Beiträge von Reipe

    Zitat

    So normal wie Verkehrsschilder, die auf dem Radfahrstreifen stehen, weil ja in Ermangelung eines Hochbordradweges kein Platz mehr bleibt, um den Kram auf ebenjenem Radweg abzustellen.

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    Das Kfz-Verschwenkungs-Schild stand vorher direkt vor Lichtsignalanlage und verdeckte das in diesem Fall geltende Rotlicht des Kfz Verkehrs. Hatte darauf hingewiesen und es wurde dann auch schnell verrückt.

        


    Die Notwendigkeit ist an den vielen Gummispuren der Radler zu erkennen. Ist aber auch durch die noch abgedeckte Radfahrerampel bei 30 km/h nicht sofort zu begreifen.

    Obwohl noch kein Herbst ist, ist jetzt schon ein Problem zu erkennen. Der ganze Dreck sammelt sich rechts. Wie die Schmutzbeseitigung weiter oben an der Einmündung der Grindelallee mit der kleinen Protektet Bike Lane (bauliche Abtrennung zur Fahrbahn durch den Kantstein) funktioniert, wird die Zukunft zeigen.

    Zitat

    An der Kreuzung zur Grindelallee hatte ich mich schon über diese breite Weiche gefreut und mich gewundert, dass man sich offenbar plötzlich zu überbreiten Radfahrstreifen durchringen konnte, die der zu erwartenden Verkehrsstärke tatsächlich gerecht würden:

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    Da bin ich gespannt, wann es da das erste Mal kracht. Der geradeaus fahrende Radfahrer kommt mit reichlich Schwung vom Fernsehturm und trifft auf den einmündenden Radfahrer aus der Grindelallee. Der Winkel ist etwas spitz geraten und war wohl auch anders geplant (siehe rechts die Vormarkierung). Aber beim Markieren hatte man wohl nicht die richtigen Schablonen dabei und hat es dann etwas verändert.

    Spannend wird es im Winter, wenn der von der Fahrbahn zusammen geschobene Schnee den Kantstein links verdeckt und Radler versuchen drüber zu fahren.


    Insgesamt ist die Bemühung aber positiv zu sehen, denn der Geradeaus-Radler aus Richtung Fernsehturm hat keine Ampel zu beachten.

    Was soll der Radfahrer hier machen?

    Rechts ist leider nur ein Teil eines Zusatzschildes zu sehen. Deshalb hier in Groß (von der Gegenseite).

    Aus Schnelsen kommend ist keine Radwegbenutzungspflicht.

    Auf der anderen Straßenseite ist stadtauswärts für Radfahrer nichts frei gegeben oder beschildert.

    PK ist der Meinung alles richtig gemacht zu haben. Und "auf der Straße fahren ist natürlich nicht erlaubt".

    Vor anderthalb Stunden stand der Kram dort auch immer noch herum.

    Als ich Malte auf der Fahrradsternfahrt ganz kurz vom aktuellen Stand in dieser Sache berichtete, bat er mich doch bitte im Forum zu schreiben.

    Auf der Rückseite der Verkehrsschilder stehen Telefonnummern (Festnetz und 24 Stunden Notruf-Handy-Nummer) der Aufstellfirma. Also einfach dort am 15.06.2018 angerufen und nachgefragt.

    Ja, Wasserrohrbruch Kollaustraße, Auftraggeber Hamburg Wasser. Nein, im Deelwisch, Auftraggeber ist die Polizei und nicht Hamburg Wasser. Es wurde Radfahrer frei angeordnet. Warum das Zeichen da nun nicht angebracht ist, mhmmm?

    Mail an das PK 23, nach noch nicht einmal 30 Minuten Antwort mit dem genialen Textbaustein „danke für Ihr bürgerliches Engagement“. Wow, ich bin beeindruckt! Und es wird sogar Abhilfe versprochen: „die Absperrfirma hat Kenntnis und wird den Weg wieder für Sie freimachen, sodass Sie nicht weiter Umwege fahren müssen oder möglicherweise verbotswidrig durchfahren“.

    Was für ein schöner Hinweis, nicht verbotswidrig durchfahren! Obwohl die Durchfahrt für Radfahrer laut Anordnung frei gegeben sein sollte. Mache ich bei meiner Durchfahrt einen Fehler oder hat den jemand anders schon vorher begangen? Habe da jetzt lange auf die Fahrradstaffel gewartet und auf Bestrafung wegen bürgerlichen Ungehorsams gewartet. Vergeblich. Eigentlich schade.

    Nochmal eine Schilderung der Lage: Deelwisch, das letzte etwa 80 m kleine Stück Sackgasse vor der Güterumgehungsbahn und dahinter der Bach Kollau mit einem von Radfahrern viel und erlaubt genutzten Wanderweg, der ein paar Kilometer später in die Tarpenbek fließt und von da geht es dann irgendwann in die Alster. Der Deelwisch ist in dem Abschnitt vor der Beschilderung eine Tempo 30 Zone, im Bereich der Beschilderung eine Spielstraße.

    Vor der Spielstraße die Absperrung mit Anlieger frei. Am Ende dann Durchfahrt verboten (VZ 250), rote Blinklichter und Absperrbaken. Dahinter Kantstein und Poller, die schon immer die Durchfahrt für Fahrzeuge verhindern und ein Grünstreifen.

    Warum wurde die Absperrung aufgestellt? Ja, Autofahrer sollten nach dem Wasserrohrbruch in der Kollaustraße und auf der Suche nach schnellen Wegeverbindungen Richtung Dänemark und Amrum vor sich selber geschützt werden und nicht nach Überfahren von Kantstein und Pollern in der Spielstraße, weiteren 20 Metern Grünstreifen, dann in der Kollau landen.

    Da nun die Polizei Auftraggeber dieser Beschilderung ist, ich aus eigener Erfahrung von Kosten im Bereich von 300 € für ähnliche Beschilderung und tageweiser Berechnung berichten kann, interessiert mich schon was die Sache denn nun nach fast vier Wochen überflüssigem Herumstehen und Verhinderung des Radverkehrs kostet.

    Am 18.06.2018 20 Uhr ist die Durchfahrt für Radfahrer immer noch nicht erlaubt.

    Ich hatte das Schild schon mal erwähnt, langsam wirds Zeit für ein Eintrag ins Guinnessbuch: 26. Stoppschild-Abschuss

    Da steht aber nicht in welchem Zeitraum. Desahlb kommt Eimsbüttel ins Guinness-Buch der Rekorde!

    An der „Julius-Vosseler-Straße / Koppelstraße – Mittelinsel wurde VZ 222-20 mit Pfosten ca. 40 mal zwischen 2014 und 2016 ersetzt.

    Davon etwa 15 Mal in 2017.

    Es geht um das blaue Schild mit dem weißen Pfeil auf der Mittelinsel

    Was für ein Glück, dass die Verantwortlichen bisher alle Forderungen der Autofahrerfraktion nach Rückbau zurückgewiesen haben. Denn die dortige Mittelinsel ist seinerzeit nach Unfällen mit Fußgängern extra so umgebaut worden, um das schnittige Abbiegen aus dem kleineren Teil der Julius-Vosseler-Straße zu unterbinden.

    Und gestern gab’s noch mal den Versuch der LINKEN, auf dem Eppendorfer Weg Tempo 30 einzurichten: Drucksache 20-2968

    Als Vorbereitung auf die gestrige Sitzung hatte ich einmal den Verlauf der politischen Diskussion in Kurzform mit Kommentaren und Zitaten aufgeschrieben. Denn seit 2009 gibt es immer wieder Anträge auf Tempo 30, die aber immer wieder von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt werden oder im wahrsten Sinne des Wortes "versanden".

    Vielleicht etwas lang.

    Am 23.02.2015 (Drs.: 20-0610 ) nochmals Erinnerung vom Beschluss (Drs.: 4263/XVIII) vom 28. Mai 2009 : die Bezirksversammlung Eimsbüttel hatte sich auf Empfehlung des Kerngebietsausschuss für Tempo-30 im Eppendorfer Weg ausgesprochen. (SPD, GRÜNE, LINKE)

    Dann in der Drs.: 20-1012 vom 07.09.2015 der Klassiker einer autogerechten Stadt:

    „Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes hat im Eppendorfer Weg eine Grundinstandsetzung vorgenommen. In diesem Zuge wurde auch die Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr geprüft, der im Eppendorfer Weg im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt wird.

    Aufgrund des sehr hohen Parkdrucks in diesem Bereich muss man davon ausgehen, dass die Schutzstreifen permanent zugestellt worden wären. Aufgrund der personellen Situation bei der Polizei kann jedoch eine dauerhafte Überwachung nicht gewährleistet werden. Hinzu kommt, dass der Eppendorfer Weg bisher nicht als Unfallhäufungsstrecke für Radfahrende aufgefallen ist. Aufgrund des hohen Parksuchverkehrs ist die gefahrene Geschwindigkeit ohnehin in der Regel geringer als die zulässigen 50 km/h. Daher entschied man sich, auf das Markieren von Schutzstreifen zu verzichten.

    Darüber hinaus wurde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h geprüft. Mit einem Schreiben vom 23.04.2015 hat VD 51 in Absprache mit PK 23 der Bezirksversammlung bereits mitgeteilt, dass aufgrund der unauffälligen Verkehrsunfalllage und dem Fehlen von Verkehrsunfällen mit Geschwindigkeitsverstößen die Rechtsgrundlage für eine Reduzierung nicht gegeben ist.“

    Drs.: 20-1231 vom 17.12.2015 Einbindung des Eppendorfer Wegs in die umliegenden Tempo-30 Zonen (LINKE) wird mit Stimmen der SPD-, CDU und Fraktion Die GRÜNEN mehrheitlich abgelehnt. GRÜNE verweisen in der Diskussion auf den Beschluss vom 23.02.2015 und fordert Zahlen, auch von Fußgängern und Radfahrern, von den Verantwortlichen.

    Resultat ist die Drucksache 20-1434 vom 21.03.2016. Wie es sich in einer autogerechten Stadt gehört, gibt es keine Antwort auf Zahlen zum Fuß- und Radverkehr. Lediglich das im hamburgweiten Vergleich leicht überdurchschnittliche Niveau der Anzahl der Verkehrsunfälle dieser Verkehrsgruppe lässt auf ein erhöhtes Aufkommen dieser Gruppe am Verkehrsgeschehen im Eppendorfer Weg vermuten.

    Sachverhalt:

    Das Polizeikommissariat 23 nimmt zu den Fragen 2 und 3 wie folgt Stellung:

    ....

    zu 2: Unfallstatistik im Eppendorfer Weg (Bereich des Bezirksamtes Eimsbüttel) seit 2000

    Die Unfallauswertung wurde am 24.02.2016 für die Jahre 2000 – 2015 durchgeführt.

    In den 16 ausgewerteten Jahren wurden für den Eppendorfer Weg im Bereich des Bezirksamtes Eimsbüttel insgesamt 2630 Verkehrsunfälle registriert.

    .........

    Bewertung:

    Von den 64120 gemessenen Fahrzeugen fuhren insgesamt 1893 Fahrzeuge oder 2,95 % schneller als 50 km/h. Lediglich 237 Fahrzeuge oder 0,37 % fuhren schneller als 60 km/h. Diese Überschreitungsquoten sind im Verhältnis zu ähnlich gelagerten Straßen gering.“


    Drs.: 20-1449 vom 31.03.2016 : Tempo 30 vor Kindergärten im Eppendorfer Weg in Eimsbüttel (LINKE) immer wieder vertagt, dann wg. Drs. 20-1814 zurückgezogen.

    Drs. 20-1814 vom 13.10.2016: Tempo 30 vor Kindergärten im Eppendorfer Weg in Eimsbüttel (LINKE, SPD, GRÜN) beschlossen.

    Dann kommt die CDU auf das Thema Parkplätze: Drs. 20-1681 vom 14.07.2016 Parkraumkonzept für den Eppendorfer Weg. Mehrmals vertagt, dann abgelehnt.

    Drs. 20-2015, BV-Beschluss vom 26.01.2017 Änderung der StVO zur Erleichterung von Tempo 30 in sensiblen Bereichen:

    „……Eine Prüfung der geänderten StVO hinsichtlich der Anordnung von Tempo 30 erfolgt in Hamburg daher erst, wenn die näheren Vorgaben in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) geregelt sind… Mit etwaigen Empfehlungen nach § 27 Absatz 1 Satz 1 BezVG werden sich die Straßenverkehrsbehörden daher ggf. erst befassen, wenn entsprechende Umsetzungsvorschriften für Hamburg geschaffen sind. …“

    Drs. 20-2807 vom 29.03.2018 Umsetzung des Beschlusses Tempo 30 im Eppendorfer Weg durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 13.10.16

    „In einem gemeinsamen Antrag von Linksfraktion, SPD- und GRÜNEN-Fraktion, forderte die Bezirksversammlung Eimsbüttel am 13.10.2016 in der Drucksache 20-1814, die Einführung von Tempo 30 im Eimsbütteler Teil des Eppendorfer Weges.

    In der Mitteilung vom 23.01.17 teilte die Behörde für Inneres und Sport der Bezirksver-sammlung jedoch mit, dass für eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Neureglung (geänderte StVO, Dezember 2016) noch eine begleitende Verwaltungsvorschrift fehle. Seit dieser Zeit gibt es noch keine sogenannte „Handlungsanweisung“ der Innenbehörde in Hamburg.

    Petitum:

    Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Fachbehörde dafür einzusetzen, dass sie aufgrund der veränderten Gesetzeslage der StVO vom Dezember 2016, nun zeitnah die erforderliche Handlungsanweisung erstellt, um den Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel auf Einführung von Tempo 30 im Eppendorfer Weg umsetzen zu können.“

    Drs. 20-2938 vom 02.05.2018 Sachstandsbericht zum Eppendorfer Weg (GRÜNE):

    „Die Verkehrsbedingungen im Eppendorfer Weg sind seit langem unzureichend. In letzter Zeit kritisieren Bürgerinnen und Büger zunehmend die Führung des Radverkehrs und den Zustand der Nebenflächen. Um auf entsprechende Anfragen der Bürgerinnen und Bürger antworten zu können, ist es notwendig, der Bezirkspolitik Eimsbüttel einen vorläufigen Einblick in die Überlegungen zur Umgestaltung der Straße zu verschaffen.

    Petitum/Beschluss:

    Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Behörde aufzufordern, im nächsten Verkehrsausschuss den derzeitigen Stand der Überlegungen zur Umgestaltung des Eppendorfer Weges vorzustellen.

    Um hinreichend Vorlaufzeit für die Einladung zu gewährleisten, soll dieser Beschluss bereits durch den Hauptausschuss bestätigt werden.“

    Gestern im Kerngebietsausschuss der BV Eimsbüttel wurde beschlossen, bevor irgendetwas an dieser Kreuzung nach dem Unfall verändert wird, soll erst einmal ein Experte der Polizei über den Unfallhergang berichten.

    Ein guter Beschluss.

    Was aber ganz schlecht ist, es soll im nichtöffentlichen Teil berichtet werden.

    Ich habe großes Verständnis, dass aus Datenschutzgründen eventuell persönliche Details der Unfallbeteiligten nicht öffentlich gemacht werden. Dass aber generell die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, nun denn.

    Zwei neue Anfragen von Thering, die aber bislang unbeantwortet sind:

    Drucksache 21/12871
    Drucksache 21/12872

    Da weiß man ja auch gleich, was es noch für lustige Artikel in der Zeitung geben wird.

    Die Antwort ist da. Maltes Links funktionieren.

    Wenn ich nicht falsch gezählt habe, lediglich 7 Unfälle mit Radlerbeteiligung in den letzten 5 Jahren. Darunter 2 Unfälle mit reiner Radlerbeteiligung. Ansonsten Unfälle zwischen KFZ.

    Auf immerhin 18 Fahtrradstraßen in ganz Hamburg, insgesamt mit einer Strecke länger als der Eppendorfer Weg.

    Ach ja, eine Unfallstatistik für den Eppendorfer Weg (nur Eimsbütteler Teil) gibt es auch (Drucksache 20-1434 vom 21.03.2016 der BV Eimsbüttel)
    .

    Dort passierten über 15 Jahre (bis 2015) gesehen durchschnittlich 164 Unfälle im Jahr mit

    Getöteten

    2

    Schwerverletzten

    39

    Leichtverletzten

    314


    Fazit: was sicheres als Fahrradstraße gibt es nicht!

    Vielen Dank CDU für die Argumentationshilfe.

    Wirklich Von-Melle-Park 4 VOR dem Audimax, also auf dem kopfsteingepflasterten Uni-Campus mitten zwischen hin und her eilenden Studierenden?

    Wenn die gesagt hätten »Schlüterstraße, zwischen Fahrradstation und Rechtshaus«, dann hätte ich das ja begriffen.

    Mal ne ganz blöde Frage: ist das Fahrrad fahren auf dem Uni Gelände eigentlich erlaubt? Ausnahme sicher die Velroute 3 (Schlüterstraße zwischen Fahrradstation und Rechtshaus nur für Fußgänger, Radfahrer frei).

    Damit wäre es natürlich auch vor dem Audimax, Von-Melle-Park 4, verboten?

    Und wenn das Radfahren dort auf dem Gelände verboten ist, wie soll ich denn zu der tollen Aktion hin kommen? Schieben?

    Die Mailadresse lautet wie überall in Hamburg PK??verkehr@polizei.hamburg.de, also in diesem Fall PK27verkehr@polizei.hamburg.de

    Welche Emailadresse zu nutzen ist, wenn es um akute Probleme wie einem Notfall geht? Keine Ahnung, würde immer zum Telefon greifen. Aber sollte erkundet werden.

    In den Belangen des Radverkehrs ist es oftmals sinnvoller zu telefonieren und persönlich zu sprechen. Habe sogar schon manchmal einen Rückruf erhalten.

    Vor zwei Wochen war ich dort auch vor Ort und habe ein längeres Gespräch mit dem zuständigen Beamten geführt. Aber die Herren haben wenig Zeit, weshalb nur ein Bruchteil der etwa 100 für mich für Radfahrer wichtigen Dinge im Zuständigkeitsbereich des PKs besprochen werden konnte. Das dort aus Autofahrer-Sicht argumentiert wird, verständlich für mich, aber ich versuche das zu ändern

    Und ein ganz wichtiger Punkt: jetzt findet da wieder ein Personalwechsel statt. Alle zwei Jahren wird das Revier oder die Aufgabe gewechselt. Dann dauert es wieder einige Zeit bis der Neue Ortskenntnis erlangt und Problemstellen bekannt sind. Und schwub, und ein paar Monate später kommt wieder ein Neuer.

    Ein Problem im System!

    Am Samstag war dieser Bauzaun auf gesamter Länge umgefallen und versperrte Fuß- und Radweg. Es blieb nur der an dieser Stelle immerhin sehr breite Sicherheitsstreifen von zwei Gehwegplatten (1 m) für Fußgänger und benutzungspflichtigen Radweg. Weil der Bauzaun, als ich dort zum zweiten Mal vorbeikam, nach drei Stunden immer noch dort lag, telefonierte ich mit dem PK27. Die sehr nette Mitarbeiterin musste dann auch lachen als ich darüber witzelte, dass seit mindestens drei Stunden keiner angerufen hatte. Hätte der Bauzaun auf der Straße gelegen, hätte es wohl keine drei Minuten bis zu einem Anruf gedauert. Sie rief dann sogar zurück, weil die dorthin geschickten Kollegen an der von mir genannten und etwa 30 m entfernten Kieler Straße 693 keinen Bauzaun entdecken konnten. Mal kurz aus dem blauem Auto aussteigen hätte vielleicht geholfen.

    Positiv für diese Baustelle an der Kieler Straße, Fußgänger und Radfahrer müssen (bisher) nicht zwangsweise die Straßenseite wechseln.

    Heute bin ich dort wieder vorbeigekommen. Der Bauzaun stand, aber der Weg war vereist. Warum sollte auch an einer Baustelle Winterdienst stattfinden, ist ja eh keiner verantwortlich. Also bin ich auf die wunderbar geräumte Fahrbahn ausgewichen.

    Und schon 10 Sekunden später ging das Gehupe los.

    Bestimmt interessant, die Argumente der Planer anzuhören (...umfangreiche Bürgerbeteiligung...), warum im Weidenstieg gesägtes Kopfsteinpflaster und in der Tornquiststraße das bisherige Basalt-Kleinkopfpflaster verlegt wird. Wenn die damals anwesenden etwa 50 Anwohner, die sich vehement für das Kopfsteinpflaster eingesetzt haben, bloß verstehen würden, welchen Schaden Sie damit dem Radverkehr angetan haben.

    Die Radfahrer jedenfalls wurden nicht gefragt.

    Und die fahren, wie die Polizei zutreffend als Gefahr erkannt hat, dann weiterhin illegal auf dem Fußweg der Tornquiststraße.

    Leider werden die Anwohner nicht an den Mehrkosten von einigen 100.000 € beteiligt.

    Ach ja, Beispiel für fehlende Zahlen der Planer.

    Kreuzung Doormannsweg und Fruchtallee. Planer haben Zahlen für den Autoverkehr aus 2012. Ampelphase wurde damals danach optimiert. Ist aber immer noch Auto-Stau. Logik der Planer, mhmmm, sind doch mehr Autos, also erhöhen wir die Anzahl der Kfz einfach um 10% für die Argumentation beim Kreuzungsumbau. Rad- und Fußverkehr wurde nicht gezählt, also gibt es diesen für die Leistungsfähigkeit der Kreuzung hinderlichen Verkehr dort nicht. Dann bleibt es für Fußgänger und Radfahrer wie bisher.

    Pläne ersichtlich unter

    http://www.via-bus.de/plaene/4325312…robus-linie-20/

    Also ich habe die "Heatmap" auf STRAVA für Hamburg Eimsbüttel schon näher betrachtet. Es ist schon realistisch ersichtlich, wo Radverkehr stattfindet.

    Leider haben die Straßenplaner ja nie Zahlen von Rad- und Fußverkehr, sie kennen immer nur die Anzahl der Autos, aber nie die Anzahl der Menschen.

    Das ist doch einmal ein guter Ansatz nach Bike Citiziens. Dort kann ich zwar meine eigene Heatmap in schlechter Auflösung sehen, aber nicht die der anderen.

    Und Malte, wenn ich deine Bude ungestört leerräumen wollte, dann wäre die Auswertung über STAVA, wenn sie denn für mich möglich wäre, viel zu kompliziert.

    Eines zeigt diese immer noch bestehende Umleitung:

    Radfahrer fahren einfach vorsichtig!

    Zum einen hat mich mindestens 5 Mal scharfes Abbremsen oder Ausweichen davor bewahrt, von einem von dem Futtermittel- und Tierarzt Parkplatz abfahrenden Auto erwischt zu werden. Ebenso die vielen legalen Geisterradler, die nicht so recht wissen wo sie wie fahren sollen. Geht mir aber auch so, denn die Markierungen, wenn sie denn da sind, sollte man besser nicht beachten.

    So liegt dieser Ständer im November mitten auf dem Umleitungsradweg. Blöd, wenn sich jemand am gelben Richtungspfeil auf dem Boden orientieren würde.

    Und vier Monate später kann man deutlich den Wandel der Jahreszeiten erkennen.

    November 2017

    und Februar 2018

    Liegt immer noch da.

    Ein eindeutiges Zeichen, das solche Umleitungen nie sicherheitstechnisch überwacht werden. Würde auf der Fahrbahn wohl nicht so sein.

    Geht da jemand hin?

    Ja, ich war dabei.

    Vor der Sitzung hatte man sich wohl geeinigt, den Text anders als im Antrag der CDU

    "..in diesem Bereich das Radfahren verboten wird und durch entsprechende Vorrichtungen ein Absteigen vom Rad unvermeidlich gemacht wird."

    zu formulieren und so wurde er dann in der Sitzung von dem Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr der BV Eimsbüttel (SPD) verlesen und beschlossen. Ein Kompromiss, der dieses böse Absteigen auf einem benutzungspflichtigen Radweg aus dem ursprünglichen CDU-Antrag entfernt und den ich gut finde. Das mit den Unfällen stand auch schon vorher im Antrag.

    Auf die Idee, die Führung für Radfahrer und Fußgänger an der Arbeitsstätte nach den Richtlinien der RSA (Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstätten) zu fordern, kam leider keines der Mitglieder.

    Schon 10 Stunden später wurde der geänderte Text Online gestellt, der ursprüngliche Antragstext ist nicht mehr ersichtlich und vermutlich waren inzwischen schon die Verantwortlichen vom PK 27 vor Ort, um die Situation dort zu ändern.

    Aber sie werden es wohl leider wieder nicht vernünftig machen!

    Bestimmt schon 10 Mal wurden dort etwas verändert. Es wurden Schilder gewechselt, Mülltüten über Schilder gestülpt, falsche Hinweisschilder platziert. Aber sie kriegen das einfach nicht hin, weil sie keine Autofahrspur für Fußgänger und Radfahrer hergeben wollen.

    Auf der Sitzung wurde dann auch noch die Vollsperrung der Veloroute 2 im Basselweg zwischen Kollaustraße und Hagenbeckalle für 3 bis 4 Wochen bekannt gegeben. Immerhin betrifft es nicht nur die Radler, auch der Autoverkehr kann dort dann nicht mehr fahren. Also Stille im nördlichen Teil vom Basselweg.

    Die Markierungen an der "Todesfalle Kieler Straße" werden erneuert, zumindest in der Autobahnauffahrt. Das die Markierungen für die katastrophale Radwegeführung dort schon seit 6 Wochen nicht mehr in Ordnung sind, hat wohl noch keiner gemerkt.

    Auf solchen Sitzungen gibt es regelmäßig den Punkt "Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen". Aber eigentlich wird dort von der Polizei nur über Dinge berichtet, die den Autoverkehr betreffen. Mein Ziel ist es, dass auch selbstverständlich über Maßnahmen berichtet wird, die den Radverkehr betreffen.

    In der Sitzung des Regionalausschusses Stellingen (Mo. 29.01.2018 18:30) gibt es einen Antrag einer Fraktion:

    https://sitzungsdienst-eimsbuettel.hamburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1001094

    „Gefahrenstelle für Fußgänger an der Kieler Straße im Bereich des Eidelstedt Centers beseitigen“ mit dem Petitum:

    Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass

    1. der Bauzaun am Eidelstedt Center im Bereich Kieler Straße so versetzt wird, dass der Gehweg wieder nutzbar ist oder
    2. in diesem Bereich das Radfahren verboten wird und durch entsprechende Vorrichtungen ein Absteigen vom Rad unvermeidlich gemacht wird.

    Das so ein Antrag zu einem Verstoß jeglicher Verwaltungsvorschriften aufruft, ist den Antragstellern offenbar nicht bewusst.

    Oder ist das Radfahrverbot auf einem benutzungspflichtigem Radweg inzwischen gängige Praxis in Hamburg?