Diese Regel existiert in den Köpfen der meisten Fahrradfahrer*innen in Hannover. Auch den Ordnungskräften ist die Regel bekannt.
Hier eine unvollständige Liste weiterer Verkehrsregeln, die zwar nicht in der StVO stehen, aber in den meisten Köpfen existieren und sogar den Ordnungskräften bekannt sind:
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist als Mindestgeschwindigkeit anzusehen.
- Im eingeschränkten Halteverbot (aka "Parkverbot") darf man parken, aber nicht ganz so lange. Wenn man in einer Feuerwehrzufahrt parkt, um nur kurz etwas zu erledigen, muss man den Warnblinker (aka "Frankfurter Parkleuchte") einschalten.
- Bei gelb bremst man an der Ampel nicht, sondern gibt Gas. Sollte die Ampel kurz vorher noch auf eine andere Farbe umspringen, nennt man die nicht "rot", sondern "dunkelgelb" oder "kirschgelb".
- Um den Verkehr nicht zu behindern, parkt man besser auf dem Gehweg als am Fahrbahnrand.
- Die Hupe ist ein Kommunikationsmittel, um anderen mitzuteilen, wie doof sie sind.
- Wo es keinen "Radweg" gibt, fahren Radfahrer auf dem Gehweg. Fußgänger haben gefälligst Platz zu machen.