Das heißt auf den allermeisten Straßen sind solche Fahrradfahrerinnen entsprechend §5 StVO dazu angehalten, an geeigneter Stelle zu warten, um mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
Aber wenn ich warte, ist es ja kein Überholen mehr, sondern ein Vorbeifahren, oder? Und dann muss nicht einmal der MindestÜBERHOLabstand eingehalten werden, weil: Es war ja noch nie von einem MindestVORBEIFAHRabstand irgendwo die Rede. Abgesehen von §1 StVO natürlich.
Für ein Fahrrad ist es an den meisten Stellen unproblematisch möglich zu halten, um mehrere unmittelbar nachfolgende Fahrzeuge überholen zu lassen.
Also, einen möglichen Seitenraum finde ich eigentlich kaum, um mich aus der "Schusslinie" zu begeben. An Einmündungen würde ich dem Querverkehr im Weg stehen. Auf den Gehweg darf ich nicht fahren. Also halte ich für Gewöhnlich direkt auf meiner Fahrlinie. Damit bin ich zwar nicht aus der Welt, aber die Vorbeifahrenden überholen dann zumindest nicht und müssen nicht an einen Überholabstand denken (siehe oben).
Wie ist es zum Beispiel wenn ich auf dieser Landstraße mit dem Fahrrad fahre, auf der es leicht bergauf geht, sodass ich auf höchsten 10-12 km/h komme:
https://www.google.de/maps/@50.20160…i8192?entry=ttu
Über mehrere km verbietet eine durchgezogene Linie das Überholen, denn der Sicherheitsabstand von mind. 2 m könnte nicht eingehalten werden.
Meinst Du wirklich, die durchgezogene Linie ist das Resultat der nicht ausreichenden verbleibenden Restbreite, wenn man Radfahrer überholen wolle? Dann müsste ja die gesamte Republik mit durchgezogenen Linien versehen sein. Ich denke eher, man wollte in erster Hinsicht das Überholen generell verhindern.
Wenn ich an der Landstraße anhalte, um das Vorbeifahren zu ermöglichen, würde das bei durchgezogener Linie nicht viel helfen. Es braucht dann zwar keinen Überholabstand mehr, aber dennoch würde der Überholer die durchgezogene Linie überfahren. Gut, das müsste er bei sonstigen "Hindernissen" auf der Fahrbahn mit äußerster Vorsicht zwar auch, aber damit würde der Radfahrer wohlmöglich billigend in Kauf nehmen, dass der Vorbeifahrende die Verkehrssituation nicht überblickt und es zu einer Behinderung/Gefährdung/ oder zu einem Unfall (möglicherweise mit Todesopfer) kommt. Daran will ich als Radfahrer dann aber nicht Schuld sein, nur weil ich angehalten habe, obwohl ich auch gemütlich mit 10 bis 15 km/h hätte weiterfahren können. Kann ja sein, dass die nachfolgende Kolonne mit dem Hinterherfahren durchaus einverstanden ist und niemand die durchgezogene Linie überfahren möchte.
Ab wie vielen Autos hinter mir sollte ich mich auf den Fußweg begeben, dort stehen bleiben und die Fahrzeuge passieren lassen, die dort teils 60, teils 80 km/h schnell fahren dürfen?
Also, der Gehweg sollte für Radfahrer eigentlich tabu sein, auch wenn die alltägliche Praxis das Gegenteil beweist. Und ich würde es auch nicht einsehen, dass ich die Verkehrsmittelart wechsle, um meinen verkehrsrechtlichen Status zu ändern, um anderen freie Bahn zu bieten. Dann kann ich gleich daheim bleiben. Obwohl ich auch dort gelegentlich manchen im Weg wäre...