Die Radwegfurt wurde übergetüncht, aber der dicke weiße Pfeil, der auf die Querungsstelle zeigt, ist noch da. Formal vielleicht nicht zu beanstanden, aber es wird weiterhin Missverständnisse geben. Besser wäre, die Wartepflicht des Radverkehrs zu verdeutlichen.
VwV-StVO zu §8 Rn 12
ZitatWird entgegen diesen Grundsätzen entschieden oder sind aus anderen Gründen Mißverständnisse über die Vorfahrt zu befürchten, so muß die Wartepflicht entweder besonders deutlich gemacht werden (z. B. durch Markierung, mehrfach wiederholte Beschilderung), oder es sind Lichtzeichenanlagen anzubringen. Erforderlichenfalls sind bei der Straßenbaubehörde bauliche Maßnahmen anzuregen.