Verbot für Fahrzeuge aller Art, die sonst auf der BAB fahren.
Das haben die möglicherweise so gemeint. Ihr interpretiert zuviel. Geregelt haben sie es ganz anders: Es ist völlig gleich, ob man sonst auf der BAB fährt. Dieses Schild gilt für Ausweichverkehr, egal von wo. Es gilt aber nur bei Stau auf *einer* Autobahn (vermutlich in Deutschland). Und dann auch nur an Freitagen, Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Wenn Du als Radler oder Kutscher also irgendwo hinwolltest, nun aber ausweichst und dadurch dort entlangkommst, gleichzeitig Stau auf der Autobahn ist (bringe das bitte selbständig in Erfahrung, achte auf die Verkehrsdurchsagen, ob auf irgendeiner Autobahn wenigstens in Deutschland Stau ist, prüfe anschließend, ob Freitag, Samstag, Sonntag oder ein regionaler oder überregionaler Feiertag ist), ist dort für Dich gesperrt. Wenn Du aber gar nicht ausweichst, sondern mit Deiner Kutsche oder Deinem Fahrrad ohnehin dort entlangwolltest, darfst Du weiterfahren. Auch bei Stau auf einer Autobahn, sogar sonntags!