Das betrifft allerdings nur klassifizierte Straßen, nicht solche, auf denen einfach viel Durchgangsverkehr ist.
Im Grunde genommen gibt es grundsätzlich zwei Wege im Sinne von Maßnahmen hin zu einer echten Verkehrswende, damit umzugehen:
Die jeweiligen Träger (Bund, Land, Kreis) der klassifizierten Straßen müssten von sich aus das Tempolimit von 30 km/h (oder niedriger) vorantreiben oder auch außerorts ein geringeres Tempolimit einführen, ich halte für außerrorts max. Tempo 60 (auf Autobahnen max. 80 km/h) für erstrebenswert.
Die Kommunen selbst haben einen gewissen Spielraum, ihre eigenen Straßen können sie auf Tempo 30 und niedriger begrenzen.
Problematisch ist, dass manche Kommunen im Grunde ganz froh sind, wenn eine Straße, die durch ihr Gemeindegebiet führt, nicht von ihnen selbst finanziert werden muss. Aber auch für klassifizierte Straßen gibt es Möglichkeiten.
Sie haben zwei Möglichkeiten für eine Temporeduzierung: Erstens die Ausweisung von Tempo 30-Zonen im Nebenstraßennetz (Seitenstraßen, Wohnstraßen etc.). Zweitens eine streckenbezogene Temporeduzierung auf Hauptverkehrsstraßen (...) in „sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“. https://www.vcd.org/fileadmin/user…ier_09_2018.pdf
Also radfahrende und zu Fuß gehende Verkehrsteilnehmer, raus auf die Straße! Macht eure Straßen zu solchen mit sensiblen Bereichen für besonders schützenswerte Verkehrsteilnehmer!