Beiträge von Peter Viehrig

    Vorfahrt hat man gegenüber dem quer fahrenden Straßenverkehr dennoch nicht.

    Man hat nicht mal Vorrang ggü. dem Fußverkehr, "wahlweise"

    §8 (1) Nr. 2 und/oder eben §10 StVO.

    Wenn man also den Vorrang aller anderen Verkehrsteilnehmer beachtet, kann man dort bei Rot rüber, sofern man das Fahrrad fährt. Aber das einem Amtsrichter so zu erklären, daß dieser das abnickt, halte ich für ein Lotteriespiel. Und auch BGH-Richter erfinden in ihren Urteilen gerne mal etwas, was dem Wortlaut des Gesetzes widerspricht. Absteigen und bei Grün schieben ist deshalb wahrscheinlich tatsächlich die beste Option, obwohl formal de jure nicht erforderlich.

    @Peter Viehrig , bekommt man im Duvenstedter BrookHus denn dann auch die Pflanzen? Du sprichst da einen sehr wichtigen Punkt an, den ich bisher immer völlig außer Acht ließ. Was bringen mir die schönsten Blumen zur Bienenrettung, wenn sie nicht genug Nektar enthalten? Ich habe hier viel mit Liebe ausgesät und es wächst und gedeiht, aber ich schätze doch, dass das alles nur Hybriden sind :(

    Dunnemals(tm) konnte man dort (einige wenige!) einzelne Pflanzen und solche Insektenhotels, diverse Vogelhäuschen aus Behindertenwerkstätten etc. verschiedenster Ausführungen erwerben. Aber auch wenn das heute nicht mehr so sein sollte, bin ich mir sicher, daß das ein oder andere anwesende Mitglied dort - nur im streng inoffiziellen Privatgespräch natürlich - einen Tip hat, wo man unbedenklich hingehen kann und, noch wichtiger, wohin besser nicht.

    Zwei Anmerkungen:

    1. Das Nistproblem ist für Insekten noch gravierender als das Blütenproblem.

    2. Was man an Pflanzen in den Garten- und/oder Baumärkten bekommt, ist überwiegend gottverdammte Monsanto-Scheiße (sorry), die weder ordentlich Blütenstaub, geschweige denn noch ordentlich Nektar ausbildet, über selbstgebildete Sämlinge brauchen wir auch nicht reden. Deshalb:

    a) Insekten-Hotel, das gibt es auch in klein für Städter -> beraten lassen
    b) Pflanzen von echten Bio-Gärtnereien, ebenfalls -> beraten lassen

    Für beides am besten zum NABU, z.B. hierhin:

    Duvenstedter BrookHus

    Das ist von Hamburg 'ne hübsche kleine Tour, die man bei Bedarf Richtung Alster-Oberlauf ausdehnen und für die man auch ganz gemütlich Anhang mitschleppen kann. Besuch lohnt, ich war vor etlichen Jahren mal dort.

    Im Firefox 54.0.1 (64Bit) unter W10 direkter Aufruf obiger Adresse: Es erscheint ein leeres Fenster, über Kontextmenü ohne Quelltext.

    Internet Explorer:

    Reicht das, oder soll ich auch noch den Edge testen?

    Im übrigen nutze ich für meine RSS-Feeds (derzeit 396) das NewsFox-Add-on, also eher keinen klassischen, separierten Feedreader. Das ist zwar ein gewaltiger Ressourcenfresser (nur als Warnung an eventuelle Interessenten), aber die Integration in den Browser und die hohe Konfigurierbarkeit gefallen mir einfach; und mit demnächst 32GB RAM geht das schon alles...

    Ich hab ja nix zu verbergen, aber stört das echt keinen?

    Ich verstehe die Bedenken, teile sie aber (noch) nicht. Solange staatlicher, vielmehr konkret polizeilicher und damit leider automatisch auch geheimdienstlicher Dauerzugriff via Standleitung ausbleibt, stattdessen nur eine nachträgliche Auswertung per Gerichtsbeschluß und wirklich nur im konkreten Einzelfall erfolgt, also anders als es beispielsweise derzeit in Berlin am Bahnhof Südkreuz geplant ist, kann ich damit leben.

    Viele "Wenns", deren zielgerichtete Aufweichung macht mir dann eben auch Sorgen. Das scheint in Hürth derzeit aber nicht der Fall zu sein.

    Off-topic:

    Das ist das Ding, das im Mopo-Artikel ganz oben steht, richtig.

    Und der hiesige Zitat-Button nützt mir da doch nix, oder?

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    /off-topic

    Ich sehe nicht, dass nur die Untersuchungshaft sicher stellen kann, dass die Tat "vollständig aufgeklärt" und der Täter "rasch bestraft" wird. Die angeführten Beispiele zur Sicherung der Strafverfolgung überzeugen mich auch nicht.

    Das hat auch überhaupt nichts damit zu tun, dass ich die Tat verharmlosen möchte. Im vorliegenden Fall halte ich die Schwere der Tat für völlig unerheblich, also beispielsweise ob der Tatverdächtige nun mit Vorsatz gehandelt hat oder nicht (solange keine Wiederholungsgefahr besteht, aber darüber diskutieren wir ja hier gar nicht).

    Dazu noch vier Anmerkungen:

    1. Angesichts der Schwere der Tat (sie hat schließlich ein Menschenleben gekostet) genügt eine äußerst geringe Wiederholungsgefahr: Der wird möglicherweise weiter vergleichbar ein Fahrzeug führen.

    2. Wie soll man es in einer dereinst stattfindenden Verhandlung widerlegen können, wenn der Angeklagte behauptet, unter Drogeneinfluß gestanden zu haben? Ist eine Blutabnahme erfolgt? Immerhin steht und fällt damit möglicherweise der Nachweis des Vorsatzes.

    3. Wurde das Tatwerkzeug (Kfz) konfisziert?

    4. Wie kann ohne ausführliche rechtliche Abwägung und Würdigung der Lebensumstände und des Charakters des Täters (in einer eigenen Verhandlung über die Fortsetzung der U-Haft) eine Fluchtgefahr ausgeschlossen werden? Schließlich stünde bei korrekter Rechtsanwendung ein sehr hohes Strafmaß im Raum (mindestens 5 Jahre Haft).

    Hier sind also sehr hohe Rechtsgüter zu Disposition gestellt: Rechtsfrieden, Opferschutz und auch die Resozialisierung des Täters.

    Da bin ich nicht verhandlungsbereit. Sorry.

    In diesem Fall meine ich damit, daß ein nachgewiesener (mindestens bedingter) Vorsatz rechtlich keine Würdigung findet, obwohl er es müßte und bei korrekter Rechtsauslegung zwingend wäre. Da dies bei Richtern, die den Sachverhalt rechtlich zu würdigen haben, wiederum nur unter vorsätzlicher Ignoranz gegenüber den (mittels Gesetzen gegebenen) Vorgaben des Gesetzgebers erfolgen kann, handelt es sich um Rechtsbeugung. Die ist (natürlich) nur schwer nachzuweisen, nachdem der BGH faktisch unüberwindliche Hürden an deren Nachweis geknüpft hat, was aber nicht weiter verwundert. Krähen und Augen und so.

    Noch ist er kein Totschläger. Noch nicht mal des Totschlags verdächtig, oder wurde bereits Anklage erhoben?

    Genau. Wahrscheinlich ist er auch nicht Beschuldigter. Wahrscheinlich erwartet ihn irgendeine Geldstrafe in 18 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung bei Erhalt der Fahrerlaubnis wegen Familie und Beruf, man kennt das ja. Rechtsbeugung ist hierzulande Standard, sobald für die Tat ein KFZ Verwendung gefunden hat. Rechtsbeugung bleibt es aber.

    @ Peter Viehrig: Der Verweis auf die Ausnahmen bezüglich der Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft (Gründung einer terroristischen Vereinigung, Mord, Totschlag usw.) ist korrekt, hier aber nicht einschlägig. Die Anklage - wenn es dazu kommt - dürfte im fraglichen Fall auf fahrlässige Körperverletzung lauten, kaum auf Mord oder Totschlag.

    Was vermutlich stimmen wird, aber wiederum nichts anderes als Rechtsbeugung wäre.

    Neben dem dringenden Tatverdacht (den man im fraglichen Fall wahrscheinlich annehmen könnte) zählen dazu
    - Fluchtgefahr
    - Wiederholungsgefahr
    - Verdunkelungsgefahr.
    Eine dieser drei Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit ein Richter Untersuchungshaft anordnen darf.

    Falsch. Beziehungsweise nur halb richtig. Die Rechtsgrundlage hatte ich bereits verlinkt. Da steht ausdrücklich (im Absatz 3), daß unter anderem gegen wegen Mordes und Totschlages dringend Tatverdächtige auch ohne solche Haftgründe Untersuchungshaft angeordnet werden kann. Aus dem Legalitätsprinzip sowie der Schwere der Straftat folgend muß das auch geschehen. Dem dringend Tatverdächtigen stehen Rechtsmittel zur Verfügung, um im Einzefall trotz der Schwere der Tat eine Aussetzung der U-Haft zu bewirken.

    Da ist also nix korrekt. Daß das vielen trotzdem korrekt scheint, leider insbesondere auch deutschen Richtern, genau das ist das Problem.

    Also: Man muss eine Abwägungsentscheidung treffen: Muss die Freiheit des Beschuldigten für eine wirkungsvolle Strafverfolgung eingeschränkt werden?

    1. Richtig
    und
    2. Ja

    Ich weiß, das ist unpopulär oder vielmehr ungewohnt, wenn ich verlange, einen "Verkehrssünder" einzukassieren. Es geht aber eben um Totschlag oder gar Mord, was offenbar auch hier viele ausblenden, weil die Täter in einem Fahrzeug sitzen und sich eines solchen bedienen.

    Die Haft dient beispielsweise der Sicherstellung der Strafverfolgung, für Drogentests, unbeeinflußte Zeugen etc. Es handelt sich schließlich um Schwerstkriminalität, was offenbar zu vielen noch immer nicht klar ist. Da ist es (im Interesse des Rechtsfriedens der Gesellschaft) am dringend Verdächtigen, im Laufe des Vorverfahrens auf eine Aussetzung der U-Haft hinzuwirken. Die Rechtsmittel werden ihm dafür im Rechtsstaat zur Verfügung gestellt, notfalls sogar kostenfrei.