Beiträge von Alf

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    Wenn es jetzt wirklich ein großes Problem wäre, dass an dieser Stelle viele Fahrradfahrer weiter den Radweg in Gegenrichtung benutzen würde, obwohl das so nicht vorgesehen ist (deshalb die Markierung), dann würde die Verkehrsverwaltung vermutlich schon längst dieses weniger schöne Schild aufgehängt haben [Zeichen 254] anstatt dem gelben Umleitungsschild, das man auf dieser Streetviewaufnahme gut erkennen kann:

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    Dann darf Radverkehr auf der ausgewiesenen Fläche aber überhaupt gar nicht stattfinden. Egal, in welche Richtung. Analog zum [Zeichen 250].

    Besser wäre hier immer ein [Zeichen 267]. Dann darf es Rad-Gegenverkehr geben.

    Nein, eher sollte er wohl Radwegparker davon abhalten, ausgerechnet in Höhe der wohl sehr teuren dynamischen Schilder auf der Nebenfläche entlang zu fahren. Davor und dahinter ist nicht so schlimm, da gerne...

    Der Gemeinsame Fuß- und Radweg mit Zwangsverpflichtung sieht aber auch sehr untermaßig aus und dürfte vermutlich allenfalls mit Fußweg, Radfahrer frei dekoriert werden.

    Würdest Du den denn dann auch über viele Kilometer in nur Schrittgeschwindigkeit befahren (wollen)? Oder wem, wenn nicht Dir, würdest Du das zutrauen oder sogar abverlangen?

    Das werden sie auch tun, ihnen bleibt gar nicht anderes übrig.

    In der Theorie sicherlich richtig. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Radfahrer völlig selbstverständlich weiterhin den Gehweg benutzen; dann allerdings illegal. Obwohl die bislang auf dem Gehweg mit Radfreigabe gefahrene Geschwindigkeit in den allermeisten Fällen ebenfalls illegal war.

    Gerade bei jungen Verkehrsteilnehmern ist das Gehwegradeln auch ohne Radfreigabe massiv verbreitet, weil sie es im Elternhaus entweder so vorgelebt bekommen haben oder es ihnen von ihren Eltern sogar untersagt wird, die Fahrbahn zu benutzen. Die Eltern machen es ja schließlich auch nicht anders. Schließlich wird bei der Mitfahrt im Familien-SUV ja kräftig über die legalen Fahrbahnradler geschimpft. Und im schulischen Verkehrsunterricht wird sich der bürgernahe Polizeibeamte ebenfalls niemalsnie für die Fahrbahn aussprechen, wenn es einen Gehweg mit Radfreigabe gibt. Man zeige mir die Menschen auf Fahrrädern ab 10 Jahre, die beispielsweise in Emmering Richtung Fürstenfeldbruck auf der Fahrbahn fahren, wenn es doch einen untermaßigen und bemitleidenswerten linksseitigen Schrott-Gehweg mit Radfreigabe gibt.

    Im Übrigen wundere ich mich, dass es in Ismaning oder in Unterföhring nicht auch ein Aufbegehren der Fußgänger gegen den Radverkehr auf Gehwegen gibt. Denn in diesen beiden weiteren Beispielen gibt es im Zuge der Ortsdurchfahrten ebenfalls für Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegebene Gehwege, die ebenfalls nicht sooo megabreit sind. Würde mich doch stark wundern, wenn dort aus Fußgängersicht alles optimal liefe.

    „Wir alle müssen uns an die Regeln halten. ..."

    Also auch die Kraftfahrer?


    „Aber wenn wir uns rücksichtsvoll begegnen, dann klappt das doch."

    Also Fahrbahn!


    Alle Radfahrer haben selbstverständlich ab sofort die Fahrbahn zu benutzen, vor allem die angesprochenen Altersgruppen. Dann kommt das täglich sogar zwei Mal einer Demo gleich, die nicht einmal angemeldet werden muss. Die Kraftfahrer werden dann ganz schnell merken, was § 2 StVO eigentlich aussagt. Woanders muss man dafür immer bis zum ersten Freitag eines jeden Monats warten.

    Bei dem Beispiel mit dem Triebfahrzeugführer muss man viel früher ansetzen. Dieser würde nämlich niemals auf die Idee kommen, seine Geschwindigkeit seinem eigenen Sicherheitsempfinden anzupassen bzw. leichtsinnig zu überschreiten, so wie es viele Kraftfahrzeugführer ja durchweg machen. (abgesehen vielleicht mal vom spanischen Renfe...). Dabei wäre die Versuchung hierfür ja enorm groß, da der Fahrweg vor dem Schienenfahrzeug ja allermeistens bis zum Horizont komplett frei ist.

    Da stelle ich mir gerade vor, der Triebfahrzeugführer befährt nach seinem Feierabend eine Autobahnbaustelle, in der eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt. Vor seinem Auto ist bis zum Horizont alles frei. Warum hält sich der Triebfahrzeugführer (...dann Autofahrer) hier NICHT an die zulässige Höchstgeschwindigkeit?

    Genau! Es fehlt der Überwacher und Sofortsanktionierer! Beim Bahnverkehr sitzt mir der Fahrdienstleiter im Nacken sowie auch die automatischen Sicherheitsmechanismen. Außerdem werde ich schneller meinen Job los als ich die Türfreigabe zurücknehmen kann, wenn ich mir solche Schnitzer regelmäßig erlaube. Bei Berufskraftfahrern gehört das Missachten von bestimmten Vorschriften jedoch zum Geschäftsmodell.

    Um deutlich zu machen, dass es nach 4m keine exklusiv vom Radverkehr zu nutzende Fläche mehr gibt.

    Welche Verkehrsteilnehmergruppen nutzen diese Kleinpflasterfläche, die gleichzeitig Tempo-20-Zone ist, denn dann zusätzlich auch? Immerhin ist der Bereich bei der Lochhauser Straße ja abgepollert. Bleiben dann wohl nur noch einspurige Kraftfahrzeuge, (Motorräder, Leichtkrafträder, Mofas, S-Pedelecs) die hier dann wohl durchaus hineinfahren dürfen, um dann über den Gehweg durch die Unterführung durchgeschoben zu werden. Damit ist das Kleinpflaster eine Fahrbahn, die auch von Fußgängern gequert wird, oder?

    Aber so, wie es jetzt ist, müsste das Kleinpflaster nach meinem Verständnis ein reiner Gehweg sein, denn der Fußgängerüberweg mündet in das Kleinpflaster. Wenn das Kleinpflaster eine Fahrbahn wäre, dann läuft der Zebrastreifen ja praktisch ins leere und hört mittendrin auf. Es sei denn es grenzen da zwei unabhängige Fahrbahnen direkt aneinander, die nur zufällig Nachbarn sind. Gibt's sowas?

    Vielleicht wäre ein [Zeichen 325.1] in diesem Bereich wirklich sinnvoller gewesen, auch wenn der Radverkehr dann natürlich nur noch in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein darf, was bei der unklaren Verkehrssituation am Vorplatz aber ohnehin geboten ist. Und dann gäbe es auch keinen Fußgängerüberweg, der den Eindruck erweckt, das Kleinpflaster wäre ein Gehweg.

    Ist das wirklich so? Für mich heißt "Radweg Ende" nicht automatisch, dass ich vom Fahrrad absteigen muss, solange das nicht explizit durch z.B. [Zeichen 239] angezeigt wird. Denn wer sagt, dass man nur auf einem "Radweg" Radfahren darf? Dann isses halt kein Radweg, auf dem ich grade mit dem Rad fahre... oder ein "anderer Radweg", oder wie immer das heißt.

    Ich bin der Meinung, solange das Radfahren nicht explizit verboten ist, ist es erlaubt. Und ich kann mich grade nicht erinnern, dass außer diesem freundlichen Hinweis "Radweg Ende" irgendwo ein Verbotsschild steht. Denn das [Zeichen 239] bezieht sich ja klarerweise auf die Fläche neben der roten Trennlinie im Boden, nochmals verdeutlicht durch den schwarzen Trennstrich auf dem Schild. Wofür wär die - zweifellos physikalisch existierende und absichtlich gebaute - Trennlinie denn sonst da? :)

    Welchen Grund hätte die StVB denn gehabt, dieses Kombi-Schild aufzustellen, wenn sie nicht gewollt hätte, dass Radfahrer dort mit dem Rad fahren aufhören. Denn die Aussage, hier ist der Radweg zu Ende, sagt ja in aggressiver Art und Weise aus, hier geht's mit diesem Verkehrsmittel nicht weiter. Das Bodengemälde unterstreicht diese Aussage nochmals. Genau so versteht sich diese Aussage ja auch an jeder anderen Stelle im Radwegenetz. Dort kann man dann aber zumindest auf der Fahrbahn weiterfahren. Die gibt es hier aber nicht. Es sei denn, man sieht das Kleinpflaster als Fahrbahn an. Dann wiederum müsste der Gehweg dort aber auch enden. Tut er gemäß Beschilderung aber absichtlich nicht. Es sei denn, man schreibt dem eingelassenen Kantenstein eine Bedeutung zu, der bis zum Bordstein Lochhauser Straße fortgeführt wird. Dann ist rechts davon weiterhin der Gehweg. Und links dann die 20er-Zone, also wohl eine Fahrbahn. Wenn da nicht der Fußgängerüberweg wäre. Denn dieser würde dann auf einer Fahrbahn enden, was sicherlich nicht zulässig wäre.

    Vorm Jahr fing nach 4 m noch eine Tempo-20-Zone an. Gibt's die nicht mehr? Wie kommen dann die Autos zum Parkplatz rechts?

    Doch, diese Tempo-20-Zone gibt es weiterhin noch. Aber dann muss stark hinterfragt werden, ob damit auch der Bereich mit dem Kleinpflaster gemeint sein soll und ob diese Zone dann nicht in Konflikt mit dem [Zeichen 239] steht. Immerhin gibt es bis zum Bordstein ja gar keine Fahrbahn.

    Die Stadt Puchheim (nähe München) zählt nun neuerdings mit einem Messgerät die Anzahl der Radfahrer. Diese Messstelle befindet sich in der Unterführung der Bahnlinie München - Lindau, welche auch von der S4 befahren wird und direkt am S-Bahnhof Puchheim liegt. Diese Unterführung, die nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden kann, war vor einigen Jahrzehnten entstanden (70er?) nachdem an dieser Stelle der vorhandene beschrankte Bahnübergang zurückgebaut wurde.

    Mit dem Bau dieser Unterführung entfiel für Kraftfahrer damals die Möglichkeit in dieser 21.000-Einwohner-Stadt, die Bahnlinie, die den Ort quasi in zwei Hälften aufteilt, an dieser Stelle zu überwinden. Dafür gibt es aber als Ersatz eine einige hundert Meter entfernt Umgehungsstraße, welche die Bahnlinie überspannt. Diese Umgehung hält keinerlei Radinfrastruktur bereit. Versuche, die FFB11 mit dem Fahrrad zu befahren, wird durch Kraftfahrzeugführer in der Praxis gemäß eigener Erfahrungen streng sanktioniert. Somit kann festgestellt werden, dass es einerseits für Fußgänger und Radfahrer und andererseits für Kraftfahrer jeweils eigene Bauwerke bzw. Möglichkeiten gibt, die Bahnlinie an jeweils eigenen Stellen zu überwinden. Denn auf die Umgehung traut sich schlichtweg kein Radfahrer.

    Die Geschichte wäre an dieser Stelle auch schon zu Ende erzählt, gäbe es hier nicht doch noch etwas auf Bezug der Fußgänger- und Radfahrerunterführung zu berichten. Denn die hier entlangführende Radverbindung hält an dieser Stelle tatsächlich eine große Überraschung für Radfahrer bereit. Diese einzige Verbindungsmöglichkeit für den Radverkehr in diesem Ort ist eigentlich nämlich überhaupt gar keine. Denn wenn man in Puchheim von Norden kommend die Unterführung Richtung Süden passieren will, muss man ein kurzes Stück auf dem Gehweg entlang fahren,

    denn einen baulich existierenden Radweg oder gar eine entsprechende Beschilderung, welches das Radfahren hier erlauben würde, findet sich erst ca. 15 Meter hinter dem Bordstein der Zubringerstraße.

    Im Hintergrund ist übrigens die Anzeigetafel der Zählstelle zu erkennen.

    Und hier die Gegenrichtung:

    Radfahrer werden also an dieser Stelle zwar beiden Richtungen erfasst. Doch wie sie hier von Norden kommend hier herkommen oder auch von Süden kommend nach Norden weiterfahren, dass bleibt das große Geheimnis der Straßenverkehrsbehörde. Denn... tataaaa....:

    Der Radweg beginnt und endet tatsächlich vor dieser Kleinpflasterung. Für die übrigen 15 Meter ist das Befahren dieser Fläche schlichtweg illegal. Ich habe jedoch noch nie auch nur einen einzigen Radfahrer gesehen, der sich an dieser Stelle in einen Fußgänger verwandelt. Demnach dürfte die Zählstelle zudem auch ein grober Richtwert dafür sein, wie hoch die Summe aller Bußgelder wohl wäre, wenn man das illegale Befahren des Gehwegs denn tatsächlich verfolgen würde.

    Ich meine, dass ganze ist wohl tatsächlich ein starkes Stück. Da gibt es zwar eine Umgehungsstraße, die aus gutem Grund jedoch kein Radfahrer benutzen will. Und die andere auf dem ersten Blick legale Möglichkeit ist beim genaueren Hinsehen ebenfalls auch gar keine. Vielmehr ist das eine riesengroße Mogelpackung, indem man einerseits die Radverkehrsdichte an dieser Stelle wofür auch immer belegen will, aber andererseits das Passieren dieser Stelle mit dem Fahrrad eigentlich verbietet.

    Vielleicht mag es tatsächlich den einen oder anderen Radfahrer geben, der an dieser Stelle tatsächlich auf die leise Idee kommt, abzusteigen. Jedoch kann dies - wie bereits vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg am 11.09.2023 festgestellt wurde (5 ORbs 25/23) - nicht verlangt werden, denn "Radfahrende sind auch nicht etwa als "qualifizierte Fußgänger" anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach Belieben angesonnen werden könne oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen."

    Dieser Beschluss bezieht sich zwar auf ein "dauerrotes" Lichtzeichen, jedoch könnte man da schon eine gewisse Parallele zu der hier beschriebenen Situation feststellen. Immerhin ist ja gewollt, dass Radfahrer hier entlangfahren. Man zählt sie sogar. Und eine Alternative gibt es in diesem Ort auch überhaupt nicht. Und dann entlässt man Radfahrer in ein rechtlich solch fragwürdiges Vakuum, dass man sich nur fragen kann, wer sich das ganze eigentlich ausdenkt und ob dieser welcher überhaupt selber Rad fährt und dazu auch noch die rechtlichen Vorgaben kennt.

    Meinem Arbeitskollegen, mit dem ich Tisch an Tisch sitze, habe ich erklärt, dass es seit 25 Jahren keine Radwegbenutzungspflicht mehr gibt, wenn nicht eine entsprechende Beschilderung die Benutzung der Fahrbahn als Radfahrer verbietet. Er wollte es mir zunächst gar nicht glauben, sondern dachte vielmehr, dass Radfahrer Radwege IMMER benutzen MÜSSEN. Somit habe ich ihn erst einmal aufgeklärt und auch das 25-jährige Jubiläum der betreffenden Novelle nicht unerwähnt gelassen. Er war davon so beeindruckt, dass er in der Pause gleich noch weitere Kollegen über den Sachverhalt aufklären musste. Was habe ich da nur losgetreten...?

    Wie war denn die Reaktion? Eher so „Spannend. Muss ich gleich mal ausprobieren.“, oder „Die da oben spinnen ja wohl jetzt völlig. Wozu bauen wir denn Radwege, wenn man die hinterher nicht benutzen muss? Ich selber käme nie auf die Idee, Radwege zu ignorieren!“?

    Heute habe ich das Thema bei meinem Arbeitskollegen nochmal aufgewärmt. Und leider ist es mit seiner Anschauung der Dinge tatsächlich so, wie ich es schon befürchtet hatte. Leider konnte ich neulich aus seiner Reaktion zwar nicht herauslesen, ob er die Aufhebung der allgemeinen Benutzungspflicht vor 25 Jahren nun befürwortet oder nicht. Seit heute weiß ich, dass seine neulich gezeigte Entrüstung sich tatsächlich GEGEN die Möglichkeit richtet, als Radfahrer auch die Fahrbahn zu benutzen, wenn es sich um einen anderen Radweg neben der Fahrbahn handelt.

    Mein Kollege ist gemäß seinen Äußerungen klar der Meinung, dass ein Radweg gefälligst IMMER benutzt werden müsse, wenn es ihn gibt. Dies begründet er kurzsilbig damit, dass Radfahrer auf "Straßen" totgefahren würden. Ich habe vorsichtig versucht, zu erklären, dass meine bisherige Erfahrung jedoch genau das Gegenteil zeigt. Ich wäre bislang zwar nicht auf Fahrbahnen totgefahren worden, jedoch hätte ich in meinem bisherigen Radfahrerleben viel häufiger Gefahrensituationen auf Radwegen erlebt als auf Fahrbahnen. Natürlich prallte dieses und auch weitere Argumente an seiner inneren Überzeugung ab. Ob er denn auch der Meinung wäre, Radfahrer sollten auch immer Gehwege mit Radfreigabe benutzen, konnte ich nicht mehr herausbekommen, da er sich auf keine weitere Diskussion mehr einlassen wollte. Dass man als Radfahrer auf solchen freigegebenen Gehwegen dann möglicherweise kilometerweit nur in Schrittgeschwindigkeit fahren darf, habe ich ihm hier noch gar nicht eröffnet. Sicherlich würde es aber auch begrüßen, wenn Radfahrer Gehwege auch ohne Radfreigaben benützten.

    Man sieht also: Die weitläufige Ansicht in der Gesellschaft, Radfahrer haben entgegen § 2 StVO NICHTS auf Fahrbahnen zu suchen, ist nach 25 Jahren immer noch ziemlich weit verbreitet. Selbst der allernächsten Arbeitskollege verteidigt eine solche Sichtweise strickt. Ich bezweifle stark, dass sich das in den nächsten 25 Jahren irgendwie ändern wird. Und bei 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland gibt es eine ganze Menge Arbeitskollegen...

    Meinem Arbeitskollegen, mit dem ich Tisch an Tisch sitze, habe ich erklärt, dass es seit 25 Jahren keine Radwegbenutzungspflicht mehr gibt, wenn nicht eine entsprechende Beschilderung die Benutzung der Fahrbahn als Radfahrer verbietet. Er wollte es mir zunächst gar nicht glauben, sondern dachte vielmehr, dass Radfahrer Radwege IMMER benutzen MÜSSEN. Somit habe ich ihn erst einmal aufgeklärt und auch das 25-jährige Jubiläum der betreffenden Novelle nicht unerwähnt gelassen. Er war davon so beeindruckt, dass er in der Pause gleich noch weitere Kollegen über den Sachverhalt aufklären musste. Was habe ich da nur losgetreten...?

    Für den täglichen Gebrauch wäre die zugegebenermaßen wirklich etwas teuer. Oder vielleicht gerade deswegen umso besser geeignet. Wenn Du solchen Aufnahmen irgendwann wirklich mal gebrauchen könntest, wärst Du froh, mit Kamera gefahren zu sein. Ich selber fahre niemals mehr ohne. Glücklicherweise hat das bislang noch nicht meine Rechtschutzversicherung ersetzen müssen. Will sagen: Meine Aufnahmen mussten noch nie als Beweismittel herhalten. Und ich fahre schon viele Jahre nur noch mit Kameras.