Beiträge von Yeti

    Langsam, langsam!!! Ist denn nun endlich mehrheitlich der Beschluss im Rat gefasst, dass die StVO auch im Stadtgebiet von Stade gilt? :D

    Nein, das wäre eine illegale Guerilla-Aktion. :evil:

    Irgendwer war ja auch der Meinung, extra kennzeichnen zu müssen, dass in einer T30 Zone rechts vor links gilt.

    Zitat von VwV-StVO

    Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen

    Ich bin damals meistens mit dem Schulbus zur Grundschule im 4km entfernten Nachbarort gefahren. Auf dem 1km langen Weg zur Bushaltestelle gab es nicht einmal einen Gehweg. Die Busse sind damals rückwärts in die Bushaltestelle gefahren, weil sie dort gewendet haben. Da gab es unter den Kindern immer Drängelei direkt neben dem rückwärts fahrenden Bus. Passiert ist nie etwas.

    Manchmal bin ich auch mit dem Fahrrad zur Grundschule gefahren, auch schon vor der Fahrradprüfung in der 4. Klasse. Einen Radweg gab es auf der gesamten Strecke nirgends, darunter auch 1km an einer Bundesstraße nicht. Irgendwie fand ich das als Kind schon normal, dort auch mit dem Fahrrad zu fahren, weil ich sonst ja auch auf der Fahrbahn gegangen bin oder weil wir dort gespielt haben. Meine Eltern hat das auch nie gestört und die sind auch beim ersten Mal nicht mitgefahren. Die haben mir einfach vertraut, dass ich auch im Nachbarort und auf der Landstraße klarkomme, wenn ich da genauso fahre wie zuhause.

    Es mag sein, dass damals weniger Autos auf den Straßen waren, aber ich möchte nicht behaupten, dass die Leute damals vorsichtiger gefahren sind. Bei heutigen Eltern ist das vermutlich alles völlig undenkbar.

    Tendenz: mehr radwege! 🙃

    Aus Sicht der Eltern, die es selbst nicht besser wissen und vermutlich selbst nicht richtig Fahrrad fahren können. Das Fazit des Artikels kann man aber auch anders lesen: Traut euren Kindern doch einfach mehr zu.

    Zitat

    Am Ende bleibt ein doppelter Befund: Kinder brauchen sichere Straßen und Erwachsene, die ihnen zutrauen, sich diese Straßen selbst zu erschließen.

    Dass es im Straßenverkehr Gefahrenstellen gibt, die man entschärfen kann, sehe ich genauso. Meistens aber nicht durch den Bau eines "Radweges".

    Die Radfahrer*innen müssten die Fußgänger*innen sowieso queren lassen, du kannst ja keine Fußgänger*innen einfach umfahren, wenn sie den Radweg queren. Auch dann nicht, wenn der Fußverkehr eigentlich wartepflichtig ist.

    Mit dem Argument könnte man auf Zebrastreifen natürlich auch gänzlich verzichten. Wenn Fußgänger einfach auf die Fahrbahn laufen, muss man ja ohnehin warten, weil man die nicht umfahren* darf.

    * Fun-Fact: "umfahren" ist das Gegenteil von "umfahren". Hier ist "umfahren" gemeint, im Sinne von "über den Haufen fahren" und nicht im Sinne von "daran vorbei fahren".

    Wenn man genau hinschaut, sieht man, dass auf dem aufgemalten 267 gekennzeichnet ist, welche Seite oben ist und demnach klar ist, in welcher Richtung das gilt.

    *edit: Außerdem heißt es "Verbot der Einfahrt" und nicht "Verbot der Ausfahrt" :)

    Nach Todesfällen: Münchner Polizei startet Schwerpunktkontrollen im Verkehr | Abendzeitung München

    Zitat

    Was der Leiter der Verkehrsabteilung im Polizeipräsidium zudem kritisiert, ist der weitverbreitete Trend, in eine Kreuzung einzufahren, wenn sich der Verkehr staut. Dann springt die Ampel um. Man sitzt mitten auf der Kreuzung mit dem Auto fest und blockiert damit den querenden Verkehr. "Das", so Thomas Madl, "nimmt in München leider überhand." Schuld daran seien oft die vielen Baustellen auf Münchens Straßen.

    Und ich dachte erst, daran seien die Autofahrer schuld, die in eine Kreuzung einfahren, obwohl das gemäß §11 (1) StVO nicht erlaubt ist, wenn der Verkehr stockt und auf der Kreuzung gewartet werden müsste. :/

    Könnte die Verkehrsabteilung im Polizeipräsidium ihrer Kritik nicht auch mal durch Anwendung der TBNR 111100 Nachdruck verleihen?

    Ja, und wo man dann als Antwort bekäme, dass man froh sein solle, dass es dort überhaupt einen "Radweg" gibt und man daher nicht auf der gefährlichen Straße [sic.] fahren müsse.

    Oder man sich als weltfremder Spinner beschimpfen lassen muss, wenn man sagt, dass man genau in solchem Mist das Problem und nicht die Lösung sieht.

    "Übersehen" auf Radwegen

    POL-STD: 57-jährige Radfahrerin von Transporterfahrer übersehen und schwer verletzt
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    Ich habe ihm damals vorgeschlagen, unter jeder Ortstafel am Ortseingang eine Liste mit den abweichenden Verkehrsregeln aufzuhängen, die sich in Stade vom Rest Deutschlands unterscheiden, weil die StVO hier erst noch vom Stadtrat ratifiziert werden muss.

    Wenn tatsächlich mal aus den Ratsfraktionen ein Antrag gestellt wurde, Verkehrsregelungen zu treffen (T30, Zebrastreifen, Ampeln, Radwegebenutzungspflicht), ist der Stadtverwaltung aber immer sofort der Begriff "übertragener Wirkungskreis" eingefallen. Die sind hier im Dauer-Pippi-Langstrumpf-Modus (ich mach mir die Welt widdewiddewie sie mir gefällt...).

    Stade ist jetzt offiziell "fahrradfreundlich" :/

    Hier ein Auszug aus dem Gruppenbild der heutigen Verleihung der Urkunden beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr. Wir sehen Nils Jacobs stolz die Urkunde in die Höhe recken, davor der Erste Stadtrat Lars Kolk. Nils Jacobs ist derjenige, der erzählt hat, dass erst ein Ratsbeschluss nötig sei, ob die StVO angewandt wird, und dass man "niemanden in die Illegalität zwingen sollte", der lieber mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fährt als auf der "Straße" [sic.].

    Jetzt haben sie es also schriftlich, auf dem richtigen Weg zu sein. Ich gratuliere <X

    Die Konstellation auf dem Foto von hugo790 darf es so meines Erachtens gar nicht geben. Der grüne Pfeil nach rechts bedeutet, dass der Verkehr nur nach rechts freigegeben ist.

    Zitat von §37 StVO

    Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.

    Das allgemeine grün zeigt aber an, dass der Verkehr in alle Richtungen freigegeben ist, also auch nach rechts.

    Nur mit dem Pfeil nach rechts sollte man auch mit konfliktfreiem Abbiegen rechnen dürfen, mit dem allgemeinen grün aber nicht. Das heißt, dass für Radfahrer, die auf dem "Radweg" geradeaus fahren wollen, dann die geltende Ampel auch rot zeigt: Entweder ein besonderes Lichtsignal für den Radverkehr oder das allgemeine Lichtsignal.

    Der grüne Pfeil nach rechts sollte also nur vor oder nach dem allgemeinen grün leuchten wenn das allgemeine Lichtsignal rot zeigt.

    Im Übrigen steht im §37 aber auch:

    Zitat von §37 StVO

    Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.