muss der Fetischist sich entscheiden: +4gr pro Felge oder auf permanente Anzeige des Luftdrucks verzichten.
Man müßte zunächst auf schlauchlos umstellen, was ich für mich ausschließen kann. Trotzdem nett, für jene, bei denen das paßt.
muss der Fetischist sich entscheiden: +4gr pro Felge oder auf permanente Anzeige des Luftdrucks verzichten.
Man müßte zunächst auf schlauchlos umstellen, was ich für mich ausschließen kann. Trotzdem nett, für jene, bei denen das paßt.
Verkehrsberuhigter Bereich: Keine Rechts-vor-Links-Regelung:
Obwohl es mit Radverkehr nicht unmittelbar zu tun hat, verlinke ich das hier aus aktuellem Anlaß, weil wir (ich eingeschlossen) auf diesen Dienst gelegentlich ebenfalls zurückgegriffen haben.
Angesichts der offensichtlich belegten schweren Vorwürfe werden zukünftige Posts, die auf Archive.today in allen seinen Ablegern verlinken, entweder gelöscht oder mindestens editiert. Was Verweise auf Presseveröffentlichungen hinter Paywalls schwierig bis unmöglich macht. Eine passende Lösung für das Problem habe ich derzeit nicht.
Können "Woche 8" und "Woche 08" zusammengelegt werden?
Erledigt. Danke für den Hinweis.
Hinweis: Dieser Beitrag ist entwickelt aus einem anderen Beitrag von mir in dem Themenstrang "Woche 07 vom 09. bis 15.02.2026"
Da ist nix entwickelt. Der Beitrag ist kopiert. 1 zu 1.
Im übrigen erweckt er den Eindruck, daß das von mkossmann vorgebrachte Argument falsch sei, ohne dies zu belegen. Stattdessen wieder ein endloser Roman mit Verweisen auf andere Beispiele, die hier nicht relevant sind.
Viel zu selten. Zumeist trifft es ja auch und zu oft nur unbeteiligte Dritte. Bei den 119 km/h sind ja die "Toleranzen" schon abgezogen. In meinen Augen ist das mindestens versuchter Totschlag, eigentlich sogar versuchter Mord wie bei den Ku'dammrasern in Berlin, durch billigende Inkaufnahme und fehlendem Vermeidungsverhalten. Der gehört 5 Jahre weggeschlossen. Mindestens.
Im Moment sehe ich nix von BNN+, könnte also frei sein.
Ist nicht frei. Service:
https://archive.is/8lEAL
Hätte man längst so in die deutsche StVO übernehmen können.
(1)Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn der Abstand der Naben des Vorderrades und des Hinterrades nicht mehr als 1,7 m beträgt und das Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist.
Na vielen Dank auch.
Meiner Ansicht nach ist Verkehrserziehung Aufgabe des Elternhauses.
Dem liegt eine Menge Wunschdenken zugrunde. 80% aller Haushalte sind dazu außerstande, allein schon deshalb, weil es ihnen an ausreichender Kenntnis der Verkehrsregeln gerade den Radverkehr betreffend schlicht fehlt.
Wirft man darüberhinaus einen Blick auf die zahlreichen jungen Paviane, die ihre Karre nur affektiv gesteuert durch die Gegend rasen, mangelt es vielen Elternhäusern offensichtlich auch an der erforderlichen moralischen Komponente.
Schade, an keiner Stelle in dem Artikel geht der Autor darauf ein, dass es seit einigen Jahren gut schmeckende und bekömmliche alkoholfreie Biere gibt. Selbst Wein und Getränke wie Gin werden inzwischen alkoholfrei angeboten.
Wer mehr als einmal über 1,6 Promille Alkohol im Blut hat, hat das nicht aufgrund des guten Geschmacks der Getränke, sondern eben wegen ihrer Rauschwirkung. Insoweit geht das etwas am Ziel vorbei, diejenigen, die es bräuchten, trinken nicht alkoholfrei, denn die wollen den Rausch, diejenigen, die alkoholfrei trinken, bräuchten es in der Regel gar nicht, weil die nicht saufen.
Der große Vorlauf stabilisiert das Rad während der Fahrt, genauer, den Geradeauslauf.
Eine Sache, die mich neben der zu kurzen Rahmenlänge bei nahezu 100 Prozent der neuen Fahrradrahmen nervt, ist der steile Winkel des Lenkrohres bzw. der Gabel fast schon senkrecht zur Fahrbahn. Das macht die Fahrt unkomfortabler und instabiler (neudeutsch "agil"). Ich will nicht ins Gelände oder an den Berghang oder ins Peloton. Ich will von A nach B, täglich, möglicherweise auch noch nach C, zweiwöchentlich, in Alltagsklamotten, mit dem Einkauf auf dem Rückweg, mit ein oder zwei Kindern drauf, ohne sofortige Dusche nachher. Dafür scheint mir die obige Rahmengeometrie grundsätzlich geeignet. Es fehlt eine leichte Vorbiegung der Gabel, um die Federung zu verbessern, was aber auch nur bei Stahlgabeln wirklich Sinn ergibt.
Voraussetzung ist natürlich, daß der Kram grundsätzlich für solche Belastungen ausgelegt und auf diese getestet ist. Angeblich (Hersteller-Homepage von heute vormittag) waren die Dinger mal um 5.000 und sind nun gesenkt.
Aus welcher Rechtsgrundlage man aber ableiten will, daß ein (Rad-) Schutzstreifen nur am rechten Fahrbahnrand sein könne, bleibt mir unklar. Der hier endet allerdings mitten auf der T-Kreuzung.
Das steht halt nirgends in der StVO
Doch, es steht da, im §37, gleich im ersten Absatz, gleich im ersten Satz. Der §9 behandelt unter anderem die Vorrangregeln beim Abbiegen. die konkreten Abbiegelichtzeichen gehen dem also vor.
interessant, wobei dann aber der Satz mit "Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an..." überflüssig wäre, oder?
Nö, denn der findet sich (eigentlich) nur an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen ohne Linkspfeil vorn. Das heißt, man fährt in die Kreuzung ein, wartet den Gegenverkehr (und ggf. rückwärtige Straßenbahnen) ab und fährt, wenn frei ist. Es sei denn, der Linkspfeil hinter der Kreuzung gibt frei. Und für solche Kreuzungen ohne Abbiegepfeile in den Lichtzeichen bleibt der §9 auch gültig. Er wird nur bei den Abbiegepfeilen aufgehoben.
Gute Frage. Da Autofahrer streng genommen beim rechts Abbiegen auf die Radfahrer achten müssen, würde ich eher nein sagen.
So einfach ist das nicht:
Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.
Wechsellichtzeichen nach rechts würde ich also als ausdrückliche Aufhebung des §9 (3) auslegen. Und deshalb ja, das ist feindliches Grün.