Beiträge von Gelöschtes Mitglied

    1. Es wird eh kaum kontrolliert.

    Mag sein; im Falle eines Unfalls macht man es dir dann aber doch zum Vorwurf. Wenn du eine abschüssige Strecke mit 50 runterfährst und vor dir ein Vollidiot aus der Parklücke rauszieht. Dann heißt es "erhebliche Mitschuld"... Zumal doch zügig fahren wollende und könnende Radfahrer schon immer damit leben müssen, auf dem Radweg als "Raser" beschimpft zu werden, während man mit der gleichen Geschwindigkeit auf der Fahrbahn angeblich "den Verkehr" aufhalte... :rolleyes:

    Zudem solltest du dich für eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts einsetzen.

    Nein, genausowenig wie ich mich für 60 außerorts aussprechen würde. :evil: Ich halte 50 km/h (auf Hauptverkehrsstraßen) für in Ordnung. Und nicht nur deshalb, weil ich selber 15 Jahre lang Auto gefahren bin und es vielleicht irgendwann mal wieder müsste... Gegen eine Ausweitung von 30er-Zonen in Wohngebieten habe ich natürlich keine Einwände.

    Vielleicht könnte man die StVO ja auch noch so optimieren, dass nicht nur die zHg nur für Kfz gilt, sondern auch die angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen...? :saint:

    simon - klar, die hatte ich damit gemeint. Aber wie weiter oben in diesem Thread schonmal angesprochen gibt es auch StVB'en, die rechtswidrig auch Kreisstraßen mit durchgehend [Zeichen 301] in 30er-Zonen packen...

    Die jeweiligen Träger (Bund, Land, Kreis) der klassifizierten Straßen müssten von sich aus das Tempolimit von 30 km/h (oder niedriger) vorantreiben

    Das ist nicht deren Aufgabe, liegt nicht in deren Kompetenz - und warum zum Geier sollten die sowas wollen...!?

    Problematisch ist, dass manche Kommunen im Grunde ganz froh sind, wenn eine Straße, die durch ihr Gemeindegebiet führt, nicht von ihnen selbst finanziert werden muss.

    Ich habe in den letzten Jahren eher den gegenteiligen Eindruck: In Rheinland-Pfalz werden (im Rahmen der neoliberalen Kostenspar- und Subsidiaritäts-Ideologie) permanent klassifizierte Straßen vor allem in klassischen Ortsdurchfahrten heruntergestuft oder teils (außerorts) auch eingezogen und vernichtet. Zum Beispiel eine aktuelle Planung. Oft läuft das in Form eines mehr als fragwürdigen Kuhhandels mit den lokalen Politnasen ab, die sich die Baulast für ein paar Euro fuffzisch und eine zeitnahe Sanierung aufnötigen lassen. Die Zeche zahlen die Gemeinden dann halt eben in der Zukunft. Und Radfahrer, die bspw. aus dem Queichtal auf keiner klassifizierten Straße mehr raus in die Rheinebene kommen.

    § 45 (1c) verbietet die Aufnahme von Straßen des überörtlichen Verkehrs in [Zeichen 274.1]. Und der § 45 (9) S. 3 StVO gilt auch für den Kfz-Verkehr. :rolleyes: Eine Verwaltung kann nicht überall 30er-Schilder hinstellen, nur weil du das gerne so hättest. Außerdem nützen derartige "Beschränkungen" nichts, wenn deren Einhaltung nicht kontrolliert wird.

    Darüber hinaus - ich weiß, das ist vor allem für viele "Auch-Radfahrer" undenkbar: Aber man kann auch mit dem Rad schneller als 30 km/h fahren. :evil: Und ist dann auch von teils unsinnigen Geschwindigkeitsbegrenzungen betroffen.

    (das war ein Spitzname in der CSU bevor er plötzlich karriere gemacht hat)

    Finde den Fehler (im System)! ;) ;(

    Muss halt ab und zu mal gereinigt werden.

    ...und wir wissen ja alle, wie sehr sich die Baulastträger förmlich überschlagen, um derartige Wegelchen zu reinigen. Ich hätte dazu auch noch ein kleines Geschicht'chen anzubieten... Der Weg wurde übrigens immer noch nicht maschinell abgekehrt und die noch nicht von Wind, Regen und Fahrradreifen beseitigten Überreste der Scherben liegen immer noch.

    Und was die Reifen betrifft: Klar, ich kauf mir jetzt Reifen für 60 statt 15 Euro, um über Scherbenteppiche fahren zu können...!? :/:cursing:

    Würden die sowas pro Richtung machen wäre es optimal.

    Nein. Da sammelt sich mit der Zeit haufenweise Dreck und Scherben. Pannengarantie!

    Im Saarland steht man auch auf so'n Mist; da verwandelt man einfach ordinäre Seitenstreifen in benutzungspflichtige Geh- und Radwege:

    EOS_19-0367.jpg

    Der gezeigte ist aber zum Glück nur rechtsseitig ein Geh- und Radweg; linksseitig steht ein [Zeichen 239].

    Achja, warum gibt es eigentlich keine Feldwegbenutzungspflicht für Traktoren...!? Man sieht das in der Gegend hier immer wieder mal, dass die Landwirte anstatt die straßenbegleitenden Feldwege zu benutzen, lieber auf der Kreis- oder Landesstraße fahren. Dabei halten die doch auch "den Verkehr" auf... :evil:

    Scheint ja nicht viel los zu sein auf dieser ach so gefährlichen Landstraße...!? :evil:

    ... wenn ich auch hier ganz für mich allein fahren kann?

    Fährst du in diesem schmalen Ghetto denn hier wirklich nur für dich allein? Was machst du bei einem besoffenen Radler in gleicher oder entgegengesetzter Richtung? Was bei einem Smombie mit Kopfhörern? Was bei einem Trupp Torkelradlern? Was bei einem Rennradfahrer, der dich zügig überholen will? Was bei Scherben, Verschmutzungen, schmierigem Laub, Eis, Schnee, angespülter Erde und Schotter? Was bei einer Gruppe Wanderer? Was bei einer Frau mit Kinderwagen? Was bei jemandem mit angeleintem oder freilaufenden Hund? Was machste, wenn es da oben einen Unfall gibt (man kann ja ungehemmt rasen, gibt ja schließlich keine einen hin und wieder einbremsenden Radfahrer...) und die Karren auf dein Wegelchen fliegen?

    Ich versteh diese Mentalität nicht. Man versucht gar nicht erst, auf sein ureigenes Recht zu bestehen und sich um die Stellung seiner Gruppe(!) innerhalb der (mobilen) Gesellschaft zu kämpfen, sondern verpieselt sich an den Rand. Und redet sich das damit schön, dass das ja viel besser sei. Dass man damit es genau denen schwerer macht, die auf der Fahrbahn die Stellung halten... soweit denkt man gar nicht erst.

    Und dass provokatives, vorsätzliches, gefährliches, erzieherisches Revierverhalten gar erst durch solche Gossenwegelchen entsteht...!? Wirklich undenkbar? :rolleyes:

    Die Frage ist auch: Wer legt denn wenn er mit dem Rad außerorts unterwegs ist großen Wert auf zügiges und ungehindertes Fortkommen? Vor allem in Hinblick darauf, dass sich hier in diesem Forum extrem viele "Commuter" tummeln. Klar, in der Freizeit nimmt man dann das dann doch mal hin, nach Strich und Faden schikaniert und verscheißert zu werden. Weil ja die bösen Autos so schnell fahren...

    Wir sollten uns damit abfinden, dass es hier keine "richtige" Meinung oder Lösung gibt.

    Doch, die gäbe es: Abschaffung der Benutzungspflicht! Also die Entsorgung aller runden blauen Schilder! Wer so einen Murks benutzen will, soll das ja von mir aus machen. Ich lasse mir nur ungern zunehmend die Vorzüge der Fahrbahnen nehmen, weil an immer mehr Straßen derartiger Mist gebaut wird. Natürlich nicht im Ganzen, sondern: Stummel für Stummel...! Es ist eh schon schlimm genug, dass vor allem auch außerorts alles, was irgendwo neben einer Straße verläuft, aus der Perspektive beschränkter Autofahrer als "Radweg" interpretiert wird. So wird das berüchtigte Revierverhalten erst ermöglicht und auch noch gefördert. Selbst wenn da kein blaues Schild steht (ist hier an einigen parallelen Feldwegen der Fall), wird vom Radfahrer verlangt, sich auf Nebenwege zu verpissen. So von wegen "gegenseitige Rücksichtnahme".

    Im Übrigen wird das (wie innerorts ja auch...) so auch nix mit der "Verkehrswende". Diese Scheißwege werden nämlich ausschließlich nur deshalb gebaut, damit der motorisierte Verkehrsfluss ungehinderter fließen kann... Scheinbar ist das auch für viele Radfahrer oberste Bürgerpflicht? Es ist mir ein Rätsel, wie man als emanzipierter Radfahrer der zunehmenden Verkraftfahrstraßierung vor allem außerorts positiv gegenüberstehen kann.

    Ganz was Tolles hat man übrigens grade erst in der Schweiz gebaut. Ein 1,5 m schmales, (im Gegensatz zu den Galerien) extrem steinschlaggefährdetes Wegelchen in der Schöllenenschlucht. Radfahrer durften sogar mehrere Jahre lang gar nicht mehr rauffahren, sondern mussten in den (teuren) Bus umsteigen.

    Auf Landstraßen sollte ein generelles Tempolimit von max. 60 km/h gelten.

    Ja, das wissen wir jetzt alle, dass du den motorisierten Verkehr außerorts völlig unnötig gängeln willst... :rolleyes: Auch das hier wirst du ja nicht müde, zu wiederholen:

    Da viele Landstraßen viel zu breit gebaut sind, kann dann die Fahrbahn verengt werden, wenn die Geschwindigkeit reduziert wird.

    Das ist (wie bereits mehrfach kritiskert) ebenfalls totaler Nonsens. Die meisten Landstraßen sind nicht "zu breit" gebaut, sondern zu schmal! Wenn ich immer wieder mal fragwürdige und gefährliche Situationen erlebe, dann stets auf zu schmalen Landstraßen, auf denen mich Kfz-Nutzer nicht überholen können, ohne die Gegenfahrspur benutzen zu müssen... Es gibt auf zu schmalen Straßen oft genug schwere bis tödliche Unfälle, weil irgendwer überholt, wo er nicht überholen kann. Aber ja, engen wir die Straßen noch weiter ein... :/

    Es gibt außerorts inzwischen sehr viele Strecken, auf denen nur 70 km/h oder weniger gefahren werden darf. Bei kurviger Streckenführung oder längeren Steigungen kannst du mit einem schwachmotorisierten Pkw auch keine 100 km/h fahren.

    Das ist genau der Blödsinn, mit dem man den § 45 (9) StVO kastriert hat; leider wird er auch von vielen Radfahrern nachgeplappert... :cursing: Das allgemeine Geschwindigkeitslimit von 100 km/h begründet weder eine besondere, noch eine "allgemeine" "Gefahrenlage", die es notwendig macht, Radfahrer von Landstraßen zu verbannen.

    Und diese Einmündungen dienen auch grade nicht dazu, mit 100 km/h um die Kurve zu brettern. Es gibt hier in der Region eh kaum noch Einmündungsbereiche, die nicht auf 70 km/h begrenzt wären. Dieser Einmündungstyp soll vor allem den Sattelzügen und Lkw mit Anhängern ein einfacheres Abbiegen ermöglichen.

    Aber wie weit links traut man sich bitte auf einer Tempo 100 Landstraße fahren...

    Was ist eine "Tempo-100-Landstraße"?

    Ich persönlich seh in Mittigfahren auch nicht die ultimative Lösung. Aber man kann durchaus mit einem halben bis viertel Meter gut fahren. Ist der Fahrstreifen breit genug, damit Autofahrer auch bei Gegenverkehr einigermaßen gut überholen können, geht auch weit rechts.

    Ich als Extrem-Außerortsradler hab weder mit Tempo 100, noch mit der Verkehrsdichte ein Problem. Heikel wird es oft auf eher "unverdächtigen", kurvigen und unübersichtlichen Landstraßen mitten im Nirgendwo. Wenn man auf gut Glück überholt wird - und dann doch Gegenverkehr kommt.

    Einseitige Zweirichtungswegelchen hasse ich grade außerorts wie die Pest. Vor allem dann, wenn an jeder noch so popligen Einmündung verschwenkt wird und "Selber-Schuld-[Zeichen 205]" aufgestellt werden. Wie hier z. B. - da war die extra erst kürzlich umgebaute Zufahrt zu einem Supermarkt wichtiger als der eine [Zeichen 306] begleitende [Zeichen 240]; der bekam eine neue Schikane:

    IMG_3291n.jpg

    Dann darf man wegen der regelm. Anlage irgendwelcher 300 m langer Stummelchen brav alle paar Meter rauf- und wieder runterfahren. Macht irre Spaß, vor allem wenn der Scheiß links der Fahrbahn liegt. Komischerweise haben Radfahrer auf den meist keine 2 m schmalen Rumpelpisten (mit Wurzelaufbrüchen, Glasscherben, Schottersteinen und sonstigem Dreck) keine Angst vor Überholunfällen oder Frontalkollisionen mit anderen Radfahrern, Spaziergängern, Hunden, Nordic Walkern, Mofafahrern - und was da sonst noch so alles kreucht und fleucht...

    Fahrbahnradler - Danke für die Nachfrage. Ich hab da inzwischen keine Lust mehr für. Letztens musste ich mich auch von der PI Landau blöd anpampen lassen, weil ich Rückfragen zu einer völlig unverständlich formulierten PM hatte... :rolleyes:

    Außerorts gibt es häufiger gute und/oder sinnvolle Radwege.

    =O Bitte was...? <span style= Zeige er mir auch nur einen Einzigen (straßenbegleitenden). In meinem Blog habe ich haufenweise überflüssiger, viel zu schmaler, schlecht gepflegter, schikanöser und diskriminierender Außerorts-Scheißwegelchen dokumentiert... :rolleyes: Grade aktuell wird schon wieder so ein Blödsinn neu geplant.

    Das finde ich übrigens eine gefährliche Tendenz: Selbst Leute, die innerorts Radwege ablehnen oder zumindest deren Nachteile kennen, wollen außerorts dann doch separiert werden. Natürlich kriegen die Mistdinger dann [Zeichen 240] - und wo man als Radfahrer Jahrzehnte auf der Fahrbahn keine Probleme hatte, wird man nun ins Ghetto verbannt...

    Die Polizeidirektion Kaiserslautern gibt Tipps, wie man mit E-Bikes sicher auf dem Gehweg radelt:

    Der Unfall ereignete sich als der Biker vom Gehweg auf die Straße und wieder zurück wechseln wollte. Er blieb am Bordstein hängen. Solche "Fahrmanöver" müssen insbesondere auch bei vorhandener Motorunterstützung stets sehr bewusst und vorsichtig vorgenommen werden.

    Das Ding heißt übrigens Fahrbahn... :rolleyes:

    Was tun?

    Den ADFC fragen, warum er überhaupt so einen Käse fordert...!? Und ob er einen Beleg dafür hat, dass von Pinseleien gefördertes Spurdenken von Autofahrern für Radfahrer zu mehr "Sicherheit" führt...!?

    In Bargteheide mussten deshalb viele ausgeschilderte Radwege wegfallen.

    Das können dann doch wohl eh nur umetikettierte Gehwege, also [Zeichen 240] gewesen sein, oder? :/

    Ich empfinde es als höchst bedenklich, wenn diese gestellten Fotos mit gemieteten Sattelzügen der Hochbord-Fanatiker u. a. vom "Berliner Radentscheid" als Aufnahme aus dem echten Leben präsentiert werden. Leider lassen die selben Leute ja nicht mal ganze Straßenzüge sperren, um Fotos zu machen, wie Leute auf "sicheren und getrennten Radwegen" rechts von Rechtsabbiegern dann an der Kreuzung von eben solchen Sattelzügen zu Matsch gefahren werden...

    Die Studie scheint mir ja auch eine entsprechende Auftragsarbeit gewesen zu sein. Ganz spontan würde ich hier schon anzweifeln, dass die Datenbasis in irgendeiner Weise aussagekräftig wäre. Aber das kann der Thomas Schlüter sicher kompetenter zerreißen als ich! ;) :evil:

    Muss nix heißen. In Frankreich gibt es auch (runde) blaue Schilder in Tempo-30-Zonen:

    EOS_18-0610.jpg

    Die OD Weiler (D 334) bei Wissembourg (direkt an der deutschen Grenze) ist auch komplett Tempo-30-Zone. In der deutschen StVO sind ja vor allem die klassifizierten Straßen (als Kreisstraße aufwärts) ausdrücklich ausgenommen und 30er-Zonen dort nicht zulässig. In Hohenecken hat das die Stadtverwaltung Kaiserslautern aber auch nicht interessiert, als sie die durchgehend mit [Zeichen 301] beschilderte, immer noch als Kreisstraße 3 gewidmete OD zur [Zeichen 274.1] ausgewiesen hatte...

    IMG_3221n.jpg

    Ich persönlich halte § 2 (1) StVO für mehr als ausreichend. Wenn da nix ist, was einen blauen Lollie hat oder sonst wie als "Radweg" erkennbar ist, hat der Radfahrer die Fahrbahn zu benutzen. Hochbords und sonstige Arten von Gehwegen sind tabu. Das wird die Verwaltung nämlich auch so sehen, wenn was passiert ist - und man jene gerne mithaften lassen würde.

    Es ist ja allerdings allgemein üblich, dass den Verwaltungen als auch der Polizei Gehwegradler ganz recht sind. Hauptsache, sie halten "den Verkehr" nicht auf...

    Da die die Kontroversen Diskussionen dort meist durch die Moderatoren einfach beendet werden lohnt es sich nicht wirklich, dort zu diskutieren.

    Ohja. Dieses Vergnügen hatte ich auch schon. Und ich hatte nicht einmal gegen irgendwelche "Regeln" verstoßen, sondern wollte mir von eben diesen Trollen nicht die Diskussion zerschießen lassen - und ich war dann der Böse, weswegen man den Thread zumachen musste...!? Das war dann auch der wesentliche Grund, warum ich dort eine längere Zeit gar nix mehr gepostet hatte - und auch nur noch sehr selten reinschaue. :rolleyes:

    Man muss den Feind besser kennen, um ihn besiegen zu können!

    Ach, die sind im ja schon im Alltag alles andere als Mangelware. <X Da brauch ich kein Verkehrsportal für... ;)

    Der Thread an sich zeigt wieder, warum ich das [Zeichen 240] für eine Büchse der Pandora halte, die hätte nie geöffnet werden dürfen. Das wurde eh nur erfunden, um Radfahrer selbst dann von den Fahrbahnen zu verbannen, wenn es gar keine "Radwege" gibt.

    Und wo fängt ein neuer Abschnitt an?

    Von Einmündung zu Einmündung. Egal, auf welcher Straßenseite diese liegt.

    Bei solchen Wegen gibt es leider ja nur ein ja/nein und kein "kann".

    Die Praxis da draußen zeigt, dass man bei ausreichender Argumentation durchaus von "kann" sprechen darf. Hier in der Gegend fehlen auch immer wieder mal an Einmündungen blaue Schilder. Deshalb wechselt aber keiner auf die Fahrbahn. Und man wird es dem Gehwegradler vermutlich auch noch nicht einmal vorwerfen können. Genausowenig wie dem Fahrbahnradler. Denn es gilt auch hier das Bestimmtheitsgebot.

    Wollt Ihr sowas überhaupt hier im Forum haben oder lieber ins Verkehrsportal?

    Was ist das denn für eine Frage? :/ Das Verkehrsportal eignet sich m. E. leider wegen vorherrschender Auto-Trolle sowieso kaum noch für Radverkehrsfragen...

    Gute Frage. Wie weit die Benutzungspflicht der damit verknüpften Dinger reichen, ist in der Tat mehr eine Diskussion wert. Es gab ja mal in einer der früheren Varianten der VwV einen Abschnitt, in welchem drinstand, dass für die Aufrechterhaltung der Gehwegradelpflicht (als auch des -rechts) an jeder Einmündung das [Zeichen 240] wiederholt werden muss. Das gilt meiner Ansicht nach natürlich immer noch, weil man grade wegen der Unterscheidung von Fahrbahn und "Radweg" bei baulichen Gehwegen unbedingt klarstellen muss, dass das eben kein Gehweg, sondern ein "gemeinsamer Geh- und Radweg" :rolleyes: ist. Und das klappt nur, wenn an wirklich jeder Einmündung das Verkehrszeichen wiederholt wird.

    Ich zweifle auch schon an, dass man bei einer warum auch immer unbenutzbaren Auffahrt bei der allernächsten Gelegenheit wieder auf das Wegelchen drauf muss. Inbs. dann, wenn sie linksseitig liegen. Da fahre ich immer (mindestens... :whistling:) bis zur folgenden Einmündung weiter. Schließlich müss(t)en grade linksseitige Auffahrten ja auch baulich sicher gestaltet sein...

    Das [Zeichen 240] ist übrigens ausdrücklich kein "Streckenverbot" im Sinne des 7. Abschnitts der 2. Anlage zur StVO.