... sondern ist schön aufm Gehweg daneben gefahren. dann gilt die rote Ampel ja auch nicht.
Gewagte Behauptung. Denn für Radverkehr gelten ja grundsätzlich die Lichtzeichen des "Fahrverkehrs". Nur auf Radverkehrsanlagen gibt es Ausnahmen. Ein Gehweg ist jedoch keine Radverkehrsanlage. Also hätte sie auch auf dem Gehweg "rot" gehabt, auch wenn sie wohl nicht den Schutzbereich des Übergangs berührt hätte. Dafür hätte sie aber ständig den Schutzbereich der Fußgänger auf dem Gehweg unabhängig der Fußgängerampel berührt.
Das beobachte ich übrigens regelmäßig, dass renitente Radfahrer rote Ampeln völlig selbstverständlich und in voller Routine illegal über den Gehweg umfahren, weil sie wohl der Meinung sind, dort gelte das rot nicht für sie. Für viele Radfahrer ist ein Rotlichtverstoß anscheinend tabu, während es aber völlig in Ordnung ist, rücksichtslos über Gehwege zu brettern. Wenn ich das nächste Mal mit dem Auto unterwegs bin, probiere ich das dann auch mal aus. (Natürlich nicht! Ein solches Verhalten ärgert mich halt ungemein!)
Übrigens ist es auch hier mal wieder bezeichnend, dass auf dem von DMHH verlinkten Google-Street-Foto ein Radfahrer als Geisterradler auf'm Gehweg fährt. Es macht halt jeder, was er will. Dann können wir uns diese ganzen Verkehrseinrichtungen aus komplett sparen. Jeder macht und fährt was und wo er will und jeder ist glücklich.