Beiträge von Reipe

    Eine solche „berührungsfreie Auskreuzvorrichtung“ kommt eigentlich auf Schnellstraßen zum Einsatz, aber bei [Zusatzzeichen 1022-10] geht’s halt auch:

    Das hat dann gegenüber Klebestreifen auch den Vorteil, dass das Schild hierbei nicht beschädigt wird.


    Das ist in Stellingen im Basselweg (Veloroute 2). Dazu gab es am 14.12.2015 einen Beschluss des Regionalausschusses Stellingen, die "Servicelösung" (fahren auf dem Radweg in beiden Richtungen) aufzuheben.


    Das wird jetzt umgesetzt, denn ein paar Meter weiter ist heute eine Baustraße (600 Wohnungen enstehen) quer über den Fußweg geteert worden, da würden Radfahrer nur stören. Dumm, das gegenüber schon eine Baustelle mit Komplettsperrung für Fußgänger ist. Da wird es also richtig eng.

    Leider wurde der weitere Teil des Beschlusses, Radschutzstreifen einzurichten, bisher nicht und wohl auch zukünftig nicht umgesetzt werden. Und Tempo 30 ist natürlich auch nicht möglich.


    Ich finde dieses "Andreaskreuz" gar nicht schlecht. Zum einen sieht es offiziell aus (im Gegensatz zu dem Klebeband, wahlweise schwarz oder silbern) und zum anderen signalisiert es den immer noch dort zu Hauf fahrenden Gehwegradlern, hier ist etwas anders.

    Jetzt verstehe ich, warum die örtliche Polizei diese »Tipps« herausgibt!


    Ich habe da eine andere Sicht als die Polizei in Stade.

    Ja, maximale Sichtbarkeit der Radfahrer auf Landstraßen, wo KFZ Radfahrer mit 140 km/h an Radfahrern vorbei fahren.

    In der Stadt (Hamburg, aber auch Stade) muss eine den Vorschriften entsprechende Beleuchtung, Vorder- und Rücklicht, Reflektoren ausreichen.

    Leuchtkragen, zusätzliche Reflektoren, Warnweste oder sogar blinkende Warnweste verleiten den Autofahrer zu unvorsichtigen Fahren. In der Stadt sollte der Autofahrer grundsätzlich und immer mit anderen Verkehrsteilnehmern rechnen, die schlecht zu sehen sind. Das kann auch ein Kind, ein Hund oder ein herrenloser Einkaufswagen sein.


    Oder soll jetzt ganz Deutschland blinkend und mit Leuchtkragen, Reflektoren und Satteldecken draußen unterwegs sein, damit Autofahrer auch weiterhin sorglos und mit guten Gewissen in der Stadt Rasen können?


    Ich habe es eben gemacht.
    PK27 angerufen, die schicken einen Wagen los, der sich das mal anschaut. Einen Wagen? Das sind 50 m zu Fuß.
    Naja, was soll dabei raus kommen wenn ein Auto schaut?
    NICHTS!

    Aber der Reihe nach.
    Oh wenn da ein Wagen kommt, dann will ich dabei sein. Also schnell aufs Rad und ab dahin. Kein Polizeiauto zu sehen, vielleicht das da? Ne, fährt auf der linken Spur einfach dran vorbei. Also die paar Meter weiter zum PK27 in der Koppelstraße. Zurzeit eine Baustelle, die Polizei hockt in Containern, es ist eng. Aber ein Klapppavillion davor schützt vor dem Regen.

    "Ich hatte gerade wegen der Baustelle am Sportplatzring angerufen, wo ist der Polizeiwagen?" Ist unterwegs aus Eidelstedt. Ich wieder los, rauf runter, in den Basselweg, den Sportplatzring nun auf der Straße fahrend einen kurzen Zwischenstopp bei den Bauarbeitern eingelegt. "Sind Sie zuständig für die Beschilderung?" Ja. Zwar nicht der Angesprochene, aber die Firma. Dabei handelt es sich nicht um Hamburg Wasser oder Hamburg Energie. Die dürften nach eigenem Ermessen Beschildern, weil die Verkehrsbehörde davon ausgeht, die können das.

    Leider wartete ich auf den Polizeiwagen, sonst hätte ich mir gerne die polizeiverkehrsbehördliche Anordnung für die Bohrfirma angeschaut, der Mitarbeiter war nett und wollte sie mir auch zeigen. Denn da sollte drin stehen wie die Beschilderung auszusehen hat oder nach welchen Regeln sie erfolgen soll.

    Weiter rauf und runter gefahren, nach 20 Minuten nochmals zur Polizei. Da standen denn auch die beiden "Anschauer" und der telefonführende Beamte unter dem Pavilliondach. Aussage: es wäre alles in Ordnung!

    Ich zuerst zaghaft, den Beamten noch eine Chance zum Ausweichen und Korrigieren bietend, was bedeutet die Beschilderung denn für Radfahrer? "Auf der anderen Seite weiterfahren". Die drei Beamten bestätigten sich gegenseitig.

    Nun konkreter Fragen, Radwegbenutzungspflicht, dann kein Weiterkommen wegen der Sperrung. Was soll der Radfahrer machen?
    "Der soll doch die anderen Seite benutzen, steht doch da."
    Ne, steht da nicht, Fußgänger sollen das.
    Und darf der da auf der falschen Seite fahren?
    "Ja!"

    So ging das weiter. Das mit dem Radschutzstreifen neben der Bushaltestelle, somit eventuell möglichen Geisterradlern, die haben wohl gedacht, was für ein Spinner.

    Ich sehe es positiv, das drei Beamte der Polizei mir bestätigt haben, dass ich als Radfahrer, wenn da eine Seite gesperrt ist, ohne Probleme auf der falschen Seite fahren kann. Auf die Idee mit dem Fahrrad schieben kam erst ein vierter Beamter.

    Erschreckend fand ich allerdings die Ahnungslosigkeit oder auch Unkenntnis der Beamten gegenüber den geltenden Regeln, Gesetzen und Vorschriften, wenn es um Radfahrer geht. Ich sehe da dringenden Schulungsbedarf.

    Als versöhnenden Abschuss sehe ich, dass ein Beamter mir noch bei meinem Rundumschlag wegen diverser unmöglicher Radverkehrsführungen an Baustellen im Bereich des PK27 zuhörte, und somit einen Teil seiner Freizeit opferte. Dafür kennt er jetzt den Begriff Hochbordradweg und hat schon einmal etwas von der RSA (Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstätten) gehört.

    Am Montag soll diese Baustelle am Sportplatzring spätestens verschwinden.


    Aber die Sportplatzring Bebauung wird für weiteren Ärger sorgen, im Basselweg (Veloroute 2) geht es gerade los.......

    Zitat:
    "Die in Hamburg für die Planung von Stadtstraßen anzuwendenden Regelwerke des Straßenwesens sind grundlegend überarbeitet worden.
    Neu sind die 'Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen' (kurz ReStra), die in Verbindung mit den über sie eingeführten Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ab sofort verbindlich anzuwenden sind."


    Frage: gilt das auch für für noch nicht umgesetzte Planungen oder vielleicht nur für zukünftige Planungen?