Beiträge von Yeti

    Diese Regel existiert in den Köpfen der meisten Fahrradfahrer*innen in Hannover. Auch den Ordnungskräften ist die Regel bekannt.

    Hier eine unvollständige Liste weiterer Verkehrsregeln, die zwar nicht in der StVO stehen, aber in den meisten Köpfen existieren und sogar den Ordnungskräften bekannt sind:

    - Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist als Mindestgeschwindigkeit anzusehen.

    - Im eingeschränkten Halteverbot (aka "Parkverbot") darf man parken, aber nicht ganz so lange. Wenn man in einer Feuerwehrzufahrt parkt, um nur kurz etwas zu erledigen, muss man den Warnblinker (aka "Frankfurter Parkleuchte") einschalten.

    - Bei gelb bremst man an der Ampel nicht, sondern gibt Gas. Sollte die Ampel kurz vorher noch auf eine andere Farbe umspringen, nennt man die nicht "rot", sondern "dunkelgelb" oder "kirschgelb".

    - Um den Verkehr nicht zu behindern, parkt man besser auf dem Gehweg als am Fahrbahnrand.

    - Die Hupe ist ein Kommunikationsmittel, um anderen mitzuteilen, wie doof sie sind.

    - Wo es keinen "Radweg" gibt, fahren Radfahrer auf dem Gehweg. Fußgänger haben gefälligst Platz zu machen.

    Der letzte Satz macht m. E. hinreichend deutlich, dass sich das vorgeschriebene Gebot im ersten Satz, im Kreisverkehr der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu folgen, auf den Verkehr auf der Fahrbahn bezieht.

    Nein, der letzte Satz macht deutlich, dass nur dieser sich auf die Fahrbahn bezieht. Sonst hätte man das Wort "Fahrbahn" nämlich schon in Satz 1 und Satz 2 gelesen.

    Was mich wundert: Wenn Sie sich bei den Verkehrsregeln eher dem Fußgängerverkehr zugehörig fühlen, warum verkaufen Sie nicht Ihr Fahrrad und kaufen sich stattdessen ein Paar Rollschuhe?

    Ich würde allerdings in dem Kreisel die Fahrradwege nicht mit [Zeichen 241-30] + [Zusatzzeichen 1000-31] ausschildern.

    Stattdessen sollte dort im Uhrzeigersinn das stehen: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dann weiß jeder, dass dort Fahrräder nicht nur gegen den Uhrzeigersinn sondern auch im Uhrzeigersinn unterwegs sind.

    Und gegen den Uhrzeugersinn sollte das Schild stehen: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dann weiß jeder das dort beim Fahren im Uhrzeigersinn mit entgegenkommenden Fahrradfahrer*innen zu rechnen ist.

    Dann aber an allen Zufahrten auch bitte dieses neue Verkehrszeichen:

    Es scheinen sich ein paar Leute bei der Dame gemeldet zu haben. Der Redakteur hat sich auch für die Hinweise bedankt.

    Und so kommt man in Diepholz "weiterhin sicher durch den Straßenverkehr".

    Diepholz, Niedersachsen - Google Maps :rolleyes:

    Diepholz, Niedersachsen - Google Maps =O

    Damit ich nicht missverstanden werde: Wenn es so war wie in der Pressemeldung beschrieben, hat der Radfahrer dem Transporterfahrer die Vorfahrt genommen. Es ist richtig, dass man sich vorsichtig vortasten muss, wenn die Sicht eingeschränkt ist. Das Wohnmobil parkt dort legal. Wenn ich mir auf den Bildern anschaue, wo der Transporter zum Stehen gekommen ist, sehe ich auch keine Anzeichen dafür, dass der Fahrer zu schnell unterwegs war.

    Besser ist die Sicht aber, wenn dort kein Wohnmobil parkt. Die Sichteinschränkung ist daher ein Faktor, der das Unfallrisiko erhöht, soll aber keine Ausrede sein, nicht zu gucken.

    "ohne auf den dort fließenden Verkehr zu achten" ist eine Formulierung in klarer Sprache, wie "wir" es gerne fordern, wenn Autofahrer selbiges (nicht) tun, da kann man sich nur sehr eingeschränkt beschweren, wenn die klare Sprache auch "bei uns" angewendet wird ...

    Ich fände es schön, wenn die klare Sprache auch umgekehrt angewendet würde. Für Herrn Bohmbach von der Stader Polizei sind Radfahrer aber kein fließender Verkehr, auf den man zu achten hat, sondern nur etwas, das man übersehen kann.

    Ich habe lediglich festgestellt, dass dort heute Morgen ein Wohnmobil stand, durch das die Sichtbeziehungen eingeschränkt waren, mehr nicht.

    Wenn ein Autofahrer aus der Bungenstraße gekommen wäre, hätte ich vor allem moniert, dass er gegen die Einbahnstraßenrichtung gefahren wäre. Eine Kreuzung vorher hätte ich sicherlich auch die miesen Sichtbeziehungen von der Bäckerstraße zum "Radweg" erwähnt. Egal, wer dort wem die Vorfahrt genommen hätte.

    Der Text ist wörtlich übernommen von Bohmbach von der Stader Polizei: POL-STD: Bisher unbekannter Fahrradfahrer bei Unfall in Stade lebensgefährlich verletzt | Presseportal

    Ich habe mir heute Morgen die Unfallstelle angeschaut, das ist hier: https://maps.app.goo.gl/zjWKryxyQ3YZWYKZ8

    Laut Pressemeldung kam der Radfahrer aus der Bungenstraße (vbB und in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraße) und der Fahrer des Transporters aus Richtung des Kreisverkehrs am Schiffertor und fuhr nach Norden. Mapillary Die Straße ändert an der Stelle den Namen von "An der Wassermühle" zu "Kehdinger Mühren".

    Das Bild des zerstörten Fahrrades wurde auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor der Kreisjugendmusikschule aufgenommen (dort, wo man bei Mapillary den Wegweiser zum benachbarten Zollamt sieht). Beim Transporter sieht man Schäden links vorne.

    Eine sinnvolle Erklärung ist, dass der Radfahrer aus der Bungenstraße nach links in Richtung Schiffertor abbiegen wollte. "Ohne auf den fließenden Verkehr zu achten" würde Herr Bohmbach umgekehrt als "übersehen" bezeichnen.

    Heute Morgen parkte kurz vor der Kreuzung ein Wohnmobil, durch das die Sicht in die Richtung, aus der der Transporter kam, eingeschränkt war. Ob das Wohnmobil zur Unfallzeit bereits dort stand, weiß ich nicht.

    Die fehlende Radwegfurt, die unzulässige Benutzungspflicht, sowie die originelle Anordnung der Verkehrszeichen an der Kreuzung dürfte damit nichts zu tun haben.

    Man musste heute Morgen bis ganz vorne an den Fahrbahnrand fahren, um die Fahrbahn weit genug einsehen zu können.

    Linkes Bild: Man erkennt die Markierungen zur Lage des Fahrrades auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Auf den Pressbildern erkennt man auch die Bordsteinabsenkung vom Parkplatz der Musikschule.

    Rechtes Bild: Blick in Richtung der Bungenstraße. Der Transporter kam von da, wo das Wohnmobil parkt.

    Blick von der Fahrbahn auf die Einmündung der Bungenstraße.

    Tatsächlich ist das nicht an allen drei Einmündungsarmen eindeutig.

    "Nicht eindeutig" ist sehr geschönt, denn auch der kreuzende Verkehr hat ein [Zeichen 205] M7 - Google Maps

    Nach dem Zeitungsbericht kamen aber wohl beide aus dieser Richtung St2573 - Google Maps. Die Radfahrerin aus Richtung Sauerlach und die BMW-Fahrerin muss auch von da gekommen sein, wenn sie nach rechts auf die M7 eingebogen ist und hätte die geradeaus fahrende Radfahrerin durchfahren lassen müssen, wenn nicht durch die kleinen [Zeichen 205] eine abweichende Regelung getroffen wäre.

    Völlig klar, dass dann keine Furten markiert werden dürfen, wo Radfahrer keine Vorfahrt haben.

    VwV-StVO zu §9, Randnummer 4

    Zitat

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.

    Und dann stehen natürlich die kleinen [Zeichen 205] im Widerspruch zu einer einheitlichen Vorfahrtregelung. Es heißt schließlich "Vorfahrtstraße" und nicht "Vorfahrtfahrbahn".

    Auf dem Lande zeigen dagegen absurde Ausreißer _in beiden Richtungen_, dass schon der grundsätzliche Zusammenhang der Konfliktpunkte zumeist völlig unbekannt ist. Mal soll man auf kaum zwei Metern an Dutzenden von Grundstückszufahrten vorbei und mal muss man (am besten noch vor dem Ortsschild) auf die Fahrbahn, obwohl es nicht einen Konfliktpunkt gibt.

    Oder noch besser: Man schickt Radfahrer, die zuvor außerorts auf der Fahrbahn gefahren sind, am Ortseingang auf die falsche Straßenseite

    K50 - Google Maps Einmal weiterklicken, dann sieht man links im Gebüsch das [Zeichen 240] und für alle, die den Grünstreifen links schon vorher für einen "Radweg" gehalten haben, sicherheitshalber noch mit dem Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1012-30]. So lassen sich die besonderen Risiken eines linksseitigen Innerorts "Radweges" mit der Erfordernis kombinieren, unnötigerweise am Ortseingang die Straßenseite zu wechseln.

    Blöder geht es also immer.

    Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?

    Das erinnert mich an die Antwort des Bürgermeisters auf eine Einwohnerfrage bei einer Ratssitzung: Angeordnetes Geisterradeln sei demnach eine "verkehrsrechtliche Notwendigkeit". Keine Ahnung, ob er damit meinte, dass die Anordnung des Geisterradelns eine Notwendigkeit sei oder die Befolgung einer solchen Anordnung.

    Sofern die Voraussetzungen der VwV-StVO vorliegen, unter denen man die Benutzung linksseitiger "Radwege" erlauben oder gar vorschreiben könnte (innerorts), würde ich schon davon ausgehen, dass dort weniger Unfälle passieren als an Stellen, wo die Voraussetzungen nicht vorliegen (insbesondere die Anzahl und Einsehbarkeit von Einmündungen). Damit wäre das aber auch auf sehr wenige Ausnahmen beschränkt.

    Wir wissen natürlich, dass diese Voraussetzungen meistens nicht eingehalten werden und daher kann es auch bei den Unfallzahlen keinen Unterschied machen. Im Gegenteil: Dort, wo angeordnetes Geisterradeln normal ist, wird man auch häufiger Radfahrer finden, die das auch dort machen, wo es nicht erlaubt ist. Wie will man glaubwürdig vermitteln, dass das Radfahren auf der falschen Straßenseite gefährlich ist, wenn man es an allen anderen unmöglichen Stellen aus angeblichen Sicherheitsgründen sogar vorschreibt?

    Als ob jemand bei rot fährt, weil er nicht wüsste, was rot bedeutet.

    Bezüglich Radverkehr sehe ich auf allen Seiten ein großes Ausmaß an Regel-Unkenntnis, das auch unfallrelevant sein dürfte. Tatsächlich wissen hier viele Radfahrer nicht, dass sie nicht auf der falschen Straßenseite oder auf dem Gehweg fahren dürfen, bzw. wie sich ein Gehweg von einem "Radweg" unterscheidet. Wenn ich mir die Unfallorte und Unfalltypen/-arten in Stade anschaue, gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil davon mit Gehweg- und Geisterradlern zusammenhängt.

    Neulich hat mir eine Autofahrerin die Vorfahrt genommen, als sie nach links auf die Fahrbahn abgebogen ist, auf der ich geradeaus gefahren bin und mir dann erklärt, dass ich ja auf dem "Radweg" hätte fahren können. Der "Radweg" war aber ein Gehweg, auf dem ich gar nicht fahren durfte, geschweige denn hätte fahren müssen. Die wusste definitiv auch nicht, wo ich mit dem Fahrrad fahren darf oder muss, aber hat das zum Anlass genommen, mir eine Lektion zu erteilen und draufzuhalten, weil sie sich im Recht fühlte.

    Aber das ist natürlich für dich nicht relevant, weil es nicht zu einem Unfall geführt hat.

    Es gibt genug Leute mit Handicap, die das Autofahren täglich wunderbar schaffen ... Da wird aber idR die Eignung (anfangs) geprüft.

    So war es auch von mir gemeint. Wenn der Arzt das OK gibt, sollen die Leute auch weiter fahren dürfen.

    Ist halt viel Aufwand, alles umzubauen,

    ...und noch viel mehr Aufwand, alles umzudenken.