Bildungscampus Riensförde

  • Die Radwegfurt wurde übergetüncht, aber der dicke weiße Pfeil, der auf die Querungsstelle zeigt, ist noch da. Formal vielleicht nicht zu beanstanden, aber es wird weiterhin Missverständnisse geben. Besser wäre, die Wartepflicht des Radverkehrs zu verdeutlichen.

    VwV-StVO zu §8 Rn 12

    Zitat

    Wird entgegen diesen Grundsätzen entschieden oder sind aus anderen Gründen Mißverständnisse über die Vorfahrt zu befürchten, so muß die Wartepflicht entweder besonders deutlich gemacht werden (z. B. durch Markierung, mehrfach wiederholte Beschilderung), oder es sind Lichtzeichenanlagen anzubringen. Erforderlichenfalls sind bei der Straßenbaubehörde bauliche Maßnahmen anzuregen.

  • Ja, ist es. Daher reicht die Entfernung der weißen Linie nicht aus, wenn das sicher werden soll. Aber die Tatsache, dass sie die Radwegfurt entfernt haben, lässt zumindest eine geringe Hoffnung aufkeimen, dass sie inzwischen verstanden haben, dass Radfahrer dort wartepflichtig sind. Vielleicht täusche ich mich aber auch und sie haben die Furt nur entfernt, weil sie glauben, dass ich dann Ruhe gebe.