Und gestern gab’s noch mal den Versuch der LINKEN, auf dem Eppendorfer Weg Tempo 30 einzurichten: Drucksache 20-2968
Als Vorbereitung auf die gestrige Sitzung hatte ich einmal den Verlauf der politischen Diskussion in Kurzform mit Kommentaren und Zitaten aufgeschrieben. Denn seit 2009 gibt es immer wieder Anträge auf Tempo 30, die aber immer wieder von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt werden oder im wahrsten Sinne des Wortes "versanden".
Vielleicht etwas lang.
Am 23.02.2015 (Drs.: 20-0610 ) nochmals Erinnerung vom Beschluss (Drs.: 4263/XVIII) vom 28. Mai 2009 : die Bezirksversammlung Eimsbüttel hatte sich auf Empfehlung des Kerngebietsausschuss für Tempo-30 im Eppendorfer Weg ausgesprochen. (SPD, GRÜNE, LINKE)
Dann in der Drs.: 20-1012 vom 07.09.2015 der Klassiker einer autogerechten Stadt:
„Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes hat im Eppendorfer Weg eine Grundinstandsetzung vorgenommen. In diesem Zuge wurde auch die Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr geprüft, der im Eppendorfer Weg im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt wird.
Aufgrund des sehr hohen Parkdrucks in diesem Bereich muss man davon ausgehen, dass die Schutzstreifen permanent zugestellt worden wären. Aufgrund der personellen Situation bei der Polizei kann jedoch eine dauerhafte Überwachung nicht gewährleistet werden. Hinzu kommt, dass der Eppendorfer Weg bisher nicht als Unfallhäufungsstrecke für Radfahrende aufgefallen ist. Aufgrund des hohen Parksuchverkehrs ist die gefahrene Geschwindigkeit ohnehin in der Regel geringer als die zulässigen 50 km/h. Daher entschied man sich, auf das Markieren von Schutzstreifen zu verzichten.
Darüber hinaus wurde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h geprüft. Mit einem Schreiben vom 23.04.2015 hat VD 51 in Absprache mit PK 23 der Bezirksversammlung bereits mitgeteilt, dass aufgrund der unauffälligen Verkehrsunfalllage und dem Fehlen von Verkehrsunfällen mit Geschwindigkeitsverstößen die Rechtsgrundlage für eine Reduzierung nicht gegeben ist.“
Drs.: 20-1231 vom 17.12.2015 Einbindung des Eppendorfer Wegs in die umliegenden Tempo-30 Zonen (LINKE) wird mit Stimmen der SPD-, CDU und Fraktion Die GRÜNEN mehrheitlich abgelehnt. GRÜNE verweisen in der Diskussion auf den Beschluss vom 23.02.2015 und fordert Zahlen, auch von Fußgängern und Radfahrern, von den Verantwortlichen.
Resultat ist die Drucksache 20-1434 vom 21.03.2016. Wie es sich in einer autogerechten Stadt gehört, gibt es keine Antwort auf Zahlen zum Fuß- und Radverkehr. Lediglich das im hamburgweiten Vergleich leicht überdurchschnittliche Niveau der Anzahl der Verkehrsunfälle dieser Verkehrsgruppe lässt auf ein erhöhtes Aufkommen dieser Gruppe am Verkehrsgeschehen im Eppendorfer Weg vermuten.
„Sachverhalt:
Das Polizeikommissariat 23 nimmt zu den Fragen 2 und 3 wie folgt Stellung:
....
zu 2: Unfallstatistik im Eppendorfer Weg (Bereich des Bezirksamtes Eimsbüttel) seit 2000
Die Unfallauswertung wurde am 24.02.2016 für die Jahre 2000 – 2015 durchgeführt.
In den 16 ausgewerteten Jahren wurden für den Eppendorfer Weg im Bereich des Bezirksamtes Eimsbüttel insgesamt 2630 Verkehrsunfälle registriert.
.........
Bewertung:
Von den 64120 gemessenen Fahrzeugen fuhren insgesamt 1893 Fahrzeuge oder 2,95 % schneller als 50 km/h. Lediglich 237 Fahrzeuge oder 0,37 % fuhren schneller als 60 km/h. Diese Überschreitungsquoten sind im Verhältnis zu ähnlich gelagerten Straßen gering.“
Drs.: 20-1449 vom 31.03.2016 : Tempo 30 vor Kindergärten im Eppendorfer Weg in Eimsbüttel (LINKE) immer wieder vertagt, dann wg. Drs. 20-1814 zurückgezogen.
Drs. 20-1814 vom 13.10.2016: Tempo 30 vor Kindergärten im Eppendorfer Weg in Eimsbüttel (LINKE, SPD, GRÜN) beschlossen.
Dann kommt die CDU auf das Thema Parkplätze: Drs. 20-1681 vom 14.07.2016 Parkraumkonzept für den Eppendorfer Weg. Mehrmals vertagt, dann abgelehnt.
Drs. 20-2015, BV-Beschluss vom 26.01.2017 Änderung der StVO zur Erleichterung von Tempo 30 in sensiblen Bereichen:
„……Eine Prüfung der geänderten StVO hinsichtlich der Anordnung von Tempo 30 erfolgt in Hamburg daher erst, wenn die näheren Vorgaben in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) geregelt sind… Mit etwaigen Empfehlungen nach § 27 Absatz 1 Satz 1 BezVG werden sich die Straßenverkehrsbehörden daher ggf. erst befassen, wenn entsprechende Umsetzungsvorschriften für Hamburg geschaffen sind. …“
Drs. 20-2807 vom 29.03.2018 Umsetzung des Beschlusses Tempo 30 im Eppendorfer Weg durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 13.10.16
„In einem gemeinsamen Antrag von Linksfraktion, SPD- und GRÜNEN-Fraktion, forderte die Bezirksversammlung Eimsbüttel am 13.10.2016 in der Drucksache 20-1814, die Einführung von Tempo 30 im Eimsbütteler Teil des Eppendorfer Weges.
In der Mitteilung vom 23.01.17 teilte die Behörde für Inneres und Sport der Bezirksver-sammlung jedoch mit, dass für eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Neureglung (geänderte StVO, Dezember 2016) noch eine begleitende Verwaltungsvorschrift fehle. Seit dieser Zeit gibt es noch keine sogenannte „Handlungsanweisung“ der Innenbehörde in Hamburg.
Petitum:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Fachbehörde dafür einzusetzen, dass sie aufgrund der veränderten Gesetzeslage der StVO vom Dezember 2016, nun zeitnah die erforderliche Handlungsanweisung erstellt, um den Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel auf Einführung von Tempo 30 im Eppendorfer Weg umsetzen zu können.“
Drs. 20-2938 vom 02.05.2018 Sachstandsbericht zum Eppendorfer Weg (GRÜNE):
„Die Verkehrsbedingungen im Eppendorfer Weg sind seit langem unzureichend. In letzter Zeit kritisieren Bürgerinnen und Büger zunehmend die Führung des Radverkehrs und den Zustand der Nebenflächen. Um auf entsprechende Anfragen der Bürgerinnen und Bürger antworten zu können, ist es notwendig, der Bezirkspolitik Eimsbüttel einen vorläufigen Einblick in die Überlegungen zur Umgestaltung der Straße zu verschaffen.
Petitum/Beschluss:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Behörde aufzufordern, im nächsten Verkehrsausschuss den derzeitigen Stand der Überlegungen zur Umgestaltung des Eppendorfer Weges vorzustellen.
Um hinreichend Vorlaufzeit für die Einladung zu gewährleisten, soll dieser Beschluss bereits durch den Hauptausschuss bestätigt werden.“