Beiträge von Yeti
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Urteile zu Lasten von Radfahrern kenne ich auch. Ich suche aber einen Fall, wo sich jemand als Fußgänger erfolgreich gegen die Behörde gewehrt hat.
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Du gehst dort zu selten zu Fuß ...
Ich habe schon häufiger danach gefragt, ob es Beispiele gibt, in denen sich Fußgänger erfolgreich gegen eine Rad-Freigabe gewehrt haben. Falls ihr Fälle kennt, würde ich mich über einen Link zu einem Urteil freuen.
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Was kann man dagegen tun, wenn die zuständige Fachaufsichtsbehörde es selber nicht besser macht? Ernst gemeinte Frage, weil ich bei dieser geballten Ignoranz und Inkompetenz nicht mehr weiter weiß.
Anzeige wegen Körperverletzung? Die verunfallte Dame ist sicherlich im guten Glauben auf dem linksseitigen Weg gefahren, dass es erlaubt ist. Trotzdem hätte sie natürlich nicht einfach den Fußgängerüberweg queren dürfen.
Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr? Es wurden irreführende Markierungen aufgebracht, die zu gefährlichem Fehlverhalten verleiten. Und was tut man, wenn die "Experten" dann einfach ein
dazu hängen? Es ist keine einzige Voraussetzung der VwV-StVO für eine Freigabe des linksseitigen Randweges erfüllt.Ich werde von alledem nicht betroffen sein, weil ich niemals auf diesem Weg fahren werde. Also werde ich dadurch auch keinen Schaden erleiden. Gegen eine Amtspflichtverletzung kann ich aber nur nach BGB als Geschädigter vorgehen.
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Der Reifen meines Fahrrads dreht sich genauso im Kreis, wie dieser Thread.
Ullie hält es offensichtlich für ein Argument, immer wieder den selben Unfug zu behaupten. Gefühlte Sicherheit mit gefühlten Verkehrsregeln, willkommen in Ullies Paralleluniversum.
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Und sein Hinweis es hätte höchstens ein
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aber keine Bodenmalereien, wie diese geben dürfen ist richtig.Nein, ich habe nirgends von einem
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
geschrieben. Auf diesem Schrottweg kann man das Radfahren nicht erlauben und schon gar nicht in Gegenrichtung auf der falschen Straßenseite. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Bodenmarkierungen keine Freigabe des linksseitigen Randweges geben.Sie könnten mit Ihrer verqueren Denkweise problemlos die Stader Verkehrsbehörde leiten. Auch dort kennt man selbst grundlegende Verkehrsregeln nicht und ist der Meinung, dass oberste Priorität aller verkehrsrechtlichen Maßnahmen ist, dem Autoverkehr überall freie Bahn und lästige Fahrrad-Assis aus dem Weg zu schaffen, indem man überall das gefährliche Gehwegradeln erlaubt. Auch an Straßen im Belastungsbereich I und egal in welcher Fahrtrichtung.
Der Mopo-Bericht entspricht übrigens weitestgehend der Pressemeldung der Stader Polizei. Auch darin wird der Gehweg als "Radweg" bezeichnet.
POL-STD: Stade: Unfall am Fußgängerüberweg - 85-jährige Pedelecfahrerin schwer ... | Presseportal
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Okay minimal höher als erwartet. Hatte die 1 oder 2 vorne stehen gedacht.

Momentan dürften es weniger als 1000 Kfz / Tag sein, da der Abschnitt vom Pulverweg nach Norden zur K27 wegen Bauarbeiten gerade gesperrt ist und es daher aktuell keinen Durchgangsverkehr gibt.
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Ich glaub die DTV möchte ich wirklich nicht wissen ...
Ich verrate es dir trotzdem

Hier noch ein älteres Bild, auf dem man sieht, wie toll dieser Unfug wohl als gemeinsamer Geh- und Zweirichtungs-"Radweg" funktioniert. Die Holzlatte im Vordergrund ist 2,5m lang, davon die jeweils äußeren 0,25 m mit dem schwarz-gelben Klebeband markiert.
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Die Benutzungspflicht wurde dort vor über zwei Jahren aufgehoben, die Streetview-Bilder sind nicht aktuell. Die Radfahrerin durfte dort nicht fahren und natürlich durfte sie auch nicht einfach ohne zu gucken über den Zebrastreifen fahren. Wenn man sich an die Stelle stellt, sieht man das Verhalten, das wohl zum Unfall führte, allerdings im Minutentakt.
Die ganze Situation ist dort aber auch ohne Benutzungspflicht Murks, weil die Stadt Stade der Meinung ist, man dürfe "niemanden in die Illegalität treiben", der gerne auf Gehwegen geisterradelt. In diesem Fall hat man es mit Piktogrammen für gemeinsame Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht versucht, die man einfach in beiden Richtungen auf den Schrottweg gemalt hat. Das Ganze aber nur bis zur Beethovenstraße, ohne irgendwie kenntlich zu machen, dass es ab da ein reiner Gehweg ist. Ab der Unfallstelle in Richtung Bremervörder Straße gab es noch nie einen "Radweg". Die Verkehrsmenge ist auf dem letzten Abschnitt absolut identisch, weil der Brunnenweg eine Sackgasse ist
Außerdem ist das Konstrukt gar nicht linksseitig freigegeben, denn es gibt nirgends ein
, was die Experten der Stader Verkehrsbehörde natürlich nicht interessiert. Ich habe direkt nach Aufhebung der Benutzungspflicht mehrfach darauf hingewiesen, dass dort1. Wegen des geringen Verehrsaufkommens keine Freigabe nötig ist, schon gar nicht auf der linken Seite
2. Dass es ohne
auch gar keine Freigabe gibt, sondern nur irreführende Piktogramme, die diesen Eindruck erweckenWenn es tatsächlich linksseitig freigegeben wäre:
3. Dass bei einer linksseitigen Freigabe an deren Ende eine sichere Querungsmöglichkeit fehlt
4. Dass an allen Kreuzungen die Radwegfurten und die
über dem
fehlen oder falsch (darunter) angebracht sindDa man durch die vermeintliche Freigabe nicht in seinen Rechten eigeschränkt ist, kann man dagegen nicht klagen. Aber ich denke, das ist spätestens nach diesem Unfall ein Fall für eine Fachaufsichtsbeschwerde.
Hier aktuelle Bilder (heute Abend) von der Straße von Norden nach Süden:
Nichts deutet darauf hin, dass man auf dem linken Weg überhaupt fahren dürfte, wenn man aus dem Pulverweg kommt. Das ist noch außerorts.
Bockhorster Weg: Keine Furt, kein
, kein
, dafür aber die Piktogramme für GeisterradlerVincent-Lübeck-Straße: Keine Furt, kein
,
unter dem
und wieder Geisterradel-PiktogrammeBeethovenstraße: Nur ein Wegweiser, der geradeaus zeigt. Hinter der Kreuzung keine Piktogramme und natürlich auch kein
. Dass es dort keine Radwegfurt gibt, ist dann sogar richtig. Eine Klarstellung durch ein
fehlt jedoch (wenn man die Piktogramme für eine Geisterradel-Freigabe hält).Das ist die Unfallstelle vom Brunnenweg aus gesehen. Hinter der Umlaufsperre beginnt der Triftgang, der eine direkte Verbindung in Richtung der Gesamtschule ist. Der Brunnenweg wird auch von Radfahrern aus Richtung Hahle und Haddorf stark frequentiert und alle fahren dann über den FGÜ.
Ich konnte mich dort heute Abend mit einem Radfahrer unterhalten, der genauso wie die alte Dame auf dem linksseitigen Gehweg und dann über den Zebrastreifen gefahren ist. Der war am Ende doch ganz interessiert und etwas nachdenklich.
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Nur weil auf dem Fahrradweg keine eigene Ampel angebracht ist, heißt das nicht automatisch, dass für den Fahrradweg die Ampel für den Fahrbahnverkehr gilt.
Doch, genau das heißt das. Es ist nämlich nicht die Ampel für den Fahrbahnverkehr, sondern die Ampel für den Fahrverkehr. Lesen Sie doch bitte mal direkt den §37.
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Weil in §37 der StVO nicht ausdrücklich drin steht, dass ein Ampelmast, der links vom Radweg steht, für den Fahrradverkehr unter bestimmten Umständen nicht relevant ist, folgern Sie daraus, dass man dort grundsätzlich halten muss, wenn die Ampel an dem Mast Rot zeigt, weil eine Ampel grundsätzlich für den Fahrverkehr gilt.
In §37-StVO steht:
ZitatWer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
Das ist der Regelfall. Da steht nicht, dass es dabei darauf ankommt, wo der Ampelmast steht.
Die Ausnahme davon lautet:
ZitatDavon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Wenn diese Ausnahme nicht zutrifft, weil es auf der "Radverkehrsanlage" kein besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr gibt, gilt wieder der Regelfall. Ich habe es ja schon oft geschrieben, dass das missverständlich ist und dass das kaum jemand weiß. Eindeutig wäre es, wenn dort stehen würde, dass auf Radverkehrsführungen ausschließlich die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten sind. Steht da aber nicht.
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"Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden."
Ich bin kein Rechtsgelehrter, ich will hier nicht Rechtshilfe oder gar Rechtsbelehrung bieten, sondern lediglich darstellen, dass ich diesen Satz so verstehe, dass die Benutzer eines Radweges nicht grundsätzlich immer einen Rotlichtverstoß begehen, wenn sie an einer roten Ampel vorbeifahren, die für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn gilt.
Ein Radweg ist kein Fahrstreifen. Und selbst wenn: Aus der Tatsache, dass für Fahrstreifen jeweils eigene Lichtzeichen gegeben werden können, kann man nicht folgern, dass für einen Fahrstreifen das allgemeine Lichtsignal nicht gilt, wenn nicht über jedem Fahrstreifen ein eigenes Lichtsignal vorhanden ist.
Für Radverkehrsführungen ist in §37 auch die Ausnahme benannt, wann das allgemeine Lichtsignal nicht für den Radverkehr gilt: Nämlich dann, wenn dort ein separates Lichtsignal für den Radverkehr vorhanden ist. Dieses besondere Lichtsignal für den Radverkehr gilt dann abweichend auf der Radverkehrsführung und nur da.
Aber vielleicht haben Sie ja umgekehrt ein Urteil gesucht und gefunden, aus dem hervorgeht, dass ein Rotlichtverstoß des Radverkehrs auch dann vorliegt, wenn die Ampel, wie zum Beispiel hier, links vom Radweg installiert ist:
Wenn es eine Rolle spielen würde, auf welcher Seite des Radweges der Ampelmast steht, würde das in §37 der StVO stehen. Steht da aber nicht und daraus folgt, dass es keine Rolle spielt, wo der Ampelmast steht.
Hier mal zwei Beispiele von zwei direkt aufeinander folgenden Kreuzungen in Stade:
Harsefelder Straße / Thuner Straße
Harsefelder Straße / Teichstraße
Beide Ampeln gelten für Radfahrer und trotzdem bin ich wohl der Einzige, der da jemals bei rot anhgehalten hat. An beiden Ampeln können Fußgänger und auch Radfahrer kreuzen, die dann gerade grün haben, wenn in dieser Richtung für den Fahrverkehr (also auch für Radfahrer) rot ist.
Die einzig interessante Frage ist, bei welchem Abstand des Radweges von der Fahrbahn Gerichte mal entschieden haben, dass der Radweg außerhalb des Schutzbereiches der Ampel verläuft.
Wie wäre es hier?
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Wäre nicht zuletzt auch deshalb absurd,...
Nicht "wäre": Die penible Umsetzung des Wortlautes des §37 StVO kann immer wieder zu absurden Situationen führen. Es mag von der anordnenden Behörde gar nicht so gemeint sein, aber im Falle eines (Un-)Falles ist es dennoch ein Rotlichtverstoß. Den gegnerischen Anwalt wird es nicht interessieren, was ein Hannoveraner Polizist Ihnen erzählt hat, sondern nur das, was in der StVO steht und was in ähnlichen Fällen die Gerichte bereits geurteilt haben.
Mich würden daher Fälle interessieren, zu denen es Urteile gibt und wie solche Situationen von den Gerichten bewertet wurden.
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So funktioniert das in Kopenhagen. Das Zusatzzeichen unter der Ampel entspricht unserem
. Die Wartepflicht gegenüber querenden Radfahrern und Fußgängern ist auf dem Radweg durch Haifischzähne und Zebrastreifen verdeutlicht.Warum eigentlich nicht?

Cuxhaven:
So lange Radfahrer sich rücksichtsvoll gegenüber querenden Fußgängern verhalten, sehe ich darin überhaupt kein Problem. Die Querungsstelle ist für Radfahrer auf dem "Radweg" gut einsehbar und vermutlich ist das Fußgängeraufkommen dort ohnehin gering.
Ich würde sogar soweit gehen, zu behaupten, dass man ohne Autos und mit weniger Rechthaberei gar keine Ampeln bräuchte.

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Ist die Fragestellung, ob ich anhalte oder was die StVO regelt?
Die Fragestellung ist, ob es Fälle gibt, in denen die LSA für den Fahrverkehr tatsächlich nichts für Radfahrer regelt. Stichwort "Schutzbereich", das in der StVO zwar nicht vorkommt, aber offenbar in der Rechtsprechung eine Rolle spielt.
Dass es zahlreiche Fälle gibt, in denen die Verkehrsbehörde selbst nicht weiß, dass die Ampel für den Radverkehr gilt und vielleicht gar nicht beabsichtigt hat, dass die LSA auch für den Radverkehr gilt, ist eine andere Frage. Dass es noch mehr Fälle gibt, in denen kein Radfahrer anhält, weil niemand weiß, dass man anhalten müsste, ist noch ein ganz anderes Thema.