Beiträge von Yeti

    Dann fährt man eben langsamer oder nutzt die Fahrbahn.

    Der Vorteil des S-Pedelecs besteht doch gerade darin, dass man auch weitere Strecken ohne großen Zeitverlust gegenüber dem Auto zurücklegen kann. Wenn man auf Schrott-Radwegen langsamer fährt, ist dieser Vorteil dahin, bzw. dafür braucht man kein S-Pedelec.

    Ich würde mir allerdings für S-Pedelecs wünschen, dass man sie per Knopfdruck in ein normales Pedelec verwandeln kann, mit dem man dann auch auf eigenständigen Radwegen oder anderen für Kfz gesperrten Straßen und Wegen mit reduzierter Leistung der Motorunterstützung fahren darf. Damit wären S-Pedelecs ein großer Wurf für die Verkehrswende im ländlichen Raum.

    Man merkt, dass du neben deiner fehlerhaften Kenntnis der Bestimmungen für Zweiräder mit Tretunterstützung in der Theorie zudem auch praktische Defizite hast:

    Ich lade dich ganz herzlich ein, auf einer Bundesstraße mit wirklich (sic!) gut ausgebautem fahrbahnbegleitenden Radweg mit einem Mittelmotor-S-Pedelec mit um die 30 km/h im Berufsverkehr zu fahren. Viel Spaß und "toi toi toi"!

    Meiner Erfahrung nach gilt aus der Windschutzscheibenperspektive jeder Kackweg neben der Fahrbahn als "gut ausgebaut". Eher habe ich es so empfunden, dass die Aggressionen zunehmen, wenn aufgrund eines erhöhten Verkehrsaufkommens auf der Fahrbahn tatsächlich mal ein Stück hinter dem Fahrrad hergefahren werden muss. Dann ist es oftmals sogar egal, ob der Randweg eigentlich nur ein Gehweg ist oder ob bei näherem Hinschauen der Randweg doch nicht so "gut ausgebaut" ist.

    Ansonsten glaube ich dir schon, dass es auf bestimmten Straßen zu bestimmten Zeiten mit Fahrzeugen, die langsamer fahren als er Durchschnitt, kein Vergnügen ist. Aber die Verkehrsregeln dienen ja nicht dazu, den Spaß zu erhöhen, sondern die Sicherheit.

    Dass das Potenzial von S-Pedelecs wegen der bestehenden Regelungen nicht voll genutzt wird, sehe ich auch so. Aber eine pauschale Lösung sehe ich ebenfalls nicht. Viele "Radwege" halte ich mit 45 km/h für nicht befahrbar. Innerorts schon gar nicht, aber auch viele Außerorts-"Radwege" befinden sich in einem erbärmlichen Zustand oder sind viel zu schmal, als dass man sich dort sicher begegnen oder überholen könnte.

    Gleichzeitig sehe ich aber hier in der Umgebung im ländlichen Raum S-Pedelecs als ein ideales Verkehrsmittel. Da, wo ich trotz "Radweg" mit dem Rennrad weitgehend unbehelligt auf der Fahrbahn fahre, wird das auch mit einem S-Pedelec möglich sein.


    *edit: Hier Mapillary wäre es aus meiner Sicht problemlos möglich, auch mit einem S-Pedelec zu fahren. Das ist aber per [Zeichen 260] verboten, auch wenn das eine gute Alternative zur parallel verlaufenden B73 mit ihrem "gut ausgebauten Radweg" Mapillary darstellt.

    Wenn das erste E-Bike in einem Zug in Flammen aufgeht, müsste man da eigentlich konsequent sein.

    Man braucht eine Risikoabschätzung: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert und was sind die Konsequenzen? Ein brennender Handyakku kann in der U-Bahn auch sehr schnell gefährlich werden, alleine schon wegen der entstehenden Gase. Auch im Auto dürfte man dann aber konsequenter Weise kein Handy mehr mitnehmen, wenn man durch einen Tunnel fährt. Geschweige denn, im Auto durch den Tunnel einen e-Scooter mitzunehmen 8|

    Die Gretchenfrage ist da stets nur: wie schafft man es, die Politik als fordernde Institution zu ködern.

    Mit theatralischen "Unsere Kinder sind in Gefaaahhr!!!!"-Rufen.

    Allerdings fahren die Kinder (auch die großen Kinder von 8-88) sowieso alle auf den Gehwegen und in der falschen Richtung. Mein Wunsch, mich in dieser Stadt mit einem Fahrrad regelkonform und trotzdem sicher bewegen zu können, gilt ja schon als realitätsfern.

    die StVB dauernerven und dort dann zeitnah als meckerhannes, nörgelhansel oder intensivbürger angesehen werden

    Ist der Ruf erst ruiniert... :saint:

    die politik (Ausschüsse) damit behelligen

    Die Kommunalpolitiker verstehen gar nicht, wo das Problem ist: Radfahrer können schließlich auch mal absteigen und ein Stück schieben. Eher muss man die Betroffenen (Fußgänger und Radfahrer) ermutigen, sich das nicht gefallen zu lassen: Noch mehr Meckerhannes, Nörgelhansel oder Intensivbüger, die aus dem Kreis der potenziellen Wähler ausscheiden. Problem: Es gibt hier quasi keine Alternative, mit der sich daran etwas ändern würde. Auch die Stader Grünen könnten geschlossen in die CDU wechseln, ohne dass es jemand merken würde.

    Fachaufsichtsbeschwerde

    Die zuständige Fachaufsichtsbehörde hat selbst genug eigene Leichen im Keller und ist daher zahnlos.

    Was aber letztlich bei alledem etwas bringen kann: Wenn man die Verantwortlichen zwingt, sich schriftlich dazu zu äußern. Nur dann denken sie vorher mal nach, weil sie wissen, dass ihnen das im Falle eines Falles auf die Füße fallen kann.

    Ich empfehle auch jedem, der durch so einen Murks zu Schaden kommt, wenigstens Anzeige zu erstatten.

    Eigentlich müßte ich hier gründlich auskehren und den halben Thread löschen.

    Oder einfach den Titel dieses Threads anpassen, der sich von Beitrag #6 an bereits um die Frage der Radwegebenutzungspflicht für Pedelecs dreht und so gut wie nirgends darum, wie viele Fahrräder mit oder ohne Motorunterstützung verkauft werden.

    Threads löschen ist kacke.

    Aber es hat ja auch keine Konsequenzen. Im schlimmsten Fall zerrt ein penetranter Besserwisser die Behörde vors Verwaltungsgericht, und dieses stellt das richtig.

    Und damit setzt sich der systematische Rechtsbruch auch bei den übergeordneten Behörden fort, die z.B. die Fachaufsicht über die unteren Verkehrsbehörden ausüben (sollten).

    ... und letztendlich können gesetze und verordungen auch geändert werden, sind nicht in alle Ewigkeit festgeschrieben. :saint:

    Das wäre die rechtstaatliche Methode, damit umzugehen, wenn einem das nicht passt, was im Gesetz oder in der Verordnung steht. Da die Änderung des §2 (4) von 1997 aber bei allen danach erfolgten Änderungen der StVO nicht zurückgenommen wurde, gehe ich davon aus, dass der Verordnungsgeber das damals ernst gemeint hat.

    Auf keinen Fall steht es einer Verkehrsbehörde zu, sich einfach so darüber hinweg zu setzen. Genauso, wie es einem örtlichen Finanzamt nicht zusteht, einfach eine Steuererhöhung nicht umzusetzen, weil es den Leuten nicht gefällt, mehr Steuern zahlen zu müssen.

    Und Gesetzestexte und Vorschriften können mal so, mal so ausgelegt werden, so eindeutig sind die nicht.

    Ich meine nicht einmal unterschiedliche Vorstellungen vom Ermessensspielraum, den die VBs haben, sondern Aussagen von Behördenmenschen, dass sie nicht gewillt sind, das überhaupt umzusetzen oder Behauptungen, dass das gar nicht gelten würde, so lange nicht auch der Stadt- oder Gemeinderat zugestimmt hat.

    Oder dass mir ein Behördenmensch sagt, dass der Behörde auch bewusst ist, dass die bestehenden Regelungen nicht rechtmäßig sind, aber dass man trotzdem erstmal weiter daran festhält, weil die Gemeinden davon einen finanziellen Vorteil haben.

    So etwas ist systematischer und vorsätzlicher Rechtsbruch von Beamten oder Verwaltungsangestellten, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.

    Das Problem ist halt, dass bei den Verkehrsbehörden und den Parlamenten nicht unbedingt immer Leute sitzen, die klatschen und Hurra schreien, wenn sie mit dem Problem konfrontiert werden, dass eine StVO-Änderung in der Form umzusetzen ist, dass Fahrradwege entweder zu nicht mehr benutzungspflichtigen Fahrradwegen erklärt werden sollen.

    Wir leben in einem Rechtstaat und da gibt es eine Gewaltenteilung.

    Die Verkehrsbehörden sind Teil der Exekutive. Es ist egal, ob es denen gefällt oder nicht: Sie haben umzusetzen, was der Gesetzgeber entschieden hat.

    Das Selbe gilt für die Parlamente, die dafür nicht zuständig sind (Landtage, Stadträte, Gemeinderäte, etc.). Eine Änderung der StvO wird vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet und anschließend vom Bundesrat beschlossen.

    Ich sehe nur aktuell keine Chance, das durchzusetzen.

    Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass es bereits im Jahr 1997 eine Änderung der StVO gab, bei der die allgemeine RWBP abgeschafft wurde und Radwege seitdem nur noch in seltenen Ausnahmefällen benutzungspflichtig sein dürfen.

    Man braucht also gar keine neuen Regelungen, weil es ausreichen würde, wenn sich Verkehrsbehörden an das bereits seit 26 Jahren geltende Recht halten würden.