VAO ist nicht vorhanden. sowas aber auch. und nu?
Unter Bezugnahme auf die verlinkte Stellungnahme schreibst Du eine eine Aufforderung an die "Untere Verkehrsbehörde Weimarer Land", die rechtswidrigen Verkehrszeichen umgehend (2 Wochen) zu entfernen/entfernen zu lassen oder innerhalb der selben Frist eine VAO zu erstellen und Dir eine Ausfertigung davon zukommen zu lassen.
Bei Nichtreaktion empfehle ich keinen Widerspruch, sondern direkt die Klage auf Entfernung, denn die Rechtswidrigkeit ist ja bereits amtlich festgestellt. Und da Dir das ja nun bekannt ist, könnte Dir ein Widerspruchsverfahren dümmstenfalls als Kostentreiberei vorgehalten werden.
Aber frag dazu vorher lieber einen Anwalt.