Ein allerliebstes Schmankerl für die Liebhaber erfindungsreicher Polizeimeldungen:
POL-MA: Heidelberg: Pedelecfahrerin streift Audi und verletzt sich schwer
Polizeipräsidium Mannheim
Pressestelle
Christoph Kunkel
Ein allerliebstes Schmankerl für die Liebhaber erfindungsreicher Polizeimeldungen:
POL-MA: Heidelberg: Pedelecfahrerin streift Audi und verletzt sich schwer
Polizeipräsidium Mannheim
Pressestelle
Christoph Kunkel
Wie mache ich das also, wenn ich an dieser Stelle geradeaus weiterfahren will? Soll ich links den Arm raushalten?
Theoretisch auf jeden Fall den Arm heraus oder eben anders "rechtzeitig und deutlich" ankündigen, wenn man das auch ohne Handzeichen hinbekommt.
§ 10 setzt doch aber voraus, dass man nicht geradeaus fährt, sondern von der Seite kommt (aus einem Grundstück, einem verkehrsberuhigten Bereich, von anderen Straßenteilen ... auf die Fahrbahn einfahren) oder aber vorher steht (vom Fahrbahnrand anfahren) ...
Man kommt ja als Radfahrer von dem Radfahrstreifen an der Seite, nur halt nicht im Rechten Winkel, den der §10 aber auch nicht verlangt, um zu greifen.
Bei uns ist aber auch nichts im Trinkwasser. Die meisten Autofahrer benehmen sich anständig.
Berlin, ja, da benehmen sich die meisten Autofahrer relativ gesittet, wobei ich auch in Berlin schon vergleichbar degeneriertes Verhalten erlebt habe. Inzwischen haben wir hier mehr als ausreichend Beispiele, daß sich das in HH dann doch einen Ticken asozialer verhält.
In meinen Augen zeigt die Szene eine klare, vorsätzliche Straftat. Und wie fast immer bei Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten mit explosionsgetriebenem Blecheimer wird die Strafe, sofern überhaupt eine folgt, grotesk lächerlich sein.
Gute Sache, aber ein Hinweis zur Terminfindung: Es sollte regelmäßiger Termin sein, den man sich gut merkt, z.B. jeden ersten/letzten Montag/Freitag/Samstag + feste Uhrzeit. Die Wahl des vorletzten/vierten Montags eines Monats halte ich für suboptimal.
Meine Eingangsfrage war ja ob man dort überhaupt Rad fahren darf (im beide Richtungen) wenn dies nicht explizit erlaubt ist.
Und die wurde auch bereits beantwortet.
Diesen prachtvollen Satz sollte man, wenn schon, dann in Gänze "genießen":
Obwohl der Radfahrer einen Helm trug, erlitt er nach bisherigen Erkenntnissen Schlüsselbein- und Rippenbrüchen sowie ein Schädelhirntrauma.
Man merkt alsbald, daß die Konstellation, ein Telefon während einer Radfahrt zu benutzen, ohne dieses in der Hand zu halten oder überhaupt zu berühren, nicht mitgedacht wurde. Das führt zu interessanten Fragestellungen wie z.B: "Warum haben Sie Ihr Telefon zur Navigation benutzt?" Immerhin konnte ich bei Sonstiges ausfüllen: "Um zu navigieren."
Da kann ich deine Kritik an Zweirichtungsradwegen ("die größte Pest") nicht nachvollziehen.
Lesen Sie nicht mit? Oder bleibt bloß nichts davon hängen?
Linksseitige Radwege innerorts erhöhen das Risiko eines Unfalls etwa um den Faktor 8 bis 12.
Hier mal eine Übersetzung:
...
Auf die Sorge des Wikipedia-Gründers Jimmy Wales über das "desaströse EU-Copyright-Gesetz", antwortet die EU-Kommission, es ginge nur um Plattformen, auf denen "große Mengen unautorisierter, geschützter Inhalte" hochgeladen werden. Die betreffende Formulierung könnte einschränkend wirken und stand im ursprünglichen Entwurf - aber sie wurde im morgen abzustimmenden Gesetzestext gestrichen. Die EU-Kommission kennt den aktuellen Gesetzestext nicht - ist das noch Unfähigkeit oder schon Lüge?
Gelöscht, nicht zuende gelesen. Sorry.
Die Verlage befinden sich in einer ähnlichen Situation: Sie stellen die Artikel her, die anschließend von anderen genutzt werden.
Inwiefern? Durch Auflistung einer Überschrift nebst Link zum Artikel? Das ist Internet. Wenn die Verlage das nicht wünschen, können sie sich jederzeit mittels robots.txt davon befreien.
Das ist auch so ein positiver externer Effekt. Und auch er führt dazu, dass Artikel in geringerer Zahl oder schlechterer Qualität hergestellt werden, als volkswirtschaftlich eigentlich wünschenswert wäre.
Ich wiederhole mal einfach die Frage: Inwiefern? Allenfalls ist es umgekehrt. Google erbringt eine kostenlose Dienstleistung für die Verlage, führt ihnen nämlich Kunden zu, mit denen sie im Gegensatz zu Google bei Google-News - über Werbung auf ihren Seiten mehr Umsatz generieren, was sie, wenn sie das gar zu sehr stört, - wie bereits geschrieben - jederzeit unterbinden können. Ganz ohne LSR.
Die Argumentation für ein LSR ist auch volkswirtschaftlich kompletter Unfug.
1. Google verdient bei Google-News nix. Keine Werbung, kein bißchen.
2. Google führt den Online-Publikationen der Verlage Leser zu, erbringt für diese also eine Dienstleistung - gratis. Dafür soll es nun also bezahlen, was völlig absurd ist. Der Vergleich mit Taxifahrten zu einer Lokalität, für die der Taxifahrer eine Lizenz an die Lokalität bezahlen soll, drängt sich geradezu auf.
3. Das Leistungsschutzrecht ist grandios gescheitert (Deutschland und Spanien), sofern man die proklamierten Ziele für die tatsächlichen hält.
4. Das LSR verfestigt Monopole und Oligopole, da es insbesondere kleine Suchmaschinenbetreiber, aber auch andere "gewerbliche" Online-Angebote, die "nach draußen" verlinken, massiv behindert. Damit ist es eine Behinderung der Diskurs- und Verlinkungskultur im Internet, denn:
Internet = Verlinkung.
5. Es ist komplett überflüssig, es versucht gescheiterte Geschäftmodelle der Verlage zu konservieren.
Im übrigen verweise ich auf IGEL, denn das wurde alles schon viele male durchgekaut. Das LSR ist eine auf Lügen basierende freiheitsfeindliche Totgeburt von Lobbyknechten wie Axel Voss & Co. Es ist komplett abzulehnen.
Ich muß das an der Stelle einfach nochmal loswerden: Hier im Forum werden munter Links zu "Presseorganen" gesetzt, deren Verleger aktive (und damit einhergehend zwangläufig lügende) Unterstützer und Förderer des sogenannten "Leistungsschutzrechts" sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene sind (z.B. abendblatt.de - Springer). Deren Verlinkung sollte man tunlichst unterbinden und/oder unterlassen; es gibt dafür Tools, die eine solche Blockade eines Links zu einem LSR-Organ automatisch erledigen. Das schützt den Betreiber des Forums vor eventuellen Abmahnungen und straft genau die, die sich diese Nichtverlinkung hart herbeilobbyiert haben.
Mein Vater hatte früher ein Rad mit hermetisch abgeschlossenem Kettenkasten, da wurde einfach gar nichts gemacht bis die Kette auf war. Auch angenehm, muss aber beim Fahhrad direkt mit dabei sein.
Nö, gibt es auch einzeln zum Nachkauf, beginnend mit einfachsten Varianten aus Lacktuch. Die Schwierigkeit besteht lediglich darin, dann die passende Größe und Befestigungsvariante zu finden. Als Anregung hilft durchaus ein Blick in die Bucht mit dem Stichwort Kettenkasten.
Der Mehraufwand ist erheblich (und ergibt damit gleichzeitig einen ganz brauchbaren Diebstahlsschutz für das Laufrad), weshalb Pannenschutzreifen Pflicht sind, jedenfalls in Berlin. Mit solchen habe ich in Berlin (!) bisher keine Panne gehabt, weshalb das Thema nur zum Reifenwechsel etwa alle 12 Monate (hinten) und 18 Monate (vorn) ansteht.
Einmal jährlich also hat man unbestreitbar erhebliche Mehrarbeit vor sich, ja. Ob ich Zeit spare? Insgesamt wahrscheinlich immer noch. Die Zeitersparnis war für mich nicht ausschlaggebend, sondern die deutliche Streckung der Wartungsintervalle, die für mich durchaus relevante Kostenersparnis sowie der Schutz von Bein und Beinkleidern.
Sowohl ich als auch mein Kind wären schon öfter ziemlich eingeschmiert gewesen durch unachtsames Schieben oder absteigen.
Ein sog. Kettenschutz oder - noch besser - ein Kettenkasten bewirkt wahre Wunder, gerade auch in Herbst und Winter. Die Pflegeintervalle reduzieren sich auf einen pro Quartal bei 7 bis 8tausend km im Jahr. Zweimal jährlich muß ich beim Pflegeintervall nachspannen. Verschmierte Hosen und Beine gibt es nie. Kettenwechsel ist dann nach zweimaligem Nachspannen, also nach 18 Monaten dran, dank Nabenschaltung ist die Kette für 'nen "Zehner" beschafft.
Der Leichtlauf (siehe von Epaminaidos verlinktes Video oben) ist dann noch Bonus.
Ich habe mal Google Maps befragt, und zwar nach einer Fahrtroute von der Alsterkrugchaussee 176 in die Alsterkrugchaussee 130.
Zu Fuß: 180 Meter.
Genau. Zu Fuß.
Berlin: Radfahrerin bei "Verkehrsunfall" getötet.
Die einzig tröstliche Nachricht in diesem Zusammenhang: Tatort Berlin. Das gibt immerhin die Chance, den Fahrer wegen Mordes zu verurteilen.
Edit: Oh, Hamburg zieht nach. Da hat das LG Berlin wohl einen Damm gebrochen, sehr schön.
Hochbordradwege sind ein Fehlkonzept, Zweirichtungshochbordradwege sind ein Fehlkonzept².
Wir hatten die Diskussion bereits unlängst an anderer Stelle. Als Verkehrsteilnehmer muß man grundsätzlich darauf vertrauen können, daß die anderen Verkehrsteilnehmer sich regelkonform verhalten.
Um das mal zu verdeutlichen: Da hätte auch ein anderer Radfahrer statt des Taxis ankommen können, dann hätten wir jetzt womöglich zwei Schwerverletzte. Ich halte diese Praxis der Rechtsprechung, Geisterradler auf Hauptstraßen fast immer fast vollständig aus der Haftung zu nehmen, für grundfalsch. Geisterradelei gehört abgeschafft und strikter bestraft. Überall und immer. Wenn es dem Herren zu weit, zu umständlich oder was auch immer ist, sein Fahrzeug halbwegs regelkonform zu führen, dann soll er es stehen lassen, statt andere in Lebensgefahr zu bringen. Geisterradelei bedeutet nämlich genau das.
pressedienst-fahrrad - Radweg ist nicht gleich Radweg
Ich verfolge die über deren RSS-Feed schon einige Zeit, es ist überwiegend dünn, was von dort kommt, oft als Ratgeber verkappte Produktwerbung. Aber sogar grundlegende Begriffe vermag der "Pressedienst Fahrrad" selbst unter Zuhilfenahme einer:
Franziska Klöpf, Rechtsanwältin für Fahrradrecht bei der Hamburger Rechtsberatung Bikeright
nicht korrekt zu verwenden.
Es gibt kein Fahrradrecht, nur Verkehrsrecht. Aber es mag sein, daß die Dame vorwiegend oder auch ausschließlich Radverkehrsfälle betreut. Weiter:
Ausschlaggebend hierfür sind die blauen Verkehrszeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) sowie 241 (getrennter Fuß- und Radweg). „Ist der Beginn des Radweges durch ein derartiges Schild gekennzeichnet, muss der Radfahrer den Radweg auch benutzen und hat auf der Straße nichts mehr verloren. Ansonsten drohen Bußgelder bis 30 Euro“, unterstreicht Klöpf.
Ja, ähm, wie mache ich das als Fahrradfahrer am besten? Mich über die Hinterhöfe oder die Felder hinter den Häusern schleichen, wenn ich doch auf der Straße nichts verloren habe? Wie benutze ich dort einen benutzungspflichtigen Radweg, der sich vor den Häusern befindet? Wie erkenne ich dann das Ende der Radwegbenutzungspflicht, um zur Straße zurückkehren zu können?
... ich höre ja schon auf...
Wenn die Leute da draußen nach ihrer Erziehung durch Honecker, Schavan und Facebook solche Begriffe unsauber bis grundfalsch verwenden, könnte es dann bitte wenigstens ein "Pressedienst Fahrrad" korrekt handhaben?
Ich bringe bei der Gelegenheit mal wieder das Thema Podcast auf den Tisch, Malte.
Zwei Formate schweben mir da vor:
- eine Art 7.Sinn zum Radverkehr: Newsticker, kurze Meldungen aus Politik, Urteile, Gesetzesänderungen, aktuelle Ereignisse sowie gerne auch jahreszeitliche Hinweise und Tips für Radfahrer.
- ein Thema aus der Radverkehrspolitik oder deren Umfeld wird intensiv und eingehend mit einem "Experten" besprochen und/oder diskutiert.