Das steht halt nirgends in der StVO
Doch, es steht da, im §37, gleich im ersten Absatz, gleich im ersten Satz. Der §9 behandelt unter anderem die Vorrangregeln beim Abbiegen. die konkreten Abbiegelichtzeichen gehen dem also vor.
Das steht halt nirgends in der StVO
Doch, es steht da, im §37, gleich im ersten Absatz, gleich im ersten Satz. Der §9 behandelt unter anderem die Vorrangregeln beim Abbiegen. die konkreten Abbiegelichtzeichen gehen dem also vor.
interessant, wobei dann aber der Satz mit "Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an..." überflüssig wäre, oder?
Nö, denn der findet sich (eigentlich) nur an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen ohne Linkspfeil vorn. Das heißt, man fährt in die Kreuzung ein, wartet den Gegenverkehr (und ggf. rückwärtige Straßenbahnen) ab und fährt, wenn frei ist. Es sei denn, der Linkspfeil hinter der Kreuzung gibt frei. Und für solche Kreuzungen ohne Abbiegepfeile in den Lichtzeichen bleibt der §9 auch gültig. Er wird nur bei den Abbiegepfeilen aufgehoben.
Gute Frage. Da Autofahrer streng genommen beim rechts Abbiegen auf die Radfahrer achten müssen, würde ich eher nein sagen.
So einfach ist das nicht:
Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.
Wechsellichtzeichen nach rechts würde ich also als ausdrückliche Aufhebung des §9 (3) auslegen. Und deshalb ja, das ist feindliches Grün.
Ich habe nicht den ganzen "Zeit"-Artikel gelesen. Aber es ist ziemlich offensichtlich, dass da mal wieder der Versuch gestartet wird eine vernünftige und nachhaltige Verkehrspolitik als "Verbotsorgie" in Misskredit zu bringen.
Offensichtlich wurde er überhaupt gar nicht gelesen.
Mindestens eines der größten Verdienste Adenauers nach dem 2. Weltkrieg war es, Millionen von nicht nur Mitläufernazis mit der Demokratie zu versöhnen, teilweise durch Aufnahme in CDU/CSU.
Angesichts der schieren Masse wird es insbesondere im Osten auch diesmal nicht anders gehen, wenn man das Nazi-Geschmeiß noch einhegen will. Das verschwindet ja nicht einfach.
Nee, eine verfassungswidrige Partei ist automatisch verboten, denn sie steht damit außerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik. Darum geht es ja. Eine weitere Voraussetzung gibt es eben nicht, die ist hinzuerfunden.
Trotzdem gilt ganz allgemein der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Voraussetzung der Notwendigkeit. Wenn eine Partei trotz extremistischer Ziele keine konkrete Gefahr für die FDGHO darstellt, wäre beides zu verneinen.
Das gilt für den Artikel 21 (2) GG eben gerade nicht
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Hervorhebung von mir. Das ist abschließend. Kein Spielraum. Nirgends. Dem BVerfG obliegt lediglich die Aufgabe der Feststellung, ob das zutrifft oder nicht.
Da gleich von "Rechtsbeugung" zu sprechen, ist harter Tobak.
Und ja, wenn das BVerfG das Grundgesetz mißachtet, nenne ich das Rechtsbeugung. Die Bezeichnung als Verfassungsbruch ist aber ebenso korrekt und eigentlich genauer. Das hatten wir schon mal bei der Wehrpflicht ausschließlich für Männer.
Es fehlte aber damals die zweite Bedingung für ein Parteiverbot, nämlich dass die Partei auch in der Lage sein muss, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen.
Diese Bedingung aber ist vom BVerfG frei erfunden, sie steht weder im Grundgesetz noch läßt sie sich daraus herleiten. Rechtsbeugung auf höchster Ebene.
Die Fußgängerampel gilt nicht für Radverkehr. Für den gilt die Fahrverkehrsampel. Einen Rotlichtverstoß gab es also entweder gar nicht oder beide begingen ihn. Also "Gleichstand" bis dahin.
Von Gehwegnutzung steht nix im Artikel. Sollte das so gewesen sein, ändert das aber auch nix an Vorrang bzw. Vorfahrt, siehe dazu §9 (3) StVO,
auf welchem Straßenteil die unterwegs sind, ist dafür nämlich irrelevant:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Fertig ist der Lack. Allenfalls §10 könnte man noch irgendwie herbiegen. Dann müßte der Radfahrer aber an- bzw. einfahren. Und das soll der LKW-Fahrer dann nicht gesehen haben? Was macht der beruflich nochmal?
Wohlgemerkt: Alles nur, wenn der Radfahrer auf dem Gehweg unterwegs war, was sich aus keiner Textstelle ergibt.
Keine Ahnung, wie man da einen Radfahrer "übersehen" können soll. Einzige plausible Möglichkeit ist, daß der Radfahrer sich bei roter Ampel und stehendem LKW rechts am LKW vorbeischob und dabei vom LKW-Fahrer nicht bemerkt wurde. Alles andere geht nur mit Vorsatz.
Irgendwelche Ampelschaltungen sind an der Stelle für die Schuldfrage vollkommen irrelevant.
Flixbus klappte die letzten Jahre anstandslos, wenn einen der Transport hinten am Bus nicht stört und eventuelle Kontakte mit dem benachbarten Rad verschmerzt werden können. In jüngster Zeit meide ich aber Flixbus, weil das Fahrpersonal deutlich weniger vertrauenerweckend ist als noch vor einigen Jahren.
Flixtrain bin ich nur einmal gefahren bisher - ohne Rad. Ich kann daher keine Erfahrung vorweisen.
Das halte ich für plausibel, der Mensch ist ja eher ein Bewegungsseher. Wie stark der Effekt am Ende ist und ob dieser ebenfalls einem Verschleiß durch Gewohnheit unterliegt, wäre herauszufinden.
Weil wir das hier bereits als Thema hatten, diesmal ein Fall, bei dem die ohne Einverständnis erfolgende Ablichtung des Beifahrers eines Falschparkers kostet.
Die macht einfach nur Blinke-Gelb, nehme ich an. Vielleicht schien der StVB die Überlebenswahrscheinlichkeit der suizidal veranlagten Streifchennutzer sonst zu gering. Soll doch schließlich spannend bleiben.
Das Ding ist ohne weitere Markierung und ohne Schild, würde ich also als Seitenstreifen ohne irgendeine Verpflichtung interpretieren und folglich nicht benutzen.
Aber, wenn Du schon auf dem Weg bist, kannst Du ja mal nach Nordosten abbiegen und bis Leipzig weiter, meiner Geburts- und langjährigen Wohnstätte. Ich glaube, dort gibt es keinen Radweg ohne offizieller Benutzungspflicht.
Tob Dich aus. Ich muß da nämlich nächstes Jahr wieder hin. ![]()
Absolut plausibel in meinen Augen. Plausibel angesichts der wirksamen Energien und Kräfte bei einem Unfallgeschehen mit Motorrad aufgrund der meist deutlich höheren Geschwindigkeit und der beteiligten höheren Eigenmasse. Der Helm ist zwar wirksam, eben aufgrund des vorgenannten und seiner erheblich robusteren Konstruktion im Vergleich zu einem Fahrradhelm, aber überbewertet, bringt also weniger als oft vermutet.
Doch, die finden sich auf der Busspur wieder. Das ist ja der Sinn einer für den Radverkehr freigegebenen Busspur. Und die meisten verhalten sich dann auch wie Verkehrsteilnehmer. Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel. Zumindest im Westteil Berlins sind diese freigegebenen Busspuren jedoch seit über 30 Jahren in Verwendung, womit jedenfalls die dortigen Radfahrer und dort verkehrenden Busfahrer den Umgang miteinander gelernt haben. Hauptproblem sind die Falschparker und ihre faktisch komplett fehlende Sanktionierung, was dann immer wieder Nadelöhre schafft und sonst unnötige Spurwechsel herbeiführt.
Trotzdem sind das insgesamt letztlich in ihrer Wirkung Radfahrstreifen in der tatsächlichen Luxusvariante. Besser wäre auf Hauptstraßen nur noch die von jeglichen Markierungen gänzlich befreite Fahrbahn ohne begleitende Radwege. Das habe ich aber in Berlin noch nie bewußt irgendwo vorgefunden.
und im Anschluss daran baust du eine Busspur, wo der Radverkehr den ÖPNV einbremst, damit der MIV links überholen kann. Irre. Vollkommen irre.
In Berlin funktioniert das an vielen Stellen ganz gut (z.B. Kurfürstendamm, Tauentzienstraße). Probleme zwischen Bussen und Radverkehr gibt es kaum. Hauptproblem sind hingegen wie so oft asoziale Verhaltensweisen, Parker auf der Busspur vor allem. Berliner Vollzugsdefizit und grotesk niedrige Bußgelder, also wie immer. Beispiel:
Der selbe Wirtschaftsweg von der anderen Seite
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ist gleich beschildert.