrechtere Sitzposition und einen gerade Lenker verfügt, ist der Regenponcho im urbanen Alltag jedem anderen Regenteil überlegen.
Ich kann nur sagen: Recht hat er.
Das sollte sich in Berlin doch problemlos selber anfertigen lassen, es stehen ja genug Blecheimer hier herum, da wird sich gewiß auch die passende Kombination finden.
Ähmm, ja ... sonst wäre ja mehrspuriger Kolonnenverkehr gar nicht möglich.
Hier fehlt es aber an der Mehrspurigkeit. Also: Abstand halten zum vorausfahrenden Fahrzeug, Überholmanöver nur mit gebührendem Sicherheitsabstand falls nicht möglich, abbremsen, notfalls eben auf 0, etc, pp. Und wenn man innerhalb einer Spur einen versetzten Kolonnenverkehr praktiziert, so, wie anscheinend in diesem Fall, muß ich jederzeit damit rechnen, daß da mal einer anlaßbezogen nach links oder rechts zieht. Darf er auch, mangels weiterer Fahrspuren.
Es ändert sich auch nix, nur weil ein Fahrzeug auf Schienen daran teilnimmt. Warum auch?
Ich präzisiere: voll versetzt und nicht etwa nur um die halbe Fahrzeugbreite.
Ja und? Hebt das das Erfordernis auf, einen Sicherheitsabstand zu halten?
netzpolitik.org: Selbstfahrende Autos retten uns nicht vor der Klimakatastrophe
Binnen zwölf Jahren muss Europa seine Abgase aus dem Verkehr zumindest halbieren, um verheerende Erderwärmung zu verhindern. Tech-Firmen und Autokonzerne versprechen eine innovative Lösung: Selbstfahrende E-Autos sollen den Verkehr und CO2-Ausstoß reduzieren. Aber die Rechnung geht nicht auf.
also nicht abbremsen muss, wenn seitlich versetzt vor ihr jemand fährt, der nach links herüberziehen könnte.
Ich muß nicht damit rechnen, abbremsen zu müssen, wenn seitlich versetzt jemand vor mir fährt, obwohl keine Fahrspuren für eine Trennung sorgen? Welcher § in der StVO ist das?
So eine Straßenbahn ist mit bestimmten Eigenschaften verknüpft die seit Jahrzehnten bekannt sind und ebenso lange gelehrt werden.
Dieses Wissen hat die im Filmbeitrag gezeigte PKW-Bedienperson komplett ignoriert und für Schäden gesorgt.
Was denn genau? Welche Eigenschaften hat er wodurch ignoriert? Nur zur Klarstellung: Schienen auf einer Fahrbahn dürfen überfahren werden. Wie Fahrbahnradler schon schrieb, es fehlt eine Abmarkierung, die das untersagen würde.
Bin ich wirklich der einzige, der dem Autofahrer vollumfänglich zustimmt? Wieso werden Argumente falsch, wenn sie ein Autofahrer vorbringt?
Eigentlich ist das doch ein Klassiker, der sich lediglich durch die Art des Fahrzeugs des Unfallverursachers vom alltäglichen unterscheidet:
Der Straßenbahnführer hat entweder
Wieso dem Autofahrer eine Teilhaftung auferlegt werden soll, ist mir vollkommen unklar und wirkt an den Haaren herbeigezogen.
beck.de: OLG Köln: Alleinhaftung eines ohne Sicht abbiegenden Fahrers
Die Entscheidung wird hier vor allem deshalb vorgestellt, damit der Unterschied zwischen Fahrradschutzstreifen und Fahrradweg wieder einmal in Erinnerung gerufen wird.
Die Stadt will will "mit einer kleineren Baustelle, ein paar Markierungsarbeiten und 150.000 Euro Budget" (NDR) das Fahrradfahren am Hamburger Jungfernstieg neuregeln. Ich ahne schlimmes.
Quelle (Video): https://www.ndr.de/fernsehen/send…,hamj74646.html
...
Der unsichtbare Fakeradweg wurde 2005 unter einem CDU-geführten Senat angelegt. Ein Förderverein (Lebendiger Jungfernstieg e.V.) sammelte damals Spendengelder für die Umgestaltung des Jungfernstiegs. Für den Fahrbahnbau war die Baubehörde verantwortlich, die Gestaltung der Gehwegfläche zwischen Fahrbahn und Binnenalster samt des unsichtbaren "Radwegs" wurde maßgebeblich von dem Förderverein bzw. der Stiftung Lebendige Stadt e.V. bestimmt.
...Behörde: "Deutliche Abgrenzung durch schwarze Steine"
Die damalige Baubehörde verteidigte den Bau des unsichtbaren "Radwegs". Auf Initiative von Stefan Warda wollte der Bezirk Mitte entgegen der ursprünglichen Landesplanung Radfahrstreifen anlegen. Dies wurde von der Baubehörde mit "mangelnder Verkehrssicherheit" und dem "hohen gestalterischen Anspruch" des Jungfernstiegs abgelehnt.
Technology Review - Regieren mit Orwell
Stattdessen bekommen sie nun einen technischen Overkill in Form einer automatischen Kennzeichenüberwachung.
- „Der Entwurf stellt klar, dass Diesel-PKW mit den Abgasnormen EURO 4 und 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im realen Fahrbetrieb geringere Stickstoffoxidemissionen unter 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen. Dieser Wert wird sich für viele Fahrzeuge nur durch eine geeignete Nachrüstung mit einem zusätzlichen Stickoxidkatalysator erreichen lassen. (…) Ausgenommen werden aus Verhältnismäßigkeitsgründen alle Diesel-PKW mit der Abgasnorm EURO 6.“
Bis Euro 5 gibt es also einen genau bezifferten Grenzwert, für Euro 6 nicht. Dabei stoßen letztere real im Schnitt 507 mg NOx/km aus, wie das Umweltbundesamt schreibt. Fassen wir zusammen: Euro-6-Diesel dürfen knapp doppelt so viel emittieren wie ältere Fahrzeuge, brauchen aber trotzdem nicht nachgerüstet zu werden. Das also versteht das Kabinett unter „Verhältnismäßigkeit“.
Um bei den Zahlen zu bleiben: 14,2425 Cent pro Entfernungskilometer sind 7,12125 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer, 7,9125 sind entsprechend 3,95625 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer.
Frag doch mal einen reinen Autofahrer, was er davon hält, dass eine Radfahrerin 40 Minuten vor einem LKW steht, weil sie nunmal Recht hat.
Da wirst Du vermutlich nicht viel Zuspruch bekommen.
Was ist denn wichtiger? Recht zu haben? Oder effektiv zu sein?
Ich teile die Bedenken nicht. Gesellschaftlicher Fortschritt ist häufig mit zunächst kontraproduktiv erscheinenden Tabubrüchen einhergegangen und dadurch begünstigt und verstärkt worden. Eine deutschlandweite Diskussion hat sie schon mal angestoßen. Damit könnte sie langfristig durchaus effektiver als all unsere Konfliktvermeidungspragmatismen sein. Außerdem ist sie weiblich, das Risiko einer "dicken Lippe", wenn sie es einfach mal ausprobiert, also erheblich geringer.
Vielleicht schon irgendwo gepostet, dann habe ich es übersehen:
lto.de - Erneuter Ku'damm-Raser-Prozess am LG Berlin "Bis heute keine Entschuldigung"
Im übrigen ist dieser Medien-Thread in der falschen Abteilung eröffnet worden.
Grob vereinfacht: Der Fahrzeugbestand könnte halbiert werden, ohne die Transportleistung zu senken. (Das ist eine Milchmädchenrechnung, weiß ich. Aber die Tendenz stimmt trotzdem.)
Den gibt es nicht. Es gibt lediglich Lichtzeichenanlagen (§39 StVO) (oder Lichtsignalanlagen - Österreich) und daran/darin befindliche Lichtzeichen, welche für bestimmte Verkehrsräume und -arten gelten. Darunter sind aber keine für den "Kraftverkehr".
Ich störe mich an solchen Wortschöpfungen (Ampel für den Kraftverkehr, Autoampel etc.), weil sie den vermeintlichen Hoheitsanspruch der KFZ-Lenker auf "ihre" Fahrbahn oder gar "ihre Straße" verbal verfestigen. Aber den gibt es nunmal nicht. Jeglicher Fahrverkehr hat das Recht auf Fahrbahn, sei es der Postkutscher oder der Radfahrer. Und an diesen richten sich die "Lichtzeichen für den Fahrverkehr". Ob Motor, Pferd oder Beine, spielt zunächst keine Rolle, solange da etwas fährt.
Und deshalb lasse ich dann manchmal den Korinthenkacker heraushängen.