Thomas' Vergleich zur Hasenpfote ist schon der passendere. Hier wird Rechtsbeugung betrieben, um das deutlich zu machen.
Beiträge von Peter Viehrig
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Tatsächlich ist für die Frage, ob im privaten Haftungsverhältnis eine Schutzmaßnahme i.S. des §254 BGB erforderlich ist, die objektive Schutzwirkung unerheblich. Würden die Leute überwiegend freiwillig geweihte Hasenpfoten am Lenker zum Selbstschutz verwenden, könnte unter Verweis auf das BGB auch das Fehlen der Pfote wegen Verstoß gegen die allgemeine Ansicht geltend gemacht werden.
Der § 254 BGB deckt das nicht, jedenfalls nicht in Bezug auf die Verwendung untauglicher Mittel. Die Unterlassung der Verwendung untauglicher Mittel ist eben kein Mitverschulden. Das muß man erst erfinden.
Hm. Und wäre vergleichsweise sowas denkbar?
Auto-Fahrer:innen, die bei einem fremdverschuldeten Unfall eine Kopfverletzung erleiden und keinen Helm getragen haben, müssen sich diesen Umstand als Mitverschulden anrechnen lassen.
Die Analogie taugt nur bedingt. Denn der Unterschied liegt darin, daß ein passender Integralhelm, besonders in Kombination mit einem Airbag, bei den auftretenden höheren Geschwindigkeiten eines Kfz tatsächlich geeignet ist, die Schwere von Kopfverletzungen zu lindern oder diese ganz zu verhindern, was für die Verwendung von Fahrradhelmen und den typischerweise deutlich geringeren Geschwindigkeiten mit Fahrrädern bisher nicht empirisch nachgewiesen werden konnte.
Btw. Natürlich ist das undenkbar. -
Der dortige OGH hat E-Radlern ein Mitverschulden an Unfallfolgen in Aussicht gestellt, wenn sie keinen Helm getragen haben.
Da empirische Fakten nicht die Grundlage eines solchen Urteils sein können, denn die gibt es ja nicht, wird man sie stattdessen zur Begründung einfach behaupten.
Der BGH hat bereits eine analoge Vorgehensweise für die Zukunft angekündigt. -
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Laß Dir mal von jemandem die realen Bruttokosten eines Arbeitsplatzes erklären, einschließlich Krankheits- und Urlaubsvertretung. Oder google es halt selbst. Ich buche für diverse Unternehmen regelmäßig Kfz-Bußgelder aus Berlin und weiterer Umgebung. Und da ist alles an denkbaren Verstößen dabei. 90 % der Summen sind:
10,00 €, 20,00 €, 23,50 € und 30,00 €
Höhere Summen regelmäßig nur bei privaten Parkplatzbetreibern und Ausland.Das sind die Fakten. Wenn man das ändern will, muß das über den Bundestag und Bundesrat. Viel Spaß.
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Die Idee mit den Pollern finde ich lustig. Statt über längern einen Zeitraum der Stadt einen Geldzufluss durch Strafzettel zu garantieren, dazu könnte man sogar extra Personal einstellen und immer noch im Plus bleiben, wird lieber 100tausende Euro für Poller ausgeben.
Das ist eine Illusion. Angesichts der Finanzverhältnisse in den meisten Kommunen, würden das viele über Parteigrenzen hinweg durchaus tun. Sie können es sich aber schlicht nicht leisten, sie müßten dann draufzahlen. Die Bußgelder sind schon lange nicht mehr kostendeckend. Da fehlt überall eine 0 nebst jährlicher automatischer Inflationsanpassung.
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Mal nachsehen: in den letzten 12 Jahren sind insgesamt in Deutschland 42 Kinder bis einschließlich 10 Jahren auf dem Fahrrad tödlich verunglückt.
Es geht aber um Kinder im Fußverkehr. Und da spielen für die Sichtbeziehungen die Maße des Steh- und Fahrblechs eine größere Rolle.
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Da kommt wohl demnächst etwas auf den Markt (oder ist es bereits), ein Hartschalenfahrradkoffer, bei dem der Lenker am Fahrrad bleibt. Der ist dann aber breiter als üblich. Ob das bei der Bahn anstandslos akzeptiert wird? Ich habe Zweifel...
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Steinschlagversuche an CarbonrahmenIm Rahmen einer Untersuchung bei der velotech.de GmbH unter Leitung von ö.b.u.v. Sachverständigem Ernst Brust und Marco Brust wurde die Widerstandsfähigkeit…www.velototal.de
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Ich glaube nicht, dass das D-Ticket auch mal für Flugtaxis gelten wird.
Aber die Aussicht, daß Flugtaxis und deren Hersteller damit plötzlich ihren gesellschaftlichen Durchbruch erleben könnten...
Wer weiß, vielleicht kommt da demnächst ein technologieoffener Vorschlag aus Bayern? -
Einen Parcours als Testgelände finde ich in Berlin ebenfalls, direkt vor meiner Haustür. Der dürfte sicher seinen Anteil gehabt haben an meinem letzten Gabelbruch. Auch einige Speichenbrüche und Risse im Felgenboden gehen wohl auf ihn zurück. (Man merkt das ja nicht immer sofort.) Immerhin muß ich anerkennen, daß die Erbauer echte Qualitätsarbeit vollbrachten, denn auch die russischen Panzer haben keine sichtbaren, ihnen direkt zuordenbare Spuren in ihm hinterlassen.
Wie dem auch sei: Wichtig sind mir in Bezug auf den Artikel zwei Gedanken: Belastungstests des fertigen Gesamtfahrzeugs einerseits, Ausdehnung der Tests auf alle Fahrräder andererseits. -
Der Befund trifft meiner Meinung nach auf echte Fahrräder gleichermaßen zu:
Pedelec-Belastung: Neue Sicherheitsstandards?Pedelecs sind im Alltag und insbesondere im Gelände wesentlich höheren Belastungen ausgesetzt als bislang angenommen. Messungen zeigen, dass vornehmlich…www.velototal.de -
Die Ukraine war mal eine Atommacht. Wie gut es ihr bekommen ist, diese Atomwaffen an Rußland zu übergeben, kann man seit inzwischen 11 Jahren ganz offen beobachten.
Gegenüber einem faschistischen Rußland ohne atomare Abschreckung dazustehen, mag ich mir nicht ausmalen. Wenn aber die Entwicklung in Europa so weitergeht, stehen sich bald auf beiden Seiten atomar bewaffnete Faschisten gegenüber. -
Ich habe jetzt nur kurz reingelesen. Interessant finde ich, daß sie Dir die Widerspruchsbefugnis absprechen, weil Du in Deinen Rechten gar nicht betroffen seiest.
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Es leben die Korinthen.
Sie ist (in der Regel jedenfalls) nicht baulich abgesetzt. -
Was ist an Faschismus avantgardistisch?
Falsche Aussagen zu unterstellen, um diesen dann zu widersprechen, nennt man Strohmann-Argumentation. Diese Behauptung hat er nirgends aufgestellt.
Bitte.
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Statistik der Berliner Polizei: Die meisten getöteten Radfahrer haben Unfälle selbst verursachtElf Radfahrer starben 2024 im Berliner Verkehr. Doch nur in einem einzigen Fall wurde der Tod allein vom Unfallgegner verschuldet. Eine Analyse anhand von…www.tagesspiegel.de
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So wird es sicherlich sein. Schließlich gibt es auch Automarken, die von bestimmten Verkehrsregeln ausgenommen sind.
Er bezieht sich mutmaßlich auf die VwV-StVO, die zu §2 StVO in Randnummer 23 ausführt:
ZitatDie vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;
(Hervorhebungen von mir)
Diese Ausnahme gilt aber nicht für ein ausdrückliches Verbot der Straßennutzung durch.
Link: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
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Kann man das alles hier nicht in ein richtiges Thema abtrennen?
Nö, sorry. Das sind die Medienhinweise von Ende November 2024. Der Thread sollte längst mausetot sein. Wenn sich also noch Wochen später eine Diskussion entwickelt, die sich vom Thread-Thema abkoppelt, dann ist das eben so. Ullie entführt Threads ganz gerne mal. Ich schreite bei Threads ein, bei denen das Thema noch aktiv ist oder wieder werden kann oder die archivarisch relevant sein/werden könnten.
Aber hier? Macht, wie Ihr denkt. Wenn Ihr einen eigenen Thread dafür wollt, eröffnet ihn halt.