"Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden."
Ich bin kein Rechtsgelehrter, ich will hier nicht Rechtshilfe oder gar Rechtsbelehrung bieten, sondern lediglich darstellen, dass ich diesen Satz so verstehe, dass die Benutzer eines Radweges nicht grundsätzlich immer einen Rotlichtverstoß begehen, wenn sie an einer roten Ampel vorbeifahren, die für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn gilt.
Ein Radweg ist kein Fahrstreifen. Und selbst wenn: Aus der Tatsache, dass für Fahrstreifen jeweils eigene Lichtzeichen gegeben werden können, kann man nicht folgern, dass für einen Fahrstreifen das allgemeine Lichtsignal nicht gilt, wenn nicht über jedem Fahrstreifen ein eigenes Lichtsignal vorhanden ist.
Für Radverkehrsführungen ist in §37 auch die Ausnahme benannt, wann das allgemeine Lichtsignal nicht für den Radverkehr gilt: Nämlich dann, wenn dort ein separates Lichtsignal für den Radverkehr vorhanden ist. Dieses besondere Lichtsignal für den Radverkehr gilt dann abweichend auf der Radverkehrsführung und nur da.
Aber vielleicht haben Sie ja umgekehrt ein Urteil gesucht und gefunden, aus dem hervorgeht, dass ein Rotlichtverstoß des Radverkehrs auch dann vorliegt, wenn die Ampel, wie zum Beispiel hier, links vom Radweg installiert ist:
Wenn es eine Rolle spielen würde, auf welcher Seite des Radweges der Ampelmast steht, würde das in §37 der StVO stehen. Steht da aber nicht und daraus folgt, dass es keine Rolle spielt, wo der Ampelmast steht.
Hier mal zwei Beispiele von zwei direkt aufeinander folgenden Kreuzungen in Stade:
Harsefelder Straße / Thuner Straße
Harsefelder Straße / Teichstraße
Beide Ampeln gelten für Radfahrer und trotzdem bin ich wohl der Einzige, der da jemals bei rot anhgehalten hat. An beiden Ampeln können Fußgänger und auch Radfahrer kreuzen, die dann gerade grün haben, wenn in dieser Richtung für den Fahrverkehr (also auch für Radfahrer) rot ist.
Die einzig interessante Frage ist, bei welchem Abstand des Radweges von der Fahrbahn Gerichte mal entschieden haben, dass der Radweg außerhalb des Schutzbereiches der Ampel verläuft.
Wie wäre es hier?