Beiträge von Yeti

    In §37 Abs. 4 steht:

    "Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden."

    Und es gibt halt Fälle, in denen für den Hochbord-Fahrradweg kein eigenes Lichtzeichen vergeben ist. Trotzdem kann es Sinn machen, in solchen Fällen durch eine Haltelinie darauf hinzuweisen, dass Fahrradfahrende die für die Fahrbahn aufgestellte Lichtzeichen zu beachten haben. Ich habe das bei verschiedenen Anlässen noch nicht ganz explizit auf den §37 wortwörtlich bezogen besprochen. Aber ich versuche bei nächster Gelegenheit, das mal abzuklopfen.

    Ein Fahrradweg ist kein Fahrstreifen

    Das "Lichtsignal für den Fahrverkehr" ist nicht das "Lichtsignal für die Fahrbahn"

    Rot bedeutet "Halt vor der Kreuzung" und nicht "Halt an der Haltelinie"

    Vielmehr meinte ich damit, dass es in bestimmten Fällen nach Auskunft von Polizei und Verkehrsbehörden in Hannover tatsächlich erlaubt ist, auf einem Fahrradweg bei roter Ampel für den Fahrbahnverkehr weiterzufahren.

    Das heißt nur, dass es auch bei der Polizei Konsens ist, dass das nicht verfolgt wird. Es gibt nämlich für Hannover keine eigene Straßenverkehrsordnung.

    Fälle, in denen es erlaubt ist, an einer roten Ampel vorbeizufahren, haben nichts damit zu tun, ob es eine Haltelinie gibt oder nicht, oder wo der Ampelmast steht, sondern ob der "Radweg" durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das steht so aber auch nicht in der StVO, sondern wäre im Zweifelsfall (Unfall) vom Gericht zu klären.

    Die objektive Sicherheit ist nicht so wichtig, Hauptsache die Leute fahren mehr Fahrrad.

    Meiner Beobachtung nach fahren die Leute auch dann mehr Fahrrad, wenn regelkonforme Führungsformen eingerichtet werden. Also auch im Mischverkehr, auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen. Es wird dabei nur mehr gejammert als bei abgepollerten Wegen.

    Und da wären wir bei der spannenden Frage, warum der ADFC Ängste vor sichereren Führungsformen schürt. Damit hält man doch Leute vom Radfahren ab, wenn man ihnen Angst macht oder vorhandene Ängste verstärkt.

    Es gibt nicht nur an Baustellen eine ganze Reihe von Situationen, wo eine rote Ampel Radfahrer gemäß §37 StVO zum Anhalten zwingt, auch wenn das die Verkehrsbehörde gar nicht beabsichtigt hat und auch wenn das 99,9% (ich bin da nicht so optimistisch wie Peter) der Verkehrsteilnehmer nicht wissen.

    Ich erinnere mich an ein sogenanntes "Arbeitsgespräch", bei dem die Stadt Stade die Neuplanung für den Umbau einiger Kreuzungen vorgestellt hat und dann sagte, dass dort die Ampeln nicht für Radfahrer gelten, weil sie links vom Radweg stehen. Mein Hinweis, dass in §37 nirgends ein Wort darüber verloren wird, dass die Gültigkeit einer Ampel davon abhängt, wo der Mast steht, wurde allenfalls als Besserwisserei und Querulantentum abgetan. Bei diesem "Arbeitsgespräch" war unter anderem die Leiterin der Verkehrsbehörde, der Leiter des Straßenbauamtes, ein externer Verkehrsplaner und die Stader Polizei anwesend. Niemand von denen kannte die Verkehrsregeln und daher muss man sich nicht wundern, dass überall aufs Neue solcher Murks entsteht, der nur im Zweifelsfall (Unfall) Radfahrer in eine schlechtere Position bringt.

    Meine persönliche "Lösung": Ich fahre an solchen Ampeln, die offensichtlich nicht so gemeint sind, trotzdem vorsichtig weiter, wenn keine querenden Radfahrer oder Fußgänger da sind. Mein Kriterium ist, ob ich an einer roten Ampel vorbei schieben und anschließend direkt weiterfahren dürfte.

    Das übliche Problem bei diesen Abstimmungen ist, dass wir in einer Autofahrer*innen-Mehrheitsgesellschaft leben.

    Das Problem dieser "Abstimmung" ist, dass eine Antwortmöglichkeit angeboten wird, die gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstößt und dass das niemanden stört.

    Die Geschichte wird natürlich gerne von anderen Medien aufgegriffen, inkl. Schnell-Abstimmung per Herzchen oder Wutsmiley.

    Die Option, dass Fahrräder auf Landstraßen nichts zu suchen hätten, hat bisher die meisten "Likes". Der nächste Road-Rage ist also demokratisch legitimiert.

    In Hannover ist eine weitere Radverkehrsampel installiert, die vor der Kreuzung steht

    Die ist zwar überflüssig, aber trägt sicherlich dazu bei, dass die Situation von Radfahrenden besser verstanden wird.

    Ist die zusätzliche Fahrradampel synchron mit dem allgemeinen Lichtsignal geschaltet, oder wird die früher grün / früher rot?

    Seit Mitte 2024 wird die Harsefelder Straße umgebaut. Kürzlich wurde die nächste Kreuzung fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. Das Baufeld wandert jetzt das nächste Stück stadteinwärts.

    An der neuen Kreuzung gibt es nun Spuren zum indirekten Linksabbiegen. Sowas kennt man in Stade nicht und daher soll es regelmäßig zu gefährlichen Missverständnissen kommen. Ich habe mir das heute Morgen angeschaut und finde insbesondere die Fahrrad-Ampel für die Linksabbieger ungünstig aufgestellt.

    Für den Geradeausverkehr gilt das allgemeine Lichtsignal für den Fahrverkehr und die Fahrradampel gilt nur für Linksabbieger. Das Problem ist, dass viele Leute das nicht kennen und nicht sehen, dass die Fahrradampel nur für das Linksabbiegen gilt. Folglich fahren viele bei rot über die Kreuzung, weil sie dahinter die grüne Fahrradampel sehen.

    Hat jemand von euch die RiLSA zur Hand und kann mal nachschauen, ob das korrekt umgesetzt wurde? Die Ampel für die Linksabbieger sollte doch sicherlich aus der Geradeausrichtung gedreht sein, damit sie nur vom Abbiegestreifen aus sichtbar ist, oder nicht?

    Das dort einfach Fahrbahnfahren angeordnet wurde, wo vorher Hochbord-Pflichtfahren angeordnet war, das ist meines Erachtens eine sehr unglückliche Aktion gewesen.

    Unter den gegebenen Umständen ist das die einzig vernünftige Aktion.

    Die Änderung der Vorfahrtregeln, also den Heidbecker Damm durchgängig zur Vorfahrtstraße zu machen anstelle der abknickenden Vorfahrt, schlage ich seit sechs Jahren immer wieder vor. Sogar rechts-vor-links wäre an diesen Kreuzungen besser als die abknickende Vorfahrt.

    Da es nur auf einer Seite einen Fußweg gibt, sollte es die Radverkehrsfreigabe in beide Richtungen geben.

    Sie stimmen mir zu, dass insbesondere der Zweirichtungsverkehr an den Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt höchst problematisch ist und fordern am Ende, dass das deshalb angeordnet werden soll? Das wird doch nicht sicherer dadurch, dass man es offiziell erlaubt.

    Der Weg wird in der Tat auch vom Fußverkehr stark frequentiert und Sie wollen jetzt auch noch Radfahrer in beiden Richtungen darauf legal fahren lassen? Wem soll das helfen? Wie wäre es stattdessen damit, sich zu überlegen, wie man mehr Leute mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn bringt, anstatt das gefährliche Fehlverhalten zu legalisieren?

    Die ganze Situation ist ein Relikt aus früheren Zeiten. Der Stadtteil Ottenbeck war früher eine Kaserne. Dann hat man die Kasernengebäude zu Wohnungen umgebaut und später hat sich noch ein Neubaugebiet angeschlossen. Der Heidbecker Damm ist die einzige Straße, über die man mit dem Auto in diesen Stadtteil fahren kann. Für den Bus gibt es noch eine andere Route, die durch absenkbare Poller für den Autoverkehr geschlossen ist.

    Es gibt also einerseits keinen Durchgangsverkehr durch den Stadtteil, aber alle, die da wohnen, müssen über den Kreisverkehr bei der Waldorfschule in den Stadtteil fahren. Ab da ist das alles [Zeichen 274.1] oder [Zeichen 325.1]. Trotzdem sieht man selbst da noch viele auf den Gehwegen Rad fahren, und zwar nach Belieben auf beiden Seiten in beide Richtungen.

    Das Problem ist meiner Ansicht nach, dass sich die Leute da hineingesteigert haben, dass das Radfahren auf der Fahrbahn gefährlich ist. Dabei sind die Leute, durch die sie sich gefährdet fühlen, ihre eigenen Nachbarn.

    Ein Ratsherr der Grünen, der selbst in Ottenbeck wohnt, hat mich gerade mal wieder öffentlich beschimpft und Unwahrheiten verbreitet. Er behauptet, ich hätte mit meinem Klageverein gedroht, um Radfahrer zu zwingen, im Heidbecker Damm auf der Fahrbahn zu fahren. Das ist gleich in mehrerlei Hinsicht falsch, denn ich habe keinen Klageverein und selbst wenn, wäre ein Verein gar nicht klagebefugt. Falls er auf den Verein abzielt, den wir für die Lastenradinitiative gegründet haben: Der wurde erst eineinhalb Jahre nach Aufhebung der Benutzungspflicht im Heidbecker Damm gegründet. Ich habe nicht einmal als Privatmensch wegen des Heidbecker Damms mit einer Klage gedroht, sondern wegen des Kuhweidenweges. Es ging dann von der Stader Polizei aus, im gesamten Gewerbegebiet eine einheitliche Regelung zu schaffen und die Benutzungspflicht nicht nur im Kuhweidenweg aufzuheben, sondern auch im Ottenbecker Damm (zumindest auf dem nördlichen Abschnitt, da es im südlichen Teil nie "Radwege" gab) und im Heidbecker Damm. In allen anderen Straßen gab es auch vorher keine "Radwege", bzw. Gehwege, die man per [Zeichen 240] dazu erklärt hatte.

    Ich habe seitdem mehrfach Vorschläge gemacht, wie man die Situation im Heidbecker Damm verbessern kann. Auch das von der Stadt beauftragte Planungsbüro, das den Verkehrsentwicklungsplan erstellt hat, hat insbesondere die beiden Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt bemängelt und dafür Alternativen vorgeschlagen. Darüber könnten die Stader Grünen natürlich auch mal nachdenken, aber stattdessen reicht es wohl, mich zu beschimpfen und die Angstbürger in ihrem Glauben zu bestätigen, dass das Radfahren auf der Fahrbahn lebensgefährlich sei.

    Möglicherweise wäre eine duale Verkehrslösung mit [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1000-33] besser gewesen.

    Vorher war da [Zeichen 240] in beiden Richtungen. Das sorgt doch gerade für die Situationen, die keiner versteht.

    So war das früher. Da können Sie ja mal überlegen, wer in welcher Konstellation Vorfahrt hat.

    Carl-Benz-Straße / Klarenstrecker Damm / Heidbecker Damm


    Heidbecker Damm / Gottlieb-Daimler-Straße / Rudolf-Diesel-Straße

    Alleine schon die Straßennamen lassen erahnen, welchen Stellenwert der Radverkehr bei der Planung gespielt hat. :)

    *edit. Man sieht den skizzierten Zustand mit allen Markierungen und Furten noch bei Google Maps.

    53°34'52.0"N 9°29'43.4"E
    maps.app.goo.gl
    53°34'44.4"N 9°29'44.7"E
    maps.app.goo.gl

    Im Prinzip ist alles immer noch so, bis auf die roten "Radweg"-Furten

    Im Kreisverkehr bei der Waldorfschule sind im letzten Jahr erst die Furten entfernt worden und Zebras hingekommen.

    53°34'29.5"N 9°29'46.3"E
    maps.app.goo.gl

    Das hatte ich hier auch schonmal. Lustiger Dialog mit der Bäckerei-Fachverkäuferin:

    "Ich hätte gerne den Amerikaner mit dem Radfahrverbot."

    "Welchen? Den hier mit dem Radwegschild"? (zeigt auf das Gebäckstück mit dem VZ 254 drauf)

    Habe es dann auch aufgegessen und bin mit dem Rad einfach weitergefahren.

    Müsste jetzt nachschauen, aber ist nicht bei unter 5,00 m Restfahrbahnbreite die Mittelmarkierung zu entfernen. So ist das doch wieder Käse 🙄

    Auf dem Foto sieht es danach aus, als sei die Mittellinie sogar gerade erst neu aufgepinselt worden.

    Zitat von VwV-StVO zu VZ 340

    Auf die Markierung einer Leitlinie in Fahrbahnmitte ist zu verzichten, wenn abzüglich Schutzstreifen der verbleibende Fahrbahnanteil weniger als 5,50 m breit ist.

    Das dauert umso länger, je unklarer es kommuniziert wird und je länger man den Leuten Zeit gibt, Widerstand zu formieren. Wenn man die Bedenkenträger dann auch noch von offizieller Seite bestätigt, ist es fast zum Scheitern verurteilt.

    Hier gibt es seit Jahren Diskussionen um eine Straße, wo es früher einen einseitigen kombinierten Geh- und Zweirichtungs-"Radweg" gab. DTV nach den letzten Zählungen 6500 Kfz/24h im nördlichen Abschnitt und 5500 Kfz/24h im südlichen Teil. Man hat im Januar 2019 die [Zeichen 240] entfernt und alles Andere so gelassen, wie es war, inkl. Radwegfurten. Den Aufschrei gab es erst 9 Monate später, als man im September die Furten entfernt und Piktogramme auf die Fahrbahn gepinselt hat. Bis dahin hatte es noch niemand mitbekommen, dass man dort nur noch auf der Fahrbahn fahren durfte. Während man Richtung Süden noch argumentieren konnte, dass es weiterhin ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht war, weil er weiterhin alle Merkmale des "Radweges" hatte, gab es in der Gegenrichtung definitiv keine Freigabe zum Geisterradeln. Dafür gab es aber bis zum letzten Jahr im Kreisverkehr Heidbecker Damm / Ottenbecker Damm Radwegfurten und keine Fußgängerüberwege.

    Hier geht's los:

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    maps.app.goo.gl

    Schaut euch mal gleich die erste Kreuzung an: Abknickende Vorfahrt aus der Carl-Benz-Straße, die aber eine Einbahnstraße ist.

    Aus der anderen Richtung kommt ein eigenständiger Weg von der Brücke über die B73

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    Alleine schon die Frage, welche Konsequenzen dieses Konstrukt auf die Vorfahrtregelung hatte, hat niemand wirklich verstanden. Radfahrer, die von hier kommend auf dem linksseitigen Weg fahren, müssen anhalten, weil vor der Kreuzung ein [Zeichen 206] steht.

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    Gegenüber Autos, die aus dem Klarenstrecker Damm kommen (ebenfalls mit STOP), haben die dann aber Vorfahrt, weil sie von rechts kommen. Autos, die aus der Carl-Benz-Straße kommen und geradeaus in den Klarenstrecker Damm fahren, haben aber Vorfahrt, weil sie aus der Vorfahrtstraße kommen. Für die Gehweg-Geisterradler, die zur Brücke über die B73 fahren wollen, ändert sich also die Vorfahrt auf der Mittelinsel.

    Ein ähnliche Situation haben wir dann nochmal an der nächsten Kreuzung

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    Wer hier auf dem rechtsseitigen Weg fährt, kommt aus der Vorfahrtstraße, aber die Gehweg-Geisterradler aus der anderen Richtung nicht. Die Leute beschweren sich dann über die schlechte Gestaltung der Kreuzung, begreifen aber nicht, dass das Problem nur dadurch entsteht, dass sie auf dem Gehweg fahren.

    Es ist eigentlich ein Wunder, dass dort in den letzten Jahren nichts Schlimmes passiert ist. Ich habe dort auf der Fahrbahn erst einmal eine brenzlige Situation erlebt. Das war ganz am Anfang und es war eine vorsätzliche Gefährdung. Abgesehen von diesem einen Fall fahre ich dort seit sechs Jahren völlig problemlos auf der Fahrbahn und sehe fast täglich blöde Situationen mit Radfahrern, die dort weiter auf dem Gehweg fahren.

    Die Straße würde mehr und mehr von Fahrradfahrenden gemieden, oder der gegenüberliegende Einrichtungs-Fahrradweg würde ordnungswidrig in beide Richtungen vom Radverkehr befahren werden.

    Können Sie diese Mutmaßung belegen? Höre ich hier auch immer wieder: "Wenn man es nicht erlaubt, dass die Leute auf dem Gehweg fahren dürfen, fahren sie gar nicht mehr Fahrrad".

    Gibt es irgendwo eine Studie, die das tatsächlich belegt?

    Meiner Beobachtung nach passieren zwei Dinge: Zum Einen fahren diejenigen, die es nicht begreifen wollen, trotzdem auf dem Gehweg, auch wenn es nicht erlaubt ist. Radfahrer auf der Fahrbahn werden hingegen immer mehr und irgendwann ist es selbstverständlich und interessiert niemanden mehr.

    Neues aus Emmering: Schutzstreifen auf der Fahrbahn und links ein benutzungspflichtiger "Radweg". Beim Merkur wundert man sich allerdings nicht über diesen rechtlichen Widerspruch, sondern über die Tatsache an sich, dass Radfahrer auf der "Straße" fahren, obwohl links der "Radweg" frei ist.

    Wer erklärt es Lisa Häfner — Redakteurin — Merkur.de?

    Plötzlich doppelter Radweg: Fahrradfahrer haben Qual der Wahl – für Autos wird‘s jetzt eng