Beiträge von Yeti

    "Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden."

    Ich bin kein Rechtsgelehrter, ich will hier nicht Rechtshilfe oder gar Rechtsbelehrung bieten, sondern lediglich darstellen, dass ich diesen Satz so verstehe, dass die Benutzer eines Radweges nicht grundsätzlich immer einen Rotlichtverstoß begehen, wenn sie an einer roten Ampel vorbeifahren, die für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn gilt.

    Ein Radweg ist kein Fahrstreifen. Und selbst wenn: Aus der Tatsache, dass für Fahrstreifen jeweils eigene Lichtzeichen gegeben werden können, kann man nicht folgern, dass für einen Fahrstreifen das allgemeine Lichtsignal nicht gilt, wenn nicht über jedem Fahrstreifen ein eigenes Lichtsignal vorhanden ist.

    Für Radverkehrsführungen ist in §37 auch die Ausnahme benannt, wann das allgemeine Lichtsignal nicht für den Radverkehr gilt: Nämlich dann, wenn dort ein separates Lichtsignal für den Radverkehr vorhanden ist. Dieses besondere Lichtsignal für den Radverkehr gilt dann abweichend auf der Radverkehrsführung und nur da.

    Aber vielleicht haben Sie ja umgekehrt ein Urteil gesucht und gefunden, aus dem hervorgeht, dass ein Rotlichtverstoß des Radverkehrs auch dann vorliegt, wenn die Ampel, wie zum Beispiel hier, links vom Radweg installiert ist:

    Wenn es eine Rolle spielen würde, auf welcher Seite des Radweges der Ampelmast steht, würde das in §37 der StVO stehen. Steht da aber nicht und daraus folgt, dass es keine Rolle spielt, wo der Ampelmast steht.

    Hier mal zwei Beispiele von zwei direkt aufeinander folgenden Kreuzungen in Stade:

    Harsefelder Straße / Thuner Straße

    Harsefelder Straße / Teichstraße

    Beide Ampeln gelten für Radfahrer und trotzdem bin ich wohl der Einzige, der da jemals bei rot anhgehalten hat. An beiden Ampeln können Fußgänger und auch Radfahrer kreuzen, die dann gerade grün haben, wenn in dieser Richtung für den Fahrverkehr (also auch für Radfahrer) rot ist.

    Die einzig interessante Frage ist, bei welchem Abstand des Radweges von der Fahrbahn Gerichte mal entschieden haben, dass der Radweg außerhalb des Schutzbereiches der Ampel verläuft.

    Wie wäre es hier?

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    Wäre nicht zuletzt auch deshalb absurd,...

    Nicht "wäre": Die penible Umsetzung des Wortlautes des §37 StVO kann immer wieder zu absurden Situationen führen. Es mag von der anordnenden Behörde gar nicht so gemeint sein, aber im Falle eines (Un-)Falles ist es dennoch ein Rotlichtverstoß. Den gegnerischen Anwalt wird es nicht interessieren, was ein Hannoveraner Polizist Ihnen erzählt hat, sondern nur das, was in der StVO steht und was in ähnlichen Fällen die Gerichte bereits geurteilt haben.

    Mich würden daher Fälle interessieren, zu denen es Urteile gibt und wie solche Situationen von den Gerichten bewertet wurden.

    So funktioniert das in Kopenhagen. Das Zusatzzeichen unter der Ampel entspricht unserem [Zusatzzeichen 1022-10]. Die Wartepflicht gegenüber querenden Radfahrern und Fußgängern ist auf dem Radweg durch Haifischzähne und Zebrastreifen verdeutlicht.

    Warum eigentlich nicht? :/

    Cuxhaven:

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    So lange Radfahrer sich rücksichtsvoll gegenüber querenden Fußgängern verhalten, sehe ich darin überhaupt kein Problem. Die Querungsstelle ist für Radfahrer auf dem "Radweg" gut einsehbar und vermutlich ist das Fußgängeraufkommen dort ohnehin gering.

    Ich würde sogar soweit gehen, zu behaupten, dass man ohne Autos und mit weniger Rechthaberei gar keine Ampeln bräuchte. :)

    Ist die Fragestellung, ob ich anhalte oder was die StVO regelt?

    Die Fragestellung ist, ob es Fälle gibt, in denen die LSA für den Fahrverkehr tatsächlich nichts für Radfahrer regelt. Stichwort "Schutzbereich", das in der StVO zwar nicht vorkommt, aber offenbar in der Rechtsprechung eine Rolle spielt.

    Dass es zahlreiche Fälle gibt, in denen die Verkehrsbehörde selbst nicht weiß, dass die Ampel für den Radverkehr gilt und vielleicht gar nicht beabsichtigt hat, dass die LSA auch für den Radverkehr gilt, ist eine andere Frage. Dass es noch mehr Fälle gibt, in denen kein Radfahrer anhält, weil niemand weiß, dass man anhalten müsste, ist noch ein ganz anderes Thema.

    Dass ein Schutzstreifen "einlädt" sehe ich dennoch überhaupt nicht. Kennt hier irgendwer Radfahrer, die gerne auf Schutzstreifen fahren? Oder denen Schutzstreifen lieber als "keine MArkierung" sind?

    NDR-Bericht von 2021 über das Ende eines Verkehrsversuchs mit Schutzstreifen außerorts. Ich kenne die Leute, die darin zu Wort kommen, nicht persönlich, aber in diesem Fall fanden sie den Schutzstreifen wohl gut.

    Steuerverschwendung: Fahrradschutzstreifen außerorts wird demarkiert

    Über den Rest der Reportage kann man den Kopf schütteln: Es war ein Verkehrsversuch, also eine Ausnahme von der StVO. Dass Schutzstreifen normalerweise außerorts nicht zulässig sind, wusste man vorher. Dass ein Verkehrsversuch auch damit enden kann, dass man die Maßnahme nicht beibehält, ist ebenfalls nichts Besonderes.

    In Stade gibt es nur einen kurzen Stummel-Schutzstreifen, also eine Aufleitung vom Hochbord auf die Fahrbahn und danach ca. 30m Schutzstreifen. Seitdem der da ist, fahren dort mehr Leute auf der Fahrbahn und nicht mehr auf dem Gehweg. Dieses Konstrukt verdeutlicht, dass es so gewollt ist, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Wir können uns zwar darüber wundern, aber durchschnittliche Radfahrer und Autofahrer kennen selbst grundlegende Verkehrsregeln nicht. Da hilft es dann wohl, diese Regeln durch etwas rote Farbe zu verdeutlichen. Erst recht, wo es über Jahrzehnte der Normalfall war, dass der Radverkehr irgendwo auf Randwegen stattfindet und keinesfalls auf der Fahrbahn.

    Bei der Baustelle gibt es ja auch auf der Fahrbahn keine Kreuzung, sondern nur Wechselverkehr auf einem Fahrstreifen.

    Wodurch sich die Wege des Fahrbahnverkehrs aus beiden Richtungen schneiden (kreuzen). Das würde ich daher als eine "andere Stelle" im Sinne des §37 betrachten.

    Die Frage ist doch, warum man in §37 nicht geschrieben hat "Halt vor dem Lichtsignal" und dann die Lichtsignale für den Fußverkehr und Kombisignale Fuß/Rad als Ausnahme behandelt hat, weil es bei denen natürlich nicht ausreicht, erst vor dem Signal anzuhalten.

    Wenn es irgendwo zunimmt, muß es woanders abnehmen.

    Ich meine eine langfristige Zunahme des Radverkehrs insgesamt. Die gibt es sogar in Stade (gemessen) und das obwohl immer wieder behauptet wurde, dass die Leute aufhören, Fahrrad zu fahren, wenn man ihnen die "Radwege" (per [Zeichen 240] zum Radweg erklärte Gehwege) wegnimmt.

    Das mit dem "Optimierungspotenzial" ist vermutlich richtig. Aber es halt auch immer die Gefahr einer Überregulierung zu beachten.

    Was ist denn an meinem Vorschlag "Überregulierung"? Würde im §37 StVO stehen, dass auf separierten Radverkehrsanlagen immer nur das gesonderte Lichtsignal für den Radverkehr gilt, wäre es in allen Ihren Beispielen eindeutig erlaubt, mit dem Rad auf dem Radweg bei Fahrverkehr-rot weiterzufahren, da es ein gesondertes Signal für den Radverkehr nicht gibt. Man könnte sich dann darauf beschränken, diese gesonderten Lichtsignale dort aufzustellen, wo es tatsächlich erforderlich ist, dass Radfahrer anhalten.

    In Ihrem Beispiel von der Hildesheimer Straße würde es aus meiner Sicht ausreichen, wenn Radfahrer, die der Hauptstraße folgen, auf querende Fußgänger und Radfahrer achten und ggf. warten. Diese Wartepflicht könnte man durch Haifischzähne auf dem Radweg verdeutlichen.

    Aber bis auf Weiteres gilt nunmal die StVO in ihrer aktuellen Fassung und da steht, dass Radfahrer das allgemeine Lichtsignal des Fahrverkehrs zu beachten haben, außer sie fahren auf einer "Radverkehrsführung" UND es gibt an dieser ein gesondertes Lichtsignal für den Radverkehr.

    Auch im Fall der Hildesheimer Straße kann man diskutieren, ob der Radweg durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das Wort "Schutzbereich" kommt aber in der StVO nicht vor, so dass das im Zweifelsfall (Unfall) Auslegungssache des Gerichtes ist. Ich hätte das alles gerne eindeutiger.

    Und beobachtest du auch, wo weniger fahren? Nicht, das du womöglich in jenem unentdeckten Wunderland wohnst, in dem Radwege Autofahrer zum Umsteigen bewegen.

    Verstehe ich nicht, was du mir in den Mund legen willst.

    Die "Radwege" hier bewegen definitiv niemandem zum Umstieg auf das Fahrrad. Ich habe geschrieben, dass die Zunahme des Radverkehrs auch dort feststellbar ist, wo es keine "Radwege" gibt.

    Dass es zulässig ist, zusätzlich Schilder aufzuhängen, obwohl eine bestimmte Situation ohnehin klar ist, sieht man oft an Stellen, an denen eine untergeordnete Fahrbahn auf eine übergeordnete Fahrbahn mündet und an der Mündung der Fußweg in selber Höhe durchgepflastert ist, sodass der Autofahrer sowohl dem Fußverkehr als auch dem Autoverkehr jeweils in beide Richtungen Vorrang gewähren muss. Zum Beispiel hier an der Mittelstraße, die in die Calenberger Straße mündet:

    Sie sind ein gutes Beispiel für einen Radfahrer, der die Verkehrsregeln nicht kennt, oder bewusst ignoriert.

    Die von Ihnen gezeigte Situation hat mit Ihren Behauptungen überhaupt nichts zu tun. Das VZ 205 zeigt an, dass die Vorfahrt des kreuzenden Fahrverkehrs zu gewähren ist. Da Fußgänger nicht fahren, haben die auch keine Vorfahrt und das [Zeichen 205] gilt demnach nicht gegenüber Fußgängern.

    Ohne das VZ 205 würden zwischen Fahrzeugen rechts vor links gelten, auch wenn dort eine Aufpflasterung vorhanden ist.

    Es hält dort vermutlich niemand an. Und wenn selbst die Polizei Hannover erzählt, dass man das auch gar nicht muss, scheint wohl auch Optimierungspotenzial beim §37 selbst zu liegen. Eindeutig wäre es auf jeden Fall, wenn es auf getrennten Radverkehrsanlagen auch immer eine getrennte Signalisierung des Radverkehrs geben würde / müsste.

    Oder alternativ zum Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer auch einen grünen Geradeauspfeil, der verdeutlicht, wann eine Ampel nicht für den Radverkehr gilt, sondern dass man nur auf bevorrechtigten querenden Fuß- und Radverkehr achten muss. Das funktioniert anderswo ja auch.

    In deinem Sinne wäre der Fahrradfahrer auf diesem Bild also haltepflichtig, wenn die Ampel auf Rot umspringt. Das habe ich doch richtig verstanden?

    Nein, Sie haben das nicht richtig verstanden, denn in dem gezeigten Fall kann man darüber streiten, ob der Radweg durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das hat aber nichts mit dem Fehlen einer Haltelinie zu tun, sondern damit, dass zwischen Fahrbahn und Radweg Platz für Fußgänger ist.

    Trotzdem würde ich da in jedem Fall vorsichtig fahren und Fußgänger, die den Radweg queren wollen, durchlassen.