bei der Baustellenampel - wir erinnern uns an das Ding vor gefühlt 5 Seiten - kreuzt nix den Radweg. Nichtmal eine Bedarfsampel für den Fußverkehr.
An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.
Daraus folgt: Rot ordnet an: "Halt vor anderer Stelle". Was ist eine andere Stelle? Es *kann* eine Einmündung oder Markierung für den Fußverkehr sein (beispielhafte, nicht abgeschlossene Aufzählung). Das muß aber nicht so sein. Im Zweifel ist es die, vor der die Ampel steht. Die Ampel konstituiert die andere Stelle, wenn es nicht ohnehin eine Kreuzung ist. Andernfalls stünde da ja keine. Wechsellichtzeichen, die im Straßenverkehr (es geht schließlich um die Straßenverkehrsordnung, die regelt also den Straßenverkehr) weder an einer anderen Stelle noch an einer Kreuzung stehen, gelten nicht. Für niemanden im Straßenverkehr jedenfalls. Das kommt aber nicht vor, weil die Lichtzeichenanlage die andere Stelle konstituiert.
Der §37 verlangt für seine Gültigkeit für den Fahrverkehr nirgends einen Bodenstrich oder einen kreuzenden Rad- oder Gehweg, noch eine Befindlichkeit rechts oder links vom Radweg, sondern lediglich eine Anzeige der Lichtzeichen für den Fahrverkehr oder optional auf Radverkehrsanlagen speziell für den Radverkehr in Fahrtrichtung.
Alles weitere ist Wunschdenken. Hätte ich das gern genauer formuliert und für Radwege ohne einmündenden oder kreuzenden Verkehr anders geregelt? Gewiß. Interessiert das irgendwen? Nö. Setzen sich Straßenverkehrsbehörden durch fehlerhafte Anordnung der Lichtzeichen über den §37 hinweg? Regelmäßig. Ändert das etwas an seiner Gültigkeit, wenn sich eine StVB darüber hinwegsetzt? Nö. Ändert sich etwas an seiner Gültigkeit, wenn diverse Polizeien behaupten, daß seine Gültigkeit von Bodenstrichen, Einmündungen, querenden Verkehren oder Positionen der Lichtzeichen links oder rechts vom Radverkehr abhänge? Nö. Aber wenn es Straßenverkehrsbehörden doch behaupten, dann vielleicht? Nö. Aber wenn doch alle an der Ampel links vom Radweg vorbeirauschen, weil da nix kreuzt und weil das dann doch total bekloppt ist, ändert das seine Gültigkeit und Regelungsgehalt? Nö. Aber wenn ich es doch will und sonst total doof finde? Jetzt? ....
Es ist ermüdend.