Beiträge von Yeti

    Am 27.08. habe ich die Stade Tourismus GmbH (zu 100% Hansestadt Stade) darauf hingewiesen, dass die auf ihrer Internetpräsenz veröffentlichten Routenvorschläge für Fahrradtouren einige Mängel enthalten. Es geht durch die Fußgängerzone, über Gehwege, auf der falschen Straßenseite, über Treppen, Böschungen und Kopfsteinpflaster. Eine Hauptstraße wird an den denkbar schlechtesten Stellen gequert.

    Nachdem es darauf keine Reaktion gab, habe ich gestern angerufen. Es dauerte einen Moment, bis die Dame verstanden hat, dass ich mich nicht über die schlechten "Radwege" beschweren wollte. Nach anfänglichem Interesse ("Durch die Fußgängerzone darf man wirklich nicht fahren, da haben Sie wohl Recht") wurde aber schnell in den Verteidigungsmodus gewechselt und darauf beharrt, dass die Kleine Stade-Runde ansonsten einwandfrei befahrbar ist. Gegen das Argument "Ich wohne seit 22 Jahren in Stade und kenne mich aus" konnte ich mit meinen 15 Jahren mit Wohnsitz in Stade natürlich nichts ausrichten und habe das Gespräch beendet.

    Ich habe dann trotzdem einen Link zu einer Komoot-Tour geschickt, bei der die größten Schnitzer behoben sind. Dass man bei einer Freizeit-Route nicht so sehr auf die Beschaffenheit der Wege achtet, sondern mehr auf die Landschaft, ist klar. Trotzdem sollte es wenigstens möglich und erlaubt sein, der Route zu folgen. Wenn man es als "Fahrrad-Tour" bezeichnet auch möglichst mit dem Fahrrad.

    Die kleine Stade-Runde - STADE Marketing und Tourismus

    Ich komme auf sieben Ordnungswidrigkeiten, wenn man der Route exakt so folgt, wie sie veröffentlicht wurde:

    Fahren durch die Fußgängerzone (15,- EUR), Fahren durch den Kreisverkehr in entgegengesetzter Richtung (20,- EUR), 2 x Fahren auf dem Gehweg (je 55,- EUR), Fahren in einer Straße, die für Fahrzeuge gesperrt ist (25,- EUR), 2 x Fahren auf der falschen Straßenseite (je 20,- EUR).

    Dazu kommen eine Rinderweide und zwei Treppen, sowie ein Abschnitt eines Single-Trails für geübte Cross- und Mountainbiker.

    Aber das mal beiseite geschoben macht es keinen Unterschied, ob ich bei der Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn oder bei an der Bürgersteigkante gegenüber der Kombi-Streuscheibe halte.

    Doch, natürlich macht das einen Unterschied, den Sie selbst benennen:

    Fußverkehr, der die Fahrbahn quert, muss die Möglichkeit haben, den Fußweg zu erreichen, sodass der Radverkehr warten muss

    Ein weiterer Unterscheid besteht darin, dass das Kombisignal früher rot wird als das Signal für den Fahrverkehr. Querende Fußgänger gibt es dann vorne aber nicht.

    Preisfrage: welche Ampel gilt denn hier für den Radverkehr (es ist eine "gemischte" Streuscheibe montiert, das kann man im Streetview nicht recht erkennen)?

    Das Lichtsignal für den Fahrverkehr ist aus meiner Sicht auf dem "Radweg" unbeachtlich, weil es das besondere Lichtsignal für den Radverkehr gibt und das dann abweichend auf der Radverkehgrsführung gilt. Dass man eine Haltelinie vor das Fahrverkehr-Signal gemalt hat, ändert nichts daran, welche Ampel zu beachten ist, sondern macht nur deutlich, wo die Kreuzung beginnt, vor der man bei rot anhalten muss.

    Da die Kombischeibe nur rot oder grün zeigt, wird es auch häufiger passieren, dass diese Ampel rot wird, nachdem man an der Haltelinie vorbei ist, aber noch nicht die Furt über die einmündende Straße erreicht hat. Die Frage ist, ob man dann trotzdem weiterfahren darf, weil man ja die Kreuzung (die offensichtlich schon vorher beginnt) noch räumen darf, wenn die Ampel von grün auf rot umspringt. Man darf bei rot nur nicht in die Kreuzung einfahren.

    Die Ampel, die auf dem "Radweg" steht, gilt aber nicht, weil es ein besonderes Lichtsignal für den Radverkehr gibt.

    Wie erreicht man eigentlich den Anforderungstaster? Vorne bei rot warten und wenn die Ampel für den Fahrverkehr (die auf dem Radweg in diesem Fall nicht gilt) grün ist, weiter zum Anforderungstaster fahren und warten, bis auch dort beim nächsten Umlauf grün wird?

    Oder muss ich immer vorne warten, wenn hinten das Kombisignal rot ist, weil das ja das Lichtsignal ist, das für mich gilt? Dann muss ich wohl hoffen, dass jemand kommt, der die Regel nicht kennt und für mich auf den Bettelknopf drückt.

    Oder darf ich bei für mich gültiger roter Ampel trotzdem bis zum Anforderungstaster fahren, wenn ich auf querende Fußgänger Rücksicht nehme?

    Und was gilt, wenn ich mich dort umentscheide und gar nicht mehr geradeaus fahren möchte, sondern in die Straße nach rechts abbiege?

    Der querende Fußverkehr hat keine Wartefläche, um den Fahrradverkehr auf dem Fahrradweg passieren zu lassen. Ergo anhalten, denn dem Fußverkehr kann es weder zugemutet werden auf der Fahrbahn zu warten, noch im Bereich einer Haltebucht für den Busverkehr.

    Warum sollten querende Fußgänger auch auf der Busbucht warten, wenn sie eine grüne Ampel haben?

    Die ganzen Fragen hätten sich erledigt, wenn es vorne eine eigene Fahrradampel gäbe an Stelle des Kombisignals hinter der einmündenden Fahrbahn.

    Was gilt denn Ihrer Meinung nach, wenn die Ampel mitten auf dem "Radweg" steht? Kann man es sich dann aussuchen, je nachdem auf welcher Seite man an dem Mast vorbei fährt? (OK, rechts vorbei wird es etwas eng, aber Sie verstehen sicherlich, was ich meine).

    Im Hintergrund hinter der Kreuzung sieht man ein kombiniertes Signal für Fuß- und Radverkehr. Da es sich bei dem "Radweg" um eine Radverkehrsführung handeln dürfte, gilt dann wohl das Kombisignal als "besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr" und nicht das Lichtsignal für den Fahrverkehr.

    Zitat

    Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Aber wo muss man anhalten? Hier vorne, weil von links Fußgänger und Radfahrer queren, die grün haben (das Kopfsteinpflaster ist das Ende der Haltebucht einer Bushaltestelle), oder erst vor der Querung der Fahrbahn?

    Wo muss ich jeweils anhalten, wenn ich von hier in die Straße nach rechts auf den freigegebenen Gehweg, den nicht benutzungspflichtigen "Radweg" oder auf die Fahrbahn abbiegen möchte? Dürfen Fußgänger hier nach rechts abbiegen, auch wenn die Ampel im Hintergrund rot ist?

    aber allein schon wieder "rast gegen Baum" X(

    Ich erinnere mich an eine Pressemeldung der Stader Polizei, wo berichtet wurde, dass ein BMW-Fahrer (ca. 20 Jahre alt) in einer leichten Rechtskurve innerhalb einer geschlossenen Ortschaft "aus ungeklärter Ursache" die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, einen Baum entwurzelt und anschließend eine 30m entfernte Hauswand durchbrochen hat.

    Keine voreiligen Schuldzuweisungen, wenn der Unfallhergang noch unklar ist! So wichtig. :)

    Dann sind da ja noch mehr illegale Gehwegbrezer unterwegs, als bei den Radfahrenden.

    Auch wenn das nach Stammtischgequatsche klingt, ist meiner Beobachtung nach die Quote der Regelverstöße wirklich nochmal größer als bei Radfahrern. Neben dem Gehweg- und Geisterfahren kommt noch das Fahren mit mehreren Personen auf einem Roller (bisher gesehener Rekord = 4) dazu.

    So viel zum Thema, dass eine Kennzeichenpflicht die Einhaltung der Verkehrsregeln fördert ;)

    Ich dachte eigentlich, derzeit müsste jeder Radweg von den Rollern benutzt werden, egal ob benutzungspflichtig oder nicht?

    Da bin ich mir nicht sicher:

    Zitat

    Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 der Anlage 3 zur Straßenverkehrs-Ordnung) gefahren werden.

    Das "wenn solche nicht vorhanden sind" kann man auch auf die "Radwege" mit den genannten blauen Zeichen beziehen. Es stellt sich dann die Frage, ob man mit so einem E-Dingens auf einem Angebots-"Radweg" fahren dürfte.

    In dem Beispiel aus Hannover war aber klar ein getrennter Weg erkennbar.

    Bezüglich VwV-StVO zu §2 Rn 38a würde ich mir wünschen, dass diese Kennzeichnung verpflichtend verwendet wird, wenn es sich um einen solchen Weg handelt. Wenn die fehlt, ist es ein Gehweg, der dann auch möglichst durch ein [Zeichen 239] eindeutig als solcher gekennzeichnet werden sollte.

    Hier gibt es oft die Situation, dass [Zeichen 240] aufgehoben wurden und der Weg danach natürlich weiterhin alle ortstypischen Merkmale eines "Radweges" aufweist. Folglich fahren auch alle weiter darauf. Gerade dann, wenn vorher eine Benutzungspflicht bestand, sollte nach deren Aufhebung eindeutig klargestellt sein, was die neue Situation ist: Entweder durch [Zeichen 239] oder die Piktogramme.

    Die Form wie das [Zusatzzeichen 1022-10] in der Göttinger Chaussee angewendet wird, hat es jedoch eine andere Bedeutung und bezieht sich nur auf den Radweg.

    Nachgefragt: Welche Bedeutung hat denn nun dieses Schild Ihrer Meinung nach? Also was ändert sich dadurch, dass dieses Schild dort hängt? Was wäre anders, wenn das Schild dort nicht hängen würde?

    Welche Rolle spielt dabei Ihrer Meinung nach die Größe des Zusatzzeichens?

    Spoiler: Wenn sich durch das Schild nichts ändert, hat es auch keine Bedeutung. :)

    Man muss ihnen vielleicht mal auf die Sprünge helfen?

    Da finde ich schon einige Punkte, denen ich zustimme:

    Zitat

    Das Verkehrsnetz für Fahrräder neben heutige Fahrbahnen zu setzen und nicht darauf, gibt dem Auto mehr statt weniger Raum und Tempo. Als Verkehrswende-Verein und als Fußgängerlobby unterstützen wir gute Bedingungen fürs Rad auf der Fahrbahn. Wir lehnen es aber ab, dass Räder stattdessen Gehwege und Grünwege dominieren.

    Fuß und Fahrrad - FUSS e.V.

    Zitat

    Auch bei vielen Radlern sind sie unbeliebt: Sie dürfen neben Wegen mit einem solchen Schild nicht die Fahrbahn benutzen. Gerade um sie von dort fernzuhalten, stellen manche Verkehrsbehörden das Schild gern auf. Die dadurch provozierten Konflikte auf den Seitenwegen sind ihnen oft gleichgültig.

    3.6.2. „Gemeinsamer“ Geh- und Radweg: Mehr Gemeinheit als Gemeinschaft - FUSS e.V.